gastli
Natürlich nicht. Es gibt das An- und Abmeldeformular der GEZ und das muss genügen. Alles andere ist illegal und an bestehenden Gesetzen und bestimmungen (Datenschutz) vorbei.
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Original von Digedag Also um es noch mal auf den Punkt zu bringen wer zahlt, zahlt freiwillig und wer nicht zahlt, zahlt eben nicht. ![]() |
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] Der Staatskanzleichef Heinz Maurus erklärte in Neumünster seinen Standpunkt: „Die Aussagen des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck, wonach Schleswig-Holstein eingefangen worden sei und der Gebührenpflicht zustimmen wolle, treffen nicht zu.“ Er wisse nicht, woher Beck (SPD) seine Informationen beziehe, sagte Maurus. „Aus der Sitzung der Rundfunkkommission jedenfalls nicht.“ Er verwies weiterhin auf die einmütige Entschließung des Kieler Landtages, zunächst keine Gebühren zu erheben. Hintergrund für diesen Beschluß sei die Tatsache, dass die Programme sowohl der öffentlich-rechtlichen als auch der großen privaten Sender bisher überhaupt nicht im Internet empfangen werden könnten. „Warum sollten die Bürger also für etwas bezahlen, was gar nicht geliefert wird?“, fragte der Kieler Staatskanzleichef. Ab Januar 2007 soll die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs erhoben werden. Doch bisher haben sich die Bundesländer noch nicht auf eine einheitliche Position geeinigt. Am Donnerstag vereinbarte die Rundfunkkommission der Länder in Düsseldorf, das Thema der Ministerpräsidentenkonferenz vorzulegen, die vom 18. bis 20. Oktober im niedersächsischen Bad Pyrmont tagt. Eine Hörfunk-Grundgebühr von nur 5,52 Euro für internetfähige Computer, anstelle der vorgesehenen Fernsehgebühr von 17.03 Euro, hatten die ARD-Intendanten vorgeschlagen. Von der neuen Gebühr betroffen sind vor allem Haushalte und Firmen, die bisher weder eine Radio noch ein Fernsehgerät angemeldet haben. Quelle: www.pcwelt.de |
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Ab dem 1. Januar 2007 unterliegen beruflich genutzte Internet-PCs der Anmeldepflicht für die Bereithaltung als Rundfunkempfangsgeräte. Die monatlichen Kosten pro Standort sollen bei 5,52 Euro liegen. Für ein Unternehmen mit beispielsweise 25 Filialen bedeutet das eine zusätzliche Belastung von 1.656 Euro jährlich. Diese Kosten lassen sich allerdings einsparen: Durch GEZfilter, einer vom TÜV geprüften und durch Rechtsgutachten abgesegneten Software. Sie verhindert den Empfang von Rundfunksendungen aus dem Internet, wodurch der mit diesem Programm ausgestattete Rechner damit nicht mehr anmeldepflichtig wird. Wer öffentlich-rechtliche Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen kann, muss dafür zahlen. Dabei kommt es lediglich darauf an, das die technische Möglichkeit für den Empfang der Programme besteht. Privathaushalte sind in aller Regel gebührenpflichtig, da sich hier wenigstens ein Fernseher oder Rundfunkempfänger finden lässt. Anders sieht es dagegen bei Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern, Organisationen und Behörden aus. Zu deren Büroausstattung gehören nicht unbedingt TV oder Radio, wohl aber ans Internet angeschlossene PCs, mit denen man dank schneller DSL-Verbindungen auch fernsehen oder Radio hören kann. Damit fallen diese Geräte unter die Gebührenpflicht. "Ob man diese Rechner als Rundfunkempfangsgeräte nutzt oder nicht, ist irrelevant", erklärt Andrew Han, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Softwaresicherheit (DGFSS) in Berlin. "Allein die Tatsache, dass sie die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen besitzen, rechtfertigt die Anmeldepflicht." Deshalb auch sei beispielsweise das Sperren der Programmsignale schon auf Internet-Provider-Seite völlig unsinnig, da die Computer nach wie vor in der Lage wären, gebührenpflichtige Inhalte zu empfangen. Mit GEZfilter wurde nun eine Softwarelösung entwickelt, die jedem einzelnen PC genau jene Voraussetzungen nimmt, die für den Live-Empfang von Radio- oder TV-Signalen notwendig sind. "Unser Filter greift unmittelbar in den Datenfluss ein und stoppt gezielt das Streaming der TV- und Radio-Programme", so Han. Normale Video- und Sound-Dateien seien natürlich nach wie vor wiedergabefähig, ebenso wie alle anderen Web-Anwendungen. Damit die Gebührenbefreiung rechtlich auch greife, könne man GEZfilter nur mit erheblichem Aufwand vom Rechner löschen, beispielsweise durch eine Neuinstallation des Betriebssystems, erklärt Han. Dieser vom Rundfunkgebührenstaatsvertrag geforderte "besondere zusätzlicher Aufwand" habe sich die DGFSS sowohl vom TÜV als auch durch Rechtsgutachten anerkannter Anwaltssozietäten bescheinigen lassen. "Unsere Lösung ist wasserdicht", versichert Han und verweist auf ein Zertifikat, dass zu jedem GEZfilter mitgeliefert wird: "Dieser Urkunde ist aus rechtlicher Sicht nichts entgegen zu setzen." Angeboten wird GEZfilter in zwei Lizenzversionen: Eine werbefreie Version für 29,90 Euro in der Einführungsphase (bis 1. Dezember 2006, danach 39,90 Euro) und eine kostenfreie werbefinanzierte Variante. "Unsere GEZfilter-Software rechnet sich durchschnittlich schon nach drei Monaten", sagt Han. Bis zum 1. Dezember 2006 erhalten die ersten 1000 Interessenten der kostenfreien Variante zusätzlich auch eine zweijährige Servicegarantie. Jede Lizenz gilt für fünf Computer beziehungsweise Standorte. Kunden müssen sich jetzt schon für die Vorteilsangebote registrieren. (da) GEZfilter im Internet: www.gezfilter.de Text: PC Praxis |
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Die Ministerpräsidenten der Länder wollen die Rundfunkgebühr in ihrer bisherigen Form abschaffen. Statt dessen soll 2008 eine generelle Abgabe für alle Haushalte eingeführt werden - also auch für Menschen, die keinen Fernseher und kein Radio besitzen. Das sagte der niedersächsische Regierungschef Christian Wulff (CDU) der Tageszeitung "Die Welt". Die am Donnerstag beginnende Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont werde "ARD und ZDF den Auftrag geben, ein neues Gebührenmodell zu entwickeln, das an Haushalte und Betriebsstätten anknüpft und nicht mehr an das Vorhandensein von Empfangsgeräten". Ziel sei "eine gerechtere, gleichmäßigere und einfachere Gebührenerhebung", betonte der CDU-Vizechef. Vor allem würde dann die Schnüffelpraxis der Gebührenfahnder aufhören, betonte er. Die Rundfunkgebühr war zuletzt heftig umstritten, weil sie ab dem kommenden Jahr auch auf Computer und Handys mit Internetzugang erhoben werden soll. Die ARD-Intendanten begründeten dies damit, dass die Verbraucher theoretisch über das Internet auch Radio und Fernsehen empfangen könnten. Betroffen von der Neuregelung sind allerdings zunächst nur Privathaushalte, die weder einen Fernseher noch ein Radio angemeldet haben. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten diese Neuerung schon im Oktober 2004 abgesegnet. Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/n...edien/tv/356671 |