gastli
Die Meldung
Zitat: |
„Überraschende Wende im spektakulärsten deutschen Wirtschaftsprozess: Im Mannesmann-Prozess hat sich die Staatsanwaltschaft bereit erklärt, der Einstellung zuzustimmen – gegen Geldauflagen in Millionenhöhe. Deutsche-Bank-Chef Ackermann kündigte bereits an, er wolle das Geld aus eigener Tasche bezahlen.“
(tagesschau; 25. November 2006) |
Der Geldadel kauft sich frei. Ein von Ackermann in die Arbeitslosigkeit geschickter Mitarbeiter der nach einem Jahr Hartz IV Empfänger wird, der drei mal nacheinander beim Schwarzfahren erwischt wird, landet, weil er die Strafe nicht bezahlen kann, hingegen im Gefängnis. Rechtsstaat im Kapitalismus.
Torsten
Hat irgendwer gelesen, wer die Millionen kassiert, welche die Schmarotzer bezahlen müssen?
Und kann mir bitte mal Jemand erklären, wie Jemand als nicht schuldig und somit nicht vorbestraft gelten kann, der Zigtausende bis Millionen Euro für seine ("Nicht-")Vergehen bezahlen muß?
Wir wollten 1989 eine soziale Republik mit Bananen. Wir bekamen eine asoziale Bananenrepublik (streng RECHTSstaatlich natürlich). Nahe dran, würde ich sagen.
videodok
Zitat: |
Ackermann kündigte bereits an, er wolle das Geld aus eigener Tasche bezahlen. |
Oh wie edel. Sollen wir ihn dafür jetzt achten? Aus welcher Tasche soll er denn sonst zahlen? Er steht doch vor Gericht. Ja und wenn er aus eigener Tasche zahlt, muss es noch lange nicht sein Geld sein.
Die ganze Verlogenheit dieses Systems stinkt mal wieder richtig zum Himmel.
jandark
Von solch einer Regelung können auch "kleine Fische" profitieren. Viele Verfahren werden auf diese Weise eingestellt.
Natürlich ist das in diesem Fall sehr brisant. Aber eventuell ist allein auf juristischem Wege eine Verurteilung gar nicht so einfach hinzubekommen.
gruß
jandark
videodok
Profitieren können aber nur kleine Fische, die auch zahlen können.
jandark
Jo, das sind dann aber auch andere Summen.
Ich will den Ackermann bestimmt nicht verteidigen. Aber gleich das System anhand dieser Sache im Wanken zu sehen, ist vielleicht etwas übertrieben.
gruß
jandark
Torsten
Liegt nun ein Verbrechen vor (Verurteilung) oder nicht (Freispruch)?
Das dreckige Lakaiengesindel (Ackermann & Co.) hat sich am Profit der Finanzkapitalisten (Hauptaktionäre) übermäßig gütlich tun wollen. Es hat die Herren-Lakaien-Hierarchie verletzt. Deshalb bekommt es einen Dämpfer. Aber Seinesgleichen muß motiviert genug bleiben, die Geschäfte seiner Herren zu führen.
Aber das ist ja Alles nur eine Verschwörungstheorie und die Richter sind ja sowas von unabhängig, daß sie glatt unter der Brücke schlafen würden, um ihre Neutralität nicht zu verlieren.
Und in knapp einem Monat kommt der Weihnachtsmann.
Pfiffikus
Hallo Gastli,
Zitat: |
Original von gastli
Der Geldadel kauft sich frei. Ein von Ackermann in die Arbeitslosigkeit geschickter Mitarbeiter der nach einem Jahr Hartz IV Empfänger wird, der drei mal nacheinander beim Schwarzfahren erwischt wird, landet, weil er die Strafe nicht bezahlen kann, hingegen im Gefängnis. Rechtsstaat im Kapitalismus. |
damit geht ein Prozess zuende, der sehr im Rampenlicht stand.
Ähm, soweit mir bekannt ist, werden die Strafen vor Gericht nach Tagessätzen bemessen. (Die Anzahl geht aus deiner zitierten Meldung nicht hervor.) Hätte sich ein HartzIV-Empfänger dasselbe Vergehen zuschulden kommen lassen (er wird wohl keine Gelegenheit dazu haben), so wäre für ihn wohl nur eine drei- oder vierstellige Summe herausgekommen.
Umgehehrt - würden die Herren Ackermann oder Esser ohne Fahrschein in der Strassenbahn erwischt, so könnte sich aufgrund des höheren Einkommens dieser Herren und den damit verbundenen Tagessätzen eine saftige Millionenstrafe ergeben.
Und während die Verurteilung eines Hartz IV Empfängers wegen Schwarzfahrens wohl kein Aas ausser ihm selber interessieren dürfte, wäre den schwarzfahrenden Managern in ihrem Prozess ein ordntlicher Presserummel gewiss.
Jandark hat übrigens Recht, wenn er spekuliert, dass eine Verurteilung mit rechtsstaatlichen Mitteln unter Umständen schwer hinzubekommen wäre. Sehen wir es mal so: Durch diese Regelung wird garantiert eine Strafe zu zahlen sein und wurde ein Freispruch verhindert.
videodok
Ich sehe das Sytem nicht wanken. Es funktioniert sehr gut für die Mächtigen. Viel zu gut!
aeffchen
Zitat: |
Original von Pfiffikus
Ähm, soweit mir bekannt ist, werden die Strafen vor Gericht nach Tagessätzen bemessen.
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Soweit es mir bekannt ist gibt es nur im Verurteilungsfall Geldstrafen, die nach Tagessätzen bezahlt werden.
Hier wurde jedoch eingestellt.
Damit stellt sich auch mir die Frage wer das Geld erhalten wird !?
Und für mich wäre es eindeutig ein "Freikaufen" und nich "Strafe zahlen"
Pfiffikus
Zitat: |
Original von andy65
Soweit es mir bekannt ist gibt es nur im Verurteilungsfall Geldstrafen, die nach Tagessätzen bezahlt werden.
Hier wurde jedoch eingestellt. |
Ja schon. Doch die Beträge, mit denen da "gehandelt" wird, die orientieren sich wohl trotzdem an denen, die im Falle einer Verurteilung realistisch zu erwarten wären.
So gesehen dürfte die Einstellung des Verfahrens für einen schwarz gefahrenen Hartz IV-Empfänger wesentlich billiger zu erwirken sein.
Zitat: |
Original von andy65
Damit stellt sich auch mir die Frage wer das Geld erhalten wird !?
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Keine Ahnung. Der Staatsanwalt privat hoffentlich nicht.
videodok
Wäre noch die Frage, wer im Falle der Einstellung die Gerichtskosten trägt. Sicher der Steuerzahler.
Pfiffikus
Zitat: |
Original von videodok
Wäre noch die Frage, wer im Falle der Einstellung die Gerichtskosten trägt. Sicher der Steuerzahler. |
Soweit ich weiß, sind sich bisher nur Staatsanwalt und Verteidigung einig.
Der/die Richter müssen dem Deal noch zustimmen, damit ist aber zu rechnen. Und Bestandteil dieser Entscheidung ist auch die von dir aufgeworfene Kostenfrage.
Adeodatus
Interessant ist dieser Fakt.
Zitat: |
Die Guten ins Kröpfchen, die Schlechten ins (Steuer-)töpfchen
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
50 Milliarden Euro Verluste aus der Spekulationsblase bei der Mannesmann-„Übernahme“ will die deutsche Vodafone-Tochter von der Steuer absetzen. Geld, das zuvor von Spekulationsgewinnlern weitgehend steuerfrei abgezockt werden konnte. Kein Wunder, dass die Staatsschuld steigt und durch „Reformen“ an sozialen Leistungen eingespart werden muss.
Da wurde die Mannesmann AG im Februar 2000 vom britischen Mobilfunkunternehmen Vodafone für knapp 200 Milliarden Euro „feindlich“ übernommen. Die Mannesmannaktionäre, deren Aktie im Oktober 1999 beim Aufkommen der Übernahmegerüchte gerade 144 Euro wert waren, erhielten dafür „freundlicherweise“ Vodafoneaktien im Gegenwert von 353 Euro. Die Aktienbesitzer erzielten eine Steigerung ihres Aktienwertes um fast das Zweieinhalbfache. Viele konnten bei dieser Wertsteigerung steuerfrei Millionen, ja wie die honkong-chinesische Firma Hutchinson Whampoa sogar Milliarden an Gewinnen einstreichen.
Angesichts dieser Milliarden-„Wertsteigerung“ der Mannesmannaktie meinen die Ackermanns dieser Welt, dass die 60- Millionen-Euro-Abfindungen an die „Leistungsträger“ des Mannesmann-Vorstandes „angemessen“ waren.
Nach dieser „Wertsteigerung“ wurde allerdings das ehemalige Mannesmann-Aktienpaket an eine deutsche Vodafone-Tochter für knapp 147 Milliarden Euro zurück verkauft, was einem Kursverfall auf 309 Euro entsprach. Ein Jahr später findet die deutsche Vodafone GmbH auch diesen gefallenen Kurswert noch immer überhöhnt und bewertet ihn mit nur noch 200 Euro. Diesen Verlust von rd. 50 Milliarden Euro will nun die wieder im ach so geschundenen „Hochsteuerland“ Deutschland angesiedelte Vodafone-Tochter in ihrer Bilanz wertberichtigen und über viele Jahre als Verluste gegen die jeweiligen Gewinne von der Steuer absetzen.
Der Spekulationsgewinn an der Börse wurde also privat einkassiert, der Verlust soll vom deutschen Fiskus ausgeglichen werden. Die Gesetzeslage ließ diese Privatisierung der Gewinne und die Sozialisierung der Verluste offenbar zu.
„Ein ganz normaler Vorgang“ sagte der Sprecher von Vodafone Deutschland. Gut, dass das einmal so offen gesagt wird. |
Eventuell kann uns ja Ackermann die Welt erklären gelle
Zitat: |
„Wer sich nicht darauf einstellt, wie die Welt funktioniert, wird niemals erfolgreich sein“ meint Josef Ackermann. Und wie diese Welt funktioniert hat die Einstellung des Verfahrens im Mannesmann-Prozess wieder einmal bewiesen: Man leiste sich eine Riege teuerster Anwälte, lege Justitia ein paar Millionen auf die Waagschale und schon nimmt sie ihr Tuch von den Augen, erkennt welch mächtige Leute sie da vor sich hat und legt ihr Richtschwert einfach in beiseite. Mit gerade mal einem Drittel seines Jahreseinkommens kann sich Josef Ackermann vom „öffentlichen Interesse“ an der strafrechtlichen Verfolgung des Vorwurfs frei kaufen, ob sich ein Aufsichtsrat durch einen dubiosen Beschluss über „Anerkennungsprämien“ in Höhe von 57 Millionen Euro für die Inszenierung einer Spekulationsblase in dreistelliger Milliardenhöhe der Untreue strafbar gemacht hat. Ein „Deal“ mit dem Recht im Namen des Volkes? Wolfgang Lieb. |
gastli
Zitat: |
Der Mannesmann-Prozess wird offenbar ein juristisches Nachspiel haben: Laut Medienberichten erstattete eine Hamburger Kanzlei bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige gegen die Richter des Landgerichts Düsseldorf, die Ankläger sowie die sechs Angeklagten unter anderem wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung.
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„Die Beteiligten haben die Durchführung des rechtsstaatlich vorgegebenen Strafverfahrens pflichtwidrig unterlassen“
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Der Jurist kritisiert, dass es Spitzenverdienern offensichtlich gelinge, „Untreuehandlungen ohne abschließende rechtliche Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren gegen stattliche Geldzahlungen einstellen zu lassen“.
(Focus)
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Schaun wir mal wie dick die Treibsandschicht ist in der der Rechtsstaat versickert.
gastli
Neues aus der Bananenrepublik
Zitat: |
Hartz muss nicht ins Gefängnis - dafür wird er Kronzeuge
Braunschweig (ppa). Beim Prozess gegen den früheren VW-Personalvorstand und sozialpolitischen Berater von Ex-Kanzler Schröder, Peter Hartz, zeichnet sich ein Deal ab. Nach einem Bericht der ZDF-Nachrichten muss Hartz nicht etwa wegen schwerer Untreue ins Gefängnis, sondern erhält eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Gegenleistung hat Hartz zum einen Teil bereits erbracht: Er hat ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zum anderen Teil dürfte ihm auferlegt worden sein, beim Prozess gegen den Empfänger seiner Schmiergeld- Zahlungen, den VW-Betriebsratsvorsitzenden Volkert, als Belastungszeuge auszusagen. |
Wenn die Verbrechen nur groß genug sind bleibt auch die Strafe aus. Im Gegenteil man darf noch zum Retter der Bananen aufsteigen.
Herzlich willkommen in Dummland - das ist leider keine Extremsatire.
kritiker
Zitat: |
Original von gastli
Wenn die Verbrechen nur groß genug sind bleibt auch die Strafe aus. Im Gegenteil man darf noch zum Retter der Bananen aufsteigen.
Herzlich willkommen in Dummland - das ist leider keine Extremsatire. |
über dieses "gericht" müßte man eigentlich lachen, wenn es nicht so schrecklich bestechlich wäre!

ich glaube ich werde auch wirtschaftsverbrecher, da kann bei mir dann auch ein schönes leben beginnen! dieses land ist nur noch zum

!
Torsten
Zitat: |
Original von kritiker
über dieses "gericht" müßte man eigentlich lachen ... |
Nö, das Gericht und Peterle lachen. Über die Dummheit Jener, die was Anderes erwartet haben. Was kommt wohl 'raus, wenn man einen hochrangigen Räuber vor ein Räubertribunal stellt?
Die bürgerliche Klassenjustiz wird doch keinen wichtigen politischen Lakaien der Bourgeoisie aburteilen! Wo kämen wir denn da hin?
Sie sind sich einig, haben das Recht in der Hand und nehmen sich jede Freiheit, und auf Einigkeit und Recht und Freiheit war der toitsche Michel doch schon immer stolz.
gerassimov
Wer sich in dem Fall wirklich aufregen müsste, sind die VW-Mitarbeiter. Da lässt sich der Betriebsratsvorsitzende von einem Mitglied des Vorstandes schmieren. Wozu denn wohl?
Torsten
Zitat: |
Original von gerassimov
Wer sich in dem Fall wirklich aufregen müsste, sind die VW-Mitarbeiter. |
Nö, das ist schon ein klarer Fall für die Justiz. Nur ist das eben die bundesdeutsche Klassenjustiz.
Aber vielleicht begreifen die VW-Mitarbeiter ja, daß der RECHTSweg kein Weg zum Erfolg im Kampf gegen Korruption und Verrat ihrer angeblichen Interessenvertreter ist, sondern sie selbst sich mit anderen Mitteln gegen dieses System zur Wehr setzen müssen.
Erst wenn das Recht in den Händen des Volkes liegt, wird es auch ein Recht des Volkes sein.