elfi *
@rudiratlos
du hast es vielleicht überlesen, aber simson schrieb von einkommen.
und jetzt her mit dem spruch: "trinkgeld ist einkommen".
SirBernd
Zitat: |
Simson hat am 22. April 2008 um 18:12 Uhr folgendes geschrieben:
Und ja, es gibt Menschen, die lieber für ein geringeres Einkommen arbeiten als zu Hause zu sitzen oder einen Antrag auf ALGII zu stellen. |
Zitat: |
kritiker hat am 29. Dezember 2009 um 13:53 Uhr folgendes geschrieben:
und wieder wird es stimmen geben die sagen: besser als zuhause sitzen !
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Und gerade diese Spezies sorgt dafür,dass es mit den Dumpinglöhnen so schnell kein Ende nehmen wird ....
Pfiffikus
Zitat: |
Simson hat am 22. April 2008 um 18:12 Uhr folgendes geschrieben:
Und ja, es gibt Menschen, die lieber für ein geringeres Einkommen arbeiten als zu Hause zu sitzen oder einen Antrag auf ALGII zu stellen. |
Zu Hause bleiben ist sicher nicht die ideale Alternative.
Praktisch wäre den Leuten aber anzuraten, sich lieber in ehrenamtlichen Arbeiten zu engagieren, statt die Aktionäre von Kaufhausketten noch reicher zu machen und damit das Lohnniveau zu drücken.
Pfiffikus,
der Bernd zustimmen muss
RudiRatlos
Zitat: |
elfi hat am 29. Dezember 2009 um 17:26 Uhr folgendes geschrieben:
@rudiratlos
du hast es vielleicht überlesen, aber simson schrieb von einkommen.
und jetzt her mit dem spruch: "trinkgeld ist einkommen". |
Zurzeit sind Trinkgelder, die Arbeitnehmer freiwillig von dritter Seite erhalten, als Arbeitslohn steuerpflichtig, wenn sie den Freibetrag von 1.224 Euro überschreiten. Betroffen von dieser Steuerpflicht sind Berufe, bei denen Trinkgelder traditionell einen Teil der Entlohnung darstellen, wie etwa Bedienungen in einem Restaurant.
http://www.123recht.net/article.asp?a=2897&ccheck=1
Meister
Die Überschrift heißt doch Einzelhandel, also nicht alles mit einem mal.
Meister