as65
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Guthaben auf den Karten nicht verfallen lassen darf. Die entsprechenden Klauseln in den Geschäftsbedingungen seien ungültig. Begründung des Gerichts: Der Kunde sei durch diese Klauseln bisher quasi zum Abtelefonieren der Prepaid-Karte innerhalb einer von Vodafone vorgegebenen Zeit gezwungen worden, um einen Verfall des Guthabens zu vermeiden. Dies widerspräche aber der Tatsache, dass es bei Prepaid-Karten keinen Mindestumsatz gibt.
Gerichtsbeschluss pdf.Datei
Simson
Ich warte noch auf ein solches Urteil gegen T-Mobile. Hoffentlich klagt da bald mal jemand.
Pfiffikus
Wenn du ein T-Mobile-Vertrag hast und dich betrogen fühlst - warum klagst du nicht selbst?
Simson
@ Pfiffikus:
Dazu fehlt mir der Elan. Ich hoffe, daß es früher oder später ein anderer tut.
Ich schaffe es nicht, meine 15 Euro Aufladebetrag in sieben Monaten zu vertelefonieren und baue so allmählich Handyguthaben auf. Vielleicht muß ich eines Tages mal nicht mehr nach 7 Monaten aufladen oder kann mir Guthaben wieder auszahlen lassen. Wir werden sehen.
Lord Helm
Dafür, dass man ständig erreichbar ist, finde ich die 10€ Mindestaufladung in 12 Monaten nicht zu viel verlangt.
Auch die Betreiber von Handynetzen haben einige Ausgaben die entlohnt werden sollten.
Hanfklub
Zitat: |
Original von Lord Helmchen
Dafür, dass man ständig erreichbar ist, |
Das ist man ja nicht.
Zitat: |
Original von Lord Helmchen
haben einige Ausgaben die entlohnt werden sollten. |
Die habe ich auch. Und niemand interessierts. Schon gar nicht Vodafone.
bimboli
Zitat: |
Original von Lord Helmchen
Dafür, dass man ständig erreichbar ist, finde ich die 10€ Mindestaufladung in 12 Monaten nicht zu viel verlangt.
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Die Netzbetreiber machen schon genug Kohle. Interessieren würde mich aber mal wo Du nur 10 € aufladen kannst. Bei mir gibt es nur 20, 30 und 50 Euronen Karten
as65
Streit um Verfall von Prepaid-Guthaben hält an
Der Streit um den Verfall von Prepaid-Guthaben hält trotz der verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile vom Sommer dieses Jahres an. Zwar hatten Gerichte in München und Düsseldorf entschieden, dass die Guthaben nicht verfallen dürfen, doch nach Ansicht von Verbraucherschützern sind die derzeitigen Regeln bei vielen Mobilfunkanbietern noch immer "unbefriedigend". Vor allem die von den Urteilen direkt betroffenen Anbieter haben bislang reagiert, ergab eine dpa-Umfrage bei den Unternehmen.
Doch Verbraucher müssen unter Umständen noch immer um ihr eingezahltes Geld fürchten. So hat die Verbraucherzentrale Baden- Württemberg weitere Prepaid-Anbieter abgemahnt und Klage etwa gegen den Mobilfunk-Marktführer T-Mobile beim Landgericht Köln eingereicht. "Wir zahlen seit dem ersten November ein Guthaben, das Bestand hat, unseren Kunden aus", sagte Unternehmenssprecher René Bresgen. Doch wenn der Anschluss länger als drei Monate eingestellt ist, hat der Kunde Pech: "Danach werden die Daten gelöscht." Aus Datenschutzgründen, so die Begründung von T-Mobile.
Die Konkurrenten Vodafone und O2 haben dagegen nach eigenen Angaben die gegen sie ergangenen Urteile umgesetzt. Die Prepaid- Karten seien inzwischen unbegrenzt gültig und Guthaben könnten auf Wunsch ausgezahlt werden, sagte Vodafone-Sprecherin Tanja Dahmen. Dennoch halte man sich die Möglichkeit offen, den Kunden, die ihre Handy-Karte nicht mehr nutzen, nach einer Frist zu kündigen. Die Dauer dieser Frist wollte sie nicht benennen. Auch bei O2 hieß es: "Der Kunde kann sein Guthaben immer zurück erhalten." Seit Anfang Oktober hätten einige hundert O2-Kunden davon Gebrauch gemacht.
Auf den Guthaben-Streit angesprochen schieben einige Service- Provider den Netzbetreibern den Schwarzen Peter zu, weil sie deren Verträge lediglich weiter vermarkten. Bei der Verwaltung der Guthaben sei man auf die Netzbetreiber angewiesen, hieß es bei simyo. Gegen den Mobilfunk-Discounter aus Düsseldorf läuft ebenfalls eine Klage der Verbraucherschützer wegen dessen Guthaben-Bestimmungen. Auch Talkline weist auf Probleme hin: Das Unternehmen habe keinen Zugriff auf die technischen Prozesse des Netzbetreibers. Es werde jedoch an einer "kundenfreundlichen Lösung" gearbeitet.
Derweil versuchen viele Service-Provider ihre Kunden mit Kulanzregelungen bei der Stange zu halten. So bucht simyo nach eigenen Angaben einen niedrigen Cent-Betrag auf Handy-Karten, damit diese nicht stillgelegt werden und die Kunden eingehende Anrufe weiter entgegennehmen können. Eine ähnliche Zwischenlösung bietet blau.de aus Hamburg. Tchibo-Kunden können nach Angaben des Unternehmens ihr nach einem Jahr eingefrorenes Guthaben innerhalb von drei Jahren geltend machen. Bei den Prepaid-Angeboten des Krefelder Anbieters Victorvox verfalle dagegen das Guthaben - Ausnahme sei der simply-Tarif, sagte Unternehmenssprecherin Iris Hauk.
E-Plus feilt unterdessen noch an einer Regelung zur Auszahlung des Guthabens. Bis dahin verfielen die eingezahlten Beträge nicht, wie Sprecher Jörg Müller versicherte. Unklar sei, welchen Zeitraum eine möglicherweise rückwirkende Gutschrift umfasse.
Eine automatische Auszahlung des Guthabens gibt es bei keinem der Anbieter, so dass sich die Kunden stets um ihr Geld kümmern müssen. Ob es nach den Musterurteilen gegen O2 und Vodafone zu weiteren Prozessen kommt, ist noch unklar. Es könne sein, dass die Betreiber bis dahin eine Lösung anbieten, sagte die Telekommunikations-Expertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Hannelore Brecht-Kaul. Dann habe sich die Klage erledigt.
quelle: heise online
Meta
Vorsicht vor Vodafone, es leistet über das kassieren von angeblichen Leistungen von Internetdiensten Beihilfe bei Betrug und gibt keine Auskünfte, wenn man zu solchen Dingen, wo sie für diese abkassiert haben Probleme gibt, egal ob sie so einen Dienst in Anspruch genommen haben oder nicht. ZB. für eine sogenannte IN-telegence GmbH in 22770 Hamburg - PF 57 01 80.