Deutschland = Rechtsstaat oder Bananenrepublik ?

gastli
Zitat:
Staatsgarantie für Spareinlagen gilt dauerhaft

Die Staatsgarantie für alle Einlagen privater deutscher Sparer von mehr als 1000 Milliarden Euro gilt nach Angaben der Bundesregierung dauerhaft. Die Bürger könnten darauf bauen, dass diese Zusage eingelöst werde, wann immer dies in Krisensituationen nötig werde, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm in Berlin. Die Einlagensicherung gilt für Spar- und Termineinlagen sowie Girokonten.
(dpa)


Wer das glaubt der schubst auch kleine Kinder beim kacken vom Topf
... wenn sie einen roten Kopf vom drücken haben.

Manchmal überrascht der lethargisch wirkende Wirtschaftsminister Glos durchaus. So zum Beispiel in der Sendung von Anne Will mit einer Interpretation einer der typischen Merkel-Phrasen. Als sie gestern in Norbert Blüm-Marnier verkündete, dass die “privaten Spareinlagen sicher” seien.
Glos scheint erhebliche Zweifel zu haben und stellt fest, dass hier bei Merkel keineswegs mit Verbindlichkeit gerechnet werden darf: “Das war eine politische Aussage, die nicht rechtsverbindlich ist”. Also nur eine merkelsche Phrase!
Adeodatus
Wenn der Staat für Spareinlagen haftet dann aber bis zu einer maximalen Mindesthöhe von sagen wir mal so bis zu 15 000 € denn höher dürften die wirklichen Spareinlagen in der Regel kaum sein, mit allem darüber würde sich eine staatliche Garantie für die Spekulanten die das Chaos erst angerichtet haben vergeben, eine Garantie für Kleinsparer ist sogar sehr wichtig, aber nicht für die die es sich leisten konnten zu zocken die sollen gefälligst dies Suppe auslöffeln die sie dem System eingebrockt haben.
nameless
Spätestens wenn einem von der Regierung versichert wird, das das Ersparte sicher sei, spätestens dann ist es an der Zeit das Ersparte in Sicherheit zu bringen (sofern man welches hat).
SirBernd
Richtig, erinnert mich irgendwie an die Bundesliga, wenn es um die "sichere" Position des Trainers geht .... großes Grinsen
gastli
Köhler fordert eine Entschuldigung von den Banken.
Für wie blöd hält der Mann eigentlich die Bürger. Durch ihn wurde einst der Weg für die Verbrechen der "Ackermänner" mit geebnet.
Ein jämmerlicher Heuchler wie Merkel, Steinbrück .......
Kein Mensch braucht eine Entschuldigung der "Ackermänner", sondern Richter die sie verurteilen und möglichst lange einsperren.
Pfiffikus
Zitat:
gastli hat am 12. Oktober 2008 um 15:45 Uhr folgendes geschrieben:

Kein Mensch braucht eine Entschuldigung der "Ackermänner", sondern Richter die sie verurteilen und möglichst lange einsperren.

Aber wieso denn? Gerade hier verstehe ich deine Wut nicht.

Die Banker haben sich ein wenig verzockt. Aber das Geld der kleinen Leute scheint ja durch diverse Einlagensicherungen usw. nicht betroffen zu sein. Es wurde hier das Gelt von mittelgroßen und gro0en Geldsäcken verzockt. Hast du mit denen Mitleid?


Pfiffikus,,
der keine andere Erklärung dafür findet, dass so viel darüber geheult und Steuermilliarden locker gemacht werden
meilenstein
Zitat:
Pfiffikus hat am 12. Oktober 2008 um 20:56 Uhr folgendes geschrieben:
Aber wieso denn? Gerade hier verstehe ich deine Wut nicht.

Die Banker haben sich ein wenig verzockt. Aber das Geld der kleinen Leute scheint ja durch diverse Einlagensicherungen usw. nicht betroffen zu sein. Es wurde hier das Gelt von mittelgroßen und gro0en Geldsäcken verzockt. Hast du mit denen Mitleid?

Pfiffikus,,
der keine andere Erklärung dafür findet, dass so viel darüber geheult und Steuermilliarden locker gemacht werden


glaubst Du das wirklich selbst? Was meinst Du denn, warum das Merkelsche Versprechen gegeben wurde? Doch nur aus Angste, die vielen, vielen Kleinen könnten ihr Geld aus dem angegriffenen Kreislauf ziehen. Dann hätten wir nämlich wieder mal einen schwarzen Freitag. Das Versprechen könnte sich übrigens sehr bald als Versprecher erweisen, wenn sich das krampfhafte Bemühen der Politiker und ihrer Hintermänner als nicht ausreichend oder schlichtweg unmöglicher Versuch erweist.

Ich glaube also kaum, dass die profitgierigen Banker und Manager zwischen dem Geld des kleinen Mannes und dem des großen Geldbeutels unterschieden haben.
birke
Pfiffikus:
Zitat:
Es wurde hier das Gelt von mittelgroßen und gro0en Geldsäcken verzockt.


...die es sich auf die eine oder andere Art von Otto Normalverbraucher wiederholen. So ganz nebenbei dürften auch ein "paar" Arbeitsplätze beim Exportweltmeister in die Binsen gehen.
gastli
Zitat:
Pfiffikus hat am 12. Oktober 2008 um 20:56 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
gastli hat am 12. Oktober 2008 um 15:45 Uhr folgendes geschrieben:

Kein Mensch braucht eine Entschuldigung der "Ackermänner", sondern Richter die sie verurteilen und möglichst lange einsperren.

Aber wieso denn? Gerade hier verstehe ich deine Wut nicht.

Die Banker haben sich ein wenig verzockt. Aber das Geld der kleinen Leute scheint ja durch diverse Einlagensicherungen usw. nicht betroffen zu sein. Es wurde hier das Gelt von mittelgroßen und gro0en Geldsäcken verzockt. Hast du mit denen Mitleid?


Pfiffikus,,
der keine andere Erklärung dafür findet, dass so viel darüber geheult und Steuermilliarden locker gemacht werden


Es geht doch nicht um das bissel Geld das der eine oder andere hat.
Nicht um die eine oder andere Lüge mehr, die von Merkel oder wem auch immer verbreitet wird.

Es geht um eine neue Weltordnung die geschaffen werden soll, um die Vernichtung des Euro als Konkurrenz zum Dollar und darum das für die Errichtung dieser Millionen Menschen die dafür weltweit geopfert werden.
gastli
An dieser Stelle einen herzlichen Glückwunsch an die Schweizer, die eine Volksabstimmung zu den Biometrie-Pässen erzwungen haben.
Wäre mein Land doch mal so demokratisch!
kritiker
Zitat:
gastli hat am 18. Oktober 2008 um 09:29 Uhr folgendes geschrieben:

An dieser Stelle einen herzlichen Glückwunsch an die Schweizer, die eine Volksabstimmung zu den Biometrie-Pässen erzwungen haben.
Wäre mein Land doch mal so demokratisch!


die berliner marionetten werden es zu verhindern wissen!
bis dann
gastli
Steinbrück hat die Schweiz gegen sich aufgebracht. Die Deutschen Medien hätten das gerne totgeschwiegen, aber geht wohl nicht mehr. Die Bild aus Hamburg verlinke ich vor allem wegen der tollen Boulevard-Schlagzeile:

Peitschen-Peer empört die Schwarzgeld-Schweizer

Meine Güte, was für ein entsetzliches Wurstblatt.
Die Schweizer Medien berichten da natürlich auch drüber, z.B. die NZZ. Schon seit Tagen (fragt mal die NZZ-Suchmaschine nach Steinbrück).
gastli
Ich lese ja viele Artikel, Presseerzeugnisse (online), aus meinen Mailverteilern, Newsgroups .....
Da kommt mir hin und wieder Texte unter da sträuben sich die Nackenhaare. So geschehen heute.

Ein Satz den jeder Bürger dieses Landes kennen sollte und auch bedingungslos umsetzen sollte steht im GG. nicht irgendwo sondern ganz am Anfang. Umsetzen sollten diesen Satz selbstverständlich auch die ranghöchsten Politiker dieses Landes.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Garantiertes Grundrecht ???? aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2005 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande
über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die
Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten


Artikel 1a
Einschränkung der Grundrechte


Die Grundrechte auf Leben und der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freiheit der Versammlung (Artikel 8 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

[Bundesgesetzblatt 2006 Teil II Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 22. März 2006]

Der Bundespräsident
Horst Köhler

Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister des Innern
Schäuble

Der Bundesminister des Auswärtigen
Steinmeier

Die Bundesministerin der Justiz
Brigitte Zypries

Man hört ja öfter den Spruch von der Wahl zwischen Pest und Cholera. Es gibt Personen die stehen für beides wie mir scheint.
Pfiffikus
Zitat:
Im Gesetz steht folgendes geschrieben:

... werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

und welche Maßgaben werden denn im weiteren Text des Gesetzes genannt? Zeitliche Befristungen, richterliche Vorbehalte, ... ?

Wenn durch grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit ein Hasch-Kurier dingfest gemacht wird, so habe ich vollstes Verständnis dafür, dass dem erstmal die Freiheit der Person und die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird. Zumindestens bis zur Feststellung der Personalien und der Sicherstellung der Beweistatbestände ist es zweifelsohne hinnehmbar, dass solche Personen festgehalten und deren Bude nach Anhaltspunkten für weitere Fahren durchsucht wird.

Ich gehe davon aus, dass im Gesetz Fristen genannt werden, wie lange ein Verdächtiger ohne richterlichen Beschluss festgehalten werden darf. Und wenn der Richter von den gefundenen Substanzen und den sicher gestellten Beweisen überzeugt ist und einen längeren Aufenthalt in Gewahrsam anordnet, so verstößt das ganz gewiss nicht gegen Artikel 1GG.


Pfiffikus,
der dieses Gesetz nicht verurteilen möchte, bevor du uns noch die "Maßgaben dieses Gesetzes" zitierst
die_gute_fee
Ob der Haschkurier jetzt das richtige Beispiel ist...
Aber Fakt ist, dass dererlei Einschränkungen bereits im Grundgesetz verankert sind. Sie betreffen die Grundrechte ab Artikel 2. Die Einschränkungen sind nur auf Grundlage eines Gesetzes gegeben, das ist ein Prinzip von Rechtsstaatlichkeit. Sie sind damit gerichtlich angreif- bzw. überprüfbar. Ohne solche Einschränkungen wäre es unmöglich, Straftäter zu Verurteilen und einzusperren.

Das Problem ist m.E. die "Auslegung" der Gesetze durch die Exekutive. Da wird teilweise bewusst rechtswidrig gehandelt, durch die Polizei und andere Behörden.
Durch polizeiliches Handeln werden Tatsachen geschaffen, man kann dann nur im Nachhinein gerichtlich überprüfen lassen, ob das ganze rechtmäßig war. Die "Maßnahmen" muss man theoretisch zunächst über sich ergehen lassen.

An Bananenrepublik erinnert mich der Fall Oury Jalloh, der Fall Amir Ageeb oder die Behandlung der 500 festgesetzten Demonstranten in Köln und die vielen Fälle von Abschiebung in Richtung Folter und Tod. Abschiebung ist eben oft auch Mord.
Pfiffikus
Zitat:
die_gute_fee hat am 02. November 2008 um 13:20 Uhr folgendes geschrieben:

Ob der Haschkurier jetzt das richtige Beispiel ist...

Das Zeug ist in den Niederlanden käuflich, hier im Lande gibt es eine zahlungskräftige Nachfrage. Demnach ist dieses Beispiel nicht aus der Luft gegriffen.

Genausogut hätte es auch der Kinderschänder oder der Ladendieb sein können, der sich auf die andere Seite der Grenze flüchtet. Dieses Gesetz macht nix weiter, als das ganze diplomatische Prozedere mit Auslieferungsgesuch und so einzusparen.


Zitat:
die_gute_fee hat am 02. November 2008 um 13:20 Uhr folgendes geschrieben:

Aber Fakt ist, dass dererlei Einschränkungen bereits im Grundgesetz verankert sind. Sie betreffen die Grundrechte ab Artikel 2. Die Einschränkungen sind nur auf Grundlage eines Gesetzes gegeben, das ist ein Prinzip von Rechtsstaatlichkeit.

Und ein solches Gesetz prangert unser Gastli an. Mal sehen, welche Maßgaben dieses Gesetzes er uns herausschreibt.


Zitat:
die_gute_fee hat am 02. November 2008 um 13:20 Uhr folgendes geschrieben:

Das Problem ist m.E. die "Auslegung" der Gesetze durch die Exekutive. Da wird teilweise bewusst rechtswidrig gehandelt, durch die Polizei und andere Behörden...

... und Demonstranten.


Zitat:
die_gute_fee hat am 02. November 2008 um 13:20 Uhr folgendes geschrieben:

Durch polizeiliches Handeln werden Tatsachen geschaffen, man kann dann nur im Nachhinein gerichtlich überprüfen lassen, ob das ganze rechtmäßig war. Die "Maßnahmen" muss man theoretisch zunächst über sich ergehen lassen.

So ist es. Die polizeilichen Maßnahmen hat man erstmal über sich ergehen zu lassen. Ob die Maßnahme gerechtfertigt ist oder nicht, diese Entscheidung kann man keinesfalls dem vorläufig Festgenommenen überlassen.
Natürlich kann sich bei der Prüfung der Umstände herausstellen, dass in der durchsuchten Wohnung nicht die Spur von Betäubungsmitteln zu finden ist. Natürlich kann sich herausstellen, dass es sich bei dem verdächtigen Samennicht um Hanfsamen, sondern um Saatgut für irgendwelche harmlosen Zierpflanzen handelt. Für solche Fälle bleibt dem Betroffenen im Nachgang die Haftentschädigung und die Dienstaufsichtsbeschwerde.



Pfiffikus,
der kürzlich die deutsch-holländische Grenze total unbehelligt passieren konnte
die_gute_fee
Zitat:
Pfiffikus hat am 02. November 2008 um 18:47 Uhr folgendes geschrieben:
Demnach ist dieses Beispiel nicht aus der Luft gegriffen. Genausogut hätte es auch der Kinderschänder oder der Ladendieb sein können, der sich auf die andere Seite der Grenze flüchtet.


Ich hätte es auch unkommentiert gelassen, wenn Du den Ladendieb oder "Kinderschänder" als Beispiel genommen hättest, oder nen Kokainschmuggler. Aber Haschisch... naja, das ist ein anderes Thema Augenzwinkern

Zitat:
Pfiffikus hat am 02. November 2008 um 18:47 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
die_gute_fee hat am 02. November 2008 um 13:20 Uhr folgendes geschrieben:

Das Problem ist m.E. die "Auslegung" der Gesetze durch die Exekutive. Da wird teilweise bewusst rechtswidrig gehandelt, durch die Polizei und andere Behörden...

... und Demonstranten.


Das ist dann aber keine Frage der Rechtsstaatlichkeit und um die geht es doch hier (dachte ich). Wenn sich Institutionen des Staates nicht an Gesetze halten bzw. diese bewusst brechen, dann ist das in etwa das, was ich unter "Bananenrepublik" verstehe. Das gilt besonders für die Polizei.

Zitat:
Pfiffikus hat am 02. November 2008 um 18:47 Uhr folgendes geschrieben:
So ist es. Die polizeilichen Maßnahmen hat man erstmal über sich ergehen zu lassen. Ob die Maßnahme gerechtfertigt ist oder nicht, diese Entscheidung kann man keinesfalls dem vorläufig Festgenommenen überlassen.


Tja, das ist die Frage. Ich finde es legitim, sich gegen offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen der Polizei zur Wehr zu setzen, zumindest was Polizeigewalt angeht. Wenn Polizisten auf friedliche Demonstranten einprügeln, sie würgen oder Pfefferspray gegen sie einsetzen, dann finde ich Widerstand angemessen. Sollte sich herausstellen, dass die polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig waren, dann ist das Ganze dann Notwehr bzw. Nothilfe...


Zitat:
Pfiffikus hat am 02. November 2008 um 18:47 Uhr folgendes geschrieben:
Für solche Fälle bleibt dem Betroffenen im Nachgang die Haftentschädigung und die Dienstaufsichtsbeschwerde.

Dienstaufsichtsbeschwerden bringen gar nichts und die Haftentschädigung ist ein Witz: 11 Euro pro Tag. Da Unterstütze ich die Forderung, das Ganze auf 100€ pro Tag anzuheben.
gastli
Zitat:
Pfiffikus hat am 02. November 2008 um 10:45 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
Im Gesetz steht folgendes geschrieben:

... werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

und welche Maßgaben werden denn im weiteren Text des Gesetzes genannt? Zeitliche Befristungen, richterliche Vorbehalte, ... ?

Pfiffikus,
der dieses Gesetz nicht verurteilen möchte, bevor du uns noch die "Maßgaben dieses Gesetzes" zitierst


Im Gesetzestext findet sich immer wieder die folgende Passage:

Die Behörden der Vertragsstaaten leisten einander nach
Maßgabe des innerstaatlichen Rechts und ihrer jeweiligen
Zuständigkeiten .........


Ergo kann jeglicher Abbau der Grundrechte, entstanden durch Gesetzgebung unter Führung der oben genannter Personen, angewendet werden.
Pfiffikus
Zitat:
gastli hat am 03. November 2008 um 09:16 Uhr folgendes geschrieben:

Die Behörden der Vertragsstaaten leisten einander nach
Maßgabe des innerstaatlichen Rechts und ihrer jeweiligen
Zuständigkeiten .........

Ja dann können wir ja Entwarnung geben. Denn soweit mir bekannt ist, dürfen die von dir angeführten Grundrechte nach Maßgabe hier geltenden Rechtes nur aus wichtigem Grund (Anfangsverdacht, Gefahr im Verzug) zeitlich befristet eingeschränkt werden. Was darüber hinaus geht, steht unter richterlichem Vorbehalt.


Pfiffikus,
der nicht im Bilde ist, wie das konkret in Holland geregelt ist
die_gute_fee
Zitat:
Pfiffikus hat am 03. November 2008 um 20:07 Uhr folgendes geschrieben:

Ja dann können wir ja Entwarnung geben. Denn soweit mir bekannt ist, dürfen die von dir angeführten Grundrechte nach Maßgabe hier geltenden Rechtes nur aus wichtigem Grund (Anfangsverdacht, Gefahr im Verzug) zeitlich befristet eingeschränkt werden. Was darüber hinaus geht, steht unter richterlichem Vorbehalt.


Ich durfte schon am eigenen Leibe erfahren, dass sich die Polizei manchmal einen Dreck um den "richerlichen Vorbehalt" oder die Gesetze schert.