[Urteil] Internet-Auktionshaus haftet für Plagiate

Tom
Wenn im Internet mit gefälschten Produkten gehandelt wird, haftet das Internet-Auktionshaus nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für diese Verletzung von Markenrechten. Das entschied das Karlsruher Gericht (AZ: I ZR 73/05 vom 30. April). Auch wenn das Auktionshaus nicht Anbieter der gefälschten Produkte sei, ermögliche es aber das illegale Angebot. Im vorliegenden Fall waren auf einer Internet-Plattform gefälschte Rolex-Uhren zum Kauf angeboten worden, die sogar als Plagiat gekennzeichnet waren. Die Uhrenfirma hatte daraufhin den Betreiber der Plattform auf Unterlassung verklagt.

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Käptn Blaubär
So ein Urteil bedeutet das Ende von Ebay un Co.