Hartz IV ist offener Strafvollzug

strubbel
Piratenpartei großes Grinsen wär doch mal ne alternative.

gut, zur sozialromantik haben die noch nix aufm programm, aber sonst... Ja
Meister
Jawohl die Schiffe klauen? großes Grinsen großes Grinsen

Da kann ste auch selber mit in der Gegend rum schiffen und Millionen absahnen? großes Grinsen



Meister
strubbel
lies dir die webseite bzw. das programm mal durch und jetzt dürfen die sogaaaaaaaaar in thüringäääääääään

und bevor ich die die bisherige besetzung überhaupt noch wähle und mich wissentlich "verwähle" wähl ich halt lieber die, die haben auch noch vernünftige ideen Ja
Meister
Meine Einkellerungskartoffeln lese ich selber aus. verwirrt

Die Sorte wo die vielen faulen drin sind, kaufe ich so wie so nicht ab und hoffe das nicht wieder ein Hochwasser kommt. cool





Meister
strubbel
schööööööööön umschrieben Ja großes Grinsen
co2schleuder
Das kann er der Meister cool
strubbel
sach mal,meister? schreib doch kolumnen großes Grinsen kannste den oberen regelmäßig druckfrisch in den hintern treten großes Grinsen

verwirrt aber ob die was von kartoffeln oder kellern verstehen? großes Grinsen
holgersheim
Ein Lichtblick für die Opfer ????

Zitat:
Bündnis fordert ein Moratorium für Hartz-IV-Sanktionen!

Am Donnerstag hat ein Bündnis aus Politik, Wissenschaft und Erwerbsloseninitiativen einen Aufruf zur Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen vorgestellt, der von über hundert namhaften Personen und Organisationen aus unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen unterzeichnet wurde.

Der Aufruf wurde verfasst von Tacheles e.V. (Wuppertal), Prof. Dr. jur. Helga Spindler (Universität Duisburg-Essen), Prof. Dr. Franz Segbers (Universität Marburg), Prof. Dr. Claus Offe (Hertie School of Governance), Prof. Dr. Stephan Lessenich (Friedrich-Schiller-Universität Jena), Markus Kurth MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Katja Kipping MdB (DIE LINKE), Jürgen Habich (Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen – Gegen Einkommensarmut und Ausgrenzung e.V.), Franziska Drohsel (Bundesvorsit-zende der Jusos), Prof. Dr. Klaus Dörre (Friedrich-Schiller-Universität Jena) und der AG Sanktionen der Berliner Kampagne gegen Hartz IV.

Im Jahr 2008 waren 789.000 Erwerbslose von Sanktionen betroffen, mit denen ihr Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen wurde. In vielen Fällen war dies willkürlich und rechtswidrig. Die Initiator/innen des Aufrufes halten angesichts der hohen Zahl erfolgreicher Widersprüche (41,7 %) und Klagen (65,3 %) und der katastrophalen Personalsituation in den Jobcentern wie auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise einen sofortigen Stopp der gegenwärtigen Sanktionspraxis und ein Überdenken der Sanktionsregelungen für dringend notwendig.

Der Zustand, dass Tausenden das zum Leben Notwendigste gestrichen wird, ist nicht hinnehmbar. Das hat die Beteiligten im Bündnis zusammengeführt – allen politischen Unterschieden zum Trotz. Beim Thema Sanktionen reichen die Haltungen der Bündnis-mitglieder von der Vorstellung, dass Geldkürzungen zur Verhaltenslenkung bei Erwerbslosen in gewissem Maße legitim seien, keineswegs jedoch im gegenwärtigen Umfang, bis zur Forderung nach einer generellen Abschaffung von Sanktionen, nicht zuletzt aus grundrechtlichen Erwägungen. Was die Bündnismitglieder eint, ist die Überzeugung, dass angesichts der gegenwärtigen Zustände in den JobCentern der Vollzug von Sanktionen sofort gestoppt werden muss.

Anlässlich der Pressekonferenz erläuterten einige Bündnismitglieder, warum sie für ein Sanktionsmoratorium eintreten.

Markus Kurth sagte: „Die Sanktionen im SGB II sind derzeit nicht zielführend, sondern werden von den Betroffenen als Schikane erlebt. Deshalb müssen sie jetzt ausgesetzt werden. Verwerflich sind nicht Fehler, sondern das Festhalten an einem offensichtlichen Fehler der Hartz-IV-Gesetzgebung.“

Katja Kipping führte aus: „Ein sofortiges Sanktionsmoratorium sehe ich als einen ersten Schritt in die richtige Richtung an – nämlich in die Richtung einer grundrechtskonformen Ausgestaltung sozialer Sicherungssysteme. Ich setze mich für die sofortige Abschaffung des Sanktionsparagrafen 31 ein.“

Franziska Drohsel erläuterte: „Arbeitslosigkeit hat vielfältige Ursachen und kann nicht durch Druck und Repression beseitigt werden. Sanktionen sind kein akzeptables Mittel. Sie verschlimmern lediglich die Situation für die Betroffenen.“

Frank Jäger vom Erwerbslosen- und Sozialhilfe-verein Tacheles e.V. berichtete aus der Beratungspraxis: „Sanktionen brechen über Erwerbslose herein wie eine Katastrophe.“

Jürgen Habich meinte: „Mit dem Instrument der Sanktionen schaffen die Behörden keinen einzigen Arbeitsplatz, sondern schüren die Angst und die Hilflosigkeit der Leistungsberechtigten und stehen deshalb einer Vermittlung in Arbeit eher entgegen.“

Der Soziologe Klaus Dörre stellte fest: „Ein Sanktionsmoratorium ist ein erster, im Grunde überfälliger Schritt, um die Härten des neuen Arbeitsmarktregimes zu mildern.“

Helga Spindler führte aus: „Warum engagiere ich mich als Sozialjuristin für ein Moratorium bei Sanktionen, mit denen ich lange Zeit leben konnte? Die überstürzte Umorganisation der Arbeitsverwaltung hat ein bis heute nicht bewältigtes Chaos ausgelöst, während die Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitslosen Schritt für Schritt abgebaut worden sind.“

Franz Segbers, Theologe und Pfarrer, erörterte: „Aus ethischer Sicht geht das Recht des Menschen auf Leben jeder Pflicht zu einer Gegenleistung voraus. Leistungskürzungen, durch die eine Grundsicherung unter die Schwelle des Existenzminimums gedrückt wird, verstoßen gegen die Menschenwürde.“

Der Soziologe Stephan Lessenich stellte fest: „Ein Sanktionsmoratorium wäre ein erster Schritt hin zu einem Sozialstaat, der seinen Namen verdienen würde, indem er seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht mit Misstrauen und Zwang, sondern vielmehr mit Vertrauen und Unterstützung begegnet.“

Zu den Erstunterzeichner/innen des Aufrufs gehören die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e.V. Heidi Merk und ihre Amtsvorgängerin Barbara Stolterfoht, der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske, der Kabarettist Dieter Hilde-brandt, die Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmerbewegung Deutschland Birgit Zenker, der Präsident des P.E.N.-Zentrums Deutschland Johano Strasser, die Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg Schlesische Oberlausitz Su-sanne Kahl-Passoth, der Bundesvorsitzende der Vereinigung demokratischer Juristin-nen und Juristen Dieter Hummel, die Malerin ANTOINETTE, der Musiker Sebastian Krumbiegel (DIE PRINZEN), das Bundesjugendwerk der AWO e.V., die Soziologin Gisela Notz, der Konflikt- und Gewaltforscher Wilhelm Heitmeyer, der Journalist Günter Wallraff sowie bekannte Politiker/innen aus vier Parteien.

Quelle: Tacheles e.V.
holgersheim
Zitat:
Hartz 4 ist die moderne Form der Leibeigenschaft

Wenn man bedenkt, dass die Leibeigenschaft erst Anfang des 19. Jahrhunderts abgeschafft worden ist, und zwar letztlich aus der Einsicht heraus, dass diese Art, Menschen zu behandeln, unwürdig ist, sind die Parallelen zwischen der Leibeigenschaft und dem, was die ArGe´n und Jobcenter ihren „Kunden“ zumuten, erstaunlich.

Mal abgesehen von den verschiedenen Ausgangspositionen der Entstehung der Grundherrenschaft und der Bundesanstalt für Arbeit (BA) ist das Abhängigkeitsverhältnis, dass der erwerbslose Hilfebedürftige (eHb) mit der BA eingeht, wenn er Leistungen beantragt, dem des Leibeigenen (L.) nicht unähnlich.

Einige Beispiele:

• Beide dürfen sich nicht von ihrem Wohnort allzu weit entfernen, ohne das Risiko einer Bestrafung einzugehen. Der eHb hat sich im ortsnahen Bereich aufzuhalten, wird allerdings nicht wie der L. notfalls mit Waffengewalt wieder eingefangen. Dafür droht ihm eine Kürzung seiner Bezüge.

• Beide entrichten Tribut an ihren Herren - der L. in Form von Abgaben und Arbeit, der eHb, indem er z. B. an sinnlosen Schulungen teilnimmt, gegebenenfalls einen 1-Euro-Job antritt.

• Beide sind der Willkür ihrer Herren ausgeliefert, haben allerdings die Möglichkeit, deren Entscheiden zu widersprechen und nötigenfalls Gerichte zur Klärung des Sachverhaltes anzurufen.

Zitat:
„… Die Auseinandersetzung kommt nicht von ungefähr. Gutsherren versuchen etwa ab der Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert ihre Dienstanforderungen zu steigern. Juristen müssen immer mehr in Rechtsgutachten und Prozessschriften zur Leibeigenschaft Stellung nehmen. Das hat durchaus sein Gutes. Mit den Prozessen entwickeln sich Normen, die zu einer erhöhten Rechtssicherheit führen. Bei strittigen Dienstforderungen zum Beispiel liegt die Beweispflicht jetzt eher auf der Seite der Gutsherren…“
Quelle:
http://www.uni-potsdam.de/u/putz/apr99/35.htm

• Beide genießen Schutz vor kriegerischen Übergriffen feindlich gesinnter Nachbarvölker.

• Beide genießen die „Fürsorge“ ihrer Herren in Katastrophenfällen, Hungersnöten usw., wobei einem L. zum Beispiel eine eingegangene Kuh ersetzt wurde, währen der eHb seinen defekten Kühlschrank selbst zu ersetzen hat.

• Beide dürfen Eigentum haben - der L. sogar Vermögen, mit dem er sich freikaufen konnte. Hat der eHb Vermögen, so ist er gezwungen, dies für seinen Lebensunterhalt zu verwenden (bis auf das Restvermögen, von dem dann zumindest für einige Zeit notwendige Anschaffungen bestritten werden können… bis es aufgebraucht ist).

• Der Bezug von Hartz 4 wird zwar nicht - wie die Leibeigenschaft - von der Mutter auf ihre Nachkommen vererbt, aber es gibt durchaus Familien, die über Generationen von staatlicher Hilfe abhängig sind.

Fast zwingend stellt sich angesichts dieser Parallelen die Frage, warum damals die Leibeigenschaft abgeschafft worden ist, während heute das System Hartz 4 erst von wenigen in Frage gestellt wird.
Historisch werden als Gründe für die Abschaffung der Leibeigenschaft vor allem die Durchsetzung eines christlich-aufklärerischen Menschenbildes genannt. Man fand die Lebensbedingungen der leibeigenen eines Menschen unwürdig. Auch angesichts der Auswirkungen von Hartz 4 muss man zu diesem Schluss kommen.
Aus Sicht der Grundherren waren Leibeigene zwar durch ihre vielfältigen Pflichten ihnen gegenüber billige Arbeitskräfte, die sich jedoch auch als unökonomisch erwiesen. Wenn jemand zur Arbeit gezwungen wird, erledigt er diese eben in den seltensten Fällen motiviert und gut.

Aber es ging auch anders. Beispielhaft sei hier Hans Graf zu Rantzau genannt, der 1739 ein 18 Hektar großes Grundstück mit Wohnhaus Stallungen, Vieh, Geräten und Saatgut einem seiner Leibeigenen zur Bewirtschaftung übergab. Dieser steigerte den Ertrag des Landes wesentlich, so dass die Pacht, die er dem Grundeigentümer zahlte, den Ertrag durch die Bewirtschaftung mit Leibeigenen bei weitem überstieg. Beide Parteien hatten ihren Vorteil.

Nun wird keiner ernstlich darüber nachdenken, den Millionen von eHb´s ein solches Stück Land zu überlassen. Aber die Statistikbereinigung durch wiederholtes Bewerbungstraining und andere Schulungsmaßnahmen kann als reichlich unökonomisch bezeichnet werden. Unendlich viele Steuergelder fließen in die Verwaltung der Arbeitslosigkeit und nutzen so nur dem bestehenden System, nicht aber den Menschen.

Könnte man nicht im Sinne Graf Rantzaus sagen:
Gebt den Menschen genug Geld an die Hand, um ihre Bedürfnisse zu befriedigen und überlasst es ihnen, was sie aus dieser Position der sozialen Sicherheit mit ihrer Arbeitskraft anfangen?


© Aktive Erwerbslose in Deutschland
Lienau


Zitat:
Bundesrepublikanische Wirklichkeit anno 2009
Du hast über dreißig Jahre lang für andere den Rücken krumm gemacht, nie Überstunden gescheut und sitzt zum Dank dafür jetzt zu Hause. Ungeachtet Art. 11 GG in deiner Bewegungsfreiheit geknebelt durch eine sogenannte "Eingliederungsvereinbarung". Weil du um die Fünfzig bist. Nach Einschätzung der Personaler schon viiiel zu alt zum Arbeiten. Aber auch noch bei weitem zu jung für die Rente nach Einschätzung gewisser weltfremder Polithooligans. Ergebnis: Hartz-IV-Empfänger, per Definition unqualifiziert und arbeitsscheu mit Sozialschmarotzerexamen - vollkommen ignorant hinsichtlich deiner Leistungen und Kenntnisse!

Irgendwann im ausgehenden Frühjahr hast du den ALG-II-Fortzahlungsantrag fertig gemacht. Danach passierte lange Zeit gar nichts mehr, so dass du dich vorsichtshalber selbst schon mal um eine private Krankenversicherung kümmern durftest, allerdings ohne den geringsten Schimmer, wie die finanziert werden könnte. Ende Mai - einen Tag vor dem Ablauf des Hartz-IV-Bewilligungszeitraums - trudelt dann dieser Weiterbewilligungsbescheid bei dir ein. Schön, dann darfst du jetzt ja die Geschichte mit der Krankenversicherung wieder rückgängig machen. War ja auch nur ein Haufen an Schreiberei, war ja auch nur ein Mount Formulare an Papier. Man hat ja sonst nichts zu tun. Wie hoch ist eigentlich der Anteil der deutschen Verwaltung an der Vernichtung des Regenwaldes?

Immerhin bedeutet der neue Bescheid jetzt erstmal ein Vierteljahr lang Ruhe vor einer gewissen Bundesagentur - im Volksmund aufgrund ihrer Verfolgungspraktiken auch "Neostasi" oder "Stasi 2.0" genannt - zu haben. Wirklich? Anfang Juli - nach zig Kontrollanrufen, mit denen überprüft wurde, ob du auch wirklich uneingeschränkt ständig für Vermittlungen zur Verfügung stehst (ohne dass jemals ein Vermittlungsversuch auch nur unternommen wurde!) - erhältst du einen neuen Bewilligungsbescheid. Man teilt dir wortreich mit, dass der Hartz-IV-Beitragssatz "angepasst" worden sei. Nun ja, satte Hundert Euro mehr - wer würde da schon nein sagen? Doch das ganze Schreiben kommt dir irgendwie merkwürdig vor. Nachvollziehbar sind die Zahlen sowieso nicht, wozu auch? Du erinnerst dich an eine Telefonnummer, die du dir unter der Hand mal besorgt hast. In der Behörde. Eine interne Nummer, obwohl sowas doch nie rausgegeben wird. Selbst Staatsanwaltschaften sind an der Telefonzentrale der Stasi 2.0 schon gescheitert.

Du versuchst es mit der Geheimnummer. Und siehe da: Ja, es meldet sich jemand. Der ist sogar zuständig. Ja, es ist eine Neuberechnung erfolgt und du bekommst jetzt wirklich mehr. Aber erst ab August, weil jetzt ja schon Juli ist und danach wird ohnehin ein neuer Weiterbewilligungsantrag fällig. Auf dein Bohren hin, warum denn so eine "Beitragsanpassung" erfolgt sei, teilt man dir mit, dass es einen Berechnungsfehler gegeben habe. Vorsorglich weist man dich aber auch gleich noch auf den Nachsatz im dir überlassenen Schreiben hin. Du schaust es dir an. Da steht, dass das SGB eine rückwirkende Zahlung nicht vorsieht. Jetzt begreifst du, wie und auf wessen Kosten eine gewisse Bundesagentur "Gewinne" erwirtschaftet.

Zwei Wochen vergehen. Unvermittelt treffen am gleichen Tag drei neue Schreiben von der Behörde ein. Eins davon ist das Formular für einen neuen Weiterbewilligungsantrag, wieder mal in brandneuer Optik und geringfügig anders aufgebaut. Das war bislang jedes einzelne Mal so. Vermutlich gibt's extra für Behörden so etwas wie einen "diplomierten Formulardesigner". Neu ist, dass du den Antrag jetzt persönlich abgeben und dich dabei ausweisen musst. Du wirfst einen Blick auf den Antrag: Immer wieder die gleichen Belege, die angefordert werden. Dreimal hast du die in diesem Jahr schon eingereicht - ausreichend, um das ganze Amt, das den Charme eines Pissoirs in irgendeiner x-beliebigen U-Bahnstation ausstrahlt, damit zu tapezieren. Aber weil deine Akte unbedingt dicker werden muss, wollen die das nochmal haben. Wahrscheinlich bezahlt man die bei der Neostasi Beschäftigten nach dem Gewicht des Papiers, das sie anzuhäufen imstande sind. Vielleicht verscheuert die Behörde das ganze Altpapier ja auch und bessert so ihre Bilanz auf. Wenigstens ist es ein netter Zug von der Neostasi, auf den SGB-Freibrief zum Vorenthalten von Leistungen zu verweisen und dir so den Gang zum Sozialgericht zu ersparen.

Du guckst dir das zweite Schreiben an. In dem nun werden ultimativ die Übersendung einer Schulbescheinigung und einer Kopie des letzten Schulzeugnisses deiner schulpflichtigen Tochter verlangt. Als Begründung verweist man nur ganz lapidar auf deine Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I und droht dir bei Nichterfüllung mit Sanktionen. Was geht diese durch und durch seltsame Behörde ein Schulzeugnis deiner Tochter eigentlich an? Du suchst dir den Gesetzestext raus. Dort heißt es im Absatz drei wörtlich: "Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen."
Na Klasse, wieder so ein Freibrief! Was werden die wohl als nächstes von dir verlangen? Wäschebon, Parkausweis, Freischwimmerzeugnis? Datenschutz und informationelles Selbstbestimmungsrecht, abgeleitet aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, bleiben auf der Strecke. Wieder einmal. "Ein unterhaltsames Lyrikbändchen: Grundgesetz, leicht gebraucht, günstig abzugeben" denkst du, weil deine Menschenrechte erneut mit Füßen getreten werden und du die Arschkarte gezogen hast.
Gedanken an das Jahr 1933 drängen sich dir auf: Gleichschaltung der Reichsanstalt für Arbeit, Abschaffung der freien Berufswahl zu Gunsten der "Lenkung der Arbeitskräfte", Einführung von Arbeitsdienst usw. - auch verbunden mit der Schaffung eines "Gläsernen Bürgers". Wo liegt der Unterschied zwischen damals und heute?
Das dritte Schreiben schließlich ist ein Bewilligungsbescheid für Bewerbungskosten. Nur werden ein paar deiner Bewerbungen aus der Erstattung rausgenommen, so dass du weniger bekommst. Dein Sachbearbeiter sagte zu dir, dass du dich auf alles bewerben sollst, was für dich infrage käme. Die Rechnungsstelle in der "Euer-Merkwürden-Behörde" hingegen streicht selbstherrlich all das, was sie für ungeeignet hält. Weiß die linke Hand dort eigentlich, was die rechte tut? Kommunikation ist in der Stasi 2.0 wohl ein Fremdwort.

Du machst dich daran, den Antrag auszufüllen und schon wieder die ganzen verdammten, überflüssigen Kopien beizubringen. Doch halt - was ist das? Im Fortzahlungsantrag wird jetzt auf einmal eine Schulbescheinigung für deine Tochter verlangt! Na super, jetzt sind Sommerferien! Schule geschlossen. Jeder weiß das - aber bis zur Neostasi hat sich diese Tatsache wohl noch nicht rumgesprochen. Du rufst in der Behörde an, fragst nach, ob die Schulbescheinigung nachgereicht werden könne. "Nein, das ist ihr Problem, schließlich sind sie ja arbeitslos und wir können nichts dafür, dass jetzt Ferien sind! Überhaupt, wie können sie es sich denn leisten, Kinder zu haben?!?" Ist eine ausgewachsene Intelligenzallergie eigentlich Voraussetzung für die Tätigkeit in so einer Behörde? Du verfluchst die erneute Verzögerung, denn du weißt, was das für dich bedeutet: Ein weiterer Mount Formulare wegen der bei ALG-II-Nichtzahlung ungesicherten Krankenversicherung. Völlig überflüssiger Papierkrieg vom Allerfeinsten, Verwaltung um der Verwaltung willen! Und ein nicht unbeträchtlicher Anteil der hundert Euro, die du im August noch zusätzlich erhalten solltest, wird davon wieder aufgefressen werden. Tröstlich: Wenn die Kohle zirkuliert, dann floriert die Wirtschaft. Und für das Wirtschaftswachstum müssen wir alle Opfer bringen!

Am ersten Schultag nach den großen Ferien fährst du zur Schule, wegen der Schulbescheinigungen. Du bist absolut nicht der Einzige, der sowas braucht. Es gibt nämlich noch eine ganze Menge anderer Eltern, die auch um die fünfzig Jahre alt sind und denen es so ähnlich wie dir ergeht. Zwei Bescheinigungen brauchst du. Die Dame im Sekretariat gibt dir fünf. "Die anderen drei werden sie bei unseren amoklaufenden Ämtern garantiert noch brauchen!" Die Dame denkt mit. Warum geht sowas hier und warum nicht bei der Neostasi?

Tags darauf begibst du dich zu dieser merkwürdigen Bundesagentur. Du stehst pünktlich schon morgens um Acht auf der Matte und hast nur zwanzig Leute vor dir. Irgendwer hat eine regionale Tageszeitung im Wartebereich liegen gelassen. Die angelst du dir und liest, während du wartest. Da ist ein Bericht darüber, wie toll und reibungslos das doch alles hier in diesem JobCenter abläuft und wie sehr die Wartezeiten verringert worden sind. Verstohlen blickst du dich um. Einen Unterschied gegenüber früher kannst du aber nicht feststellen. Dann steht da, dass die meisten hier ungelernte Jugendliche sind, denen man einen Ausbildungsplatz vermitteln will. Noch einmal siehst du dich um. Na ja - zumindest ein Jugendlicher ist da. Macht fünf Prozent, bei zwanzig Leuten. Fünf Prozent ist hier also die Mehrheit. Der Berechnungsfehler in deinem Bewilligungsbescheid wundert dich jetzt nicht mehr.

Dein Auge bleibt an einer älteren Dame hängen. Ihr Gesicht kommt dir irgendwie bekannt vor. Auch sie sieht dich an, erkennt dich wieder und ihr kommt miteinander ins Gespräch. Einmal seid ihr euch bereits begegnet. Das liegt lange zurück. Damals warst du noch ALG I und sie deine Vermittlerin - eine vom alten Schlag, die ihren Job noch von der Pike auf gelernt hatte. Allerdings war sie befristete Angestellte. Irgendwann beim sogenannten "Umbau" der Bundesanstalt für Arbeit zur Bundesagentur wurden ihre Dienste nicht mehr benötigt. Heute stellt sie selbst sich nach ALG II an. Und sie muss sich trotz vieler Jahre an Berufserfahrung von einem ehemaligen Schweißer aus Wuppertal, der einen Zwei-Tages-Crash-Kurs über die Arbeitsvermittlung absolviert hat und seitdem alles weiß, sagen lassen, dass sie nicht hinreichend qualifiziert ist. Wie das Leben eben so spielt.

Die Nummer deiner Wartemarke leuchtet auf. Du bist dran. Endlich. Hat ja auch wieder mal lange genug gedauert. Du begibst dich zum Infotresen, weist dich aus und gibst den Weiterbewilligungsantrag ab, achtest dabei darauf, dass Stempel und Eingangsvermerk drauf kommen. Denn wenn das "rein zufällig" vergessen wird, dann ist der Antrag nicht bearbeitbar. Dann gibt's weder Geld noch Krankenversicherung. Und eine rückwirkende Zahlung schließt das SGB aus. Die Späße kennt man inzwischen zur Genüge. Kann ja mal passieren - shit happens! Seltsam nur, dass du jedes einzelne Mal daran erinnern musst. Honny soit qui mal y pense - ein Schuft, wer Böses dabei denkt! Nein - nicht doch, System steckt da ganz bestimmt nicht dahinter! Aber wenn fünf Millionen Hartz-IV-Empfänger aufgrund solcher "Versehen" auch nur einen Monat lang hundert Euro weniger bekommen, dann ist das schon eine halbe Milliarde an "erwirtschaftetem Gewinn". Nach zwei Monaten eine Milliarde, nach ...

Nach dem Weiterbewilligungsantrag gibst du die Kopie des Schreibens mit der ultimativen Aufforderung zur Vorlage der Zeugniskopie und Schulbescheinigung deiner Tochter ab. Wie meist in dieser Verwaltung-zum-Selbstzweck-Behörde ist die Stelle, die das bekommen soll, im Briefkopf nicht angegeben. Auch Telefonnummer und Unterschrift fehlen. Das ist Standard. Der Typ vor dir ist restlos überfordert. "Ich weiß auch nicht, wo das hin soll. Am besten wird es sein, wenn sie das einfach wieder mitnehmen." Du kommst dir verar... ('tschuldigung!) vor und bestehst darauf, dass die Zettelwirtschaft hier und jetzt auch angenommen wird. Schließlich hat es dich Fahrerei und Warterei gekostet und dann ist da ja auch noch die ganz unverblümte Sanktionsandrohung für den Fall der Nichteinreichung. Entnervt packt der Typ diese Unterlagen in ein Fach mit der Bezeichnung "Post allgemein". Mal sehen, was draus wird. Open end ...

Einmal hat die Polizei in dieser Dienstelle schon einen Beihilfeempfänger abtransportiert, der im Begriff war, Amok zu laufen. Du fragst dich, wann das beim nächsten Mal der Fall sein wird. Du weißt: In diesem unserem Lande gärt es gewaltig, sozialer Sprengstoff kurz vor der Explosion. Die meisten Leute laufen schon mit geballter Faust in der Tasche rum. Die Lunte brennt bereits. Ob ein Herr Schäuble das auch weiß und genau deswegen immer neue Anti-Terror-Gesetze fordert, mit denen er genau das zu Tode schützt, was hier eigentlich schützenswert ist? Nämlich eine funktionierende Demokratie? Dich beschleicht der unheimliche Gedanke, dass hier Bundesarbeitsminister und Bundesinnenminister wirklich absolut Hand in Hand arbeiten ...


© Aktive Erwerbslose in Deutschland
Asmodis


Am Sonntag keine Stimme den Hartz-Parteien!!
co2schleuder
Zitat:
Am Sonntag keine Stimme den Hartz-Parteien!!


mangels vernünftiger Alternativen, doch!
strubbel
Ja richtig, schleuderchen
der Linke
gastli
Zitat:
Hartz4-Plattform sprach mit dem Kläger gegen den Hartz IV-Eckregelsatz

Nachdem der einzige Kläger gegen den grundgesetzwidrigen Hartz IV-Eckregelsatz (Beschlussvorlage vom Hessischen Landessozialgericht: L 6 AS 336/07, Az BVerfG: 1 BvL 1/09), dessen Klage am 20. Oktober – zusammen mit zwei weiteren, bei denen es jedoch nur um die Kinderregelsätze geht - vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelt wird, sich zum Schutze seiner Familie vor zunehmenden Verfolgungen und Pöbeleien aus der Öffentlichkeit zurück gezogen hat, erhielt die Sprecherin der Wiesbadener Bürgerinitiative Hartz4-Plattform, Brigitte Vallenthin Gelegenheit für ein Exklusiv-Interview.

Darin schildert der gelernte Journalist Hintergründe seines steinigen Rechtsweges, seiner persönlichen Beweggründe sowie seines mehr als 10-jährigen ehrenamtlichen sozialen Engagements mit fast unerträglicher Belastung ob der bedrückenden Schicksale der Hilfesuchenden. Auch sehr Persönliches berichtet er und nimmt Stellung zum entwürdigenden Hartz IV-Alltag, zur verantwortlichen Politik sowie zur aktuellen schwarz-gelben Koalitions-Diskussion unter dem Motto Bürgergeld statt Hartz IV. Das ausführliche Interview ist nachzulesen unter www.hartz4-plattform.de .

Der Kläger bedauert sehr, dass er nicht an der Verhandlung in Karlsruhe teilnehmen kann, von der er sich das erfolgreiche Ende eines fünf Jahre währenden Rechtstreits erhofft. Grund seiner notwendigen Abwesenheits-Entscheidung ist nicht zuletzt die durch zahlreiche Medien angeheizte politische Debatte um das von Anbeginn umstrittene Gesetz der rot-grünen Bundesregierung. “Nicht genug damit: sowohl die damalige als auch die ihr folgende schwarz-rote Bundesregierung haben tatenlos zugesehen, wie nicht nur dieses menschenunwürdige Gesetz sondern auch die mediale Gier nach Auflage und Quote Millionen Menschen in diesem Lande aus dem gesellschaftlichen Miteinander ausgegrenzt, diffamiert und gedemütigt hat,“ stellt Brigitte Vallenthin fest.

“Das führt dann zu solchen Auswüchsen, dass der Kläger gegen diese – nach unserer Meinung - verfassungswidrigen Paragrafen und ebenso seine Familie von wildfremden Menschen in der Öffentlichkeit aggressiv angefeindet werden. Statt selber als Regierung die viel zitierte Zivilcourage zu zeigen und sich schützend vor diese Menschen zu stellen, haben die Politiker dies unterlassen und die zunehmende soziale Spaltung unserer Gesellschaft billigend in Kauf genommen. Sie tragen Mitverantwortung für den Skandal, dass in unserer Gesellschaft Kläger sich zurück ziehen müssen, weil sie durch eine aufgeheizte gesellschaftliche Stimmung ihre und ihrer Familie Sicherheit in Gefahr sehen. Das ist eine Schande für unseren freiheitlichen Rechtsstaat,“ resümiert Brigitte Vallenthin.

Quelle: Presse Hartz4-Plattform - keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
co2schleuder
Jetzt haben wir doch die FDP dann hat sichs doch mit Hartz IV, dann können wir uns über was anderes aufregen.
Adeodatus
Zitat:
Durch Kürzungen bei Ein-Euro-Jobs sind in Hamburg viele etablierte Einrichtungen hart getroffen. Wie NDR 90,3 berichtete, will die regionale Arbeitsgemeinschaft (Arge) mehr als 1.200 Brückenjobs weniger ausschreiben als bisher. Viele Anbieter, die zum Diakonischen Werk gehören, müssten deshalb Beschäftigte entlassen.

Quelle: NDR


Als ich das gelesen habe ging mir durch den Kopf wie geht das denn, Hartz IV Empfänger üben ja so wieso schon Jobs z. B. in der Altenpflege und der Jugendarbeit aus die eigentlich von Fachkräften erledigt werden müssten. Wieso kommt man dann auf das schmal Brett das man Leute entlassen muss wenn man weniger Alg II Empfänger zugewiesen bekommt? Eigenlich müsste dann die Lücke durch Einstellungen geschlossen werden, aber man macht es halt anders man setzt Leute auf die Straße um dann seine Aufgaben besser erledigen zu können. verwirrt verwirrt verwirrt
gastli
gastli
Zitat:
ALG II ist in seiner Gesamtheit eine Missbildung, ein Demütigungs- und Schikanierinstrument, das Erwerbsarbeit als Lebensinhalt ansieht und "wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen" wieder einführte. Die gesamten Regeln wie etwa die zu den 1-Euro-Jobber usw. helfen denen, die billige Arbeitskräfte möchten oder die bisherigen Arbeitskräfte unter Druck setzen wollen, wenn es darum geht, sie durch Billiglöhner zu ersetzen. Auch die Regelung der Hinzuverdienste passt dazu. Es geht nicht mehr darum, überhaupt in irgendeiner Form fairere Löhne zu gestalten, es geht darum, die Löhne weiter zu drücken und der Gesellschaft einzutrichtern, dass jemand nur dann ein Recht auf seine freie Lebensentfaltung, Privatsphäre und Datenschutz hat, wenn er es sich leisten kann. Wer aber vom Staat Geld bekommt (die diversen Bankrettungsprogramme usw. mal außen vor gelassen), der hat zu kuschen und die Kotbällchen wegzuräumen, die die Hunde des kapitalistischen Systemes auf den Straßen der Solidarität zurücklassen, auf dass sie wenigstens wieder hübsch aussieht - auch wenn sie nicht mehr benutzt wird.


via
gastli
gastli
Nähere Informationen über Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger, die sich weigern, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen, möchte die Linksfraktion durch eine Kleine Anfrage bekommen (17/144). Eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, um die Eingliederung einer bestimmten Person in Arbeit und die dafür vorzunehmenden Schritte zu regeln. Laut Fragesteller dürften Langzeitarbeitslose nicht sanktioniert werden, wenn sie verweigern eine EGV zu unterschreiben. Dies sei die Folge einer Dienstanweisung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) vom Dezember 2008. ”Die Sanktionsstatistik der Bundesagentur für Arbeit weist in der Zeit von Januar bis Juni 2009 aber 2.099 Sanktionen“ wegen derartiger Weigerungen auf, heißt es in der Anfrage. Daher wollen die Parlamentarier wissen, wie die Bundesregierung die Tatsache bewertet, ”dass eine Dienstanweisung offensichtlich nicht befolgt wird, da weiterhin Sanktionen wegen oben genannten Weigerungen ausgesprochen wurden“.

Kleine Anfrage (17/144)
RudiRatlos
Lottogewinner müssen sich bewerben

Es war nicht der ganz große Jackpot, die gewonnenen 500 Euro waren für den Hartz IV- Empfänger aber dennoch eine willkommene Unterstützung. Doch die Freude währte nur solange bis das Jobcenter den Gewinn auf die Sozialleistungen anrechnete.

Das Sozialgericht Dortmund gab der Behörde schließlich Recht und qualifizierte Gewinne aus Glücksspielen als anrechenbares Einkommen. Und auch mit dem Versuch, die monatlich für die Dauerkarte gezahlten Lotteriebeiträge vom Einkommen abzusetzen, konnte der Glückspilz kein Schnippchen mehr schlagen. Dafür müssten die zur Erzielung des Einkommens getätigten Ausgaben im Rahmen einer vernünftigen Wirtschaftsführung getätigt werden. Glücksspiele sind aber nicht vernünftig, so die Detmolder Richter. Eins steht damit fest: Nur wer einen Job hat, darf dem Glücksspiel frönen. Ein Grund mehr, mit erstklassigen Bewerbungsunterlagen die nächste Bewerbungsrunde zu starten.

Ja Ja