Pendlerpauschale wieder einführen

Adeodatus
Eventuell sollte man einmal darüber nachdenken inwieweit es möglich ist eine gesplittete km Pauschale einzuführen z.B. bis 50 km 30 Cent je einfachen Kilometer und darüber 15 Cent, das würde die Kurzpendler besser stellen und diejenigen die weiter fahren nicht schlechter.

Das wäre der einfachste Kompromiss den ich auch unterschreiben würde aber die alte Pendlerpauschale halte ich ebenso für ungerecht wie die derzeitige, darüber sollte man sich als Politiker schon einmal Gedanken machen. Denn es werden bei der alten und der neuen nur die besser gestellt die am meisten Dreck machen und zwar sind es die die eben nicht zu den Beziehern von kleinen und mittleren Einkommen zählen. Ergo nicht Wiedereinführung der alten sondern eine neue Pendlerpauschale.
Bernhard P.
Zitat spidy:

Zitat:
Eventuell sollte man einmal darüber nachdenken inwieweit es möglich ist eine gesplittete km Pauschale einzuführen z.B. bis 50 km 30 Cent je einfachen Kilometer und darüber 15 Cent, das würde die Kurzpendler besser stellen und diejenigen die weiter fahren nicht schlechter.


Man sieht das du dir echt einen Kpopf über die Sache machst. Ich wünschte das recht viele Politiker so denken würden. Deinem Vorschlag würde ich mich rundum anschließen.
Simson
Kurzpendlern einen höheren Kilometersatz einzuräumen halte ich für unlogisch.

15 Cent pro Kilometer decken bei den heutigen Spritpreisen gerade mal die Spritkosten ab. Sämtliche weiteren Autokosten sowie der Wertverlust / die Abschreibungen eines PKW fallen vollkommen unter den Tisch und sind vom Arbeitnehmer voll selbst zu tragen.

Jemand mit 10 km Arbeitsweg kann sein Auto vielleicht 10 Jahre fahren. Jemand mit 100 km Arbeitsweg hat neben den Spritkosten noch erheblich höhere weitere Kosten für sein Auto, die er bisher selbst trägt, und er muß sich aller paar Jahre ein neues Auto kaufen.

Finanziell gesehen müßte jemand mit größerem Weg zur Arbeit eher einen höheren Kilometersatz steuerlich geltend machen können.

Ein Selbständiger kann sämtliche PKW-Kosten steuerlich geltend machen. Und das sind in der Praxis nicht nur 15 Cent pro Kilometer.
aeffchen
Und wenn er in die Nähe zieht, bei entsprechend großer Entfernung natürlich, würde es ihm auf Dauer noch billiger kommen und dem Staate damit auch.
Simson
Für Singles ist das sicher in vielen Fällen machbar und wird auch gemacht. Für Familienväter, Mütter oder Menschen, die Angehörige betreuen oft nicht.

Im übrigen muß ich scheinbar nochmal darauf hinweisen, daß der Staat Pendlern nichts bezahlt, sondern lediglich auf einen gewissen Teil des Lohnes von Pendlern keine Einkommensteuer erhebt.
aeffchen
Und wie kann man dafür sorgen dass die billigere Variante genutzt wird ?
Indem die Pauschale so hoch/niedrig angesetzt wird das ein Umzug sinnvoll wird ?
Simson
Warum sollte man für etwas sorgen und nicht den Menschen überlassen, was sie tun oder nicht tun?
Meister
Man könnte doch die KFZ-Steuern senken und die Pendle pauschale zusätzlich einführen.
Die Welt hat sich schließlich weiter gedreht und die Preise sind ins utopische gestiegen.
Wenn beide Elternteile in die verschiedene Richtung zur Arbeit fahren müssen, ist es schon eine ziemliche Belastung.
Von der Vorsorge und Verantwortung der Familienpolitik des Staates möchte ich gar nicht erst reden.

Wer aber neidisch ist auf das absetzen, der Unternehmen was die Sprit Preise anbetrifft, einfach selbständig machen und selber absetzen.
Entweder du hast es drauf oder nicht.

Und zu dem Herrn Simson, man sollte aber nicht vergessen das es eine Doppelbesteuerung bei Fahrzeugen gibt.
Außerdem möchte der Staat die Steuereinnahmen und ist deshalb inertisiert das möglichst viele eine Sozial pflichtige Arbeit bekommen.
Das bedeutet im Umkehrschluss das er auch eine soziale Aufgabe hat.

Was aber der Arbeitnehmer verdient oder bekommt, kann er nur einmal ausgeben.
Entweder Benzin oder andere Konsum Artikel, die dann einbrechen.
Somit kommt es wieder zu Ausfällen bei Konsum Artikeln, wo Steuern für den Staat und auch Arbeitsplätze daran hängen.
Und wenn der Staat so großen Wert auf das Wörtchen soziale Marktwirtschaft legt,muss er sie auch praktizieren, wenn er nicht eine korrupter Staat sein will.


Meister
Bernhard P.
Zitat Meister:

Zitat:
Man könnte doch die KFZ-Steuern senken und die Pendle pauschale zusätzlich einführen.
Die Welt hat sich schließlich weiter gedreht und die Preise sind ins utopische gestiegen.


Das musst du mal unseren Politikern erzählen. Die kriegen die utopischen Preiserhöhungen bei ihren Traumgehältern, sowie regelmäßigen Diätenerhöhungen kaum mit. Merken tun das doch ohnehin nur all diehenigen die jeden Cent zweimal umdrehen müssen.
Meister
Also werte Mitstreiter.

Sozial führen, sozial denken und sozial lenken ist nicht rosa Rot sondern Menschlich und nicht Menschenverachtung .
So einfach kann Menschenwürde in der Praxis sein, wenn man es praktizieren kann.
Den Rest vom Schützenfest, da kann sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen, was sein darf oder nicht.



Meister
Simson
Um die Thematik mal etwas zu veranschaulichen, habe ich mal eine Modellrechnung angestellt:

Ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern wohnt in Gera und arbeitet als Facharbeiter in Jena. Er fährt jeden Tag von Gera nach Jena zur Arbeit und verdient 2.500 Euro brutto. Von diesem Bruttoeinkommen gehen etwa 510 Euro Sozialversicherungsbeiträge und etwa 410 Euro Lohnsteuer ab. Es verbleiben etwa 1.580 Euro Nettoverdienst.

Sein Arbeitsweg (hin und zurück) beträgt 100 km täglich bzw. etwa 2150 km monatlich. Bei einem Spritverbrauch von 6 Litern/100 km muß er also 129 Liter tanken. Bei einem Spritpreis von 1,50 Euro/Liter bezahlt er dafür 193,50 Euro. Davon sind schätzungsweise etwa 135 Euro Steuern (Mineralölsteuer, Ökosteuer, Mehrwertsteuer), die direkt in die Staatskasse fließen.

Nach der alten Entfernungspauschale konnte er 2150 km x 0,15 Euro = 322,50 Euro steuerlich geltend machen. Das minderte seine zu zahlende Lohnsteuer um etwa 95 Euro.

Seit der Kürzung im Jahre 2007 kann er derzeit nur noch 1300 km x 0,15 Euro = 195,00 Euro steuerlich geltend machen. Das mindert seine zu zahlende Lohnsteuer um etwa 65 Euro.

Der Unterschied zwischen alter und neuer Regelung macht für ihn also 30 Euro im Monat aus.

Zusammenfassend:

Der Arbeitnehmer bezahlt 193,50 Euro an der Tankstelle, davon sind etwa 135 Euro Steuern, die direkt in die Staatskasse fließen.

Seine Lohnsteuer wird durch die Entfernungspauschale je nach neuer bzw. alter Regelung um 65 Euro bzw. 95 Euro entlastet.

Die steuerliche Entlastung durch die Entfernungspauschale gleicht so oder so noch nicht einmal die an der Tankstelle entrichteten Steuern aus.
Adeodatus
Zitat:
Simson hat am 18. Juli 2008 um 15:34 Uhr folgendes geschrieben:

Für Singles ist das sicher in vielen Fällen machbar und wird auch gemacht. Für Familienväter, Mütter oder Menschen, die Angehörige betreuen oft nicht.

Im übrigen muß ich scheinbar nochmal darauf hinweisen, daß der Staat Pendlern nichts bezahlt, sondern lediglich auf einen gewissen Teil des Lohnes von Pendlern keine Einkommensteuer erhebt.


@ simson wer ist denn der Staat? Das ist doch wohl auch der Pendler oder etwa nicht.

Zitat:
Um die Thematik mal etwas zu veranschaulichen, habe ich mal eine Modellrechnung angestellt:


Deine Modellrechnung ist leider eine Milchmädchenrechnung mit vielen Fehlern. Aber dazu komme ich noch später. Aber Dein zu grunde gelegter Familienvater ist schon das an was ich mit meiner Idee gedacht hatte eine gesplittete Pauschale wäre führ ihn das was ihm mehr vom Brutto bringt. Dazu noch einmal meinen Ansatz.

Zitat:
spidy hat am 17. Juli 2008 um 18:20 Uhr folgendes geschrieben:

Eventuell sollte man einmal darüber nachdenken inwieweit es möglich ist eine gesplittete km Pauschale einzuführen z.B. bis 50 km 30 Cent je einfachen Kilometer und darüber 15 Cent, das würde die Kurzpendler besser stellen und diejenigen die weiter fahren nicht schlechter.

Das wäre der einfachste Kompromiss den ich auch unterschreiben würde aber die alte Pendlerpauschale halte ich ebenso für ungerecht wie die derzeitige, darüber sollte man sich als Politiker schon einmal Gedanken machen. Denn es werden bei der alten und der neuen nur die besser gestellt die am meisten Dreck machen und zwar sind es die die eben nicht zu den Beziehern von kleinen und mittleren Einkommen zählen. Ergo nicht Wiedereinführung der alten sondern eine neue Pendlerpauschale.


Dazu meinst Du folgendes:

Zitat:
Simson hat am 18. Juli 2008 um 15:24 Uhr folgendes geschrieben:

Kurzpendlern einen höheren Kilometersatz einzuräumen halte ich für unlogisch.

15 Cent pro Kilometer decken bei den heutigen Spritpreisen gerade mal die Spritkosten ab. Sämtliche weiteren Autokosten sowie der Wertverlust / die Abschreibungen eines PKW fallen vollkommen unter den Tisch und sind vom Arbeitnehmer voll selbst zu tragen.

Jemand mit 10 km Arbeitsweg kann sein Auto vielleicht 10 Jahre fahren. Jemand mit 100 km Arbeitsweg hat neben den Spritkosten noch erheblich höhere weitere Kosten für sein Auto, die er bisher selbst trägt, und er muß sich aller paar Jahre ein neues Auto kaufen.

Finanziell gesehen müßte jemand mit größerem Weg zur Arbeit eher einen höheren Kilometersatz steuerlich geltend machen können.

Ein Selbständiger kann sämtliche PKW-Kosten steuerlich geltend machen. Und das sind in der Praxis nicht nur 15 Cent pro Kilometer.


Und hier kommt Dein Familienvater wieder zum Ansatz, genau diesen würde eine erhöhte Pauschale zugute kommen denn die einfache Entfernung beträgt gerade einmal um die 47 km also hätte er die Möglichkeit eine höhere Pauschale geltend zu machen was ihm letztendlich seinen Aufwand zum erreichen des Arbeitsplatzes reduziert.

Warum meine ich das über 50 km hinaus nur noch 15 Cent in Ansatz gebracht werden sollten, ganz einfach die jenigen die größere Entfernungen bei der Steuer geltend machen sind eben die Freiberufler und Selbstständigen die höhere Kosten geltend machen und die Mogler, die mit ihrem eigenen PKW max. bis zum Firmensitz und von dort via Sammeltransport zur Arbeitsstätte fahren, von denen setzt ein nicht unerheblicher Teil nicht nur die Kosten bis zum Firmensitz sondern die vollen Kilometer bis zur Arbeitsstätte an, eine kleiner Steuerbeschiss zum Nachteil derer die wie Dein Familienvater gerade einmal bis zu 50 km fahren. Das mit dem 50 km Radius für einen erhöhten Pauschbetrag von 30 Cent hätte noch einen anderen Vorteil die Arbeitsaufnahme in diesem Bereich wird wieder lukrativer und die Betroffenen haben letztendlich mehr in der Tasche. Daher frage ich mich wieso Du solch eine Regelung als unrealistisch ansiehst, eigentlich sollte dann die derzeitige Regelung ebenso unrealsistisch sein denn die sieht ja auch zwei verschiedene Zustände vor nämlich bis 20 km 0 Cent und darüber 15 Cent.

Und wie gesagt der Kurzpendler wäre Finanziell besser gestellt und die Langstreckenfahrer und Mogler wären nicht schlechter gestellt.

Ja und was die Steuern auf Treibstoff anbelangt frage ich Dich einmal, was meinst Du würde passieren wenn diese Steuern gesenkt würden? Die Frage kann ich Dir auch gleich beantworten die Mineralolkonzerne würden sich diesen Teil des jetzigen Benzinpreises ganz fix als Gewinn kassieren. Ergo würde dann aus einem Teil des Preises den Du an der Tankstelle zahlst , kein Nutzen mehr für den Staat entstehen (von den Steuern provitierst Du nämlich auch) sondern nur noch Gewinn für die Konzerne und das kann ja schlecht Dein Wunsch sein.
Simson
Zitat:
spidy hat am 19. Juli 2008 um 09:34 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
Simson hat am 18. Juli 2008 um 15:34 Uhr folgendes geschrieben:

Für Singles ist das sicher in vielen Fällen machbar und wird auch gemacht. Für Familienväter, Mütter oder Menschen, die Angehörige betreuen oft nicht.

Im übrigen muß ich scheinbar nochmal darauf hinweisen, daß der Staat Pendlern nichts bezahlt, sondern lediglich auf einen gewissen Teil des Lohnes von Pendlern keine Einkommensteuer erhebt.


@ simson wer ist denn der Staat? Das ist doch wohl auch der Pendler oder etwa nicht.


Soll ich auf eine solche "sinnhafte" Frage und Aussage wirklich ausführlicher antworten?

In Diskussionen um die Entfernungspauschale entsteht ja manchmal der Eindruck, als ob Pendler Geld erhalten würden. Ich habe darauf hingewiesen, daß dem nicht so ist. Die Einkommensteuerpflicht von Pendlern vermindert sich entsprechend ihres Arbeitsweges. Die Einkommensteuer ist an das Finanzamt abzuführen und das Geld fließt in die Staatskassen von Bund, Ländern und Gemeinden und dient der Finanzierung staatlicher Aufgaben.

Müssen wir diesen Exkurs jetzt noch weiter ausdehnen?

Zitat:
spidy hat am 19. Juli 2008 um 09:34 Uhr folgendes geschrieben:
Deine Modellrechnung ist leider eine Milchmädchenrechnung mit vielen Fehlern. Aber dazu komme ich noch später.

Auf den Beweis Deiner in den Raum gestellten Behauptung bin ich schon gespannt. Hoffentlich läßt Du dabei mindestens so viel Gründlichkeit walten wie ich bei der Erstellung der Modellrechnung.

Zitat:
spidy hat am 19. Juli 2008 um 09:34 Uhr folgendes geschrieben:
Aber Dein zu grunde gelegter Familienvater ist schon das an was ich mit meiner Idee gedacht hatte eine gesplittete Pauschale wäre führ ihn das was ihm mehr vom Brutto bringt.

Eine Entfernungspauschale kann nie mehr Brutto bringen. Das geht gar nicht!

Zitat:
spidy hat am 19. Juli 2008 um 09:34 Uhr folgendes geschrieben:
Und hier kommt Dein Familienvater wieder zum Ansatz, genau diesen würde eine erhöhte Pauschale zugute kommen denn die einfache Entfernung beträgt gerade einmal um die 47 km also hätte er die Möglichkeit eine höhere Pauschale geltend zu machen was ihm letztendlich seinen Aufwand zum erreichen des Arbeitsplatzes reduziert.

Aha, die Entfernung Gera - Jena beträgt Deiner Meinung nach gerade einmal um die 47 km. Von meiner Haustüre bis zum Intershop-Tower in Jena sind es genau 50 km. Wenn ich in Lusan an der Wendeschleife wohnen oder innerhalb Jenas noch weiter fahren müßte, wären es deutlich mehr als 50 km.

Hast Du sonst noch Korinthen in meinem Beitrag entdeckt, die Du k*n*acken möchtest?
Adeodatus
***

Meine, von Dir als "Sinnvolle Frage", bezeichnete Frage, nach dem wer ist der Staat?, bezieht sich auf Dein ebenso "Sinnvolles Posting" nämlich.

Zitat:
Im übrigen muß ich scheinbar nochmal darauf hinweisen, daß der Staat Pendlern nichts bezahlt, sondern lediglich auf einen gewissen Teil des Lohnes von Pendlern keine Einkommensteuer erhebt.


Du bezeichnest mit Deiner Aussage den Staat als Gegenüber zur Gesellschaft ist er aber eben nicht, ergo kann man keine finanzielle Erwartungshaltung gegenüber dem Staat bekunden.

Zitat:
Eine Entfernungspauschale kann nie mehr Brutto bringen. Das geht gar nicht!


Zum einen habe ich nicht geschrieben das die Pendlerpauschale mehr Brutto bringt sondern das dem Steuerzahler am Ende mehr von Brutto bleibt.

Hier noch einmal zum nachlesen meine Aussage,

Zitat:
spidy hat am 19. Juli 2008 um 09:34 Uhr folgendes geschrieben:

Deine Modellrechnung ist leider eine Milchmädchenrechnung mit vielen Fehlern. Aber dazu komme ich noch später. Aber Dein zu grunde gelegter Familienvater ist schon das an was ich mit meiner Idee gedacht hatte eine gesplittete Pauschale wäre führ ihn das was ihm mehr vom Brutto bringt. Dazu noch einmal meinen Ansatz.


Das Fetthinterlegte nocheinmal erläutert: mehr V O M Brutto heißt nicht M E H R Brutto, sondern mehr N E T T O also vom B R U T T O bleibt letzendlich mehr übrig.

Das heist er bekommt einen höheren Betrag x aus seiner Steuererklärung zurück das die Rückzahlung einige Monate im nächsten Kalenderjahr nach dem letzten gezahlten Betrag erfolgt verändert doch nicht den Zustand das der Pendler mehr Netto hat ergo weniger vom Brutto abgeführt wird und als Steuereinnahme beim Fiskus bleibt. Was ist daran jetzt so schwer zu verstehen.

Zitat:
In Diskussionen um die Entfernungspauschale entsteht ja manchmal der Eindruck, als ob Pendler Geld erhalten würden. Ich habe darauf hingewiesen, daß dem nicht so ist. Die Einkommensteuerpflicht von Pendlern vermindert sich entsprechend ihres Arbeitsweges. Die Einkommensteuer ist an das Finanzamt abzuführen und das Geld fließt in die Staatskassen von Bund, Ländern und Gemeinden und dient der Finanzierung staatlicher Aufgaben.


Mir muss bestimmt keiner irgendwie geartete Steuergesetze erklären damit bin ich von Berufswegen vertraut. Ansonsten hatte ich wohl an keiner Stelle erwähnt das ein Pendler von irgendjemand Geld erhält sehr wohl aber das er eine Steuerliche Rückerstattung beanspruchen kann.

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Zitat:
Auf den Beweis Deiner in den Raum gestellten Behauptung bin ich schon gespannt. Hoffentlich läßt Du dabei mindestens so viel Gründlichkeit walten wie ich bei der Erstellung der Modellrechnung.


Schau sie Dir doch noch einmal an kommst vielleicht alleine darauf. Und wenn Du schon mal dabei bist rechne Dir doch einfach mal die Vorteile aus die Dir meine Idee gegenüber der alten und der derzeitigen Regelung bringen würde. Vielleicht steigst Du dann dahinter.

Zitat:
Aha, die Entfernung Gera - Jena beträgt Deiner Meinung nach gerade einmal um die 47 km. Von meiner Haustüre bis zum Intershop-Tower in Jena sind es genau 50 km. Wenn ich in Lusan an der Wendeschleife wohnen oder innerhalb Jenas noch weiter fahren müßte, wären es deutlich mehr als 50 km.


Tja in Gera wohnen eben nicht alle im gleichen Stadtteil und schon gar nicht im selben Haus, da gibt es schon ein paar unterschiede in den Entfernungen. Von mir sind es nun einmal nur 47 km bis zum Intershop-Tower. Kannst ja auch nach Jena ziehen oder in Gera näher zur Autobahn. Dich zwingt doch keiner in Lusan zu wohnen.

Aber eher ich es vergesse eine Reglung wie ich sie in meiner Idee vormuliert hatte würde Dir im Vergleich zur alten Pendlerpauschale nahzu fast 100 % mehr für die Fahrt zur Arbeit bringen faktisch wäre Hin- und Rückfahrt beinhaltet.

Ich verstehe nicht wie man sich so aufregen kann wenn einem jemand mehr Geld gönnt. Aber so verschieden sind halt Menschen erst regen sie sich auf weil sie zuwenig bekommen dann Maulen sie rum wenn ihnen jemand mehr gönnt. Ts, ts, ts fröhlich

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edit der as65
Simson
Sorry, das Wörtchen "vom" vor Brutto hatte ich überlesen.

Der Nachweis für Deine Behauptung, daß meine Modellrechnung eine "Milchmädchenrechnung" mit vielen Fehlern ist, steht noch aus.

Das Unterlassen solcher unfundierter Behauptungen und anderer Dinge würde übrigens zu einem entspannteren Diskussionsklima beitragen. Ich bin hier nämlich nicht zum Streiten, sondern um Dinge sachlich und mit Fakten und Argumenten zu diskutieren.
Adeodatus
Es ist doch ganz einfach Du gehst bei den Kosten die Dein Familienvater hat von einer Konstanten aus Preise für Benzin sind aber nun Schwankungen unterworfen, Versicherung, z. B. hat etwas damit zu tun bei welcher Gesellschaft man versichert ist Einstufung etc. auch hier gibt es eine enorme Streubreite, dann kommt der Fahrzeugtyp, mein 11 Jahre alter Hobel verbraucht z. B. noch immer zwischen 7 und 8 Liter, im Vergleich zu moderneren Autos also nicht ganz so schlecht aber wie gesagt auch hier eine große Streubreite. Die einzige derzeitige Konstante ist eben in Deinem Beispiel nur der Steueranteil. Deshalb "Milchmädchenrechnung", das war eigentlich in meinem Posting wo ich diese Bezeichnung benutzt habe eben nicht negativ gemeint, sondern so bezeichne ich generell Rechnungen die zu leicht zum erwarteten Ergebnis führen.

So jetzt hoffe ich sind alle Mißverständnisse zu diesem Thema zwischen uns ausgeräumt, und wir können ja noch einmal den Versuch für ein "pro und contra" dieses Themas starten. falls ich Dir zu nahe getreten bin dann möchte ich mich natürlich dafür entschuldigen.
gerassimov
Ich finde Simsons Modellrechnung ganz verständlich. Und es ist doch völlig egal, ob es nun irgendwo 1 km mehr oder 1 Euro dort weniger ist. Das Prinzip haut hin.

Es wird in unserem Staat (zu Recht) erwartet, dass wir uns mobil und flexibel zeigen, um am Arbeitsleben teil zu nehmen. Den Einsatz, den ich dafür bringe, nenne ich "beruflich veranlasst". Und das sollte von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer absetzbar sein.

Genau das wird Unternehmern und Freiberuflern ebenso eingeräumt, wie Donna weiter oben bereits angeführt hat.
Meister
Die Pendler pauschale kann man doch nicht einführen.( Ferkelchen) Lachen


Meister
Simson
Zitat:
Simson hat am 18. Juli 2008 um 21:15 Uhr folgendes geschrieben:
Der Arbeitnehmer bezahlt 193,50 Euro an der Tankstelle, davon sind etwa 135 Euro Steuern, die direkt in die Staatskasse fließen.

In meiner Modellrechnung war ich von einem Steueranteil ausgegangen, wie er früher bei niedrigeren Spritpreisen war. Wie ich einem Interview im heutigen ARD-Morgenmagazin entnommen habe, beträgt der Steueranteil an den Spritpreisen heute etwa 60 Prozent. Also muß ich meinen oben zitierten Satz wie folgt ändern:

Der Arbeitnehmer bezahlt 193,50 Euro an der Tankstelle, davon sind etwa 116 Euro Steuern, die direkt in die Staatskasse fließen.

Die grundsätzliche Feststellung in der von mir angestellten Modellrechnung, daß die steuerliche Entlastung durch die Entfernungspauschale so oder so noch nicht einmal die an der Tankstelle entrichteten Steuern ausgleicht, ändert sich dadurch nicht.
Meister
Pendlerpauschale wieder einführen? wer ?

Diebstahl von geistigem Eigentum/ Pendlerpauschale?
Warum nicht was in China geht, Links bleibt eben Links.

Aber Links blinken und rechts fahren?
Und die STVO?

Der Zweck heiligt eben die Mittel.
Die einen führen ein, was die anderen wieder ausführen und neu entdecken?

Lustiger geht es schon nicht mehr.

Meister