Keine Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt in diesem Jahr - Gartenabfallverbrennung in Thüringen

as65
Dieses Jahr soll es in Gera keine Zeiten für die Verbrennung von Schnittholz geben. Jedoch kann das Schnittholz abgegeben werden

Zitat:
In Auswertung der Verbrennungsaktionen des Jahres 2005 wird eingeschätzt, dass sich die Situation während der letzten Verrennungszeiträume verschärfte und erhebliche Belästigungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch starke Rauchentwicklungen auftraten. Gründe hierfür sind die Geraer Tallage, welche die Belüftungsbedingungen teilweise einschränkt und die, insbesondere in den Frühjahrs- und Herbstmonaten vorherrschenden, Inversionswetterlagen. Bei der Durchführung der Verbrennungen kommt es lokal/regional zu hohen Schadstoffemissionen, die insbesondere an Tagen bzw. zu Zeiten bestehender austauscharmer Wetterlagen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität führen.
Hinzu kommt die Problematik der unsachgemäßen Verbrennung und Nutzung der Gartenfeuer zur Abfallentsorgung. Die starke Rauch- und Geruchsentwicklung führte in den letzten Jahren zu massiven Beschwerden der Bevölkerung. Bei anhaltenden austauscharmen Wetterlagen ist im Gebiet der Stadt Gera eine deutliche Erhöhung der Luftschadstoffe, insbesondere des Feinstaubgehaltes festzustellen. Nach geltendem EU- Recht ist eine Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub auf insgesamt maximal 35 Einzelfälle pro Jahr beschränkt. Danach sind Einschränkungen des Fahrzeugverkehrs erforderlich. Durch die Brennaktivitäten waren im vergangenen Jahr mehr als 10 zusätzliche Überschreitungstage für den EU-Tagesmittelgrenzwert PM10 Feinstaub von 50µg/m³ zu verzeichnen. Die maximal zulässigen Grenzwerte der Feinstaubkonzentration wurden in den ersten Wochen dieses Jahres bereits an 17 Tagen überschritten. Um durch die Verbrennung von Gartenabfällen keine zusätzlichen Überschreitungen zu verursachen und den Fahrzeugverkehr einschränken zu müssen, werden in diesem Jahr für das Stadtgebiet Gera keine Verbrennungszeiträume bekannt gegeben. Eine Verbrennung von Gartenabfällen in den Frühjahrs- und Herbstmonaten ist somit generell nicht mehr erlaubt. Der Abfallwirtschaftszweckverband (AWV) bietet den Bürgern auch in diesem Jahr in den Monaten März und November die kostenlose Abgabe von 1m³ Baum- und Strauchschnitt durch Selbstanlieferung in den bekannten Recyclinghöfen sowie dem Recyclingzentrum Untitz an. Aus gegebenem Anlass verlängert der AWV die kostenlose Abgabe in der Stadt Gera um 2 Wochen bis zum 15.4.2006. Zusätzlich ist die Abgabe von Baum- und Strauchschnitt ganzjährig gegen Entgelt möglich.

www.gera.de




AS65
Digedag
Für die Umwelt kann das nur gut sein, dass kein Qualm entsteht, ob allerdings die Gartenanlagen in der Schieferngasse eine gute Zufahrtsstraße für die LKWs zur Müllentsorgung bereithalten mag ich bezweifeln.

Sollen dort die Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter jeden Ast einzeln auf die für LKWs zu befahrende Straße tragen??? Dürften so um die ca. 2km Weg bis zur befahrbaren Straße sein.

Vielleicht werden aber in diesem Fall auch Sondergenehmigungen erteilt.
as65
Du untertreibst mein Guter. Da steht „Selbstanlieferung in die Recyclinghöfe“

AS65
Brösel
Brauch die Stadt sich dann nicht Wundern, wenn wieder einiges im Wald entsorgt wird.
Die werden einfach nicht schlau.
Opus
Das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt ist im Herbst 2006 im Gebiet der Stadt Gera generell nicht erlaubt. Bereits im Frühjahr 2006 machte das Tiefbau- und Umweltamt der Stadt Gera darauf aufmerksam, dass sich die Situation während der letzten Zeiträume, in denen Verbrennungen erlaubt waren, sich verschärfte und erhebliche Belästigungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch starke Rauchentwicklungen auftraten. Bei der Durchführung der Verbrennungen kommt es lokal und regional zu hohen Schadstoffemissionen, die die Luftqualität erheblich beeinträchtigen. Die starke Rauch- und Geruchsentwicklung führte in den letzten Jahren zu massiven Beschwerden der Bevölkerung. Bei anhaltenden austauscharmen Wetterlagen ist im Gebiet der Stadt Gera eine deutliche Erhöhung der Luftschadstoffe, insbesondere des Feinstaubgehaltes festzustellen. Die nach geltendem EU- Recht im Jahr erlaubten 35 Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwertes für Feinstaub wurden bereits im August in Gera nachgewiesen. Die Stadt ist verpflichtet, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahr weiterer Überschreitungen der Werte zu verringern.
Der Abfallwirtschaftszweckverband (AWV) bietet den Bürgern im November an, 1m³ Baum- und Strauchschnitt in den Recyclinghöfen der Stadtwirtschaft Gera GmbH - Hainstraße und Berliner Straße, Becker Umweltdienste GmbH Thüringen - Gewerbepark Keplerstraße 18, Containerdienst Döbel - Zwötzener Straße 35, SULO Ost - Auenstraße 55 selbst anzuliefern. Zusätzlich ist die Abgabe von Baum- und Strauchabschnitt ganzjährig gegen Entgelt möglich.

Quelle www.gera.de
Kollos
Für uns auf dem Lande gilt so was nicht - Gott sei Dank.

Das gekurschtel bis auf irgendeine Deponie kann ich mir somit sparen und direkt zuhause verbrennen, wo der Abfall auch anfällt. Augenzwinkern
Adeodatus
Kommt darauf an wo Du wohnst im Stadt und Landkreis Greiz ist das Verbrennen auch verboten!
der alte Sack
im shk nicht !! fröhlich fröhlich
Adeodatus
Hm das ist eben typisch Deutsch, man ist nicht in der Lage ein Verbot generell auszusprechen.
Herasun
Ja, vorwärts zu neuen Taten(oder Verboten?)
Da wird den Kleingärtnern, Siedlern und Kleintierzüchtern in Gera und Umgebung das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt verboten. Mit welchem Ziel oder in wessem Interesse?
Will man jetzt die Welt retten?
Zum Piepen irgendwie angesichts einer weltweiten Umweltschändung im Interesse von mächtigen geldgierigen Halunken.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß wir am Rande des Wahnsinns existieren.
Oder sind wir da schon angekommen? verwirrt verwirrt
Adeodatus
@ Herasun

Ich wohne neben einer Kleingartenanlage, und habe jeden herbst miit Grauen an die Verbrennorgien der Kleingärtner gedacht, Wochenlang konnte man keine Fenster öffnen weil die lieben Kleingärtner und Kleintierzüchter von Morgens bis in die späten Abendstunden vom Ast über nasses Laub bis zur Coutschgarnitur alles verbrannten was ging aus diesem Grund begrüße ich diese Maßnahme vermisse aber Strafen für Leute die meinen das sie trotzdem ihren Müll verbrennen müssen!

Ich selbst hatte auch einen Garten habe aber niemals irgendwelche Gartenabfälle verbrannt die Entsorgung übernimmt die Natur selbst ohne Feuer!
geschlossen
Ha, wenn ich nach Gera komme sehe ich am WE schon die "Laubverbrenner" von der Gartenanlage. Das riecht man selbst hier noch. Und keiner staatlichen "Macht" interessiert das.
Ich verstehe nicht das diese Leute keinen einfachen Komposter haben.
Hallo, Gartenfreunde, sommelt sich wirklich so viel Zeug im Garten an? Ich weis es ja nicht, ich kenne selbst noch niemand der einen Garten hat. Aber es gibt doch "Schnellkomposter", oder taugen die nichts.
Herasun
Auch ich kompostiere meine anfallenden Gartenabfälle bzw. entsorge sie über den Bio-Müll. Diese öffentlichen Verbrennungen von "weiß ich nicht was" will ich durchaus auch nicht gutheißen. Zur Richtigstellung:
Mir ging es eher um die Wichtung von Verbrennungen im Kleingarten und Umweltschändung in großem Maßstab!
kritiker
wer seine gartenreste (es gibt kaum "abfälle" in der natur, genau wie es kein "unkraut" gibt) verbrennt, ist in meinen augen kein garten- und naturfreund sondern ein typisch deutscher, bei dem immer alles klinisch rein, steril und sauber sein muß! in der natur gibt es nun mal verrottungsprozesse, und die muß man nicht verhindern oder außerhalb des grundstück verlagern, das gehört einfach dazu! ich hab zum beispiel vor etwa 10 jahren einen reisighaufen angelegt (unterschlupf für viele tiere) von dem sieht man jetzt fast nichts mehr! in dieser zeit der verrottung haben sich verschiedene tierarten in und unter dem reisighaufen wohl gefühlt. es gab in den ersten jahren schlangen und eidechsen, die sich, da der reisighaufen in der sonne war, scheinbar wohl fühlten. später, als der haufen kleiner wurde, gab es "nur" noch insekten! ich wollte eigentlich nur zum ausdruckbringen das kommen und gehen normal ist in der natur, und das gehen sollte man nicht aus dem grundstück verbannen!
, wollte niemand langweilen!
bis dann
Pfiffikus
Das sehe ich auch so. An unserer Grundstücksgrenze befindet sich aus diesem Grunde eine Totholzhecke.
Digedag
Zitat:
Original von kritiker
, wollte niemand langweilen!
bis dann


Keineswegs langweilst Du mich mit dieser Geschichte. Es tut gut im Forum mal etwas zu lesen, was nicht gleich mit Politik zu tun hat.

Zur Sache:
Du kannst aber nicht davon ausgehen, dass jeder Platz im Garten für einen extra Reisighaufen hat. In meinem Garten sieht es so steril nun auch nicht aus, aber etwas Ordnung muss schon sein. Bei uns gibt es einen großen Kompost wo sich regelmäßig Vögel die Reste holen, welche im Haselnussbusch gleich daneben nisten. Außerdem können wir noch einen Igel unseren Gast nennen und Spitzmäuse die im Kompost leben.

Jetzt werden einige sagen iehhh Mäuse… Mit Nichten ich bin froh das die dort ihr Lager haben und nicht im Haus… Denn im Kompost dürfen die.

Das verbrennen ist ursprünglich für Baumschnitt gedacht, also für große Äste, die im Herbst durch den Baumverschnitt in Massen anfallen. Leider artet das aber eben aus im Verbrennen von allermöglichen Unrat

Bei uns darf zwar verbrannt werden, aber ich werde davon keinen Gebrauch machen. Kleine Sachen gehen auf den Kompost und die starken Äste verbrenne ich im Ofen. Das macht warm im Winter und spart obendrein das teure Heizöl.
Golfi
Ja Ja die Politik
Eisbär
Standort: MDR.DE | Radio | MDR 1 RADIO THÜRINGEN
Gartentipp
Was sie beim Verbrennen von Abfällen beachten sollten

auf dieser Seite:
Gartenabfallverbrennung in Thüringen



Traditionsfeuer wie das Maifeuer müssen angemeldet werden.
Ab dem 13. Oktober dürfen wieder Gartenabfälle in Thüringen verbrannt werden. Die Regeln dafür sind in § 7 Absatz 1 des Landesimmissionsschutzgesetzes festgeschrieben. Darin ist das Verbrennen von Abfällen im Freien verboten, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft durch das Feuer gefährdet oder belästigt wird. Aber es gibt eine vorübergehende Regelung die das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung erlassen hat. Nach dieser Ausnahmeregelung kann gelegentlich ein kleines Holzfeuer im Freien abgebrannt werden – auch ohne Genehmigung des Ordnungsamtes. Allerdings müssen folgende Bedingungen eingehalten werden.

Höhe und Breite des Brennstoffhaufens darf nicht größer als ein Meter sein.
Es darf nur trockenes, unbehandeltes Holz mitsamt Rinde verbrannt werden. (Scheitholz, kurze Äste und Reisig)
Das Feuer ist in ausreichendem Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anzulegen. Der Wind muss hierbei beachtet werden.
Das Feuer ist bis zum vollständigen Verglühen von einer Aufsichtsperson zu überwachen.
Entsprechende Löschmittel wie Sand, Wasser, Feuerlöscher oder eine Löschdecke sind bereitzuhalten.
Grundsätzlich gilt: Bei anhaltender Trockenheit, ab Waldbrandstufe 1, ist das Verbrennen grundsätzlich verboten.



Frisches Laub darf nicht verbrannt werden.
Verboten:
Es ist verboten folgende Gartenabfälle zu verbrennen: Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt und Laub sowie lackiertes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder ähnliches.
Für Traditionsfeuer muss man grundsätzlich beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen.


Gartenabfallverbrennung in Thüringen
Die Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen regelt die Verbrennung von trockenem und unbelastetem Baum- und Strauchschnitt zwei Mal jährlich. Jeder Landkreis bzw. kreisfreie Stadt regelt den Zeitraum und die genauen Modalitäten. Auf Grund von Rauchbelastung haben einige Städte das Verbrennen von Gartenabfällen verboten. Hier finden Sie die genauen Zeiträume für ihre Region:

Nordthüringen
Landkreis Nordhausen: 15.10. - 28.10.2006; Zusätzlich wird an bestimmten Tagen im Landkreis und der Stadt Grünabfall abgeholt (Termine siehe Abfallfibel)
Kyffhäuserkreis: 27.10. - 09.11.2006; Grüngutentsorgung durch Biotonne
Unstrut-Hainich-Kreis: 16.10. - 30.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Landkreis Eichsfeld: 16.10. - 28.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen


Ostthüringen
Saale-Holzland-Kreis: 14.10. - 28.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Landkreis Greiz: 14.10. - 27.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Altenburger Land: 16.10. - 29.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Saale-Orla-Kreis: 14.10. - 28.10.2006; Zusätzlich gibt es 12 Grüngutsammelstellen.
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: 14.10. - 28.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Stadt Jena: Verbrennen verboten; Biotonne, Laubsäcke, Abgabe in Wertstoffhöfen
Stadt Gera: Verbrennen verboten; Abgabe an Wertstoffhöfen


Südthüringen
Landkreis Hildburghausen: 13.10. - 28.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen; Zusätzlich gibt es 5 Grüngutsammelstellen.
Kreis Sonneberg: 15.10. - 28.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 20.10. - 04.11.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Stadt Suhl: Verbrennen verboten; Kostenfreie Abgabe an Deponie Goldlauter


Westthüringen
Wartburgkreis: 28.10. - 10.11.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Stadt Eisenach: 23.10. - 05.11.2006; nichtgewerbliche Grundstücke im Außenbereich ohne öffentliche Abfallentsorgung. Alle anderen Grundstücke können Abfälle im Rahmen der Baumschnittabfuhr durch das Entsorgungsunternehmen abholen lassen.


Thüringer Mitte
Landkreis Sömmerda: 23.10. - 05.11.2006, außer 31.10.2006
Weimarer Land: 16.10. - 21.10. und 23.10. - 28.10.2006; Mo-Fr: bis 20:00 Uhr, Sa: bis 19:00 Uhr
Stadt Weimar: 16.10. - 21.10. und 23.10. - 28.10.2006; Mo-Fr: 10:00 – 20:00 Uhr, Sa: bis 19:00 Uhr
Ilm-Kreis: 15.10. - 28.10.2006; Baumschnitt, Verbrennen von Laub ist verboten
Landkreis Gotha: 18.10. - 04.11.2006; 10:00 – 18:00 Uhr, außer an Sonn- und Feiertagen
Stadt Gotha: 18.10. - 04.11.2006; Aber nur in bestimmten Kleingartenanlagen, bzw. Straßenzügen (Details siehe Amtsblatt vom 11.10.06).
Stadt Erfurt: Verbrennen verboten; Biotonne, Abgabe an Wertstoffhöfen, im Frühjahr und Herbst für 8 Wochen, Grüncontainer an ausgewählten Standorten.


zuletzt aktualisiert: 06. Oktober 2006 | 13:13