Neues vom GVB

FelixKaiser
Ist als Maßnahme im Verkehrsentwicklungsplan enthalten, aber die Kosten (etwa zwischen 600 und 700 Tsd. Euro) kann sich die Stadt nicht leisten. Und andere Maßnahmen gehen vor: Wiesestraße und Ersatzbeschaffung Busse/Straßenbahnen. Und dann stehen hinten noch die Maßnahmen Linie 4 und Lusan an, priorisiert in genau der Reihenfolge.

Ich weiß, dass es schon mal eine Linie entlang der Straße des Bergmanns gab. Die wurde allerdings schlecht angenommen und daher wieder eingestellt. Die heute ab Busbahnhof verkehrenden Busse sind leider nicht im VMT nutzbar und fahren fast oder ganz leer durch die Gegend. Es ist aber auch möglich, dass die Umsetzung des Thüringentarifs hier die Karten noch einmal neu mischt. Dann würde von den Linien 10/17 keine in Richtung Untermhaus durchgebunden, sondern die Regionalbusse wären einfach nach Stadttarif nutzbar (wovon automatisch auch das nördliche Langenberg oder auch die westliche Stadtrodaer Straße profitieren würden).

Die Linie 24 wird es nur noch als Verstärkung zwischen Berufsakademie und Langenberg geben, um einen glatten Viertelstundentakt zu realisieren. Über den Gewerbepark in Richtung Untermhaus und weiter auf den Bieblacher Hang werden künftig die Linien 28 und 29 durchgebunden und bilden so einen Halbstundentakt. Damit ist Anschluss an die Regelschule am Bieblacher Hang gewährt sowie an die Otto Dix Schule.

Wochentags werden übrigens alle Linien (Ausnahme sind die Schülerlinien nach Schafpreskeln und Collis) mit mindestens Stundentakt bedient, weshalb nicht direkt von Sparmaßnahmen gesprochen werden kann. Klar spart das neue Konzept am Ende Geld weil weniger Kilometer als nach der alten Betrauungsvereinbarung gefahren werden. Aber es definiert auch Mindeststandards, damit der Nahverkehr den Leuten auch nützt und dazu gehört eben Stundentakt und je nach Lage und Nachfrage auch mehr.

Eventuell wird auch das Nachtangebot neu definiert, aber das ist alles noch nicht spruchreif, jedoch als Option schon vorformuliert. Grundidee ist unter der Woche am späten Abend und in der Nacht Fahrten zu streichen und dafür in den Nächten auf Samstag/Sonntag/Feiertag oder Brückentage mehr zu fahren. Davon würden in erster Linie Untermhaus, Zwötzen, Langenberg sowie das Ostviertel, Leumnitz und der Reuß Park profitieren. Es gibt gute Erfahrungen mit derartigen Modellen aus anderen Städten. In Thüringen fällt mir da das Städtedreieck ein, wo in genau diesen Nächten ein durchgängiges Verkehrsangebot auf der Hauptbuslinie (Saalfeld - Bad Blankenburg - Rudolstadt) im Stundentakt angeboten wird, zwischen dem Spätverkehr am Abend und dem Frühverkehr am nächsten Tag.
Pfiffikus
Zitat:
FelixKaiser hat am 17. Mai 2015 um 15:18 Uhr folgendes geschrieben:
Ist als Maßnahme im Verkehrsentwicklungsplan enthalten, aber die Kosten (etwa zwischen 600 und 700 Tsd. Euro) kann sich die Stadt nicht leisten. Und andere Maßnahmen gehen vor: Wiesestraße und Ersatzbeschaffung Busse/Straßenbahnen. ...

Steht das in der Tat noch auf der Agenda? Insbesondere die Reparatur der Schienenbrüche in der Wiesestraße halte ich für dringend erforderlich.


Pfiffikus,
der darauf hinweist, dass diese Schienenbrüche die betroffenen Anwohner permanent nerven
FelixKaiser
Die Wiesestraße steht im Investitionsplan bis 2019 und die Dringlichkeit ist auch ganz oben (Thüringer Ministerien und LVWA) bekannt. Wenn alles gut geht wird 2016 bis 2018 gebaut, muss ja auch, da die Straße als Verbindung zwischen Netz und Betriebshof unverzichtbar ist.
Adeodatus
@ FelixKaiser ich will ja kein Spielverderber sein, aber ich denke da bist etwas zu optimistisch, denn zum einen hat Gera auch 2016 und 2018 mit seinen drei Problemen zu kämpfen die da lauten kein Geld, kein Geld und kein Geld. Der GVB wird auf Grund seiner Vorgeschichte nur schwerlich ohne Bürgschaft bei den Banken an Geld kommen und was bedeutet das auf ganzer Linie?
Die Linie 4 scheidet aus weil die oben benannten drei Probleme bestehen und den Rest wird dann die Zeit regeln.
FelixKaiser
Für die Wiesestraße gibt es Absprachen mit den Ministerien. Wenn es unvermeidbar ist, dann gibt es Geld. Das geht über den Haushalt und zwar nicht als Posten unter den freiwilligen Ausgaben, kann also dann zur Not auch mit vorläufiger Haushaltsführung durchgeführt werden ohne dass die Rechtsaufsicht blockieren kann. Die Linie 4 und die Sanierung in Lusan stehen hinten an, das wird erst irgendwann nach 2019 passieren, irgendwann wenn Eigenanteile finanziert werden können, weil es dafür keine unabweisbare Dringlichkeit gibt, um Pflichtaufgaben wahrzunehmen. Das Baurecht ist sicher und verfällt nicht und auch für die Fördermittel gibt es Absprachen zwischen Bund und Land. Diese Planungen gehen auch derzeit am Unternehmen GVB in Insolvenz vorbei. Die muss übrigens Ende September 2016 abgeschlossen sein. Das eine hat also mit dem anderen jetzt erstmal gar nichts zu tun. Der Planungshorizont 2016-2018 für die Wiesestraße ist allein mit dem technischen Zustand der Strecke begründet, die Gleisbrüche werden immer mehr und die Oberleitung ist auch schon stark verschlissen.
Pfiffikus
Hallo Felix,

Zitat:
FelixKaiser hat am 18. Mai 2015 um 17:07 Uhr folgendes geschrieben:
Die Wiesestraße steht im Investitionsplan bis 2019 und die Dringlichkeit ist auch ganz oben ...

also eher in Richtung St. Nimmerleinstag. Denn ich kann mir weder vorstellen,
- dass Gera den Eigenanteil stemmen kann oder
- dass Gera Extrageld dafür aus Erfurt oder sonstwoher erhalten wird.

Praktisch vertiefen sich die Schienenbrüche immer mehr und durch die Schläge der Räder auf die Schienen vibrieren die angrenzenden Häuser. Für die Anwohner ergibt sich eine unzumutbare Belästigung.
(Wie gut sich Wohnungen in der Gegend um einen Schienenbruch vermieten lassen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Es versteht sich von selbst, dass die Vermieter auf diesen Verlusten sitzen zu bleiben haben.)


Pfiffikus,
der sich fragt, wer für die Folgeschäden an den Häusern aufzukommen hat
FelixKaiser
Für den Abschnitt Hinter der Mauer gabs auch Vorfinanzierung vom Land, weil der Bund seine Mittel nur im Ganzen ausschüttet. So wird das auch in der Wiesestraße laufen. Notwendige Eigenmittel stehen dann einfach im Haushalt und wenn es an der Genehmigung scheitert, wird es Vorleistungen geben. Das Land muss sicherstellen, dass die Stadt ihre Pflichtaufgaben wahrnehmen kann, so steht es in unserer Verfassung. Im Haushalt stehen künftig auch 3,5 Mio Euro, mit denen die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und der Betrieb finanziert werden. Die Gelder darf die Stadt auch vorschießen (zur Not über Kassenkredit und wenn der ausgereizt ist Finanzhilfen vom Land) bis der Haushalt genehmigt ist. Auch im jetzigen Haushalt sind übrigens 1 Mio Euro zurückgestellt für Notreparaturen in der Wiesestraße. Die werden zurückgehalten für den Havariefall, dass notdürftig was geschweißt werden müsste oder die Oberleitung herunterkommt.
Pfiffikus
Zitat:
FelixKaiser hat am 19. Mai 2015 um 05:48 Uhr folgendes geschrieben:
Im Haushalt stehen künftig auch 3,5 Mio Euro, mit denen die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und der Betrieb finanziert werden. Die Gelder darf die Stadt auch vorschießen (zur Not über Kassenkredit und wenn der ausgereizt ist Finanzhilfen vom Land) bis der Haushalt genehmigt ist.

Fein! Die Gläubiger vom GVB wirds freuen, den Insolvenzverwalter erst recht.


Pfiffikus,
dem kein Szenario plausibel ist, in dem der GVB zurück in städtische Hände fällt
Adeodatus
Zitat:
Für den Abschnitt Hinter der Mauer gabs auch Vorfinanzierung vom Land,


Zu diesem Zeitpunkt war von einer Stadtwerke Insolvenz und einer Zahlungsunfähigkeit der Stadt noch nichts bekannt, jetzt zeichnet sich ein anderes Bild. Ich will Dir Deinen Optimismus nicht nehmen aber die Stadt steht am Ende ihrer Handlungsfähigkeit, ein Kassenkredit ist zwar eine feine Sache aber den muss man auch bedienen könnnen und das ist bei der Stadt eben nicht der Fall, demzufolge wird das Landesverwaltungsamt seiner Pflicht nachkommen und die Aufnahme eines Kredites genau prüfen und wie bisher auch untersagen.
FelixKaiser
Die Wahrnehmung der Pflichten nach dem ThürÖPNVG ist auch mit vorläufiger Haushaltsführung zu gewährleisten, wie alle anderen Pflichten auch. Reichen die Einnahmen nicht, muss der Kassenkredit ausgereizt werden. Ist auch dieser ausgereizt und darf nicht weiter aufgestockt werden, ist automatisch das Land in der Pflicht, so will es unsere Verfassung. ÖPNV steht anderen Pflichten wie sozialer Wohnraum, Kosten der Unterkunft etc. in nichts nach. Hier nimmt die Wiesestraße nun eine Sonderstellung ein, sie ist für die Aufrechterhaltung des ÖPNV unerlässlich. Deswegen wird es hier eine Lösung geben, die Sanierung ist alternativlos. Das weiß man inzwischen auch außerhalb der Stadt. Es geht um etwas mehr als 5 Mio Euro die über 3 Jahre Bauzeit aufgebracht werden müssen. Die Stadt wird nun freilich gedrängt, das Geld über den Haushalt einzustellen, was vielleicht sogar auch klappen könnte. Andernfalls wird es eine andere Lösung geben, oberste Prämisse ist eben Aufrechterhaltung des ÖPNV einschließlich Straßenbahn.
Pfiffikus
Zitat:
FelixKaiser hat am 19. Mai 2015 um 12:35 Uhr folgendes geschrieben:
Die Wahrnehmung der Pflichten nach dem ThürÖPNVG ist auch mit vorläufiger Haushaltsführung zu gewährleisten, wie alle anderen Pflichten auch.

Es ist da geregelt, DASS diese Pflichten wahrgenommen werden müssen. Ist da auch geregelt, in welcher Qualität und Quantität diese Pflicht besteht?


Zitat:
Hier nimmt die Wiesestraße nun eine Sonderstellung ein, sie ist für die Aufrechterhaltung des ÖPNV unerlässlich. Deswegen wird es hier eine Lösung geben, die Sanierung ist alternativlos.

Dieses Wort ist in der Zwischenzeit abgedroschen, in diesem Falle auch noch gelogen.

Hier gibt es eine Alternative. Die ist zwar aus Sicht der Stadt und der Einwohner nicht wünschenswert, doch die haben mangels Geld und Einfluss nichts mehr zu sagen.

Zum Beispiel eine Alternative: Der Insolvenzverwalter vertickt die noch verbliebenen Straßenbahnen und das Kupfer der Oberleitungen. Damit können die Gläubiger des GVB viel besser befriedigt werden. Behalten werden nur noch ein paar Busse, mit denen man noch etwas Linienverkehr absichert, wie es die oben genannte Pflicht vorschreibt.

Also vonwegen alternativlos! Du wolltest eher sagen: Es ist die wünschenswerteste der verbliebenen Alternativen.



Pfiffikus,
der damit leben könnte, da dann die Belästigung durch die Schienenbrüche wegfiele
FelixKaiser
Und eben das was du da schreibst stimmt nicht. Es gilt Beförderungspflicht und das Fahrgastaufkommen definiert, wie oft was fahren muss. Und da sind sich alle einig: Es geht nicht ohne Straßenbahn. Es gibt nicht die Alternative Bus. Es kann sogar angeordnet werden, was die Stadt zu fahren hat. Kann sie es nicht bezahlen, wird ihr das dafür notwendige Geld zur Verfügung gestellt. Der Insolvenzverwalter wird auch nichts verticken, kann er auch gar nicht, weil er auch dann Fördermittel in einer Höhe zurückzahlen müsste, wofür das Geld nicht reichen würde.
Adeodatus
Verticken kann er schon, nämlich den gesamten GVB.
Pfiffikus
Zitat:
FelixKaiser hat am 20. Mai 2015 um 09:23 Uhr folgendes geschrieben:
Und eben das was du da schreibst stimmt nicht. Es gilt Beförderungspflicht und das Fahrgastaufkommen definiert, wie oft was fahren muss.

Wie umfangreich diese Pflicht ist, habe ich kürzlich bemerkt, als ich in Leipzig mit der S-Bahn zur Buchmesse gefahren bin. Ich konnte die Bahn noch betreten. Die Blicke der Dame vor mir hatten mir unanständige Absichten unterstellt, dabei wollte ich nur mitfahren. Und glücklicherweise wurde der Rucksack nicht von den schließenden Türen erfasst. Festhalten ging nicht, war auch völlig überflüssig. Habe der Dame nicht zugemutet, meine Hände irgendwie nach oben zu bringen.

Merke: Da ist in Gera noch viel Luft drin, bevor die von Dir genannte Beförderungspflicht greift.

Zitat:
Es kann sogar angeordnet werden, was die Stadt zu fahren hat.

Klar. Aber wann kommt es so weit?


Zitat:
Der Insolvenzverwalter wird auch nichts verticken, kann er auch gar nicht, weil er auch dann Fördermittel in einer Höhe zurückzahlen müsste, wofür das Geld nicht reichen würde.

Wirklich? Hier gab es einen OTZ-Artikel:
http://www.otz.de/web/zgt/suche/detail/-...Gera-1202950414

Die Bahn mit der Nummer 29 ist nur auf einem Archivfoto zu sehen. Am Pendelverkehr waren laut OTZ diese Fahrzeuge beteiligt:
Zitat:
Eingesetzt würden laut Mitteilung der Lowa-Triebwagen 16 (aus dem Jahr 1955) mit Beiwagen 248 und der Tatra-Triebwagen 320 (Baujahr 1983).

Stand die alte Bahn nur nicht in der Zeitung oder ist die schon verkauft?


Abgesehen davon: Hat der Insolvenzverwalter Fördermittel erhalten? Nach meinem Wissen hat die der damals noch solvente GVB erhalten, nicht der Insolvenzverwalter. Logischerweise würden sich dann Rückzahlungswünsche der Fördermittelgeber nicht gegen den Insolvenzverwalter richten, sondern die müssten sich in die Reihe der Gläubiger einreihen.



Pfiffikus,
dessen Bedenken Du hiermit noch nicht beseitigen konntest
FelixKaiser
Das ThürÖPNVG gilt logischerweise in Thüringen, nicht in Sachsen, wohin Leipzig gehört. Wir haben das in unserer VCD Ortsgruppe auch schon reichlich auseinandergenommen. Das ÖPNV-Gesetz hier ist deutschlandweit das klarste Bekenntnis zur Pflichtaufgabe der Daseinsfürsorge des ÖPNV. Lies dir bitte mal §2 im ThürÖPNVG durch. Das LVWA schaut Gera genau auf die Finger bzw. in die Taschen und setzt für die Ausgaben im ÖPNV das ThürÖPNVG an. Natürlich steht da nicht drin, es muss N mal pro Stunde gefahren werden oder es müssen Straßenbahnen fahren. Gera ist Präzedenzfall. Aber es gibt ein Bedürfsnis von 51 bis 54 Tausend Beförderungsfällen pro Tag. Dreiviertel davon werden mit der Straßenbahn bewältigt, würde mit Bussen gar nicht gehen. Beanstandet hatte das LVWA lediglich den dichten Takt bei der Straßenbahn von 5 Minuten. Dieser Kritik kommt eben jene Überarbeitung des NVP nach, Reduzierung des Taktes auf der Linie 3 auf 7,5 Minuten, auf der Linie 1 auf 15 Minuten. Gelder, die zur Absicherung dieser Aufgaben notwendig sind dürfen und müssen ausgegeben werden, völlig unabhängig vom Haushalt. Ist beispielsweise bei den Kosten der Unterkunft auch nicht anders. Nur so war auch der Vertrag für den Notfallfahrplan mit dem Insolvenzverwalter zu bezahlen - es ging nicht anders. Die Planungen Wiesestraße sollen prinzipiell nun über den Haushalt finanziert werden. Im Havariefall muss aber sofort gehandelt werden und wenn es über den Haushalt nicht gehen sollte, die Chancen stehen derzeit wohl etwa 50:50, dann muss das Geld trotzdem ausgegeben werden, egal woher es kommt.

Übrigens: Das Insolvenzrecht dürfte dem Insolvenzverwalter verbieten, durch eigenes Handeln die Verschuldung des insolventen Unternehmes weiter in die Höhe zu treiben. Genau das wäre der Fall, wenn er um einen Erlös X zu erzielen, im Gegenzug zusätzliche Fördermittelrückzahlungen in Höhe Y (größer als Erlös X) erwirken würde. Die hohen Fördermittel und der dadurch auch recht hohe Rückzahlungsbetrag schließen für viele Teile des Betriebs einen Verkauf von Eigentum aus. Darum ist auch vorrangiges Ziel eine wie auch immer geartete Fortführung des Unternehmens und Herausführen aus der Insolvenz. Dieser Weg wurde der Stadt auch unmittelbar von der Rechtsaufsicht sowie den Thüringer Ministerien geraten zu gehen. Über das Wie will ich hier nicht spekulieren. Eine Abwicklung würde aber für alle den höchsten Schaden hinterlassen und auch die Gläubiger würden auf einem Großteil der Schulden sitzen bleiben. Daher gilt auch hier das Interesse einer Fortführung.

Zum Zeitungsartikel: Was fuhr wurde angekündigt, bin selber mit dem Lowa gefahren. Alle Viertelstunde eine Bahn aus Zwötzen und dazwischen ein Umlauf mit einer historischen war auch genug. Die anderen Bahnen stehen immer noch im Betriebshof. Ein heimlicher Verkauf wäre auch gar nicht möglich, zuviel Herzblut von zuvielen Menschen hängt einfach an den Fahrzeugen. Der Aufschrei wäre groß und zeitnah.

Ich will hier jetzt auch gar nicht streiten. Was die Verwaltung mit dem überarbeiteten NVP entworfen hat ist ein prima Konzept, vorallem ein deutlich preiswerteres und solange künftig 3,5 Mio Euro pro Jahr zur Verfügung stehen ist das auch nicht gefährdet. Die Signale von oben sind sehr positiv, die einzige offene Variable ist eben das insolvente Unternehmen mit allem was dazu gehört. Da es aber eben ein privatwirtschaftlicher nicht öffentlicher Prozess ist, ist es hier auch schwer an Informationen zu gelangen und für Transparenz zu sorgen. Es muss aber auch nicht sein hier im großen Stil jetzt Pessimismus zu streuen. Ihr wisst sicher, dass ich sehr für das Thema brenne und wenn ich was neues weiß werdet ihr es auch erfahren!
Mark3Dfx
Wenn der Bahnhof Zwötzen 2016 sein zweites Gleis bekommt und Züge aus Richtung Weimar, Jena, Saalfeld, Hof und Greiz dort halten ist es doch widersinnig die neu verlegten Straßenbahngleise nicht mehr zu nutzen?
Gerade dafür wurde der GVB ausgezeichnet. (Verbinung von Bahn, Straßenbahn und Bus auf 20m)

Irgendwie krankt die Line 2 am historischen Abriß der Stammstrecke durch die Ruckdeschelstraße bis zur Ochsenbrücke.
FelixKaiser
Da hast du prinzipiell recht. Aus Fahrgastsicht ist aber die anvisierte Busdurchbindung attraktiver. Im Halbstundentakt fährt der Bus ab Laune einmal an Sportplatz, Birkenpark vorbei weiter über den Bahnhof und dann über die Lange Straße bis Liebschwitz. Die Linie 2 hat zu wenige Fahrgäste, ca. 1200 am Tag bei einem Umlauf. Notwendig wären über 2000 Fahrgäste, besser 2500, damit der eine Umlauf ausgelastet ist. Spitzenbelegung sind kaum 40 bis 50 Fahrgäste (Zeitraum 17-18 Uhr), das schafft ein Standardbus. Das Problem hätten wir vermutlich durch den Ringschluss nicht.

Das Betriebskonzept für den künftigen Bahnhof Zwötzen ist auch noch mangelhaft. Das größte Potenzial hätte er, wenn auch die EB aus Weimar über den Hauptbahnhof bis Zwötzen verlängert würde. Dann entstünde tatsächlich eine kurze und schnelle Verbindung zwischen Lusan/Zwötzen und den Städten entlang der Holzlandbahn, das maximale Potenzial an Schülern, Studenten und Berufspendlern würde dann ausgeschöpft. Aber die NVS will nur Züge in Tagesrandlage nach Zwötzen verlängern, abseits der Hauptverkehrszeit im Schüler- und Berufsverkehr. Die Züge nach Hof werden in Weida geflügelt und hängen an den Zügen nach Saalfeld. Da entsteht kein Mehrverkehr, im Gegenteil. Und das Potenzial der Züge nach Greiz ist überschaubar. Ich habe ein umfassendes alternatives Betriebskonzept für den Gesamtverkehr Erfurt-Gera erstellt, noch auf Durchrechnung beim IRFP in Dresden wartet. Im (zu erwartenden) Positivfall werden wir das als VCD Ortsgruppe beim Verkehrsministerium und der NVS einreichen und hoffen auch auf Unterstützung durch das Fernbahnbündnis. Die ganztägige Durchbindung der Züge aus Weimar (ab 2018 aus Erfurt) bis Zwötzen ist Bestandteil des Konzepts.
Mark3Dfx
Das Problem ist auch, das eigentlich Gera-Süd der "echte" Hauptbahnhof für Gera ist.
(Lage zum Zentrum)
Meta
Hallo Mark3Dfx, dort fehlt aber die notwendige Fläche für die dafür erforderliche Infrastruktur, andererseits war der jetzige Hauptbahnhof perfekt gelegen als er errichtet wurde.
Städte verändern sich mit ihrer Entwicklung, hat man deiner Meinung nach keine Rücksicht, in der nahen Vergangenheit, auf die Entwicklung in Gera genommen?
Mark3Dfx
Niemand erwartet das der Hbf umgelegt wird.
War nur einen Anmerkung von mir.