Elternteil eines EU-angehörigen Kindes hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis

holgersheim
Wichtiges EuGH-Urteil vom 1.8.2025: Elternteil eines EU-angehörigen Kindes hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG und auf Leistungen nach dem SGB II
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1. August 2025 eine wichtige Entscheidung getroffen, die für die Beratung von Unionsbürger*innen von großer Bedeutung ist:
Der Elternteil eines Kindes mit EU-Staatsangehörigkeit hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG – auch dann, wenn das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Besonders relevant ist dies, weil damit auch ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII verbunden ist. Bisher kam es gerade bei nicht verheirateten Eltern mit gemeinsamen EU-angehörigen Kindern häufig zu Problemen: Ein Elternteil wurde vom Jobcenter von Leistungen ausgeschlossen, insbesondere wenn das Kind noch nicht schulpflichtig war. Der EuGH hat nun klargestellt: Dies ist mit EU-Recht nicht vereinbar.

Zum EuGH-Urteil vom 1.8.2025, C-397/23:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...LEX:62023CJ0397

Ausführliche Darstellung und Bewertung auf der GGUA-Webseite:
https://www.einwanderer.net/fileadmin/do..._EU-Kindern.pdf
Pfiffikus
Zitat:
holgersheim hat am 15. August 2025 um 14:32 Uhr folgendes geschrieben:
Der Elternteil eines Kindes mit EU-Staatsangehörigkeit
Also Pawel und Helena aus Plzen in Tschechien haben ein gemeinsames Kind, die Eliška. Dieses Kind hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.


Zitat:
holgersheim hat am 15. August 2025 um 14:32 Uhr folgendes geschrieben:
hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG – auch dann, wenn das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Pawel und Helena dürfen ohnehin ohne jegliche Formalitäten nach Deutschland kommen und sich hier aufhalten. Denn im Schengenraum herrscht ja Freizügigkeit. Dazu bedurfte es doch keines Urteils.


Zitat:
holgersheim hat am 15. August 2025 um 14:32 Uhr folgendes geschrieben:
Besonders relevant ist dies, weil damit auch ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII verbunden ist.
Das ist neu.
Daraus entnehme ich, dass Pawel und Helena Anspruch auf deutsche Sozialleistungen haben, wenn sie sich hier aufhalten und Urlaub machen? Sie müssen sich ja die ganze Zeit um Eliška kümmern.
Wir dürfen gespannt sein, wie die Sozialkassen diese neue Herausforderung verkraften.



Pfiffikus,
der sich fragt, ob Deutsche jetzt in anderen Ländern auch entsprechende Sozialleistungen erhalten, wenn sie sich im EU-Ausland aufhalten
holgersheim
Zitat:
Pfiffikus hat am 16. August 2025 um 01:03 Uhr folgendes geschrieben:
Pfiffikus,
der sich fragt, ob Deutsche jetzt in anderen Ländern auch entsprechende Sozialleistungen erhalten, wenn sie sich im EU-Ausland aufhalten


Es ist EU-Recht.
Einfach noch einmal die von mir verlinkten Texte lesen.
Wenn die Leistungen nich gewährt werden, dann müssen die Betroffenen auch dort Klage erheben.

holgersheim, der mit Sozialneid-Gefasel von Leuten, die staatlich alimentiert werden nichts anfangen kann und will.
Pfiffikus
Zitat:
holgersheim hat am 16. August 2025 um 09:00 Uhr folgendes geschrieben:
Einfach noch einmal die von mir verlinkten Texte lesen.
Vorsicht!
Wenn Du mal schaust, mit welcher Intension dieser Claudius von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. seinen Text verfasst hat, darf man ganz sicher nicht davon ausgehen, dass es sich um einen unbefangenen Autor handelt. Von dem wird man gewiss ebenso unvoreingenommen sachlich informiert, wie von Dir.
Und wenn die Lesbarkeit des Textes wegen komischer Grammatik "Bürger*innengeld" verkorkst wird, muss man sich das wirklich nicht antun.

Da lese ich lieber die Primärquelle, nämlich das Urteil im Original.


Es geht demnach nicht um Tschechen wie in meinem Beispiel, sondern um eine Polin und einen Polen, die ein gemeinsames Kind haben, welches auch die polnische Staatsbürgerschaft besitzt. Alle drei Personen reisten nach Deutschland ein.
1) Es erschließt sich immer noch nicht meinem Verständnis, weshalb vor Gericht um ein Aufenthaltsrecht gestritten wird, wenn es sich bei allen drei Personen um Bürger des Schengen-Raumes handelt.

Beide Eltern gehen hier in Deutschland keiner Arbeit nach. Vielmehr beantragen sie hier Sozialleistungen, für die eigentlich der polnische Staat nach polnischem Recht zuständig wäre.
Aus dem Sachstand, den das Gericht schildert, geht nicht hervor, welche Sozialleistungen diese polnische Familie in Polen erhält. Weiterhin geht nicht aus der Urteilsbegründung hervor, ob der Vater zuvor bei seinem Aufenthalt in den Niederlanden dort gearbeitet hat und dadurch Leistungen aus den Niederlanden bezieht.
Aus der Schilderung des Gerichtes geht nicht hervor, dass sich Vater oder Mutter bei den eigentlich zuständigen Behörden in Polen abgemeldet haben. Diese Frage scheint für das Gericht nicht weiter wichtig zu sein.


2) Auch nachdem ich, wie gewünscht, noch einmal in der Originalquelle nachgelesen habe, stelle ich fest, dass nach diesem Urteil jede Familie aus einem EU-Ausland, die ein oder mehrere Kinder hat, nach Deutschland kommen und hier Sozialleistungen beantragen darf. Die deutschen Jobcenter sollen gefälligst für die Versorgung Aller zuständig sein!


Zitat:
holgersheim hat am 16. August 2025 um 09:00 Uhr folgendes geschrieben:
Sozialneid-Gefasel

Da hast Du wirklich Recht. So eine Sozialneiddebatte gehört an dieser Stelle nicht her und sollte uns nicht vom Kern des Urteils ablenken.



Pfiffikus,
der keinerlei Probleme hat, wenn Deutsche für eine Arbeit, die in Deutschland geleistet wird, mit deutschem Geld alimentiert wird
holgersheim
Doch, das Betrifft genau den Kern der Sache.

Da reißt Du, für nicht auch im Thema zurücklesende Nutzer, die Worte aus dem Kontext und betreibst zum Stichwort "Sozialneid" Täter-Opfer-Umkehr.

Es ist echter Sozialneid, wenn Menschen, die bis zu ihrem Tod von der wertschöpfenden Bevölkerung leben, den im genannten Urteil begünstigten Menschen, die ihnen nach EU-Recht zustehenden Leistungen nicht gönnen wollen.
Anders kann ich Deine Worte nicht verstehen.
(Es gibt übrigens kein "deutsches Geld")

Hier ist dringender staatlicher Handlungsbedarf

https://www.tagesschau.de/inland/innenpo...beamte-102.html

Auch alle vom System belohnten reichen Menschen, die von der nur sie begünstigenden Zuzahlungsgrenze in die Sozialversicherunssysteme profitieren, oder die leistungslos erben oder Mangels einer Reichensteuer profitieren sind damit gemeint.

Und meine Worte beruhen nicht auf Sozialneid, sondern auf Gerechtigkeitssinn.

Das Urteil, welches auf EU-Recht beruht, ist gut und richtig.

Die Bekanntmachung halte ich hier im Forum für wichtig, weil sie für beratende und helfende Organisationen wichtig für ihre Arbeit ist.

(Kommentare von Nutzern dazu sind für die Zielgruppe nicht von Bedeutung)
(Die Besucherzahlen und Inhalte abgreifenden Suchmaschinen rechtfertigen es wichtige Urteile auch hier einzustellen)