Gleisgreis
Die werden auch immer dreister.
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Original von Pfiffikus Neu ist, dass der Rechner legal über die Internetverbindung gehackt werden soll. Naja, ein Grund mehr, das Betriebssystem aus Redmond eher zu meiden. |
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Original von Gonzo Ich kann die allgemeine Aufregung über den Einsatz von staatlich legitimierten Trojaner überhaupt nicht verstehen! Wer nichts zu verbergen hat, braucht doch auch keinerlei Angst zu haben, nicht wahr?! |
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Original von Gleisgreis
Mit dieser weitverbreiteten Floskel kann man auch die Stasi wieder einführen. |
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Original von Capt.Janeway
Ich las es als Ironie. Kann mich auch teuchen ![]() |
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Original von mad@fun Und wieder einmal sieht man das Problem einer Softwaremonokultur (Windows überall), ein Fehler/eine Backdoor ist dann nicht nur ein paar mal vorhanden sondern gleich fast auf jedem Computer... |
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COMPUTER-ERMITTLER Bundesgerichtshof verbietet heimliche Online-Durchsuchungen Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind nicht zulässig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied heute, die Strafprozessordnung decke nicht die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten. |
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Computer sind nicht nur ausspähbar, auch manipulierbar - Die Polizei tut es schon. Am Wochenende, 4. Februar 2007, wurde bekannt, der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Durchsuchung von Computern von eventuell Verdächtigen mit Hilfe von „Trojanern“ (in diesem Fall dem „Bundestrojaner“) für unzulässig erklärt. Als unmittelbare Antwort darauf erklärte der allseits geliebte Minister Schäuble, dann würde dies eben nun per Gesetz beschlossen Ein Tag später wurde durch eine Internet-Zeitung bekannt, in Hamburg wurde bereits ein Verdächtiger geschaffen, in dessen Computer Unbekannte (durch einen Trojaner oder eine vergleichbare Technik) kriminelle Aktivitäten eingepflanzt hatten. Anschließend wurde der Computer von der Polizei in einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt und es wurden Beweise für eine Straftat in den Computer eingeschleust. Das Unterschieben der Straftat kam nur heraus, weil man technisch nicht völlig sauber vorgegangen war und ein unabhängiger Gutachter dies herausfand. Wie der Zufall es will (es mag auch kein Zufall sein), ist unser lieber Bundesschäuble bei der gleichen Partei, die anscheinend beim Unterschieben jener Straftat involviert war. Die schweizerische Internet-Zeitung „Journalismus – Nachrichten von heute“, berichtete am 5. Februar 2007 also einen Tag später, über das Unterschieben von gefälschten Verdachtsmomenten durch eine Art von Trojaner bzw. vergleichbare Technik, der auf dem Computer des Opfers offenbar Faxe verfasst und abgeschickt hat. Die Geschichte ist, wie sie dort berichtet wird, in etwa folgende: Der Hamburger Journalist, Photograph, Filmregisseur, Kameramann, Komponist und Bildkünstler Harald Haack geriet aus Gründen, die man nur vermuten kann, in das Visier einer Gruppe von Personen, die ihm schaden wollten. Nach seiner Aussage besteht zwischen diesen Personen wahrscheinlich der Zusammenhang, dass sie in Hamburg und Umgebung in der CDU sind. Nun geschah es im Jahre 2003, das in Timmendorf an der Ostsee ein Junge entführt worden war oder jedenfalls bei der Polizei eine Vermisstenmeldung für den Jungen vorlag (der Fall „Alexander“). Offenbar befürchtete man, ein Kinderschänder könnte sich an ihn herangemacht haben. Da kamen bei einer Lübecker Tageszeitung drei Faxe an, in denen eine anonyme Person (allerdings ohne das Absendertelefon unkenntlich gemacht zuhaben) das CDU-Mitglied W. anklagte, den Jungen in seiner Nienburger Ferien-Wohnung gefangen zu halten. Von der Zeitung wurde die Polizei benachrichtigt, die denn auch dorthin fuhr, die Wohnung aufbrach und feststellte, dort war niemand, weder der Eigentümer noch der Junge. Dann begann die erste verdächtige Unregelmäßigkeit: Der leitende Fahnder, Kriminalhauptkommissar S., der ja immer noch von der Möglichkeit ausgehen musste, der Inhaber der Wohnung W. könnte der Entführer sein, rief diesen an, um ihn vom Aufbrechen der Wohnung zu berichten. Es besteht die Vermutung, auch er ist in der CDU. Sollte er eventuell alle Pflichten vergessen haben, um den Parteifreund zu unterrichten? Kann ja wohl nicht wahr sein! Dann die zweite Unregelmäßigkeit. Der unschuldig Beschuldigte W. sagte dem Kriminalkommissar, die Faxe mit der falschen Anklage kämen von Harald Haack, der im gleichen Gebäude wie er wohnt. Dies geht aus der Ermittlungsakte hervor. Wie konnte der Mann wissen, die Telefonnummer auf dem Fax, das er gar nicht gesehen hatte, war die von Harald Haack? Auch Kommissar S. hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht nachgeprüft, welche Telefonnummer auf den Faxen stand. Die Kenntnis des Zusammenhangs mit Harald Haack konnte zu diesem Zeitpunkt nur jemand haben, der entweder selbst den Trojaner (bzw. vergleichbare Technik) eingeschmuggelt hat oder Teil einer kriminellen Vereinigung ist, die dies getan hat. Das war es nämlich, was sich herausstellte: Der Junge tauchte wieder auf, er war gar nicht entführt worden, der W. war unschuldig und die Nummer auf den drei Faxen war die von Harald Haack, eingeschmuggelt über den Computer oder über ein kleines Gerät an der Telefonleitung ausserhalb der Wohnung. Nun wurde eine Untersuchung gegen Harald Haack wegen Diffamierung und falscher Anklage eröffnet. Man verhörte ihn hochnotpeinlich in seiner Wohnung und beschlagnahmte seinen Computer. Da er kein Faxgerät besaß, konnten die Faxe nur von seinem Computer gesandt worden sein. Das ISBN hat eine Faxfunktion, die unter bestimmten Umständen aktiviert werden kann. Allerdings hätte schon auffallen müssen: Ein Mann, der bereits mit der Tätigkeit als Filmregisseur bewiesen hatte, Perfektionist zu sein, hätte nie vom Computer solche Faxe geschickt, wenn er doch wusste, dass seine Fax-Funktion im Computer die Absender-Nummer mitschicken würde. Die Faxe würden anhand der Spuren, die alle Aktivitäten im Computer hinterlassen, leicht nachzuweisen sein. Tatsächlich, nach kurzer Zeit bekam Harald Haacks Anwalt die Nachricht, auf dem Computer hätten sich die Spuren des Versendens dieser Faxe gefunden. Harald Haack fand auch auf seiner Telefonrechnung die Abrechnung über drei Faxe an jene Lübecker Tageszeitung. Damit war der Verdacht konkret geworden, die Lübecker Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren gegen Harald Haack. Da nun Harald Haack aber wusste, er hat die Faxe nicht geschrieben, beantragte er bei der Richterin in seinem Verfahren, einen Computersachverständigen einzuschalten, der dies im Computer überprüfen sollte. Als Sachverständiger wurde Prof. Klaus Brunnstein von der Uni Hamburg beauftragt. Das hat Harald Haack wahrscheinlich vor einer empfindlichen Strafe gerettet. Die Untersuchungen von Prof. Brunnstein am verdächtigen Computer dauerten über ein Jahr. Das Ergebnis lässt selbst einem lebenserfahrenen Menschen wie dem Berichterstatter die kalten Schauer über den Rücken laufen: Tatsächlich finden sich Spuren dieser Faxe auf dem Computer, aber die sind alle nach der Beschlagnahme dorthin gekommen, also von der Polizei in den Computer eingeschleust worden. Gleichzeitig wurden entlastende Anzeichen vom Computer gelöscht. Zu jenem Zeitpunkt hatte Harald Haack nämlich mehrmals Trojaner auf seinem Computer gefunden und gelöscht. Dies wurde aus dem Computer entfernt – ebenfalls mit einem Datum nach der Beschlagnahme. Wenn es aber die Polizei war, die solche falschen Spuren im Computer gelegt hat und andere Spuren getilgt hat, so muss man auch vermuten, sie war an dem Eindringen mit einem Trojaner (oder vergleichbarer Technik) beteiligt oder wusste jedenfalls davon. Der Berichterstatter war hierüber entsetzt, er wollte es genau wissen. Im Gespräch mit einem Computerfreak hier in Brasilien konnte er klären, ja, diese technischen Möglichkeiten bestehen wirklich. Trojaner können in jeden Computer eingeschleust werden, der am Internet ist und sie können Aktivitäten in den Computer bringen und dokumentieren, von denen der Besitzer keine Ahnung hat. Auch das Schicken von Faxen mittels eines Geräts an der Telefonleitung gehört zu diesen Möglichkeiten. Um ganz sicher zu gehen, wurde auch noch das Brunnstein-Gutachten von Herrn Haack angefordert und studiert. Es steht dort wirklich drin, was berichtet wurde. Das eröffnet nun allerdings Möglichkeiten eines Polizeistaates, die einem wirklich die Haare zu Berge stehen lassen. Innen-Schäuble lässt per Gesetz den Gebrauch des Bundestrojaners beschließen und mit diesem kann dann auf jedem unserer Untertanen-Computer alles installiert werden, was man uns zur Last legen will. Ein unbequemer Journalist, der vielleicht die Wut einiger CDU-Leute auf sich gezogen hat (er hat zum Beispiel über rechte Geheimorganisationen geschrieben - linkhier und linkhierentkam einer schweren Bestrafung nur, weil die Richterin eine zusätzliche Untersuchung des Computers durch einen unabhängigen Gutachter anordnete. Was wird dann mit anderen Oppositionellen geschehen, in deren Computer weit grössere Verbrechen eingepflanzt werden (z.B. die "Beweise", dass einer Kinderpornographie produziert hat?) Schöne neue Welt des Herrn Schäuble. (Quelle: Die schweizerische Internet-Zeitung „Journalismus – Nachrichten von heute“) |
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Der Petent fordert, die Zulässigkeit einer elektronischen Durchsuchung von Datenbeständen auf Computern zu überprüfen. Begründung: Als eine der wichtigsten Errungenschaft des Sozialstaates zählt die Privatsphäre. Sie gibt einem das Gefühl von Sicherheit und Freiheit. Die Privatsphäre ist stark mit der Würde des Menschen verbunden, welche lautGrundgesetz Art.1 unantastbar ist und geschützt werden muss. Durch das Einführen eines Gesetzes, welches erlaubt, Computer durch das Einsetzen von Programmen, unter anderem sogenannte ""Trojaner"",zu durchsuchen, wird die Privatsphäre bedroht. Der PC dient in unserer Zeit als eine Ablage von wichtigen Dokumenten; Viele Menschen speichern ihre Kontodaten auf dem PC ab, schreiben Tagebücher oder führen eine Datenbank über Gespräche mit Freunden oder Geliebten über Kommunikationsprogramme. Diese könnten im Falle einer Durchsuchung eingesehen werden, welche auch erlaubt werden kann, wenn man sich nicht in völliger Sicherheit schätzen kann, ob der Zielcomputer tatsächlich zu einer sozialstaatgefährdenden Person gehört. Ein weiterer Aspekt ist die künsterische Freiheit, welche durch Eingriffen auf Privatcomputer exzessiv gefährdet wird. Zu dem Wesen eines Künstlers gehört auch das Verfassen seiner Ansichten, die er unter anderem in Gedichte wiederspiegelt und diese bei Interesse auch musikalisch vertont. Manchmal kommt es vor, dass ein Künstler durch eine metaphorische Gewaltbereitschaft Aufmerksamkeit erreichen möchte. Diese nicht von ihm durchgeführte Ausübung der Gewalt, die er in seinem Gedicht äußert, ist oft ein Verdeutlichen von Missständen in der von ihm beschriebenden Situation. Das Problem spiegelt sich in der Interpretation wieder. Der Künstler könnte fälschlicherweise als gefährlich angesehen werden, obwohl er mit seiner Musik genau das Gegenteil erreichen wollte, nämlich das Nachdenken über Probleme, die gelöst werden müssen, um einen höheren Lebensstandart zu ermöglichen. Die Rechtfertigung über sein Werk wird in diesem Falle sehr schwierig, da er nicht beweisen kann, dass er sein Werk metaphorisch deutet. Doch Künstler sind wie schon genannt nicht die einzigen Menschen, die in ihrer Würde verletzt werden könnten. Jeder Bürger Deutschlands muss mit dem Gedanken leben, dass er irgendetwas auf dem Computer besitzt, dass als Gesellschaftsgefährdend gilt und befürchten, dass sein Computer, wenn auch nur durch eine Fehleinschätzung, durchsucht wird. |
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Erfurt (AP) Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sehen die Privatsphäre der Bürger zunehmend bedroht. «Wir sind auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft», sagte der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, am Freitag nach einer gemeinsamen Konferenz in Erfurt. Die beobachtungsfreien Räume würden immer enger. Seit dem 11. September 2001 habe sich ein Ungleichgewicht zu Lasten der Freiheitsrechte der Bürger herausgebildet. Die Datenschützer kritisierten unter anderem Pläne zu heimlichen Online-Durchsuchungen privater Computer, zur Vorratsdatenspeicherung und zur Zwangsidentifikation im Internet. In jüngster Zeit geäußerte Forderungen nach einer öffentlich zugänglichen Sexualstraftäterdatei lehnten sie als verfassungswidrig ab. Mit der Digitalisierung aller Lebensbereiche seien zunehmende Gefahren für das informationelle Selbstbestimmungsrecht verbunden, betonten die Datenschützer. So habe das Bundesjustizministerium zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten für sechs Monate einen Referentenentwurf vorgelegt, der weit über die europarechtliche Umsetzungsverpflichtung hinausgehe, erklärte der thüringische Datenschutzbeauftragte Harald Stauch. Dabei solle nämlich auch die Möglichkeit zur anonymen E-Mail-Kommunikation abgeschafft werden. Wer öffentlich zugängliche E-Mail-Dienste nutzen wolle, werde zur Angabe seines Namens und der Adresse verpflichtet. Diese Angaben sollten außerdem einer Vielzahl von Behörden zum Online-Abruf zur Verfügung gestellt werden, darunter Polizei, Staatsanwaltschaften, Nachrichtendienste oder Zoll. Die Konferenz forderte die Bundesregierung auf, die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zumindest so lange zurückzustellen, bis der Europäische Gerichtshof über deren Rechtmäßigkeit entschieden habe. Viele Bürger wüssten nicht, dass durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Identifikationspflicht dann in jedem privaten Computer ein Trojaner eingeschleust werden könne, um die gewünschten Auskünfte zu liefern, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Die Befugnisse des Staates breiteten sich aus wie ein Ölfleck: Erst werde das Argument der Terrorismusbekämpfung ins Feld geführt, dann kämen andere Verwendungsmöglichkeiten an die Reihe, und zuletzt habe jedes Finanzamt Zugriff auf Privatkonten, kritisierte Schaar. Nachdem der Bundesgerichtshof entschieden habe, dass es für heimliche Online-Durchsuchungen von privaten Computern keine Rechtsgrundlage gebe, würden nun vermehrt Forderungen nach einer solchen Rechtsgrundlage laut, kritisierten die Datenschützer. Unter anderem habe Thüringen einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Die Datenschutzbeauftragten sprachen sich entschieden gegen solche Maßnahmen aus, weil dabei der unantastbare Kernbereich privater Lebensführung gefährdet werde. Der Staat dürfe nicht jede neue technische Möglichkeit zur Ausforschung einsetzen, auch wenn wichtige Belange betroffen seien. Es müsse ein Raum der Privatsphäre bleiben, der nicht durch heimliche staatliche Überwachungsmaßnahmen ausgehöhlt werden dürfe, betonten die Datenschützer. Quelle |
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Magnus Kalkuhl, Mitarbeiter bei Kaspersky Lab hält es in einem Gespräch mit der Schweizer Sonntagszeitung in ihrer Ausgabe vom vergangenen Sonntag für durchaus möglich, dass staatliche Stellen auf die Hersteller von Antivirensoftware zukommen könnten um sie zu bitten, dass deren Virenscanner beim Staatstrojaner nicht anschlagen. Ähnlich wie in Deutschland will auch die Polizei der Schweiz am liebsten unbemerkt in die PCs ihrer Bürger einbrechen. Frank Rosengart, Sprecher des Chaos Computer Clubs und einer der Organisatoren der BigBrother Awards dazu: "Einige Mitglieder des Clubs arbeiten für Sicherheitsfirmen und berichten regelmäßig von geheimen Gesprächen zwischen staatlichen Stellen sowie Antivirenfirmen und Herstellern von Betriebssystemen." In den Gesprächen geht es um brandaktuelles Wissen über kaum bekannte Sicherheitslücken im Betriebssystem und Anwendungen, die für staatliche Angriffe missbraucht werden könnten. Wenn eine Sicherheitslücke bis dato unbekannt ist, "werden die Software-Firmen manchmal gebeten, diese noch eine kurze Zeit für die Behörden offen zu halten und erst dann zu beseitigen", so Rosengart. Aktuell bekannt geworden sind zwei Fälle in denen Geheimdienstler versucht hätten Spezialisten aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs für ihre Zwecke zu akquirieren. Die erfahrenen Hacker sollten den Behörden bei der Entwicklung ihrer Trojaner helfen. Neuartige Trojaner sind selbst für Spezialisten kaum aufspürbar und werden selbstverständlich von jeglicher Antivirensoftware nicht erkannt. Die Meinungen über den Einsatz dieser Schadsoftware gehen aber deutlich auseinander. (Schweizer Sonntagszeitung) |