Der Untertitel dieser hier in Rede stehenden Schrift lautet:
Widerlegung des "Rechts auf Arbeit" von 1848.
Nach meinem Ermessen ist dieses Recht aus heutiger Sicht überholt bzw. widerlegt. Es wurde zu einer Zeit formuliert, zu der en masse zu tun gab. Es gab auch noch massig Arbeit bei der Beseitung von Kriegsschäden, beim Aufbau und später im Wirtschaftswunder. Und den Machern dieser Konvention ist 1848 wahrscheinlich nicht in den Sinn gekommen, was heute unter den hier versammelten Diskutierenden Konsens zu sein scheint.
Es ist in unserer Gesellschaft nicht genügend Arbeit für alle da. Und somit ist ein
Recht auf Arbeit überhaupt nicht realisierbar.
Nun gibt es in der Tat einige, die aus diesem Menschenrecht und dessen fehlender Realisierbarkeit folgern, dass die heitige Gesellschaftsordnung abgeschafft werden müsse. Doch hier wird doch gleich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet!
Würde die Konvention heute geschaffen, würde ich mitreden dürfen, so wär darin ein
Menschenrecht auf ein vernünftiges Einkommen manifestiert. Dieses sollte vorzugsweise durch Erwerbsarbeit erzielbar sein.
Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, springt der Staat ersatzweise in finanzieller Form ein. Ein solches Menschenrecht macht aus heutiger Sicht Sinn.
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gastli hat am 04. April 2008 um 08:49 Uhr folgendes geschrieben:
Was ist "Das Recht auf Faulheit"? |
Es ist nicht genügend Arbeit da, alle Mitglieder der Gesellschaft 8 Stunden täglich mit Erwerbsarbeit zu beschäftigen. Es bleibt eine gewisse Zeitspanne übrig, in der sich die Leute nicht mit dieser Arbeit beschäftigen müssen und es geht hier ganz einfach darum, wie diese zusätzliche freie Zeit verteilt werden soll. Das kann man sich unter einem Recht auf Faulheit vorstellen.
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gastli hat am 04. April 2008 um 08:49 Uhr folgendes geschrieben:
Gibt es ein "Das Recht auf Faulheit"? |
Die freie Zeit ist ja vorhanden und es geht mehr darum, wer diese freie Zeit bekommt bzw. wer sich dieses Recht nehmen darf.
Ein Ansatz besteht darin, die freie Zeit, also das Recht auf Faulheit pauschal und gleichmäßig auf alle verteilt wird. Das wird zum Beispiel von Paul Lafargue bevorzugt.
Das wird aber so nix. Ich hatte bereits dargelegt, dass es insbesondere bei hochqualifizierten Berufen nicht möglich ist, die Arbeitszeit beliebig zu senken. Dadurch würde viel mehr Arbeit in Form von Ausbildung vergegenständlicht und spätestens dann, wenn die Lebensarbeitszeit, die ein Bürger üblicherweise aufwendet, nicht mehr ausreicht, um einen Zahnarzt überhaupt vernünftig auszubilden, spätestens dann geht dieses Modell vollends baden.
Alle zwei Stunden Schichtwechsel - das ist für die Dauer auch nicht effektiv. Und wer soll denn die ganzen Menschenmassen anlernen? Ganz abgesehen von den logistischen Problemen im Berufsverkehr.
Ein anderer Ansatz besteht darin, die freie Zeit wie gegenwärtig zum Teil gezwungenermaßen auf einige wenige zu verteilen. Dabei entsteht einerseits ein Versorgungsproblem (Nicht alle Betroffenen sind damit einverstanden, aus dem Arbeitsprozess verdrängt zu werden.) Zum anderen ein Gerechtigkeitsproblem (Man kann es auch Neidproblem nennen. Nicht alle Arbeitenden sind einverstanden damit, dass die Nichtstuer so viel Geld bekommen, es ist ihnen noch zu viel.)
Gegenwärtig scheinen wir sogar beide dieser Probleme gleichzeitig zu haben.
Ich sehe es weder als ideal und machbar an die freie Zeit "gerecht" pro Kopf zu verteilen, noch zwangsweise auf manche Personen.
Aus meiner Sicht gibt es nur eine einzige Möglichkeit, die frei gewordene Zeit zu verteilen:
Die freie Zeit, das Recht auf Faulheit muss nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten frei gehandelt werden!
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gastli hat am 04. April 2008 um 08:49 Uhr folgendes geschrieben:
Wie soll es umgesetzt werden? |
Dazu hatte ich bereits einiges geschrieben. Es sind dazu zwei wichtige Voraussetzungen zu schaffen, um die Triebkräfte der Marktwirtschaft zu nutzen, um Gerechtigkeit zu schaffen.
- Die Erpressbarkeit der Arbeitskräfte muss untergraben werden. Ich hatte bereits an anderer Stelle geschrieben, dass durch eine Absicherung der Bürger mit einem bedingungslosen Grundeinkommen die Erpressbarkeit nicht mehr gegeben ist, da das Einkommen bedingungslos gezahlt wird.
- Das Nichtstun darf in keiner Weise subventioniert werden!
Bisher ist der Bezug von Leistungen an die Bedingung "Arbeitslosigkeit" geknüpft. Ein Zuverdienst wird auf die staatlichen Leistungen in einer Form angerechnet, die gering bezahlte Beschäftigungen sogut wie unterbindet.
Gäbe es ein solches System, so hätten wir quasi eine Vollbeschäftigung. Unter Vollbeschäftigung verstehe ich, dass jeder, der eine bezahlte Beschäftigung sucht, eine solche auch findet.
Gerade fällt mir ein: Wenn es im Sommer wieder schön warm wird, so könnte ich jemanden einstellen. Diese(r) bekäme einen Palmenwedel in die Hand und müsste mir frische Luft zuwedeln, solange ich im Garten sitze. Ich geb ja zu, viel könnte ich dafür nicht bezahlen. Ein wenig bezahlter Knochenjob in sengender Sommerhitze, das wird wohl wenig attraktiv sein.
Rein der Form halber schreibe ich auch hier dazu, dass für diesen Job selbstverständlich Steuern und Sozialversicherungen in der gesetzlichen Höhe entrichtet werden sollen - keine Schwarzarbeit also!
Wenn die beiden von mir genannten Bedingungen erreicht sind, wird die Vollbeschäftigung nach meinem Verständnis erreicht sein, denn heute nicht attraktive Billigjobs können zuhauf entstehen. Der Wedeljob ist nur eine von Millionen Arbeitsgelegenheiten. Aber im Gegensatz zu heute kann niemand zu diesen Billigjobs gezwungen werden, ohne die soziale Absicherung zu verlieren.
Wer mehr kann, als nur Luft wedeln, wird sich mit Sicherheit für einen besser bezahlten höher qualifizierten Job interessieren. Und die Ausbeuter- und Halsabschneiderjobs, die werden sehr wahrscheinlich mangels Attraktivität unbesetzt bleiben. Ich werde wohl dann, wenn ein bedingungsloses Grundeinkommen gezahlt wird, niemanden finden und mir wohl oder übel einen Ventilator anschaffen müssen.

Hey! Das Bürgergeld befördert den technischen Fortschritt!
Pfiffikus,
der keine Möglichkeit sieht, wie Leute einerseits nichts tun, andererseits auf höherem Niveau als dem bedingungslosen Grundeinkommen abgesichert sind