Meiningen im Linksruck !

die_gute_fee
Zitat:
U.Walluhn hat am 06. Januar 2008 um 23:59 Uhr folgendes geschrieben:
Insbesondere von einer Person, die beim genannten Beispielprozess gar nicht anwesend war und nun als Außenstehender der Meinung ist, ein Urteil revidieren zu wollen, dass 2 Schöffen und ein Berufsrichter gefällt haben, weil es ihm persönlich nicht in den Kram passt.


Auf das Urteil habe ich mit meiner Aussage gar nicht Bezug genommen. Ich meine solche sachlich/fachlich falschen Aussagen wie:
"Delikte und Straftaten sind zwei verschiedene Dinge."
"Eine Straftat lag gar nicht vor, es war de jure eine Ordnungswidrigkeit, ein Propagandadelikt"
Das lässt sich ziemlich leicht nachprüfen...


Zitat:
Vermummung - nochmals und letztmalig: Bei Demos gibt es ein Vermummungsverbot. Wer sich nicht dran hält, hat mit Konsequenzen zu rechnen.

Offensichtlich sehen das diverse Gerichte anders, als Du.
U.Walluhn
Wie es diverse Gerichte sehen, entzieht sich im Einzelfall meiner Kenntnis. Ich denke auch, dass die Gerichte ganz andere "Sorgen" haben, als sich permanent und vorrangig um vermummte politisch-extrem-verstiegene Zeitgenossen zu kümmern.
Wir sollten zum Thema zurückkommen. Siehe Überschrift. Meiningen.
Herasun
Zitat:
U.Walluhn hat am 07. Januar 2008 um 00:24 Uhr folgendes geschrieben:

Ex oriente non lux. Im Orient-Express brennt kein Licht.


Nun, da hat er ja was gemeinsam mit manch einem Kopf!
Oder wie Ulrich Wickert einmal sehr treffend formulierte:
Auch Müll im Kopf ist Umweltverschmutzung.

In diesem Sinne:
Bis zum nächsten Linksruck!
die_gute_fee
Zitat:
U.Walluhn hat am 07. Januar 2008 um 00:36 Uhr folgendes geschrieben:
Wie es diverse Gerichte sehen, entzieht sich im Einzelfall meiner Kenntnis. Ich denke auch, dass die Gerichte ganz andere "Sorgen" haben, als sich permanent und vorrangig um vermummte politisch-extrem-verstiegene Zeitgenossen zu kümmern.
Wir sollten zum Thema zurückkommen. Siehe Überschrift. Meiningen.


Die rechtliche Bewertung von "Vermummung" gehört sehr wohl zum Thema. Ich nehme an, Du hast aberscheinbar inzwischen eingesehen, dass Du Dich mit
"Delikte und Straftaten sind zwei verschiedene Dinge."
"Eine Straftat lag gar nicht vor, es war de jure eine Ordnungswidrigkeit, ein Propagandadelikt"
und Deinen Aussagen zum sog "Vermummungsverbot" etwas weit aus dem Fenster gelehnt hast. Von einem Schöffen könnte man aber schon etwas mehr (Sach)Verstand erwarten...

Im "Fall" Meiningen wurden ja offenbar nun doch keine Straftaten begangen, oder die Strafverfolgung wurde einfach vergessen (?)... Wir wissen inzwischen, dank Bildbeweis und diverser Ein- bzw. Auslassungen, dass die Darstellung von Thomas und Kamerad Platsch eher an den Haaren herbeigezogen war.
U.Walluhn
Satire ein: Oh oh oh. Die Zahl der Argumente tendiert gegen Null. Ich hätte mal ein Latein-Deutsch-Wörterbuch verwendet:
Ex oriente lux. Aus dem Osten kommt das Licht.
Ex oriente non lux. Das würde heißen: Aus dem Osten kommt das Licht nicht.
Vox poluli. Der Fuchs popelt.
Satire aus.
Bitte bitte zurück zum Thema. Der nächste Linksruck kommt bestimmt. Und wenn es in der Straßenbahn ist.
Auf die Auslassungen von Fee möchte ich aus bekannten Gründen, die auch andere Forenteilnehmer schon ausreichend dargestellt haben, nicht weiter eingehen. Der Leser möge sich selbst ein Bild machen.
EFler
Hier kann man sich über die linksextreme Szene in Meiningen informieren, allerdings haben die ihre Seite wohl aus Mangel an Interesse schon ein paar Jahre nicht mehr aktualisiert.


http://puk.de/atag/fura/b2607.htm
U.Walluhn
Eine Netzseite der Revolutionären Anarchisten. Das sind die Nachfolger der 68-er, die 1968 in westdeutschen Städten die Polizei in Trab gehalten und nichts als Chaos hinterlassen haben. Na da wissen wir doch bescheid. Ich schrieb ja, niederreißen ist einfach, zum Aufbau gehören Disziplin, Ordnung, Kraft, Mut, Entschlossenheit, Geist, Zielstrebigkeit. Alles Attribute, mit denen ultralinke Gewaltmacher nichts am Hut haben.
Ich habe die Seite soeben gelesen. Selbstredend!
die_gute_fee
Zitat:
U.Walluhn hat am 07. Januar 2008 um 00:55 Uhr folgendes geschrieben:
Auf die Auslassungen von Fee möchte ich aus bekannten Gründen, die auch andere Forenteilnehmer schon ausreichend dargestellt haben, nicht weiter eingehen.



Besser ist es. Bezüglich der Aussagen zu Propagandadelikten, Hitlergruß, Vermummung und den Geschehnissen in Meiningen hier mal einige Links/Quellen, damit sich alle anderen ein Bild machen können:

Delikt
http://lexikon.meyers.de/meyers/Delikt
http://de.wikipedia.org/wiki/Delikt
http://www.boeckenhoff.de/LEXIKON.HTM#d

Zeigen verfassungswidriger Symbole
http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Hitlergru%C3%9F

Vermummung
http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__17a.html
und die von mir erwähnten Urteile:
AG Tiergarten, Urteil vom 21.04.2005 - 256 Cs 81 Js 1217/04 (947/04) und
AG Rotenburg (Wümme), Urteil vom 12.07.2005 - 7 Cs 523 Js 23545/04 (9/05)
beide veröffentlicht im StrafverteidigerForum (StraFo) 11/2005, S. 477-478

Meiningen
http://de.indymedia.org/2007/09/195569.shtml
http://de.indymedia.org/2007/10/198037.shtml
http://agst.antifa.net
EFler
Zitat:

Meiningen
http://de.indymedia.org/2007/09/195569.shtml
http://de.indymedia.org/2007/10/198037.shtml
http://agst.antifa.net[/SIZE]



Deine Verweise führen ja schon wieder zu Straftaten


Beleidigung als Rumpestilzchen und hacken von Internetseiten:

Hier der Beweis: http://agst.antifa.net/archiv/text103.htm

Und wer weiss was sich noch alles für kriminelle Sachen dort finden lassen, wenn man sich die Zeit nimmt zu suchen.
die_gute_fee
Zitat:
EFler hat am 07. Januar 2008 um 01:38 Uhr folgendes geschrieben:

Deine Verweise für ja schon wieder zu Straftaten


Beleidigung als Rumpestilzchen und hacken von Internetseiten:

Hier der Beweis: http://agst.antifa.net/archiv/text103.htm

Und wer weiss was sich noch alles für kriminelle Sachen dort finden lassen, wenn man sich die Zeit nimmt zu suchen.


Wieso schonwieder? Du musstest in der Hinsicht doch schonmal passen...
Im übrigen ist das Berichten über "Straftaten" keine Straftat, sonst würde ja selbst die Polizei...
Aber viel Spass beim Suchen von vermeintlichen "krimiellen Sachen".

Edit:
Interssant dürften aber die Hinweise auf rechtsextreme Straftaten sein, die auf selbiger Seite zu finden sind
EFler
Zitat:
die_gute_fee hat am 07. Januar 2008 um 01:47 Uhr folgendes geschrieben:



Zitat:
EFler hat am 07. Januar 2008 um 01:38 Uhr folgendes geschrieben:

Deine Verweise für ja schon wieder zu Straftaten


Beleidigung als Rumpestilzchen und hacken von Internetseiten:

Hier der Beweis: http://agst.antifa.net/archiv/text103.htm

Und wer weiss was sich noch alles für kriminelle Sachen dort finden lassen, wenn man sich die Zeit nimmt zu suchen.


Wieso schonwieder? Du musstest in der Hinsicht doch schonmal passen...
Im übrigen ist das Berichten über "Straftaten" keine Straftat, sonst würde ja selbst die Polizei...
Aber viel Spass beim Suchen von vermeintlichen "krimiellen Sachen".



Wie ich dort sehen kann, wird ein gewisser Sven als Rumpelstilzchen und Faschist bezeichnet und man bedankt sich für das hacken angeblicher Nazinetzseiten. Musst halt auch mal lesen auf was du verlinkst Sieger
die_gute_fee
Zitat:
Wie ich dort sehen kann, wird ein gewisser Sven als Rumpelstilzchen und Faschist bezeichnet und man bedankt sich für das hacken angeblicher Nazinetzseiten. Musst halt auch mal lesen auf was du verlinkst


Aha. Ich wusste nicht, dass es verboten ist, sich zu bedanken. Man lernt nie aus...
EFler
Zitat:
die_gute_fee hat am 07. Januar 2008 um 01:59 Uhr folgendes geschrieben:



Zitat:
Wie ich dort sehen kann, wird ein gewisser Sven als Rumpelstilzchen und Faschist bezeichnet und man bedankt sich für das hacken angeblicher Nazinetzseiten. Musst halt auch mal lesen auf was du verlinkst


Aha. Ich wusste nicht, dass es verboten ist, sich zu bedanken. Man lernt nie aus...


Billigung von Straftaten

http://dejure.org/gesetze/StGB/140.html
die_gute_fee
Zitat:
EFler hat am 07. Januar 2008 um 02:15 Uhr folgendes geschrieben:



Zitat:
die_gute_fee hat am 07. Januar 2008 um 01:59 Uhr folgendes geschrieben:



Zitat:
Wie ich dort sehen kann, wird ein gewisser Sven als Rumpelstilzchen und Faschist bezeichnet und man bedankt sich für das hacken angeblicher Nazinetzseiten. Musst halt auch mal lesen auf was du verlinkst


Aha. Ich wusste nicht, dass es verboten ist, sich zu bedanken. Man lernt nie aus...


Billigung von Straftaten

http://dejure.org/gesetze/StGB/140.html


Ist der Dank der AGST jetzt schon eine Belohnung (nach Abs. 1) oder stört es den öffentlichen Frieden nach Abs. 2? Naja, vielleicht reicht ja die Billigung... Fragen wir doch unseren "Experten" Walluhn. Uli, was sagst Du?

Für das Hacken der Naziseiten sage ich übrigens aufrichtig: DANKE! Das war beinahe das schönste Weihnachtsgeschenk... Ich muss hinzufügen, dass ich das Hacken von Naziseiten ausdrücklich billige. Ich würde es sogar, mit dem ein oder anderen Freibier belohnen... Ja

Aber lassen wir doch diese Nebenkriegsschauplätze und kommen zurück zum Thema. Hier gibt es ja nix Neues von den Meiningern. Ich dachte ja, es gäbe noch Fotos von Straftaten zu sehen... Und bis jetzt sind es ja nur 2, 3 oder 4 Vermummte, statt 20, 30 oder 40. Aber vielleicht findet sich ja noch der ein oder andere Bild"beweis"...
U.Walluhn
Wortverdreherei. Der lateinische Begriff des Deliktes ist nicht gleichbedeutend mit dem juristischen Begriff des Propagandadeliktes. Bei letzterem kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, was auch in den meisten Fällen so ist. Ähnlich einem Verkehrsdelikt. Zu schnelles Fahren. Fast immer eine Ordnungwidrigkeit, erst bei exorbitantem Tempo (etwa 200 in der Stadt) als Straftat gewertet.
StGB § 86a Zeigen verfassungswidriger Symbole. Strafrahmen bis zu 3 Jahre, nach unten offen (sonst stände von X Jahren). Es obliegt dem Gericht, hier zu entscheiden ob gezielter Vorsatz nachweisbar oder halt eben aus reinem Blödsinn unter Trunkenheit. Letzteres kann ein Richter als Ordnungswidrigkeit einstufen.
Nochmals: Wikipedia ist eine Quelle 3.Ordnung und damit bestenfalls eine Orientierungshilfe, ansonsten unlelevant.
StGB § 17a Vermummung: "Es ist auch verboten, ... an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen." Die im Thema eingestelten Bilder zeigen Personen, die 17a erfüllen. Ohne jeden Zweifel. Im Einzelfall muss entschieden werden, ob nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Als Einzeltatbestand sicherlich. In Tateinheit mit Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Landfriedensbruch nicht mehr, dann ist es ein Straftatbestand.
Indymedia ist keine seriöse Quelle, sondern eine linksradikale Propagandaplattform. Also unrelevant. Nach dieser Quelle ist der Bürgerrat rechtsradikal, rechtsextrem und sogar rassistisch-antisemitisch. Die Seite dürfte jetzt inzwischen im Ergebnis einer Strafanzeige aus dem Weltnetz entfernt worden sein.
Fee schreibt "Für das Hacken der Naziseiten sage ich übrigens aufrichtig: DANKE! Das war beinahe das schönste Weihnachtsgeschenk... Ich muss hinzufügen, dass ich das Hacken von Naziseiten ausdrücklich billige. Ich würde es sogar, mit dem ein oder anderen Freibier belohnen... " Auch das ist eine unmittelbare Aufforderung zu Straftaten. Nicht zum ersten Mal in diesem Forum!
Und gleich noch etwas zu den unseriösen Praktiken der linksextremen militanten Antifa, sie schreibt:
a) "Der Neonazi Patrick Wieschke absolviert derzeit ein Praktikum in der Landtagsfraktion der NPD in Mecklenburg-Vorpommern. Wieschke, der seit einiger Zeit vom gewalttätigen Knacki zum salbungsvollen Politredner der rechten Szene in Thüringen mutierte, ist einer der Hauptinitiatoren der neuen Strategie, die NPD in der Mitte der Gesellschaft hoffähig zu machen." Verleumdung. Eine Person, die eine Strafe verbüßt hat, darf nicht weiter mit dieser Strafe belastet werden (gewalttätiger Knacki).
b) "Im Fraunhofer Institut in Ilmenau, am Campus der Universität arbeitet seit einiger Zeit der überregional in Erscheinung tretende Nazikader Stefan Kolb aus Zella-Mehlis. Ob er seinen Arbeitskolleg_innen von seinen faschistischen Aktivitäten erzählt, ist unklar. Doch um diesen Kernpunkt in Kolbs Lebenslauf zur Geltung zu bringen und ihm die gebührende Öffentlichkeit zu verschaffen, wurde er nun am Arbeitsplatz als Faschist geoutet." ... "Wir fordern Kolbs Arbeitgeber, das Fraunhofer Institut auf, sich entsprechend ihrer Grundsätze, aus denen hervorgeht, dass sie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ablehnen, von einem Arbeitsverhältnis mit einem Nazikader zu distanzieren und Kolb nicht weiter die finanzielle Basis für seine menschenverachtende Arbeit als Faschist zu gewähren." Verleumdung, Rufmord, versuchte Nötigung, Aufruf zu Rechtsbeugung und Rechtsbruch. Stalinistisch! Geistige Brandstiftung von extrem inks. So schauen sie aus die Aktionen der Antifa. Am Ende finden sich sogar in der PDSED noch Rechtsanwälte, wie Genosse Prezwosnik, die Rechtsbeugung gar noch Kraft ihres Berufes versuchen. Ich war 2007 selbst Zeuge eines solchen Vorganges auf dem Erfurter Anger. Skandalös! Kommentar überflüssig.



Schlusssatz siehe Thema NPD will Jugendschöffen stellen. Bitte dort nachlesen.
as65
Die restlichen Beiträge wurden von mir aufgrund "Personendiskussion" verschoben.
Die Beiträge werden im Team beraten.
holgersheim
Das ist zwar schon eine ältere Geschichte über die sich hier so toll ereifert wird, aber da hier einiges falsch und unwahr dargestellt wird möchte ich hier mal etwas Aufklärung betreiben.
Demo nein, wohl eher eine Aktionsform im Umgang mit Rechtsextremismus. Mitgliedern verschiedener Bündnisse und Gruppen gegen Rechtsextremismus hatten sich zu dieser zusammengefunden. Der Bus tourte durch mehrere Städte in Thüringen. Aber nicht um den Frieden in so mancher verschlafenen Kleinstadtidylle oder beschaulichen Straße zu stören sondern um in erster Linie die Bürger und Anwohner aufzuklären.
Aufklären darüber das sich in ihrer Straße also in unmittelbarer Nachbarschaft ein Geschäft befindet. Ein Geschäft das Anlaufstelle für Rechtsextreme ist und auch gleich deren Ausrüstung anbietet. Die Bürger konnten erkennen, es handelt sich eben nicht um die kleinen unbescholtenen Existenzgründer, sondern um Vertreiber von rechtsextremer Musik, Mode und Markenzeichen. Zivilcourage nennt man das. Verständlich, wenn dieser Sven und einige andere Wut darüber bekommen oder die Diskussion in die falsche Richtung lenken.
Pitti Platsch
so so,das weist du natürlich .......
.:Volkwart:.
@holgersheim

Der link zeigt in keiner weise das Angebot von dem dir erwähnten Laden. Gibt es Bildbeweise was in dem Laden vertrieben wird oder ist das nur eine Vermutung?
Ich vermute mal das es den Anwohnern schon bewußt ist was es für ein Laden ist.
Diesem antifaschistischem "Mob" ist eher die Akzeptanz bei den Bürgern ein Dorn im Auge.
Ich erinnere mich an einen Zeitungsartikel, wo solch zivilcouragierter Mob, eine Gaststätte (mutmaßlicher Rechtentreff) in Erfurt angegriffen hat. 14 Chaoten wurden erwischt. Würde mich nicht wundern wenn es die selbe Truppe war...
Emily
So um hier mal einiges klar zu stellen. Es sind immer die gleichen! Sogenannte Antifaschisten Lachen Für mich einfach nur Menschen die woanders keiner haben wollte also gingen sie zur Antifa! Ein Paar Krawalle hier... ein paar Steine werfen da und in der nächsten Stadt wird gleich noch ein Auto angezündet! Sie bedrohen Frauen und deren Kinder NUR weil sie vermuten das diese ja was mit vermeintlichen Rechten zu tun haben. Sie beleidigen und veröffentlichen Private Bilder, Schreiben Anonyme Briefe an Arbeitgeber was den Verlust der Arbeitstelle zu folge hat. Sie veröffentliche Adressen und rufen offen zur Gewalt auf! Muss ich noch mehr auf zählen? Ich glaube das dies schon reicht um zu erkennen wer hier Straftäter sind und dafür bekommen diese Leute auch noch Auszeichnungen! Top Und dann gibt es noch Parteien und deren Mitglieder. nicht wahr liebe FEE?, die dies noch unterstützen und applautieren! Einfach nur eine Frechheit!