Reinhardt Beike wegen Kinderpornographie angeklagt

Donna
und wenn sich nun herausstellen sollte, das er gar nicht für die daten auf seinem pc verantwortlich war, ihr selbsternannten richter?
Bernhard P.
Zitat:
Zitat:
und wenn sich nun herausstellen sollte, das er gar nicht für die daten auf seinem pc verantwortlich war, ihr selbsternannten richter?


Wie soll man das verstehen? Fremdnutzung des PC etwa oder ein Einspiel der Daten durch Hacker?
Pfiffikus
Zitat:
mcbernie hat am 07. Februar 2008 um 06:59 Uhr folgendes geschrieben:

Nehmen wir nun an Herr Belke war, aufgrund der Gesundheit, tatsächlich nicht in der Lage seinen Termin wahrzunehmen so kann er doch wenigstens Maßnahmen unternehmen oder unternehmen lassen um das Gericht um Terminaufschub zu bitten.

Dazu müsste er von Berlin aus geahnt haben, was für ein Brieflein zuhause in seinem Briefkasten liegt.

Zitat:
Wie soll man das verstehen? Fremdnutzung des PC etwa oder ein Einspiel der Daten durch Hacker?

Schon klar. Du hast 110-prozentig unter Kontrolle, was die Füchsin mit deinem Rechner anstellt.


Pfiffikus,
der glaubt, dass er es getan hätte, sofern er von der Vorladung gewusst hätte
die_gute_fee
Zitat:
mcbernie hat am 07. Februar 2008 um 06:59 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:

Zitat:
erwiesene Schuld? Weder im "Fall" Lucifero noch im "Fall" Beike ist die Schuld erwiesen, in beiden Fällen gibt es kein rechtskräftiges Urteil.


Im Falle Lucifero erfolgte bereits ein Prozess vor dem Erfurter Amtsgericht in dessen Ergebnis Lucifero zu 12 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Lucifero ging in Berufung. Die Gründe der derzeitigen Prozessunterbrechung sind bekannt.

Zitat:

Zitat:
- Herr Beike war vom 21.01.2008 bis 30.01.2008 in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus in Berlin;
- am 22.01.2008 erfolgte die Beschlussfassung des Gerichtes zur Verhandlung, als Termin wurde der 30.01.2008 festgelegt;
- am 24.01.2008 erfolgte die Zustellung der Ladung;
- am 30.01.2008 am Nachmittag traf Herr Beike wieder in Gera ein;
- es folgte umgehend die Information seines Anwalt durch ihn, über die Zustellung der Ladung und dem Nichterscheinen zum Termin wegen Ortsabwesenheit;
- ein neuer Verhandlungstermin wird festgelegt


Nehmen wir nun an Herr Belke war, aufgrund der Gesundheit, tatsächlich nicht in der Lage seinen Termin wahrzunehmen so kann er doch wenigstens Maßnahmen unternehmen oder unternehmen lassen um das Gericht um Terminaufschub zu bitten.

Die Straftat selbst wird dadurch nicht gemindert. Es sei denn es läge ein ärztliches Attest vor das er aufgrund Krankheit zum Täter wurde. Dann sieht das ganze juristisch anderes aus und Herr Belke könnte möglicherweise in eine geschlossene Anstalt einziehen. So sehe ich das.


Lass Dir von Walluhn mal erklären, was ein rechtskräftiges Urteil ist. Ein solches liegt in beiden Fällen nicht vor.
Belke hat bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig zu gelten.
Einwerfer
Zitat:
Donna hat am 07. Februar 2008 um 08:49 Uhr folgendes geschrieben:

und wenn sich nun herausstellen sollte, das er gar nicht für die daten auf seinem pc verantwortlich war, ihr selbsternannten richter?


Liebe Verteidigerin Donna,

dann hätte Herr Beike sicherlich seinerseits Strafanzeige erstattet. Außerdem hätte die Polizei dann vor einer Anklageerhebung sicher auch noch in andere Richtungen ermittelt.

Ich zitiere nochmal aus der Pressemeldung:

Zitat:
andy112 hat am 02. Februar 2008 um 09:23 Uhr folgendes geschrieben:

292 kinderpornographische Darstellungen hatte die Geraer Polizei Ende 2005 nach einer Wohnungsdurchsuchung auf Beikes Computer sicherstellen können. Den Hinweis auf den Geraer hatte es aus der Szene gegeben. Ein Mann, gegen den ebenfalls wegen Kinderpornographie ermittelt worden war, soll Beike als Bezugsquelle genannt haben.


Zitat:
andy112 hat am 02. Februar 2008 um 09:23 Uhr folgendes geschrieben:

Unter dem Pseudonym Reinhard Aalberg hat Beike im Jahr 2004 das Taschenbuch "Trisexuell - na und" verfasst, ein krankhaftes Plädoyer für vieles, unter anderem für sexuellen Missbrauch von Kindern. Die Homepage existiert nicht mehr. Zum Thema meldet sich Beike allerdings noch immer zu Wort. Zuletzt Ende 2007 in einem Internet-Forum zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung des Sexualstrafrechts, in dem er "geschlechtliche Beziehungen von Kindern zu Erwachsenen" als so normal bezeichnet wie "Atmen, Essen und Trinken".
Gazelle
Schuldig oder nicht schuldig?

Zumindest gibt es einen berechtigen Grund, gegen ihn zu ermitteln. Und in diesem Zeitraum hätte er schon, wenn er denn so unschuldig sein sollte, diesen Tatvorwurf zumindest teilweise aus dem Weg räumen können.

Die Ermittlungen liefen weiter und es wurde Anklage erhoben. Warten wir es ab.

Und nochwas: Eine strafrechtliche Verfolgung ist immer im Sinne des allgemeinen öffentlichen Interesses zu sehen. Jeder darf,soll und muss wissen, was hier passiert.

Viele Grüsse
die Strafzelle
EFler
Zitat:
die_gute_fee hat am 07. Februar 2008 um 14:00 Uhr folgendes geschrieben:

Lass Dir von Walluhn mal erklären, was ein rechtskräftiges Urteil ist. Ein solches liegt in beiden Fällen nicht vor.
Belke hat bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig zu gelten.



Wieso legst du die selben Maßstäbe denn nicht auch bei den von dir so gehassten rechten und nationalen an, die du selbst ständig vorverurteilst und als Nazis diffamierst? Ich denke schuld daran wird wohl die typisch linke Doppelmoral gepaart mit dem üblichen linken "ichhabdieweltverstanden"- Herrenmenschendenken sein!
holgersheim
Pressemitteilung

Mit der heutigen Verhandlung am Amtsgericht Gera gegen ein ehemaliges Mitglied unserer Initiative, wurde das verwerfliche Handeln aufgezeigt und entsprechend juristisch bewertet.
Die anwesenden Mitglieder distanzieren sich von der Tat des Herrn Beike und betonen das es egal ist, welche Motive zu der Tatsache des Besitzes von perversen Bildmaterial führten, es ist und bleibt eine verachtenswerte Tat.
Diese ist nicht mit den Zielen und den Beweggründen der sozialen Initiative vereinbar , im Gegenteil sie schadet dem Anliegen anderen in Not geratenen Menschen zu helfen .
Als besonders schlimm und einen Vertrauensbruch uns gegenüber betrachten wir es, das wir erst über die Presse von den schon lange anstehenden Problem und der Straftat erfahren haben. Wir werden auf Grund dessen unsere Arbeit und Aktionen in Zukunft ohne Herrn Beike fortsetzen und bitten alle Mitstreiter und Menschen, die in der Vergangenheit mit uns zusammen gearbeitet haben, dies auch fortzusetzen.
Ein offener und sachlicher Umgang, auch zu den nächsten ISG Beratungen soll dazu beitragen, entstandene Vorverurteilungen und Irritationen auszuräumen.
Wir werden auch in Zukunft für alle Betroffenen der sogenannten Reformen streiten und für Beratungen da sein.

Sprecherrat der ISG- Gera
Einwerfer
Hut ab vor der nunmehr erfolgten klaren Distanzierung!

Zu welcher Strafe wurde Reinhardt Beike verurteilt?
gastli
Urteil: 1 Jahr und 10 Monate ausgesetzt auf drei Jahre Bewärung!
Kosten trägt der Angeklagte. 400 Stunden Arbeit bei einem gemeinnützigen Verein und 300.- EURO Geldstrafe an das Kinderhilfswerk.
ACHTUNG!!!
das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Beike in Revision gegangen ist, in so fern wird es wohl in nächster Instanz weiter gehen!
Einwerfer
Danke für die näheren Informationen!

Wurde Reinhardt Beike in dieser Strafsache von Rechtsanwalt Herbert Ziegenhahn jun. beraten und verteidigt?
gastli
Nein, es war ein Pflichtverteidiger bestellt.
Pfiffikus
Zitat:
gastli hat am 12. März 2008 um 15:37 Uhr folgendes geschrieben:

400 Stunden Arbeit bei einem gemeinnützigen Verein...

Ist denn die ISG- Gera ein gemeinnütziger Verein?


Pfiffikus,
der da eine Idee hätte
holgersheim
Nein die "Initiative für soziale Gerechtigkeit Gera" ist kein e.V.

holgersheim
der schmunzelnd über diese spitze Bemerkung hinweg sieht.
andy112
und wie werden die kosten des Verfahrens eingezogen? also meines Wissens ist Herr Beike Arbeitslos und bekommt hartz4.


muss er davon noch was abgeben?
Erfurter
Zitat:
andy112 hat am 12. März 2008 um 18:33 Uhr folgendes geschrieben:
und wie werden die kosten des Verfahrens eingezogen? also meines Wissens ist Herr Beike Arbeitslos und bekommt hartz4.


Das steht doch im Beitrag von Gastli

"400 Stunden Arbeit bei einem gemeinnützigen Verein"

Ich meine Arbeit ist die Größte Strafe die ein Hartzi bekommen kann. *hust*
Einwerfer
Zitat:

Im Gerichtssaal notiert
Abstruse Vorstellung


Von OTZ-Redakteurin Katrin Wiesner, Gera

"Einfach widerwärtig", mit diesem kurzen Kommentar verließ gestern Uwe Werner vom Geraer Kinderschutzverein Schlupfwinkel die über zweistündige Verhandlung im Geraer Amtsgericht.



weiterlesen im OTZ-Artikel vom 13.03.08
Einwerfer
Zitat:
die_gute_fee hat am 07. Februar 2008 um 14:00 Uhr folgendes geschrieben:

Lass Dir von Walluhn mal erklären, was ein rechtskräftiges Urteil ist. Ein solches liegt in beiden Fällen nicht vor.
Belke hat bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig zu gelten.


Ja, Sie haben völlig recht. Der Herr Beike hat auch heute am 13. März 2008, mehr als zwei Jahre nach dem Entdecken seines strafbewehrten Verhaltens sowie der Sicherstellung weit mehr als einhundert eindeutiger Beweismittel durch eine Hausdurchsuchung und einen Tag nach der Verhandlung vorm Geraer Amtsgericht als unschuldig zu gelten. Schließlich gibt es noch kein rechtskräftiges Urteil gegen ihn.

Vielleicht scheitert eine letztinstanzliche Verurteilung auch noch an Fristversäumnissen oder Verfahrensfehlern seitens der Staatsanwaltschaft oder an überlasteten Gerichten oder Herr Beike wird nach dem Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen.

Vielleicht muß er dann ja rehabilitiert werden.

Vielleicht wird er auch noch als Held gefeiert werden, der sich der bürgerlichen Klassenjustiz nicht gebeugt hat.

Venceremos!
Daniel
Zitat:
Einwerfer hat am 13. März 2008 um 19:56 Uhr folgendes geschrieben:
weiterlesen im OTZ-Artikel vom 13.03.08
Reinhard Beike, in Gera bekannt als WASG-Aktivist, einstiger Sprecher der Initiative für soziale Gerechtigkeit und 2006 Wahlkampfhelfer des Geraer OB-Kandidaten Herbert Ziegenhahn jr., hatte soeben eine abstruse Vorstellung abgegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 59-Jährigen den Erwerb und Besitz von 292 kinderpornographischen Darstellungen vorgeworfen. Verurteilt wurde er am Ende wegen des Besitzes von mindestens 138 Bildern, "mit übelsten Darstellungen und eindeutig kinderpornographischer Natur", wie Richter Siegfried Christ nach einer nochmaligen, nichtöffentlichen Sichtung feststellte. Auch wenn die Anzahl keinen großen Unterschied mache. "Und diese Bilder haben Sie sich letztlich auch besorgt oder geben lassen", so Christ.


Es ist besser wichtige Kommentare der OTZ zu kopieren. Ich habe des öfteren erlebt, dass nach einigen Tagen komplette Artikel von dort verschwinden. Ich finde so etwas immer lästig, wenn auf Artikel verlinkt wird die dann nicht mehr da sind.

Was in Gera abgegangen ist einfach geschmacklos.
Adeodatus
Zitat:
Beike nach Urteil untragbar geworden

Erstmals schließt Linke Mitglied aus
Von Katrin Wiesner Gera. Erstmals will die Linkspartei in Gera eines ihrer Mitglieder ausschließen. Der in der Vorwoche wegen des Erwerbes und Besitzes von Kinderpornographie vom Amtsgericht verurteilte Reinhard Beike ist für Die Linke nicht länger tragbar. Die Partei hat am Sonnabend am Rande einer Klausurtagung ein Parteiausschlussverfahren in Gang gesetzt. "Das ist ein Novum", berichtet Stadtverbandsvorsitzender Wolfgang Heise, auch beim Vorgänger PDS habe es einen solchen Fall nicht gegeben. Das Verhalten des 59-Jährigen verstoße gegen die Grundsätze und Wertvorstellungen der Partei. Beike habe ihr öffentlich Schaden zugefügt. Über den Ausschluss wird die Landesschiedskommission in einem ordentlichen Verfahren entscheiden, so Heise. Der WASG-Aktivist war mit dem Zusammenschluss von Wahlalternative und PDS Mitglied geworden. Zuvor hatte er schon einmal zwei Jahre der PDS angehört, bis er Anfang 2006 austrat.

Nach dem Auftritt im Geraer Amtsgericht haben sich auch die ehemaligen politischen Mitstreiter der Initiative für soziale Gerechtigkeit von dem 59-Jährigen distanziert. Der Besitz des "perversen Bildmaterials" schade dem Ansehen der Initiative für soziale Gerechtigkeit und deren Anliegen, in Not geratenen Menschen zu helfen, heißt es in einer Pressemitteilung. Beike war Mitglied im Sprecherrat der Initiative und gehörte zu den Mitorganisatoren der Montagsdemos.

Der Geraer war in der Vorwoche vom Amtsgericht zu einem Jahr und elf Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt worden. Richter Siegfried Christ war damit nur knapp unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Höchststrafe von zwei Jahren geblieben. Beike hatte umgehend Berufung angekündigt.

Während der Verhandlung hatte Beike eine verworrene Gedankenwelt offenbart (wir berichteten). Die abstrusen Schutzbehauptungen, die von einer nebulösen Detektivarbeit bis zu pseudowissenschaftlichen Forschungen reichten, dürften bei einem Mann, der öffentlich bei den Montagsdemos und im Offenen Kanal Gera agierte, am Ende mindestens genauso schockiert haben wie der Tatbestand der Kinderpornographie selbst.

18.03.2008

http://www.otz.de/otz/otz.gera.volltext....=OTZ&dbserver=1