Donna
und wenn sich nun herausstellen sollte, das er gar nicht für die daten auf seinem pc verantwortlich war, ihr selbsternannten richter?
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und wenn sich nun herausstellen sollte, das er gar nicht für die daten auf seinem pc verantwortlich war, ihr selbsternannten richter? |
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mcbernie hat am 07. Februar 2008 um 06:59 Uhr folgendes geschrieben: Nehmen wir nun an Herr Belke war, aufgrund der Gesundheit, tatsächlich nicht in der Lage seinen Termin wahrzunehmen so kann er doch wenigstens Maßnahmen unternehmen oder unternehmen lassen um das Gericht um Terminaufschub zu bitten. |
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Wie soll man das verstehen? Fremdnutzung des PC etwa oder ein Einspiel der Daten durch Hacker? |
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mcbernie hat am 07. Februar 2008 um 06:59 Uhr folgendes geschrieben: Zitat:
Im Falle Lucifero erfolgte bereits ein Prozess vor dem Erfurter Amtsgericht in dessen Ergebnis Lucifero zu 12 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Lucifero ging in Berufung. Die Gründe der derzeitigen Prozessunterbrechung sind bekannt. Zitat:
Nehmen wir nun an Herr Belke war, aufgrund der Gesundheit, tatsächlich nicht in der Lage seinen Termin wahrzunehmen so kann er doch wenigstens Maßnahmen unternehmen oder unternehmen lassen um das Gericht um Terminaufschub zu bitten. Die Straftat selbst wird dadurch nicht gemindert. Es sei denn es läge ein ärztliches Attest vor das er aufgrund Krankheit zum Täter wurde. Dann sieht das ganze juristisch anderes aus und Herr Belke könnte möglicherweise in eine geschlossene Anstalt einziehen. So sehe ich das. |
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Donna hat am 07. Februar 2008 um 08:49 Uhr folgendes geschrieben: und wenn sich nun herausstellen sollte, das er gar nicht für die daten auf seinem pc verantwortlich war, ihr selbsternannten richter? |
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andy112 hat am 02. Februar 2008 um 09:23 Uhr folgendes geschrieben: 292 kinderpornographische Darstellungen hatte die Geraer Polizei Ende 2005 nach einer Wohnungsdurchsuchung auf Beikes Computer sicherstellen können. Den Hinweis auf den Geraer hatte es aus der Szene gegeben. Ein Mann, gegen den ebenfalls wegen Kinderpornographie ermittelt worden war, soll Beike als Bezugsquelle genannt haben. |
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andy112 hat am 02. Februar 2008 um 09:23 Uhr folgendes geschrieben: Unter dem Pseudonym Reinhard Aalberg hat Beike im Jahr 2004 das Taschenbuch "Trisexuell - na und" verfasst, ein krankhaftes Plädoyer für vieles, unter anderem für sexuellen Missbrauch von Kindern. Die Homepage existiert nicht mehr. Zum Thema meldet sich Beike allerdings noch immer zu Wort. Zuletzt Ende 2007 in einem Internet-Forum zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung des Sexualstrafrechts, in dem er "geschlechtliche Beziehungen von Kindern zu Erwachsenen" als so normal bezeichnet wie "Atmen, Essen und Trinken". |
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die_gute_fee hat am 07. Februar 2008 um 14:00 Uhr folgendes geschrieben: Lass Dir von Walluhn mal erklären, was ein rechtskräftiges Urteil ist. Ein solches liegt in beiden Fällen nicht vor. Belke hat bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig zu gelten. |
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gastli hat am 12. März 2008 um 15:37 Uhr folgendes geschrieben: 400 Stunden Arbeit bei einem gemeinnützigen Verein... |
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andy112 hat am 12. März 2008 um 18:33 Uhr folgendes geschrieben: und wie werden die kosten des Verfahrens eingezogen? also meines Wissens ist Herr Beike Arbeitslos und bekommt hartz4. |
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Im Gerichtssaal notiert Abstruse Vorstellung Von OTZ-Redakteurin Katrin Wiesner, Gera "Einfach widerwärtig", mit diesem kurzen Kommentar verließ gestern Uwe Werner vom Geraer Kinderschutzverein Schlupfwinkel die über zweistündige Verhandlung im Geraer Amtsgericht. |
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die_gute_fee hat am 07. Februar 2008 um 14:00 Uhr folgendes geschrieben: Lass Dir von Walluhn mal erklären, was ein rechtskräftiges Urteil ist. Ein solches liegt in beiden Fällen nicht vor. Belke hat bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig zu gelten. |
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Einwerfer hat am 13. März 2008 um 19:56 Uhr folgendes geschrieben: weiterlesen im OTZ-Artikel vom 13.03.08 Reinhard Beike, in Gera bekannt als WASG-Aktivist, einstiger Sprecher der Initiative für soziale Gerechtigkeit und 2006 Wahlkampfhelfer des Geraer OB-Kandidaten Herbert Ziegenhahn jr., hatte soeben eine abstruse Vorstellung abgegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 59-Jährigen den Erwerb und Besitz von 292 kinderpornographischen Darstellungen vorgeworfen. Verurteilt wurde er am Ende wegen des Besitzes von mindestens 138 Bildern, "mit übelsten Darstellungen und eindeutig kinderpornographischer Natur", wie Richter Siegfried Christ nach einer nochmaligen, nichtöffentlichen Sichtung feststellte. Auch wenn die Anzahl keinen großen Unterschied mache. "Und diese Bilder haben Sie sich letztlich auch besorgt oder geben lassen", so Christ. |
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Beike nach Urteil untragbar geworden Erstmals schließt Linke Mitglied aus Von Katrin Wiesner Gera. Erstmals will die Linkspartei in Gera eines ihrer Mitglieder ausschließen. Der in der Vorwoche wegen des Erwerbes und Besitzes von Kinderpornographie vom Amtsgericht verurteilte Reinhard Beike ist für Die Linke nicht länger tragbar. Die Partei hat am Sonnabend am Rande einer Klausurtagung ein Parteiausschlussverfahren in Gang gesetzt. "Das ist ein Novum", berichtet Stadtverbandsvorsitzender Wolfgang Heise, auch beim Vorgänger PDS habe es einen solchen Fall nicht gegeben. Das Verhalten des 59-Jährigen verstoße gegen die Grundsätze und Wertvorstellungen der Partei. Beike habe ihr öffentlich Schaden zugefügt. Über den Ausschluss wird die Landesschiedskommission in einem ordentlichen Verfahren entscheiden, so Heise. Der WASG-Aktivist war mit dem Zusammenschluss von Wahlalternative und PDS Mitglied geworden. Zuvor hatte er schon einmal zwei Jahre der PDS angehört, bis er Anfang 2006 austrat. Nach dem Auftritt im Geraer Amtsgericht haben sich auch die ehemaligen politischen Mitstreiter der Initiative für soziale Gerechtigkeit von dem 59-Jährigen distanziert. Der Besitz des "perversen Bildmaterials" schade dem Ansehen der Initiative für soziale Gerechtigkeit und deren Anliegen, in Not geratenen Menschen zu helfen, heißt es in einer Pressemitteilung. Beike war Mitglied im Sprecherrat der Initiative und gehörte zu den Mitorganisatoren der Montagsdemos. Der Geraer war in der Vorwoche vom Amtsgericht zu einem Jahr und elf Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt worden. Richter Siegfried Christ war damit nur knapp unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Höchststrafe von zwei Jahren geblieben. Beike hatte umgehend Berufung angekündigt. Während der Verhandlung hatte Beike eine verworrene Gedankenwelt offenbart (wir berichteten). Die abstrusen Schutzbehauptungen, die von einer nebulösen Detektivarbeit bis zu pseudowissenschaftlichen Forschungen reichten, dürften bei einem Mann, der öffentlich bei den Montagsdemos und im Offenen Kanal Gera agierte, am Ende mindestens genauso schockiert haben wie der Tatbestand der Kinderpornographie selbst. 18.03.2008 http://www.otz.de/otz/otz.gera.volltext....=OTZ&dbserver=1 |