Tom

Hartz-IV-Empfänger müssen die Zuzahlung zu Medikamenten generell selbst tragen. Das Bundessozialgericht in Kassel Richter erklärte am Dienstag eine gewisse Beteiligung der Bezieher von Arbeitslosengeld II an ihren Arzneikosten für zumutbar. Durch eine Zuzahlung von 3,45 Euro im Monat werde das Existenzminimum nicht unterschritten. Die gegenwärtige Regelung widerspreche auch nicht der vom Grundgesetz garantierten Menschenwürde oder dem Gleichheitsgrundsatz (Az: B 1 KR 10/07 R).
Geklagt hatte ein Mann aus Rheinland-Pfalz, der monatlich 345 Euro Arbeitslosengeld II erhalten hatte. Zusätzlich wurde ihm noch Geld für Miete und Heizung überwiesen. Der 52-Jährige ist chronisch krank und kostenlos krankenversichert, hatte aber 41,40 Euro im Jahr für Arzneien zuzahlen sollen. Das betrachtete er als unzumutbar, weil ihm dann weniger als das Existenzminimum verbleibe. Sein Recht auf Menschenwürde und auf körperliche Unversehrtheit sei verletzt.
Diese Argumente ließen die Bundesrichter nicht gelten. »Das Arbeitslosengeld II liegt über ...
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Adeodatus
Es gibt zwei Arten von Armut jedenfalls bekommt man den Eindruck wenn man Urteile des BSG liest, oder besser gesagt man schafft Neid unter den Armen.
Zitat: |
Anders als "Hartz-IV"-Empfänger können Familien mit geringem Arbeitseinkommen von der Zuzahlung zu Medikamenten oder Krankenhausaufenthalten befreit werden. Nach zwei am 24. April bekanntgegebenen Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) gilt das auch dann, wenn die Einkünfte aus Lohn oder Rente durch Sozialleistungen aufgestockt werden. Die Kassen dürften dann nicht einfach dieselben Pauschalbeträge verlangen wie bei Menschen, die allein von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II leben, befanden die Kasseler Richter.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=17835
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Aries
Zitat: |
Frosch hat am 25. April 2008 um 19:03 Uhr folgendes geschrieben:
Geklagt hatte ein Mann aus Rheinland-Pfalz, der monatlich 345 Euro Arbeitslosengeld II erhalten hatte. Zusätzlich wurde ihm noch Geld für Miete und Heizung überwiesen. Der 52-Jährige ist chronisch krank und kostenlos krankenversichert, hatte aber 41,40 Euro im Jahr für Arzneien zuzahlen sollen. Das betrachtete er als unzumutbar, weil ihm dann weniger als das Existenzminimum verbleibe. Sein Recht auf Menschenwürde und auf körperliche Unversehrtheit sei verletzt.
Diese Argumente ließen die Bundesrichter nicht gelten. »Das Arbeitslosengeld II liegt über ...
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Ich finde es auch unmöglich, dass Hartz4 Empfänger, welche ohnehin schon viel zu wenig haben, auch noch pauschal 40 Euro im Jahr für Medizin zuzahlen müssen. Kein Wunder das sich keiner mehr zum Arzt traut...