Elvira
Soll man die AfD verbieten?
Die völkischen Radikalen der AfD sind eine Protestpartei. Sie werden von Menschen gewählt, denen irgendwas nicht passt. Der Pakistani an der Supermarktkasse, die Frau mit Kopftuch auf dem Spielplatz, der/die/das gepiercte Mensch in der Wohnung nebenan. AfD = Schlechte Laune für Deutschland. Den lebensfremden AfD-Wähler-Typ wird es immer geben, selbst wenn es die AfD nicht mehr gibt. Das Potenzial an dämlichen Arschkrampen in der deutschen Bevölkerung schätze ich auf 25 Prozent. Das entspricht exakt dem Anteil der AfD in den Umfragen.
Was kann man machen?
Die Parteimitglieder und ihre aktiven Anhänger genau beobachten und bei jedem Verstoß gegen die Gesetze gnadenlos vor den Kadi zerren. Dafür haben wir den Verfassungsschutz, die Polizei und die Justiz. Härte des Gesetzes. Zero Tolerance. Das volle Programm. Die braunen Socken spielen entweder nach unseren Regeln oder sie wandern in den Knast, wo ihr kleiner Arsch bei Yussuf und Ali die große Sensation sein wird.
Wenn die AfD jemals mitregieren will, muss sie so viel Kreide fressen, dass zumindest die Union eine Koalition wagt. Das war bei den rechten Parteien in anderen europäischen Ländern nicht anders. Anerkennung der EU, der NATO, des Euro (gegen den die AfD ursprünglich mal von Lucke gegründet wurde) und des Grundgesetzes – das auch für den Turban-Träger und die Burka-Trägerin uneingeschränkt gilt. Wenn diese Partei jemals ein Wörtchen in diesem Staat mitsprechen will, muss sie sich anpassen – und nicht umgekehrt. Das nur an die Adresse von Herrn Merz, Herrn Spahn & Konsorten.
Fazit:
Die AfD muss man ignorieren, ghosten – vor allem in den Medien – und ihr jedwede Beteiligung an der Regierungsverantwortung verweigern. Nur im Einzelfall (Faschist Höcke!) sollte man zu juristischen Mitteln greifen. Einer Person kann man das passive Wahlrecht sehr viel einfacher entziehen als einer Partei. Dafür haben wir Artikel 18 GG.
P.S.: Sollte sich unsere Demokratie eines Tages tatsächlich als zu schwach erweisen, um einen Haufen hirntoter Schleimbeutel und nichtsnutziger Haderlumpen abzuwehren, dann haben die Deutschen erneut auf der ganzen Breite versagt.
FrankSteini
Jetzt zeigt euer Gesicht – Der Moment der Wahrheit für die AfD-Wähler
Es ist ein leiser, aber unüberhörbarer Riss, der durch die Republik geht. Ein Gutachten des Verfassungsschutzes, trocken im Ton, eindeutig in der Konsequenz: Die Alternative für Deutschland ist in mehreren Bundesländern als erwiesen rechtsextrem eingestuft – und bundesweit ein rechtsextremer Verdachtsfall. Das Bundesverfassungsgericht wird entgültig über das Gutachten des Verfassungsschutz entscheiden. Ein juristischer Befund, ja. Aber auch ein moralischer Spiegel. Denn damit wird aus dem politischen Bauchgefühl eine offizielle Diagnose. Und aus dem Protestwähler plötzlich jemand, der Farbe bekennen muss.
Jetzt zeigt euer Gesicht.
Bislang war es einfach. Man konnte AfD wählen und sich dahinter verstecken: hinter dem Frust über Flüchtlingspolitik, Corona-Maßnahmen oder „Genderwahn“. Hinter dem Satz: „Ich bin ja kein Nazi, aber …“ Doch dieser Satz trägt nicht mehr. Wer heute AfD wählt, entscheidet sich bewusst. Für eine Partei, deren führende Köpfe das Holocaust-Mahnmal als „Denkmal der Schande“ verunglimpften, die demokratische Institutionen verhöhnt und ganze Bevölkerungsgruppen entrechten will. Wer jetzt noch ein Kreuz bei der AfD macht, weiß, was er tut.
Man wird sich entscheiden müssen: Stehe ich auf der Seite der Demokratie – oder stelle ich mich zu denen, die sie zerstören wollen?
Die Wirkung des Gutachtens entfaltet sich nicht nur auf Papier. Sie ist gesellschaftlich. Beruflich. Persönlich. Niemand wird mehr sagen können: „Ich hab’s nicht gewusst.“ Die Wahl zur AfD wird zur öffentlichen Positionierung – mit Konsequenzen. Kollegen schauen genauer hin. Freundeskreise werden wacher. Arbeitgeber beginnen zu fragen: Will ich jemanden beschäftigen, der eine rechtsextreme Partei unterstützt?
Die Geschichte kennt solche Kipppunkte. In den 1950er Jahren war es das Verbot der SRP, der Sozialistischen Reichspartei – einem Auffangbecken für Altnazis. Als das Bundesverfassungsgericht sie 1952 als verfassungswidrig verbot, endete der Versuch, die NS-Ideologie unter neuem Namen zu etablieren. Und mit dem Verbot kam die soziale Ächtung.
Ein noch treffenderes Beispiel ist jedoch die NPD.
Zweimal wurde versucht, sie zu verbieten – zuletzt 2017. Das Verfassungsgericht kam zu einem eindeutigen Schluss: Die NPD ist rassistisch, völkisch, verfassungsfeindlich. Nur zu unbedeutend, um gefährlich zu sein. Doch auch ohne Verbot war die Wirkung fatal: Die Partei wurde politisch isoliert, gesellschaftlich geächtet, juristisch entwaffnet.
Wer sich öffentlich zur NPD bekannte, stellte sich selbst ins Abseits. Der Begriff „Nazi“ war damit klar zugeordnet. Die Partei fiel – nicht juristisch, sondern sozial.
Und genau da steht nun die AfD – an der Schwelle zur selben Isolation. Mit dem Unterschied: Sie ist größer, erfolgreicher, gefährlicher. Doch auch sie könnte fallen – wenn die Maske erst einmal endgültig gefallen ist.
Schon jetzt verlassen erste Kommunalpolitiker die Partei. Leise. Ohne Pressemitteilung. Nicht aus Reue, sondern weil der Preis steigt. Denn plötzlich reicht es nicht mehr, auf „die da oben“ zu schimpfen. Jetzt geht es um die eigene Verantwortung. Um das, was bleibt, wenn das Protestvokabular entblößt wird – und darunter das nackte Ressentiment sichtbar wird.
Wer in diesen Tagen AfD-Plakate klebt, trägt ein Etikett: Mitläufer oder Überzeugungstäter. Beide sind gefährlich. Doch die Mitläufer, die noch hoffen, man könne Rechtsextremismus schönreden oder verharmlosen, könnten nun abspringen – wenn sie den Mut dazu finden.
Die AfD hat sich radikalisiert. Nicht in Hinterzimmern, sondern auf offener Bühne. Mit Höcke, Krah, Bystron, 2x Kotré.... Mit dem Schulterschluss zur Neuen Rechten, zu identitären Kreisen, zu Demokratieverächtern. Die bürgerliche Maske ist gefallen. Was bleibt, ist ein harter ideologischer Kern – und ein beängstigendes Echo auf den Marktplätzen des Ostens. Doch dieses Echo ist nicht unvermeidlich. Es ist formbar. Denn auch in Thüringen, Sachsen und Brandenburg gibt es Menschen, die sich weigern, den demokratischen Konsens aufzugeben.
Die Frage ist: Wie viele Menschen wollen wirklich als Nazi gelten?
Wie viele tragen diese Partei weiter – und wie viele springen ab, wenn sie erkennen, dass sie plötzlich selbst gemeint sind?
Es ist die Stunde der Entscheidung. Für Wähler. Für Funktionäre. Für alle, die glauben, die AfD sei etwas Gutes. Aber dann bitte ohne Maske – viel Vergnügen beim Erklären. Auch dem Nachbarn.
Reiner Engel
Der AFD-Verbotsantrag MUSS gestellt werden – Gegenargumente ziehen nicht. Dass sich die AFD als verfolgt und als Opfer inszeniert, ist schon jetzt Tatsache und nicht erst mit dem Verbotsantrag zu befürchten.
Entweder wir nehmen unser Grundgesetz mit seinen Werten im Bereich Menschenwürde ernst oder wir lassen es von den Ratten zerfressen
holgersheim
"„Landtag Mecklenburg-Vorpommerns schlägt Alarm: AfD-Verbot jetzt – bevor es zu spät ist!“
MECKLENBURG -VORPOMMERN MACHT ERNST:
AFD-VERBOT RÜCKT NÄHER – DEMOKRATIE SCHLÄGT ZURÜCK!
Die politische Debatte in Mecklenburg-Vorpommern hat an Schärfe gewonnen – und das aus gutem Grund.
Der Landtag hat mit deutlicher Mehrheit einen Antrag verabschiedet, der die Landesregierung auffordert, ein mögliches Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme menschenverachtende AfD rechtlich zu prüfen und vorzubereiten.
Ein mutiger, aber überfälliger Schritt im Kampf um den Erhalt der demokratischen Grundordnung.
Die Entscheidung ist nicht leichtfertig gefallen. 40 Abgeordnete sprachen sich für den Antrag aus – sie erkennen die Gefahr, die von der AfD ausgeht, und wollen handeln, bevor es zu spät ist. Sie wollen nicht länger zuschauen, wie sich rechtsextreme Ideologien immer tiefer in die Gesellschaft eingraben und politische Räume vergiften. ( 40 dafür; 24 dagegen; 7 Enthaltungen)!
Das bedeutet: Mehr als die Hälfte der Abgeordneten hat sich klar für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Die AfD ist inzwischen nicht mehr nur ein rechter Störfaktor, sie ist laut Bundesamt für Verfassungsschutz eine gesichert rechtsextreme Partei – ein Prädikat, das nicht leichtfertig vergeben wird, sondern auf fundierten Erkenntnissen basiert.
Die Reaktion der AfD auf diese Einschätzung ist bezeichnend: Statt sich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen, erklärt ihr Fraktionschef Nikolaus Kramer den Verfassungsschutz kurzerhand zur „Zensurbehörde“ und will dessen Berichte sogar unterdrücken lassen. Wer so gegen demokratische Kontrollinstanzen agiert, zeigt nicht nur mangelnden Respekt vor dem Rechtsstaat, sondern ein autoritäres, demokratiefeindliches Weltbild.
Dass Kramer gleichzeitig beklagt, man wolle einen „unliebsamen Mitbewerber ausschalten“, ist durchschaubare Rhetorik. Die AfD ist nicht einfach eine Partei mit einer anderen Meinung – sie ist ein Sammelbecken für Nationalismus, Menschenverachtung und antidemokratische Tendenzen. Ihre Führung duldet, ja fördert ein Weltbild, das an dunkelste Kapitel deutscher Geschichte erinnert. SPD-Fraktionschef Julian Barlen hat es klar benannt: Die AfD steht für ein Denken, das auf „Blut und Boden“ basiert – ein Denken, das unser Land einst ins Verderben geführt hat.
Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit, auch radikale Positionen. Aber es schützt auch die Demokratie – aktiv und mit klaren Mitteln. Eines dieser Mittel ist das Parteienverbot. Es wurde nicht geschaffen, um politische Gegner mundtot zu machen, sondern um jene zu stoppen, die die Demokratie von innen heraus zersetzen wollen. Genau das tut die AfD.
Michael Noetzel von der Linken hat es richtig zusammengefasst: Die Demokratie darf nicht mehr abwarten, wie in der Weimarer Republik. Ein Verbotsverfahren ist kein Schnellschuss, sondern ein langfristiger, rechtssicherer Prozess. Es ist ein Signal an alle: Wir ziehen eine Grenze. Wir lassen es nicht zu, dass Verfassungsfeinde unter dem Deckmantel demokratischer Teilhabe gegen eben diese Demokratie arbeiten.
Ein Verbot ist kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck wehrhafter Demokratie. Es ist ein Schutzmechanismus – nicht gegen eine Meinung, sondern gegen eine Gefahr. Die Stimmen, die davor warnen, ein Verbot politisch zu motivieren, verkennen den Ernst der Lage oder wollen ihn bewusst verharmlosen.
Die AfD ist keine normale Partei mehr. Sie ist eine Gefahr für das demokratische Gemeinwesen. Es ist höchste Zeit, die rechtlichen Schritte einzuleiten, um dieser Entwicklung ein Ende zu setzen – entschlossen, gemeinsam und im Namen der Verfassung.
Team
"Germany against NAZIS"
Zusatz: Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gibt es insgesamt 79 Abgeordnete.
Die Stimmen zur AfD-Verbotsinitiative verteilten sich wie folgt:
40 dafür
24 dagegen
7 Enthaltungen
Das bedeutet:
Mehr als die Hälfte der Abgeordneten hat sich klar für die Prüfung eines AfD -Verbotsverfahrens ausgesprochen."
Quellen: Zeit.de, dpa, GaN
Pfiffikus
Na dann sollten sie mal seeehr genau prüfen, ob ein solcher Verbotsantrag sinnvoll ist und ob er wirklich Chancen hat, zu einem Erfolg zu kommen.
Genau so optimistisch, wie Du gerade klingst, war Frau Faeser auch, als sie eine unliebsame Pressestimme verbieten wollte. Das Resultat ist bekannt.
Pfiffikus,
der befürchtet, dass hier einfach nur Wahlkampfmunition für 2029 geschaffen wird
gastli
Der wissenschaftliche Mitarbeiter Max Weber
beleuchtet auf dem JuWissBlog die Folgen eines Parteiverbots auf europäischer Ebene.
Die Abgeordneten der AfD würden im Falle eines Verbots ihrer Partei auch im EU-Parlament ihr Mandat verlieren.
Ihre Fraktion "Europa der Souveränen Nationen" würde in der Folge unter die eigentlich erforderliche Mindestanzahl von 23 Mitgliedern fallen, dürfe aber bei einer Zustimmung des Parlamentspräsidenten weiterbestehen.
Schöner Nebeneffekt.
Reiner Engel
Das AfD-Verbotsverfahren steht kurz bevor – ein historischer Schritt gegen Rechtsextremismus!
BREITE MEHRHEIT IM BUNDESRAT!
RECHTSEXTREME AFD NUN AUF DEM PRÜFSTAND DER VERFASSUNG!
Es ist ein Moment, der Geschichte schreiben könnte:
Der Bundesrat signalisiert heute eine breite Unterstützung für ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme AfD.
Nach unseren Informationen stehen die politischen Zeichen eindeutig auf „GO“.
Ein hochrangiger Beamter aus Schleswig-Holstein erklärt:
„Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger vor sich selbst schützen, die glauben, eine Partei unterstützen zu wollen, die unsere Demokratie zerstören will.“
Wie wahr....
Das bedeutet:
Das Verfahren, das die AfD endgültig auf den Prüfstand der Verfassung bringen wird, steht unmittelbar bevor.
Ob es nach der Kommunalwahl in NRW über den Bundestag oder direkt über den Bundesrat eingereicht wird, spielt keine Rolle mehr!
Denn eines ist klar: Die Initiativen für ein Verbot der Partei sind nicht mehr aufzuhalten.
Für Organisationen wie u.a. „Germany against NAZIS“ (einstmals „Deutschland gegen NAZIS“) ist dies das Ende eines langen, zermürbenden Marathons.
Seit Jahren kämpfen wir alle gegen die rechtsextreme Ideologie der tiefbraunen, äußerst gefährlichen AfD, und nun stehen wir bildlich auf den letzten hundert Metern, bereit für den finalen Sprint.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am Ende das letzte Wort sprechen – hoffentlich mit dem endgültigen Verbot dieser abscheulichen, demokratiefeindlichen Partei.
Die nächsten Wochen werden entscheidend sein.
Doch die Stimmung ist zuversichtlich wie nie:
Nach Jahren des Widerstands und der unermüdlichen Aufklärungsarbeit scheint das demokratische Deutschland bereit, ein klares Zeichen gegen Hass, Hetze und Rechtsextremismus zu setzen.
Wir begleiten diesen historischen Prozess bis zum Abschluss – und heute blicken wir auf eine hoffnungsvolle Zukunft, in der unsere Demokratie gestärkt aus diesem Kampf hervorgeht.
Quellen: Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland; Interna aus den Reihen der Union, der SPD, des Bundnis90/die Grünen, der Linke, GaN-Recherchen
gastli
Der Rechtsprofessor Markus Ogorek schreibt auf beck-aktuell, er habe durch sein Gutachten zum AfD-Verbot in die "aufgeheizte Debatte" eingreifen wollen, "um sie auf sachlichere Bahnen zu lenken".
In dem Gutachten ging Ogorek der Frage nach, ob die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Grundlage für ein Parteiverbot sein könnte.
Nach seiner Einschätzung ist die Belegsammlung des Bundesamts eine substanzielle Tatsachenbasis, die aber noch erweitert werden müsste.
Weil diese Erweiterung Zeit in Anspruch nehme, liege es nahe, "bereits heute mit der Vorbereitung eines Verbotsantrags zu beginnen – und zwar ohne Präjudiz".
So geht wehrhafte Demokratie.
FrankSteini
Oft hört man: Ein AfD-Verbot bringe nichts, die 10 Millionen Wähler blieben ja da. Man müsse ihnen politisch begegnen.
Klingt pragmatisch, ist aber eine Nebelkerze.
Das Bundesverfassungsgericht prüft im Verbotsverfahren einzig: Ist eine Partei verfassungsfeindlich, will sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen?
Tut sie das, wird sie verboten.
Und nein: Nur weil 10 Millionen das wollen, wird es nicht verfassungsgemäß.
Der Punkt ist einfach: Es gibt kein Recht, eine verfassungsfeindliche Partei zu wählen. Punkt. Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung zerstören will, verliert den Schutz durch sie. Was sonst?
Wähler:innen haben ein Recht auf Teilnahme an demokratischen Wahlen, nicht auf die Existenz einer antidemokratischen Partei. Alles andere wäre so absurd wie ein „Recht“ auf Straftat: Niemand glaubt, dass es keine Pädophilen mehr gibt, nur weil man Kinderpornografie verbietet. Trotzdem bleibt sie verboten.
Das Gegenargument klingt, als könne man Extremismus neutralisieren, indem man ihn gewähren lässt. Doch genau das Gegenteil passiert: Wer Verfassungsfeinde in Parlamente einziehen lässt, normalisiert ihre Agenda. Ihre Sprache prägt den Diskurs, ihre Netzwerke wachsen, ihre Ziele rücken ins Machbare. Wegsehen aus Angst vor Radikalisierung verstärkt nur den Radikalismus.
Die Idee millionenfacher „Remigration“ zum Beispeil ist kein simples Wahlversprechen. Sie widerspricht der Menschenwürde, der Gleichheit aller Staatsbürger und dem Diskriminierungsverbot. Das kann man nicht „politisch aushalten“. Denn das gibt es in einer Demokratie nicht. So wie es Kinderpornographie nicht gibt. Wer elementare Grundrechte infrage stellt, verlässt den Boden der FDGO.
Ein Verbot ist keine Wunderwaffe gegen Rassismus. Aber es ist eine klare Grenzziehung. Es schützt Institutionen, Parteienfinanzierung, öffentliche Räume und politische Kultur vor Rassismus. Es zeigt: Wer systematisch die Demokratie attackiert, verliert die Privilegien des demokratischen Systems. Meinungen bleiben frei, man darf Rassist sein, aber nicht über eine verfassungsfeindliche Organisation im Bundestag.
Demokratie bedeutet nicht Beliebigkeit. Sie ist kein Marktplatz, auf dem jede Ware angeboten werden darf, auch die vergiftete. Sie ist eine Ordnung mit klaren Regeln. Wer diese Regeln missachtet, wird ausgeschlossen. Nicht weil wir Meinungen verbieten, sondern weil wir Demokratie schützen. Das ist keine Schwäche, sondern Ausdruck einer wehrhaften Verfassung.
Das Argument „die Wähler bleiben ja“ ist nicht nur schwach, es verkennt den Kern. Wir verbieten keine Menschen, keine Ideen, keine Stimmungen. Aber wir verbieten Organisationen, die die Demokratie zerstören wollen. Das Grundgesetz zieht hier eine klare Linie. Diese Linie zu verwischen, hieße, die FDGO zu verraten. Aber ja, wie müssen diese Menschen auch erklären, warum Rassismus nicht geht. Wenn sie möchten. Wenn nicht, bleibt es beim Verbot.
holgersheim
Nachdem die AfD in Sachsen-Anhalt zuletzt bei einer Umfrage auf 39 Prozent kommt, hat die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas angekündigt, ein Gesprächsangebot der Grünen-Fraktionsspitze über ein AfD-Verbotsverfahren anzunehmen. Die Grünen hatten vor einigen Tagen die Vorsitzenden von Union, SPD und Linken eingeladen. Es müsse geprüft werden, ob die Beweislage zeige, dass "Demokratiefeinde die Demokratie bekämpfen", so Bas laut spiegel.de. "Das gibt uns das Grundgesetz vor, das ist auch ein Auftrag".
Ronen Steinke (Sa-SZ) kritisiert nachdrücklich die Zurückhaltung von Union und SPD, ein AfD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Er fragt sich, wieso von einer "demokratischen Gegenwehr" immer weniger zu hören sei. Die AfD sei nicht einfach nur eine Partei, die das politische Ruder nach rechts ziehen möchte, was ja legitim wäre, schreibt Steinke. Sie sei eine Partei, die bereit sei, "mit anderen, schmutzigeren Methoden zu arbeiten, als man dies bisher in der Geschichte der Bundesrepublik kannte". Und außerdem sei die AfD eine Partei, "die von ihrer Stoßrichtung her – auch wenn sie dies wohlgemerkt oft bestreitet und auch in Programmen nicht so sagt – auf eine Deklassierung von deutschen Staatsbürgern je nach Abstammung" abziele. Union und auch SPD scheuten sich davor, die Richterinnen und Richter in Karlsruhe zurate zu ziehen und einen fachlichen Blick auf die AfD werfen zu lassen. "Vor allem wohl, weil sie fürchten, dadurch politisch schwach auszusehen."
Pfiffikus
| Zitat: |
holgersheim hat am 08. September 2025 um 09:21 Uhr folgendes geschrieben:
Nachdem die AfD in Sachsen-Anhalt zuletzt bei einer Umfrage auf 39 Prozent kommt, hat die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas angekündigt, ... |
Autsch!
So klar wird selten das Motiv formuliert, weshalb das Verbotsverfahren nun forciert werden soll - drohende Wahlschlappen.
Pfiffikus,
der das schon lange nicht mehr als "demokratisch" ansieht
holgersheim
AfD-Eigentor vor Gericht
Erfüllt damit alle Voraussetzungen für ein AfD-Verbot
Die AfD hatte versucht, sich mit einem bizarren Argument zu verteidigen.
Sie erklärte sinngemäß, selbst wenn sie verfassungsfeindliche Ziele vertrete, könne man davon ausgehen, dass Gerichte sie im Ernstfall schon stoppen würden.
Ja, wir fordern verfassungsfeindliche Dinge, aber so ernst wird das schon nicht sozusagen.
Das Bundesverwaltungsgericht erteilte dieser Vorstellung eine Absage.
Eine Demokratie könne nicht darauf bauen, dass eine extremistische Partei im Zweifel von der Justiz gezähmt werde.
Gerade Parteien müsse man beim Wort nehmen, und wenn sie etwa [verfassungsfeindliche!] „Remigration“ fordern, ist davon auszugehen, dass sie dieses Programm auch umsetzen wollen.
Juristisch verdichtet sich damit eine ganze Kette von Entscheidungen, die zusammengenommen alle Voraussetzungen für ein AfD-Verbot bestätigen.
holgersheim
AfD instrumentalisiert Mord in den USA - weil ihr in Deutschland die Themen ausgehen
Die Reaktionen der AfD-Spitze auf den Mord am rechtsnationalen US-Aktivisten Charlie Kirk zeigen einmal mehr, wie schamlos die Partei internationale Ereignisse ausschlachtet, um ihre eigene politische Agenda zu befeuern.
Während in den USA die Ermittlungen noch liefen und kein Motiv bekannt war, inszenierte sich Alice Weidel bereits als Verteidigerin einer angeblich bedrohten „Meinungsfreiheit“ – und schob die Verantwortung in Richtung „linker Fanatiker“.
Björn Höcke sprach gar von einer „Hinrichtung“ und einer „Schande für den Westen“.
Beatrix von Storch setzte dem Ganzen die Krone auf: Mit der absurden Forderung nach einer Heiligsprechung Kirks („Santo Subito!“) und einer Kundgebung vor der US-Botschaft nutzte sie die Tat, um politische Märtyrer-Mythen zu stricken.
Diese Muster sind durchsichtig
Die AfD sucht nach jedem Aufhänger, der sich für ihre Erzählung vom angeblich unterdrückten, verfolgten Rechten eignet.
In Deutschland selbst findet die Partei offenbar kaum noch Themen, mit denen sie ihre Dauerkampagne gegen „die da oben“ befeuern kann – also greift sie auf ein Verbrechen in den USA zurück. Dabei geht es ihr nicht um Aufklärung oder Empathie, sondern ausschließlich darum, den Tod eines rechtsnationalen US-Aktivisten propagandistisch zu instrumentalisieren.
Bemerkenswert ist auch die Gleichförmigkeit der Botschaften:
Schuld ist „die Linke“ – pauschal, ohne Beweise, ohne jede Differenzierung. AfD-Politiker wie Torben Braga gehen sogar so weit, der politischen Konkurrenz offen zu unterstellen, sie wünsche den Tod von AfD-Mitgliedern.
Solche Hetze ist nicht nur verantwortungslos, sie ist gefährlich. Sie gießt Öl ins Feuer einer ohnehin aufgeheizten Stimmung, spaltet die Gesellschaft noch tiefer und bedient exakt die Verschwörungsnarrative, mit denen Rechtsextreme in den USA seit Jahren arbeiten.
Kurz um ein Bild von Kirk zu bekommen
Zu Opfern von Amokläufen sagte Kirk: „Ich glaube, leider, dass einige Tote durch Schusswaffen jedes Jahr es wert sind, damit wir den zweiten Verfassungszusatz behalten können und so unsere von Gott gegebenen Rechte schützen.“
Solche und weitere kontroverse Aussagen von Kirk, findet man massenhaft im Internet.
Aber auch die CDU-Abgeordnete Caroline Bosbach lobte den getöteten rechtsnationalistischen Aktivisten bei Instagram, und zwar mit den Worten:
„Kämpfer für westliche Werte“,
„Kaum jemand stand so für freie Debatte, wie er. Kirk grenzte Andersdenkende nicht aus, sondern reiste durch ganz Amerika, um mit ihnen ins Gespräch zu kommen“,
„Mit ihm sterbe eine der „einflussreichsten jungen konservativen Stimmen weltweit“.“
Der Instagram Post wurde mittlerweile gelöscht, aber die Bosbach verteidigt den Post weiterhin und fühlt sich nur falsch verstanden.
Zur Klarstellung: Ich verurteile den Mord an Kirk und toleriere eine solche Tat in keiner Weise.
Während demokratische Parteien in Deutschland auf solche kalkulierten Eskalationen der AfD immer wieder halbherzig reagieren, gelingt es den Rechtsextremen, ihr Opfer-Narrativ weiter auszubauen. Dass die AfD inzwischen den Tod eines US-Aktivisten zur Mobilisierung auf deutschem Boden benötigt, zeigt allerdings auch, wie sehr ihr die Substanz fehlt. Nationale Themen scheinen für ihre Propaganda nicht mehr zu reichen – also importiert sie die Konflikte aus den USA.
Wer das durchschaut, erkennt: Die AfD betreibt keine Politik für Deutschland, sondern eine permanente Radikalisierungsshow. Sie lebt davon, Empörung zu erzeugen, Angst zu schüren und Hass zu säen – koste es, was es wolle.
Auch ihr könnt etwas tun.
Unterschreiben und beteiligen, könnt ihr euch hier:
https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt