Krankenkasse !!! - Krankenversicherung bei Hartz IV

Renate50
hallo, ich brauch mal Euren Rat.

Ich hab eine Freundin und diese hat seit 4 Jahren keine Krankenkasse.

Sie war arbeitslos und da ihr Mann zuviel verdient, bekam sie kein Arbeitslosengeld mehr. Durch Zufall erfuhr sie, dass sie vom Arbeitsamt auch keine Krankenkasse bezahlt bekommt. Ihr Mann kann sie nicht in seine Krankenkasse nehmen - Beamter. Jetzt ist sie schon etwas älter 52 und hat immer noch keine Krankenkasse. Sie kann zwar irgendwo angenommen werden, muss es aber selbst bezahlen - wovon. Auch wenn ihr mann Beamter ist, reich ist er trotzdem nicht. Er zahlt so schon alles mögliche. Sie hat sich bei vielen Krankenkassen erkundigt - ja geht selbst zahlen. Letztens wollte sie Job : 400€ aber ohne Krankenkasse hat der Chef gesagt. Vollen Job geht nicht bei Ihr. Habt Ihr Ideen? Danke für Eure Hilfe
Meister
Sie kann sich aber beim Arbeitsamt auch anmelden ohne Geld zu bekommen.

Einfach nur das sie geführt wird, und die Jahre bzw. die Zeit für Pflichtversicherung und Rente weiter geht.

Also wie gesagt, sie würde dann auch ohne Geld weitergeführt und währe wieder in der Versicherung drin.

Meister
Michel
Zitat:
Norest hat am 21. Juli 2008 um 10:17 Uhr folgendes geschrieben:

..... 400€ aber ohne Krankenkasse hat der Chef gesagt....


400,- € Jobber sind versicherungspflichtig bei der Knappschaftskasse. Wenn der "Chef" das nicht macht, dann will er Schwarzarbeit.
Renate50
Das hat sie probiert und die haben gesagt, wenn sie Leistungen bekommt, wird auch die Krankenkasse bezahlt, sonst nicht
danny
Das A. Amt zahlt auch nicht die K.Kasse. Eine Bekannte von mir bekommt auch kein Geld vom A. Amt weil ihr Mann ja sooo ( ? ) viel verdient. Er hat sie mit in seiner K. Kasse mit reingenommen. Die machen sich das schon einfach auf den Amt. nachdenklich Nee Ne
Meister
Es könnte sein das mit zweierlei Maß gemessen wird.

Wer allerdings vermittelt werden möchte, muss auch angenommen werden.
Wer dann aber keine zumutbare Arbeit aus Krankheitsgründen bekommt ist erst einmal drin.

Ist sie erst einmal in der Krankenkasse, kann sie auch nicht gefeuert werden.
Außerdem ist doch hier der Fall, das 50 plus noch dazu kommt.

Jedenfalls ist in der eigenen Sippe bei mir das möglich.

Er, EU-Rente, sie wird beim Arbeitsamt geführt.

Und dann gibt es doch auch noch die Familienversicherung, wo sie bei ihrem Mann mit versichert ist, das ist doch gesetzlich geregelt.
Wie du schon sagst danny, er hat sie mit rein genommen. Das Problem ist allerdings das später die Jahre für die Rente fehlen.

Meister
danny
Soweit ich weiß ist sie beim A. Amt gemeldet und die hätten dort gesagt sie muß gemeldet sein wegen Rente und Sozialversicherung. Die K. Kasse zahlt wie gesagt ihr Mann.
Alex
Ich hoffe das hilft etwas:

Krankenversicherung bei Hartz IV

Grundsätzlich sind ALG-II-Beziehende über die Bundesagentur für Arbeit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Agentur überweist den Kassen pro Person einen pauschalen Beitrag von 125 Euro sowie 15 Euro für die Pflegeversicherung.

Wenn Ihr ALG-II-Antrag abgelehnt wurde und Sie nicht familienversichert sind, müssen Sie sich selbst freiwillig versichern. Wenn Sie wiederum allein deswegen hilfebedürftig würden, weil die Kosten für Ihre freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung so hoch sind, können Sie von der Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss zur Krankenversicherung bekommen. Diesen müssen Sie beantragen. Ihr Versicherungsbeitrag wird vollständig übernommen, wenn er "angemessen" erscheint.

Falls Sie freiwillig oder privat versichert waren, bevor Sie arbeitslos wurden, können Sie das unter Umständen auch bleiben. Sie können eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht beantragen,

* wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert waren und
* bei einem Krankenversicherungsunternehmen mit einem Vertrag versichert sind, dessen Leistungen denen einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen

Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn des ALG-II-Bezuges und damit der Versicherungspflicht an, wenn Sie seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen haben, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. In diesem Fall gewährt die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich zu zahlenden Beiträge, jedoch höchstens in Höhe des Pauschalbetrages für die gesetzliche Versicherung.

Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft, die Sozialgeld beziehen und nicht von der Familienversicherung des ALG II-Beziehers erfasst werden, erhalten den Zuschuss ebenfalls.
Renate50
Aha, das hat sie wohl nicht gwusst und ich auch nicht. Werde es ihr sagen. danke