Deutsche Nationalbibliothek soll alle deutschsprachigen Internetseiten archivieren.

gastli
Aktuell existiert noch keine Regelung, wie man die Archivierung dieser Punkte technisch und organisatorisch lösen will. Die Sueddeutsche Zeitung berichtet über die Deutsche Nationalbibliothek, welche neben in Printform verbreiteten Schriften nun auch das deutschsprachige Internet archivieren will - und zwar vollständig.

Hochinteressant ist jedoch, was die Deutsche Nationalbibliothek alles archivieren will: Nicht nur Artikel und sonstige Meldungen von mehr oder weniger professionellen Internet-Pulikationen, sondern auch private Homepages, Weblogs und Foren, sogar passwortgeschützte Bereiche von Internet-Seiten ( für 36 Euro Jahresbeitrag kann man diese dann bei der Deutschen Nationalbibiliothek in Leipzig und Frankfurt einsehen).

Wenn aber eines Tages die bereits angekündigte “Pflichtablieferungsverordnung” steht, kommt auch auf private Blogger und Homepagebetreiber die für Printmedien geltende Bringpflicht gegenüber der Deutschen Nationalbibliothek zum tragen: Nicht die Deutsche Nationalbibliothek kümmert sich um die Einsammlung der Inhalte, sondern diese müssen die Webseitenbetreiber selbsttätig binnen einer Woche bei der Deutschen Nationalbibliothek abliefern - ansonsten droht Ordnungsstrafe bis zu 10.000.- Euro. Das Gesetz verpflichtet jede einzelnen seine Internet-Seiten (egal wie privat diese ist) binnen einer Woche nach Veröffentlichung kostenfrei bei der deutschen Nationalbibliothek abzuliefern.
(Aktuell existiert noch keine Regelung, wie man die Archivierung dieser Punkte technisch und organisatorisch lösen will.Die Sueddeutsche Zeitung berichtet über die Deutsche Nationalbibliothek, welche neben in Printform verbreiteten Schriften nun auch das deutschsprachige Internet archivieren will - und zwar vollständig.

Hochinteressant ist jedoch, was die Deutsche Nationalbibliothek alles archivieren will: Nicht nur Artikel und sonstige Meldungen von mehr oder weniger professionellen Internet-Pulikationen, sondern auch private Homepages, Weblogs und Foren, sogar passwortgeschützte Bereiche von Internet-Seiten ( für 36 Euro Jahresbeitrag kann man diese dann bei der Deutschen Nationalbibiliothek in Leipzig und Frankfurt einsehen).

Wenn aber eines Tages die bereits angekündigte “Pflichtablieferungsverordnung” steht, kommt auch auf private Blogger und Homepagebetreiber die für Printmedien geltende Bringpflicht gegenüber der Deutschen Nationalbibliothek zum tragen: Nicht die Deutsche Nationalbibliothek kümmert sich um die Einsammlung der Inhalte, sondern diese müssen die Webseitenbetreiber selbsttätig binnen einer Woche bei der Deutschen Nationalbibliothek abliefern - ansonsten droht Ordnungsstrafe bis zu 10.000.- Euro. Das Gesetz verpflichtet jede einzelnen seine Internet-Seiten (egal wie privat diese ist) binnen einer Woche nach Veröffentlichung kostenfrei bei der deutschen Nationalbibliothek abzuliefern.
(Süddeutsche Zeitung)

Da zeigt sich mal wieder deutlich der nicht vorhandene Sachverstand deutscher Poltiker.

Gesetz Deutsche Nationalbibliothek

Eigentlich erstaunlich das für solche schwachsinnigen total sinnlosen Aktionen Milliarden da sind. Soziale Leistungen werden immer mehr gekürzt, die Anzahl der Opfer einer verfehlten Politik nimmt täglich zu.
Da zeigt sich mal wieder deutlich der nicht vorhandene Sachverstand deutscher Poltiker.
Pfiffikus
Zitat:
§ 2
Aufgaben, Befugnisse

Die Bibliothek hat die Aufgabe,
1.
a) die ab 1913 in Deutschland veröffentlichten Medienwerke ...
im Original zu sammeln, zu inventarisieren, zu erschließen und bibliografisch zu verzeichnen, auf Dauer zu sichern und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen sowie zentrale bibliothekarische und nationalbibliografische Dienste zu leisten

Alles das, was in passwortgeschützten privaten Bereichen steht, ist nicht veröffentlicht und fällt somit nicht unter diese Aufgaben.

Alle anderen Seiten stehen dir und mir und allen anderen jederzeit unentgeltlich zur Verfügung und können archiviert werden. Tante Google macht es vor.

Lustig wird es nur in Bezahlseiten. Da meld ich mich doch gleich bei meiner Lack- und Leder-Seite ab. Für die 36 Euro Jahresbeitrag sehe ich mir doch lieber im Museum die Tussis an, die man vor zwei Jahren abgelichtet hat. großes Grinsen

Zitat:
§ 14
Ablieferungspflicht

(1) Die Ablieferungspflichtigen haben Medienwerke in körperlicher Form nach § 2 Nr. 1 Buchstabe a in zweifacher Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern.

Das macht dir wohl Angst?
Nach Buchstaben dieses Paragrafen müsste man für jede Seite, die man veröffentlicht, einen Server mit einem Backup bespielen(körperliche Form) und diesen abliefern.

Aber es gibt auch schon Entwarnung:
Zitat:
§ 16
Ablieferungsverfahren

.... Medienwerke in unkörperlicher Form können nach den Maßgaben der Bibliothek auch zur Abholung bereitgestellt werden.

Heißt nichts anderes, dass die Werke wie bisher gewohnt im Netz stehen und von der Nationalbibliothek abgeholt werden können, wie es die Googlebots heute schon machen. Aufregung also nicht nötig.
OTTO
@gatli kaann es sen, daß du Den Beitrag doppelt geschrieben hast? Hintereinander?

Ich sehe aber auch wie pfiffikus die Aufregung als unnötig an, da ich bei google inhalte von sehr vielen webseiten abrufen kann. Selbst die welche schon seit jahren nicht mehr existieren sind im cache noch Jahre gespeichert.