Urteile im Zusammenhang mit dem SGB II (Hartz IV) - Mut zu Klage vor dem Sozialgericht

gastli
Erstes Urteil bei Hartz IV Härtefallregelung
Sozialgericht Chemnitz : private Krankenversicherungsbeiträge von Hartz IV - Beziehern sind nach dem Urteil des BVerfG vollständig zu übernehmen. Das Sozialgericht Chemnitz hat als eines der ersten deutschen Gerichte mit heute bekannt gewordenem, unanfechtbarem Eilbeschluss vom 09 März 2010 - Az.: S 3 AS 462/10 ER, entschieden, daß nach dem Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 (Az.: 1 BvL 1/09) die privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bis zur Höhe des Basistarifs als Zuschuss zu übernehmen sind.
gastli
Erfolgreiches Härtefall-Urteil nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

[Hartz 4 Plattform]
Ein „unabweisbarer“ Beitrag zur Bildung: Schüler-Monatskarten vom Amt
„Das war nicht gerade eine leichte Geburt,“ findet Hartz4-Plattform Sprecherin, Brigitte Vallenthin, gegenüber dem Sozialticker. „2 Monate hat es immerhin noch gedauert, bis das erste Sozialgericht den Mut hatte, – gegen die politische Wetterlage - die Vorgaben zur sofortigen Übernahme von „Härtefällen“ umzusetzen. Bleibt nur zu hoffen, dass jetzt alle betroffenen Eltern rasch zu ihren Sachbearbeitern laufen und sich die Monatskarten für Ihre Kinder ab Februar 2010 sofort erstatten lassen, indem sie sich auf das Urteil des Sozialgerichts Detmold, S 12 AS 126/07 vom 09. April 2010 berufen. Immerhin haben Sie seit Jahren dafür gehungert, um so ihren Kindern die beste Schulbildung zu ermöglichen. Im Gegensatz zu den Politikern, die das Wort Bildung ständig nur im Munde führen – ohne tatsächlich etwas dafür zu tun.“

* Weiter führende Quellen belegen die große Resonanz die dieses wichtige Urteil findet.
gastli
Hartz IV Ferienarbeit - Änderung der ALG II Verordnung zum 1. Juni 2010

Gute Nachricht für unentschlossene Ferienjobber in Hartz IV Familien, welche nun etwas ihr Taschengeld aufbessern können? Nicht unbedingt, aber eine kleine Änderung bzw. ein Zusatz zum bestehenden Paragraphendschungel, wird den notwendigen Geldsegen erhoffen lassen:

(4) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1.200 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. Für die Bemessung des Zeitraums nach Satz 1 bleiben in den Schulferien ausgeübte Erwerbstätigkeiten mit einem Einkommen, das monatlich den in § 11 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder in Absatz 1 Nummer 9 genannten monatlichen Betrag nicht übersteigt, außer Betracht. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben.

Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.”

Die Verordnung soll nun zum 01. Juni 2010 in Kraft treten.
gastli
Hartz-IV: Spendenaufruf für Klage vor Europäischen Gerichtshof
Spendenaufruf, zwecks Einreichung einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Hartz—IV—Urteile des dt. Bundesverfassungsgerichtes.
phoenix
seit wann ist der EU-Gerichtshof für die AGL II-Leistungen in Deutschland zuständig?
Irgendwie sollte man genau überlegen, was man tut. Solange es kein einheitliches Arbeitsrecht in der EU gibt, ist an eine Zuständigkeit auch nicht einzuklagen.

Gruß phoenix, der damit kein Erfolg sieht.
gastli
Zitat:
Hartz-IV: der Kampf geht nun vor den EU-Gerichten weiter

Thomas Kallay’s Beschwerde ist beim EuGHMR eingereicht

Heute (05.08.10) habe ich meine selbstverfasste Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Az.: 1 BvL 1/09 vom 09. Februar 2010 beim EuGHMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) offiziell eingereicht.

Die Frist, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 beim EuGHMR am 10. August 2010 abgelaufen wäre, ist somit eingehalten.

An den EuGH, den Europäischen Gerichtshof, werde ich mich in Bälde wenden, weil hier keinerlei Fristen einzuhalten waren und sind. Diese Schritte wurden nicht nur wegen den Rechtsfehlern im Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 notwendig, sondern auch wegen den nun aktuell ersichtlichen Bestrebungen der Merkel-CDU/FDP-Regierung, die für die Hartz-IV-Bezieher positiven Punkte im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eiskalt mit Füssen treten zu wollen.

Welch ein krankes Hirn kommt denn auf die Idee, zu behaupten, dass es für Hartz-IV-Familien im Gegensatz zu Alleinstehenden keine Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder in Geld, sondern allenfalls nur Gutscheinen geben könne, weil Hartz-IV beziehende Eltern angeblich nicht mit Geld umgehen könnten?

Wer denkt sich so etwas Krankes bloß aus?

Diese verlogene, unwahre, niedrigst-schäbige neuerliche Hartz-IV-Volksverhetzung, die auf Veranlassung der Merkel-Regierung derzeit durch die Medien tobt, erinnert an üble Zeiten in Deutschland!!!

Deshalb müssen Hartz-IV und seine Umsetzer überall und ständig weiter bekämpft werden - also auch vor den Europäischen Gerichten.

Quelle: Zuschrift an Sozialticker von Thomas Kallay, (Eschwege) - Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht und nun Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Urteil Az.: 1 BvL 1/09 des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder vom 09. Februar 2010
gibbchen
Zitat:
phoenix hat am 16. Mai 2010 um 16:44 Uhr folgendes geschrieben:
seit wann ist der EU-Gerichtshof für die AGL II-Leistungen in Deutschland zuständig?
Irgendwie sollte man genau überlegen, was man tut. Solange es kein einheitliches Arbeitsrecht in der EU gibt, ist an eine Zuständigkeit auch nicht einzuklagen.

Gruß phoenix, der damit kein Erfolg sieht.


sehe ich genauso.... und fordere verstärkt bildungsgutscheine mit der auflage, diese auch zur horizontserweiterung zu nutzen

wer solchen versuchen echte chancen ausrechnet, der sollte mal seinen blick über die sozialen absicherungssystem der europäischen nachbarn schweifen lassen - und dann schwer in sich gehen (vor demut)um anschließend aml zu ein paar völlig neuen erkenntnissen über sein eigenes anspruchsdenken zu gewinnen
gastli
A C H T U N G
Antrag an GEZ zur Befreiung der Rundfunk- und Fernsehgebühren sofort stellen.
Ab dem 01.01.2011 fällt [Dank der schwarz/gelben Pest] der Zuschlag, den man beim Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II erhalten konnte, weg. Bisher galt, wer den Zuschlag nach § 24 SGB II bekommt, wird nicht von der GEZ befreit und muss Gebühren zahlen.
Alg II-Bezieher/innen, die keinen Zuschlag mehr erhalten, können sich nun auch von den Gebühren bei der GEZ befreien lassen. Dafür benötigt man jedoch eine Bescheinigung der zuständigen ARGE, die diese normalerweise mit jedem Bescheid versendet.
Da die neuen Bescheide jedoch erst im Januar 2011 eintreffen werden, sollte man einen vorsorglichen Antrag bei der GEZ stellen, denn die Befreiung erfolgt sonst erst im Folgemonat der Antragstellung, also im Februar 2011 und man muss für einen Monat unnötig die Gebühren zahlen.
Nur bei einer vorsorglichen Antragstellung im Dezember 2010 kann eine eventuelle Befreiung zum Folgemonat [Januar 2011] ausgesprochen werden.
Falls man einen vorsorglichen Antrag stellen möchte, kreuzt man auf dem Antragsformular „vorsorglicher Antrag" an und nennt die Nummer des zutreffenden Befreiungsgrundes.
Erhält man im Januar den neuen Bescheid, reicht man die Bescheinigung nach.
www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
gastli
Einige Urteile für Menschen deren Würde antastbar ist:

Private Krankenkasse
Jobcenter müssen die Beiträge für einen Basistarif der privaten Krankenversicherung voll erstatten.
Bundessozialgericht, Az: B 4 AS 108/10 R

Lottogewinn
Auch ein kleinerer Lottogewinn wird als Einkommen angerechnet und von Hartz-IV-Leistungen abgezogen, entschied das Landessozialgericht NRW, Az: L 19 AS 77/09. Im aktuellen Fall hatte ein Hartz-IV-Empfänger in der Lotterie „Aktion Mensch“ 500 Euro gewonnen. Das Jobcenter rechnete ihm die Summe verteilt auf zwei Monate mit je 250 Euro als Einkommen an und minderte seine Leistungen entsprechend. Nur der Preis des Loses in Höhe von 15 Euro sei vom Gewinn abzuziehen, so die Richter. Der Gewinner hatte zuvor argumentiert, dass er seit 2001 insgesamt 945 Euro in die Lose investiert hatte und er somit gar keinen Gewinn erzielt habe. Das ließen die Richter nicht gelten. Denn nur das aktuelle Gewinnlos stehe im Zusammenhang mit dem Gewinneinkommen, nicht die früheren Lose.

Frist für Folgeantrag
Arbeitslosengeld-II-Bezieher müssen unbedingt vor Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums einen so genannten Hartz-IV-Folgeantrag beim Jobcenter stellen, da ansonsten die Zahlung der Regelleistungen eingestellt werden kann. Bundessozialgericht, Az: B 4 AS 99/10 R

Krankentagegeld

Hartz-IV-Empfänger können sich den Abschluss einer privaten Krankentagegeld-Versicherung sparen. Denn das Geld, das bei einem Klinikaufenthalt von der Versicherung gezahlt wird, muss als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, entschied das Bundessozialgericht, Az: B 4 AS 90/10 R. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Arbeitslosen eine solche Versicherung selbst finanzieren müssen, indem sie sich die Beiträge von den monatlichen Hartz-IV-Leistungen zum Lebensunterhalt absparen.

Kein Hartz IV im Ausland
Wer außerhalb Deutschlands lebt, kann keine Hartz-IV-Leistungen beziehen. Das gilt auch für Arbeitslose, die im grenznahen Ausland wohnen und als sogenannte Grenzgänger in der Bundesrepublik gearbeitet haben. Das Gesetz schreibt vor, dass Hartz-IV-Empfänger ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland haben müssen. Schließlich sei die Höhe der Leistungen für ein Leben hierzulande berechnet, so die Richter.
Bundessozialgericht, Az.: B 4 AS 14/10 R

Geteilter Mehrbedarf
Alleinerziehende haben üblicherweise höhere Aufwendungen, da sie z.B. aus Zeitmangel nicht immer günstig einkaufen können. Dieser Mehrbedarf ist bei Hartz-IV-Empfängern auch dann anzuerkennen, wenn sie ihr Kind wöchentlich abwechselnd mit ihrem getrennt lebenden Ex-Partner betreuen. Das Bundessozialgericht (Az: B 4 AS 50/07 R) entschied, dass dem Hilfebedürftigen die Hälfte des Mehrbedarfs zusteht, wenn sich beide die Pflege und Erziehung eines Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden Intervallen teilen.

Klassenfahrten
Kosten für Klassenfahrten bei Kindern aus Hartz-IV-Haushalten müssen von den Behörden komplett übernommen werden, entschied das Bundessozialgericht, Az: B 14 AS 36/07 R. Hintergrund: Die Stadt Berlin wollte eine Höchstgrenze ziehen, nachdem sie ein Klassenreise nach China finanzieren musste. Die Begrenzung ließen die Richter aber nicht zu. Denn die Festelegung eines Limits für die Kosten von Klassenfahrten ist nach dem Sozialgesetzbuch II nicht erlaubt.

Patchwork-Familie
Auch Patchwork-Familien sind Bedarfsgemeinschaften. Deshalb haben Trennungskinder keinen Anspruch auf Sozialleistungen, wenn der Patchwork-Haushalt über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Zieht also eine arbeitslose Mutter mit ihrem Kind zu einem neuen Mann, darf sein Einkommen angerechnet werden.
Bundessozialgericht, Az: B 14 AS 2/08 R

Flugreise zum Kind
Der Fall: Das gemeinsame Kind war mit der Mutter in die USA gezogen. Der Vater besuchte das Kind dort im Rahmen seines Umgangsrechts und wollte die Kosten für Flug und Unterkunft durch die Behörden erstattet bekommen. Zu Recht, so die Richter. Zumindest einmal pro Quartal muss der Leistungsträger die Kosten in Höhe von rund 900 Euro übernehmen.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Az: L 1 SO 133/10 B ER

Größere Wohnung

Nimmt ein langzeitarbeitsloser Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind regelmäßig wahr, kann das den Umzug in eine größere Wohnung rechtfertigen. Im konkreten Fall hatte die elfjährige Tochter des Klägers jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihm in seiner 40 Quadratmeter großen Wohnung verbracht.
Sozialgericht Dortmund, Az: S 22 AS 5857/10 ER.

Rente anrechnen
Ein 21-jähriger Langzeitarbeitsloser lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit seinem Vater in dessen Einfamilienhaus. In diesem Fall muss bei der Berechnung der Hartz-IV-Leistungen für den Sohn die Rente des Vaters als Einkommen mit angerechnet werden.
Bundessozialgericht, Az: B 14 AS 51/09 R

Kosten für Strom
Hartz-IV-Bezieher müssen für einen übermäßigen hohen Stromverbrauch selbst aufkommen. Das gilt vor allem dann, wenn sie nicht nachweisen können, warum der Stromverbrauch derart stark gestiegen ist.
Sozialgericht Trier, Az: S 1 AS 256/10

Beweis für Widerspruch
Wird ein Widerspruch per Fax an das Jobcenter geschickt, gilt der Sendebericht des Faxes als Beweis, dass der Widerspruch eingelegt wurde.
Sozialgericht Duisburg, Az: S 38 AS 676/10

Krank zum Amt
Krank ist nicht gleich krank. Hartz-IV-Bezieher müssen den Meldetermin beim Jobcenter wahrnehmen, selbst wenn sie vom Arzt krankgeschrieben sind. Tun sie das nicht, droht ihnen die Kürzung des Arbeitslosengelds. Dem Termin fernbleiben darf nur, wer vom Arzt eine Bescheinigung hat, dass er das Haus auf gar keinen Fall verlassen kann.
Bundessozialgericht, Az: B 4 AS 27/10 R

Teurere Wohnung
Der Umzug eines Hartz-IV-Empfängers in eine teurere Wohnung kann auch ohne behördliche Genehmigung zulässig sein, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Im konkreten Fall war eine Frau mit ihrer Tochter (6) in eine neue, teurere Wohnung umgezogen, weil in der alten Wohnung immer wieder Schimmel auftrat.
Sozialgericht Dortmund, Az: S 31 AS 317/08

Schwerbehindertes Kind

Hartz-IV-Bezieher können keinen Mehrbedarf wegen der Schwerbehinderung ihres Kindes geltend machen, entschied das Bundessozialgericht, Az.: B 14 AS 3/09 R. Im Streitfall ging es um einen entwicklungs- und wachstumsgestörten Jungen (6), dessen Eltern auf zusätzliche Leistungen geklagt hatten. Laut Gericht ist ein Zuschlag zum Arbeitslosengeld II für unter 15-jährige Kinder vom Gesetz aber ausdrücklich nicht vorgesehen.
Meister
Zitat:
gastli hat am 31. Januar 2011 um 17:00 Uhr folgendes geschrieben:
Einige Urteile für Menschen deren Würde antastbar ist:


Rente anrechnen
Ein 21-jähriger Langzeitarbeitsloser lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit seinem Vater in dessen Einfamilienhaus. In diesem Fall muss bei der Berechnung der Hartz-IV-Leistungen für den Sohn die Rente des Vaters als Einkommen mit angerechnet werden.
Bundessozialgericht, Az: B 14 AS 51/09 R

Schwerbehindertes Kind [/b]
Hartz-IV-Bezieher können keinen Mehrbedarf wegen der Schwerbehinderung ihres Kindes geltend machen, entschied das Bundessozialgericht, Az.: B 14 AS 3/09 R. Im Streitfall ging es um einen entwicklungs- und wachstumsgestörten Jungen (6), dessen Eltern auf zusätzliche Leistungen geklagt hatten. Laut Gericht ist ein Zuschlag zum Arbeitslosengeld II für unter 15-jährige Kinder vom Gesetz aber ausdrücklich nicht vorgesehen.


Gesetze kann man ändern.(gelernt von Merkel)

Da muss ich nun erst einmal überlegen, ob ich mich aufregen soll.

Auf jeden Fall muss hier nach gebessert werden. Ja
Oder auch klagen beim Europäischen Gerichtshof.

Frettchen.
gastli
Rechtswidrige Weisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 26 SGB II
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine neue Weisung an die Hartz IV-Leistungsträger (Jobcenter) herausgegeben. Nach Informationen der Wuppertaler Erwerbslosen-Beratungsstelle „Tacheles e.V.“ sei diese aber rechtswidrig. Die Weisung bezieht sich auf den § 26 SGB II. In der aktuellen BA-Weisung heißt es:

„Macht der Leistungsbezieher von seinem Sonderkündigungsrecht (für Zusatzbeiträge seiner Krankenkasse) keinen Gebrauch, ist davon auszugehen, dass er bereit ist, den Differenzbetrag selbst aus eigenen Mitteln zu zahlen. Eine Übernahme des Differenzbetrags durch das Jobcenter ist ausgeschlossen“.

Dazu Harald Thomé: „Diese Weisung verstößt schlichtweg gegen geltendes Recht, § 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II bestimmt klipp und klar, wenn ein `Sozialversicherungsbeitrag` worunter Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenkassen zu fassen sind besteht, ist dieser vom Einkommen abzusetzen. Bei der Absetzung hat entgegen der Weisung das Jobcenter kein Ermessen, er muss, insofern er vorhanden ist, abgesetzt werden.“
Eisenacher
Wo ist da ein Urteil? Welches Gericht hat verhandelt?
Ungefähr wann, wenn Du es weißt.

Wenn es gegen das Gesetz wäre hätte es der Richter auf dem Dienstweg richtig gestellt. Er ist ja an das Gesetz gebunden.

Aber wie oben angeführt das Urteil fehlt ganz. Was Du schreibst ist kein Urteil.
gastli
gastli
[sozialrechtsexperte]
Das Berliner Sozialgericht hat heute eine gegen die Hartz-IV-Regelsätze gerichtete Klage ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Kläger ist eine dreiköpfige Familie, die vom DGB-Rechtsschutz vertreten wird. Zur erneuten Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts zwecks Überprüfung der Regelsätze erklärte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin: „Der DGB begrüßt die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch das Berliner Sozialgericht. Der DGB teilt die vom Gericht geäußerten Zweifel an der Verfassungskonformität der Regelsätze.

Siehe auch:
Bilanz der jüngsten Hartz-IV-Neuregelung – Eine politische Mogelpackung und ein soziales Placebo
gastli
Bundessozialgericht: Hartz IV ist verfassungsgemäß

ein platz für informationen


Hat irgend wer vom Bundesunsozialgericht etwas anderes erwartet?
Die haben schon zu oft so entschieden! Sie negieren harte Fakten, sie erlauben Manipulationen und quasseln politdeutsch in ihren Begründungen nach, so sind sie eben!!!

Schade ist nur, dass es wieder zu Verzögerungen kommt bis die Klagen um die Höhe des Regelsatzes erneut vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden müssen.
Es sind noch einige Klagen anhängig.
gastli
VG Potsdam: „Bürgerarbeit“ muss nach Tarifvertrag bezahlt werden.

Jetzt liegt der - Volltext der Entscheidung vor.
VG Potsdam, 21. Kammer, Beschl. v. 15.01.2013 - 21 K 1480/12.PVL

Personalvertretungsrecht der Länder

Leitsatz
Von kommunalen Arbeitgebern geschaffene, subventionierte Arbeitsplätze im Rahmen des Modellprojekts "Bürgerarbeit" unterliegen den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD),
Der in § 1 Abs. 2 TVÖD enthaltene Ausnahmekatalog kann nicht im Wege der Analogiebildung ausgeweitet werden.

Volltext:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...hl=1#focuspoint

* Bitte weiterverbreiten.
"Bürgerarbeiter" nehmt eure Rechte wahr.
Eisenacher
gastli,
warum soll man das weiterverbreiten?

Mut zur Klage vor dem Sozialgericht. Das Zitat (gek. Entscheidung bezieht sich aber auf VG (Verwalungsgericht).

Übernimmst Du die Kosten auch außergerichtlich wenn man da falsche Zuständigkeit wählt?

Danach läßt sich dein Betug und wer Du bist ableiten. Aber "Bürgerarbeit" gibt es mehrere.
Käptn Blaubär
Eisenacher, auch wenn ich es versuche und deinen Beitrag ins Deutsche übersetze bleibt Bürgerarbeit immer gleich: http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerarbeit
Na klar ist es gut von wenn das Urteil puplik gemacht wird.
Wieso sollte gastli hier etwas bezahlen müssen. Sein Hinweis auf das Urteil ist doch wichtig und richtig.
Jemand der Bürgerarbeit macht sollte schon wissen was mit dieser Beschäftigung zusammenhängt.
RudiRatlos
Zitat:
Grundsätzlich können Hartz IV Empfänger beantragen, dass bisher aufgelaufene Mietschulden übernommen werden, wenn diese Übernahme gerechtfertigt ist oder ansonsten Wohnungslosigkeit droht. Dies aber nicht, so das Landessozialgericht-Baden-Württemberg mit Beschluss Az. L 2 AS 842/13 ER-B vom 13.03.2013, wenn Mietrückstände auf sozialwidriges Verhalten zurückzuführen sind.

Quelle: http://www.hartz-iv.info/news/2013/03/27...ht-uebernehmen/


Kann nicht durch, wie in diesem schwierigen Verhältnis geschehen das Aufkommen von Mietschulden schon allein dadurch vermieden werden indem die Mietzahlungen direkt von der ARGE an den Vermieter überwiesen werden?

Auch und gerade sogar gegen den Willen der Leistungsempfänger? Letztlich sind diese doch die Gelackmeierten und so wie im o.g. Fall noch selbst verschuldet.
gastli
Wurden die Hartz IV Regelleistungen transparent und nachprüfbar errechnet, so wie es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts forderte?
Um dieser Frage nachzugehen, klagte ein Hartz IV Betroffener auf die Einsicht der Verbraucherstichprobe des Jahres 2008.
Doch das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat entschieden, dass das Statistische Bundesamt keine Einsicht gewähren muss. Diese würden nach Ansicht des Gerichtes dem Staatsgeheimnis unterliegen [Az.: 6 K 1374/11.WI].