Wichtig für alle gewerblichen Ebay Verkäufer

gastli
OLG Hamburg: Bei eBay beträgt die Widerrufsfrist 1 Monat!

hier nachlesen
Pfiffikus
Dieses Urteil öffnet dem Missbrauch Tür und Tor! Vor dem nächsten Urlaub kaufe ich mir eine hübsche neue DigiCam. Zu teuer? Egal. Büssl knipsen, austesten und spätestens vor Ablauf der vier Wochen widerrufe ich den Kaufvertrag. Denn
Zitat:
Um tatsächlich auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt die IT-Recht Kanzlei jedem gewerblichen eBay-Händler ... den oft in Standard-Widerrufsbelehrungen vorzufindenden Passus hinsichtlich eines etwaigen Wertersatzes bei„ bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme der Sache entstandenen Verschlechterung“ (vgl. § 357 II S.1 BGB) zu streichen.

Vor dem übernächsten Urlaub wird mir doch sicher ein anderer Händler liebend gerne eine neue Digi verkaufen wollen.

Da sehe ich für die ebay-Händler eine wirkungsvolle Alternative:

Firmensitz nach Breslau oder Pilsen verlegen! Die Helferinnen fürs Verpacken sollen dort auch billiger sein. Steuern sind in Zloty oder Kronen an die dortigen Finanzämter entrichtet, und es gilt das Landesrecht.

Armes Deutschland!
Adeodatus
Zitat:
Da sehe ich für die ebay-Händler eine wirkungsvolle Alternative:

Firmensitz nach Breslau oder Pilsen verlegen! Die Helferinnen fürs Verpacken sollen dort auch billiger sein. Steuern sind in Zloty oder Kronen an die dortigen Finanzämter entrichtet, und es gilt das Landesrecht.

Armes Deutschland!


Sollten dann die Leute die über solche Händler verkaufen auch gleich mit umziehen ?
Pfiffikus
Zitat:
Original von spidy
Sollten dann die Leute die über solche Händler verkaufen auch gleich mit umziehen ?

Nicht nötig. Die "Leute" können ja mit den "Händlern" ordentliche Verträge aushandeln, die vom Fernabsatzgesetz - oder wie sich das schimpft - überhaupt nicht berührt werden.

Diese Entscheidung würd ich dann gerne den "Leuten" überlassen.