Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) und Bettlägerigkeitsbescheinigung
Neuerdings verlangen einige ArGen bei einer Krankschreibung zusätzlich eine Bettlägerigkeitsbescheinigung, wenn dadurch ein Terminversäumnis droht.
Dieser Vorgang ist durch keine gesetzliche Vorschrift gedeckt.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist eine Urkunde im Sinne des SGB!
Hierdurch wird vom Arzt bescheinigt, dass man nicht in der Lage ist, eine Arbeit zu verrichten. Während dieser Zeit hat man alles zu vermeiden, was die Krankheit verlängert oder zu verschlimmern droht! Die ArGen stellen sich auf den Standpunkt, dass man nur bei Bettlägerigkeit einen Termin versäumen darf, und das sei durch die nun angeforderte Bescheinigung zu belegen.
Vorab: Eine solche Bescheinigung kann ein Arzt gar nicht ausstellen. Er ist befugt ein Attest zu fertigen, dies kostet aber zusätzliches Geld, mind. 10 bis 20 Euro. Wenn sich die ARGE nun auf den Standpunkt stellt, ein Attest einzufordern, haben sie die Kosten auch zu übernehmen.
Es besteht für die ArGen auch die Möglichkeit in begründeten Verdachtsfällen von Missbrauch den medizinischen Dienst einzuschalten, allerdings dürfte die Anzahl der Fälle sehr gering sein.
Tipp:
Wenn eine solche Bescheinigung angefordert wird, ruhig bleiben.
Die betreffende ArGe bitte auffordern, doch die gesetzliche Grundlage für ihr Handeln zu benennen, sie höflich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass die AU eine Urkunde im Sinne des SGB ist. Und falls sie auf einer zusätzlichen Bescheinigung bestehen, sollten sie neben der Ermächtigungsgrundlage für ihr Handeln einer Kostenübernahme zustimmen. Dies ist seitens der ArGen schriftlich zu bescheinigen.
Zusätzlich sollte bitte das
Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg benachrichtigt werden. Auch dürfte dieses ein Fall für den Datenschutz sein, da hier unnötig weitere Daten erhoben werden!
Es gilt: Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!