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Die Bundesagentur für Arbeit hat an die Jobcenter Weisung zum Sofortzuschlag von einmalig 200 EUR erteilt.
Dieser wird im Juli 2022 zur Auszahlung gebracht.
Diese Weisung betrifft § 72 und in der Folge zu § 67 SGB II [Weisungen zu SARS-CoV-20] und ist hier zu finden:
https://harald-thome.de/files/pdf/redakt...008.06.2022.pdf
Dieser wird im Juli 2022 zur Auszahlung gebracht.
Diese Weisung betrifft § 72 und in der Folge zu § 67 SGB II [Weisungen zu SARS-CoV-20] und ist hier zu finden:
https://harald-thome.de/files/pdf/redakt...008.06.2022.pdf