ClaudiaPoser
Die Richtlinien und wer entscheidet. Reine Infos, denn die fehlten mir bisher in diesem Thema.
Claudia
U.Walluhn
Es ist gut, dass die Richtlinien hier mit erscheinen. Sie zeigen:
1. Die Parteizugehörigkeit eines Schöffen ist unrelevant.
2. Kein Schöffe darf in seiner Tätigkeit als solcher Partei ergreifen, Parteiproaganda betreiben oder versuchen, Recht im Sinne einer parteilichen Haltung zu beugen. Er ist ausschließlich seinem Gewissen verpflichtet und hat ausschließlich zur Sache selbst zu urteilen.
Unabhängigkeit der Justiz.
ClaudiaPoser
So ist es und wenn man sich als Jugendschöffe bewirbt, heißt es nicht das man auch die Mehrheit bekommt, die Mehrheit entscheidet und hier ist ganz einfach Vorsicht geboten und jeder Name der als Bewerber eingeht, sollte sehr genau geprüft werden, dies ist meine persönliche Meinung und diese muss keiner akzeptieren.
Claudia
U.Walluhn
Eben. Und ich persönlich bin auch sehr froh, dass die Amtsrichterschaft in Erfurt parteipolitisch neutral arbeitet und eben nicht nach der Pfeife von Antifa, PDESED und Co. tanzt. Auch wenn letztere immer mehr Druck auf die Erfurter Justiz auszuüben versuchen.
ClaudiaPoser
Zitat: |
U.Walluhn hat am 09. Januar 2008 um 19:30 Uhr folgendes geschrieben:
Eben. Und ich persönlich bin auch sehr froh, dass die Amtsrichterschaft in Erfurt parteipolitisch neutral arbeitet und eben nicht nach der Pfeife von Antifa, PDESED und Co. tanzt. Auch wenn letztere immer mehr Druck auf die Erfurter Justiz auszuüben versuchen. |
Keiner soll nach irgend einer Pfeife tanzen, hier wird ganz genau geschaut und die Mehrheit z.B. in einem Jugendhilfeausschuss zählt.
Claudia
U.Walluhn
Ja und dies ist auch sehr gut so. Denn was wir absolut nicht auch noch brauchen können wäre, den Schöffendienst zu politisieren.
ClaudiaPoser
Zitat: |
U.Walluhn hat am 09. Januar 2008 um 20:00 Uhr folgendes geschrieben:
Ja und dies ist auch sehr gut so. Denn was wir absolut nicht auch noch brauchen können wäre, den Schöffendienst zu politisieren. |
Das wird auch keiner machen, aber man schaut natürlich zum Glück auf Namen und Vornamen und daran erkennt man viel :-)
Claudia
.:Volkwart:.
@ClaudiaPoser
Also meinen Sie es existieren Namenslisten mit politisch unbequemen Bürgern?
Das hatten wir doch schon einmal
die_gute_fee
Zitat: |
.:Volkwart:. hat am 10. Januar 2008 um 14:44 Uhr folgendes geschrieben:
@ClaudiaPoser
Also meinen Sie es existieren Namenslisten mit politisch unbequemen Bürgern?
Das hatten wir doch schon einmal
|
Ich glaube nicht, dass in diesen Kreisen (also in solch einem Ausschuss, sowohl in der Lnken als auch in der rechten Szene sehr wohl) solche Listen existieren. Ich habe Claudia so verstanden, als dass bei der Besetzung schon darauf geachtet wird, ob die Person durch rechtsradikale oder auch linksradikale Positionen aufgefallen ist. Auch wenn keine Vorstrafe vorliegt, sollte eine Person, die in der einen wie in der anderen Richtung politisch aktiv ist, nicht als Schöffe tätig sein.
Walluhn hat Recht damit, dass eine Politisierung des Schöffendienstes, wie auch der Gerichte, nicht in Frage kommt. Die Justiz soll unabhängig sein (auch wenn das nicht mehr 100%ig gewährleistet ist). Ich sehe da auch keine Gefahr und nach der Erörterung hier scheint das Ansinnen der NPD unrealistisch zu sein. Das ändert aber eben nichts daran, dass zumindest suggeriert werden soll, dass man sich um eine Einflussnahme auf die Rechtssprechung bemüht.
U.Walluhn
Die Justiz ist zum Glück die Justiz und sie bleibt es auch. Die Justiz ist eben nicht die rotlackierte heilige Inquisition. Und deswegen darf auf ein Mitglied der Republikaner Schöffe bleiben, wenn er seinen Schöffendienst ordnungsgemäß verrichtet.
Zwötzner
Zitat: |
U.Walluhn hat am 10. Januar 2008 um 18:04 Uhr folgendes geschrieben:
Und deswegen darf auf ein Mitglied der Republikaner Schöffe bleiben, wenn er seinen Schöffendienst ordnungsgemäß verrichtet. |
ja und wer überprüft das und gibt uns die Gewähr das alles Rechtens zugeht?
......................
Ein jeder kann sich selbst einen Reim auf die Unausgesprochenen Pünktchen machen sofern es er vermag.
U.Walluhn
Das überprüft zum Glück niemand, weil wir keine Gesinnungspolizei haben. Noch nicht!
davidRBG
ich finde dieses sehr gut!
man hört ja immer "neonazis" haben den und diesen zusámmen geschlagen
aber in der presse hört man nie, das ein deutscher opfer von ausländern geworden ist!
nur in richtig großen dingen, beim "nazis" jede pille palle...
so kann ein aufrechter deutscher, auch einmal über die haftzeit bzw strafe entscheiden, so wie es die linken schöffen auch gegen deutsche tuen.
Meister
Was sein muss, muss sein.
Dann sind sie immer gleich auf dem Gericht, wenn sie Ausländer zusammen schlagen?
Meister
Adeodatus
Zitat: |
davidRBG hat am 24. August 2008 um 02:49 Uhr folgendes geschrieben:
ich finde dieses sehr gut!
man hört ja immer "neonazis" haben den und diesen zusámmen geschlagen
aber in der presse hört man nie, das ein deutscher opfer von ausländern geworden ist!
nur in richtig großen dingen, beim "nazis" jede pille palle...
so kann ein aufrechter deutscher, auch einmal über die haftzeit bzw strafe entscheiden, so wie es die linken schöffen auch gegen deutsche tuen. |
Mal zur Info die Urteile die deutsche Gerichte bei Gewaltdelikten fällen egal gegen wen sind in der Regel nicht den Straftaten angemessen, deutsche Gerichte orienieren sich in der Regel am untersten Strafrahmen. Sonst gäbe es nicht so viele Wiederholungstäter wie diesen hier.
Zitat: |
Rechter Schläger sitzt in Untersuchungshaft
Mann soll Studenten getötet haben - Beschuldigter schweigt
von Bernd Kaufholz und Matthias Fricke, 19.08.08, 09:44h, aktualisiert 19.08.08, 21:14h
Magdeburg/VS. Der so genannte Disko-Mord von Magdeburg ist aufgeklärt. Nach der Festnahme eines Tatverdächtigen am Montag erließ das Magdeburger Amtsgericht am Dienstag Haftbefehl wegen Totschlags.
Der Festgenommene zeigte sich wortkarg bei seinen Vernehmungen. Zu dem Vorwurf, dass er in den frühen Morgenstunden des vergangenen Sonnabends einen 20 Jahre alten Studenten totgeschlagen und -getreten haben soll, blieb er stumm. Bastian O. wurde nicht zum ersten Mal verhört. Er ist vorbestraft.
Afrikaner attackiert
So wurde er im Mai 2006 nach einem Angriff auf einen Studenten aus Togo vom Amtsgericht Magdeburg wegen Körperverletzung, Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Der damals 18-Jährige hatte den Schwarzafrikaner zuerst mit rassistischen Sprüchen wie "Neger, was willst Du hier in Deutschland" beschimpft und ihn dann unvermittelt zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dann hetzte er seinen Hund auf den Ingenieurwissenschafts-Studenten, der an Armen und Beinen verletzt wurde.
Der polizeibekannte Rechte war zuvor im November 2005 wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu Jugendhaft verurteilt worden. Diese Strafe war zur Bewährung ausgesetzt. Bei der neuerlichen Verurteilung ein Jahr später war die Bewährung aufgehoben und die Strafe angerechnet worden. Hinzu kamen weitere Delikte wie räuberische Erpressung.
Warum der 20-Jährige mit der Hakenkreuztätowierung auf dem Oberschenkel den gleichaltrigen Rick L. dermaßen schlug und trat, dass der Kunststudent am eigenen Blut erstickte, ist bisher nicht geklärt. Allerdings sind sich Mordkommission und Oberstaatsanwalt Frank Staufenbiel sicher, dass sie auch so genügend Sachbeweise haben, um Bastian O., der erst im Februar aus der Haft entlassen worden war, hinter Gitter zu bringen. An der Bekleidung des Verdächtigen habe man "DNA-fähiges Material" festgestellt. Möglicherweise handelt es sich um Blut des Opfers.
Hintergründe unklar
Später entschied der Haftrichter, dass Bastian O. bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft kommt. Ihm wird Totschlag vorgeworfen, darauf stehen 15 Jahre Haft. Sollte das Gericht bei dem 20-Jährigen nach Jugendrecht entscheiden, wäre die Höchststrafe zehn Jahre. Warum es zu der tödlichen Attacke gegen den Mann kam, der 2007 das Magdeburger Geschwister-Scholl-Gymnasium absolvierte und nun in Braunschweig studierte, wird wohl erst im Prozess geklärt werden. Im Internet meldeten sich inzwischen Freunde des Opfers zu Wort. "Warum gerade er?", war die am häufigsten gestellte Frage.
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServ...d=1219118933991
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Bei mir würde das Urteil lauten einsperren und den Schlüssel wegwerfen.
davidRBG
naja, es gibt gerichte, die dies so tun! aber aus eigenen erfahrungen und auch durch zusehen solcher verhandlungen muss ich sagen, das die kurzhaarigen härter bestraft werden! ist aber die presse nicht anwesend, dann werden diese jedoch auch mild bestraft, man kann sagen, das sind pressescheinprozesse!
Das was du ausführtest, muss nicht stimmen, dazu sage ich nur mügeln, sebnitz usw.! da hieß es immer, das waren die nazis und dann platzte ihe seifenblase vom bösen nazi!! auch ein beispiel mit dem mädel, was sich nun doch selbst das hakenkeuz eingeritzt hat!!
ich finde immernoch, das dies eine gute sache ist! NPD in die parlamente und Gerichte.
davidRBG
Zitat: |
Meister hat am 24. August 2008 um 08:59 Uhr folgendes geschrieben:
Was sein muss, muss sein.
Dann sind sie immer gleich auf dem Gericht, wenn sie Ausländer zusammen schlagen?
Meister |
oder sind immer auf gericht, wenn ein deutscher mal wieder opfer von ausländischer gewalt gewoden ist!
Meister
Erst Jugendschöffen dann Nazirichter " Filbinger" mit Todesstrafe? und Standgericht
Mal sehen wie es sich entwickelt?
Meister
Herasun
Zitat: |
davidRBG hat am 24. August 2008 um 16:12 Uhr folgendes geschrieben:
ich finde immernoch, das dies eine gute sache ist! NPD in die parlamente und Gerichte. |
Ja, aber nur nur unter der Bedingung, daß sie sich auch selbst Hakenkreuze einritzen! (Ich finde, das ist das Mindeste, was man an Patriotismus für die Sache erwarten kann!)