EU verbietet Zeitungen und Fernsehsender - Ende der Pressefreiheit?

Suse
Zitat:
EU verbietet russische Zeitungen und Fernsehsender
Das Verbot wurde mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am Mittwoch wirksam. Betroffen sind alle Verbreitungswege, etwa per Kabel, Satellit oder Internet; "Außergewöhnliche Zeiten verlangen nach außergewöhnlichen Maßnahmen"
https://www.sueddeutsche.de/medien/rt-sp...boten-1.5539839


Ist das Verbot mit Artikel 5 (Pressefreiheit) des Grundgesetzes vereinbar?
Ich meine nicht.
gastli
Das GG betrifft nur Staatsbürger Deutschlands.

Siehe Präampel.
Nachtschicht
Bedenklich ist das Verbot dennoch.

Im Übrigen lässt sich so ein Verbot in der heutigen Zeit nicht wirklich durchsetzen.
Es gibt VPN, Telegram und viele weitere Möglichkeiten dieses Verbot zu umgehen. Augenzwinkern

Dieses Verbot ist nur ein Armutszeugnis der EU und der westlichen Welt und macht die verbotenen Medien umso interessanter. Außerdem werden sich dadurch nur noch mehr Alternativen zu Facebook, Google, Twitter, Instagram und Co etablieren, die dann nicht mehr zu kontrollieren sind.

Richtig wäre eine offene und ausgewogene Berichterstattung der europäischen Medien, die immer mehr zu wünschen übrig lässt.
Erfurter
Zitat:
Nachtschicht hat am 03. März 2022 um 12:10 Uhr folgendes geschrieben:
Richtig wäre eine offene und ausgewogene Berichterstattung der europäischen Medien, die immer mehr zu wünschen übrig lässt.


Zustimmung. Top
Reiner Engel
Es findet gerade eine Steigerung der Kriegspropaganda gegen Russland ins Unermessliche statt.
Aus Anlass der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen der Ukraine und Russland legt die Museumsleitung des Deutsch-Russischen Museums Berlin-Karlshorst Hand an das Gedenken um die Befreiung vom deutschen Faschismus durch die Rote Armee.
Mit einem anmaßenden Akt von Geschichtslosigkeit wurde von der Museumsleitung der Schriftzug "Deutsch-Russisches" unkenntlich gemacht. Dann zog das Museum die Fahnen der Republik Belarus und der Russischen Föderation ein. Beide Maßnahmen werden begründet mit einer „Solidarität zur Ukraine“.
Ich meine, es kann keine Solidarität mit Geschichtsrevisionismus geben. Niemandem, schon gar keinem deutschen Museum, steht es zu, in das Gedenken an den Kampf der Sowjetunion, dem maßgeblichen Teil der Anti-Hitler-Koalition, selektierend einzugreifen.
Erfurter
Zitat:
Pfiffikus hat am 03. März 2022 um 17:54 Uhr folgendes geschrieben:
Pfiffikus,
der leider feststellen muss, dass es KEINE Möglichkeiten für uns gibt, unbefangene Informationen aus diesem Gebiet zu erhalten


Und da liegt der Hase im Pfeffer.
Bis gestern konnte jeder der es wollte auch die russische Seite legal lesen oder sehen. Auch wenn diese stark von Propaganda durchzogen ist war es doch wenigstens möglich seine eigene Meinung zum Geschehen mit zwei Sichtweisen zu bilden.

Seit heute ist das nur noch über kleine Umwege möglich.


Reporter ohne Grenzen hat dazu einen interessanten Beitrag veröffentlicht.

Zitat:
RSF sieht EU-Verbot von RT und Sputnik kritisch
RSF befürchtet, dass die negativen Auswirkungen eines solchen Verbots auf die Berichterstattung aus Russland schwerer wiegen als die kurzfristig beabsichtigten Effekte.
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/pre...putnik-kritisch
Suse
Zitat:
Nachtschicht hat am 03. März 2022 um 12:10 Uhr folgendes geschrieben:
Im Übrigen lässt sich so ein Verbot in der heutigen Zeit nicht wirklich durchsetzen.


So ist es. Augenzwinkern

Suse
Elon Musk schrieb in einem Twitter-Post, dass sein SpaceX-Internetdienst Starlink von einigen Regierungen (nicht der Ukraine) angewiesen worden sei, russische Nachrichtenquellen zu blockieren.

Er versprach:
"Wir werden das nicht tun, es sei denn wir werden mit Waffengewalt gezwungen. Tut mir leid, dass ich ein Absolutist der Meinungsfreiheit bin."

Nachdem eine Person Musk kritisierte und russische Medien als Propaganda bezeichnete, antwortete der Milliardär:
"Alle Nachrichtenquellen sind teilweise Propaganda, manche mehr als andere."

Zu finden auf Twitter: https://twitter.com/elonmusk/status/1499...MCy-dbG_tApAAAA

Endlich mal jemand, der nicht blind mit dem Strom schwimmt. Top
orca
Musk ist wohl nur scheißegal, womit er Profit macht.

Mit der Meinungsfreiheit von Gewerkschaften und Betriebsräten hat er's bekanntermaßen nicht so.
Pfiffikus
Zitat:
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Wir beobachten hier einen weiteren Schritt, unsere ehemaligen Grundrechte zu beschneiden. Ja, dieser Schritt ist gewiss zweckmäßig, wenn die Bevölkerung in den kommenden Monaten merken wird, dass sie für Aufrüstung und für die Folgen der Sanktionen auszubaden hat. Ohne ausgewogene Informationsmöglichkeiten wird sich die Bevölkerung leichter einlullen lassen.


Pfiffikus,
der immer noch ein Fan des Grundgesetzes in der früher gehandhabten Form ist
gastli
Danke @Pfiffikus.
Den Link teile ich auch schon seit Jahren immer wieder.
Archivar
Das sieht man vor allem bei deiner Kampagne gegen das "Neue Gera".
Pfiffikus
Zitat:
gastli hat am 07. März 2022 um 10:38 Uhr folgendes geschrieben:
Den Link teile ich auch schon seit Jahren immer wieder.
Dann bitte mal auch eine Kopie an das von Dir hoch verehrte Team senden.

Zitat:
Frau Eva hat am 03. März 2022 um 11:16 Uhr folgendes geschrieben:
Es wäre in der Tat wünschenswert, Telegram abzuschalten.

Das ist mir bei der Recherche zum Thema Telegram hier im Forum aufgefallen.


Pfiffikus,
von dem Du schön grüßen darfst
Meta
Zitat:
gastli hat am 03. März 2022 um 11:41 Uhr folgendes geschrieben:
Das GG betrifft nur Staatsbürger Deutschlands.

Siehe Präampel.


Zitat:
Das Verhältnis von europäischem zu deutschem Recht
Das Primärrecht als „Verfassung der EU“ steht hierbei auf höchster Stufe und ist ...
Nun verbietet Art. 21 der Grundrechtecharta unter anderem ...
https://www.infopoint-europa.de/assets/E...schem-Recht.pdf


Weiß hier jemand, wer wann der europäischen Verfassung zugestimmt hat usw.?

Zitat:
Das Verhältnis von nationalem Verfassungsrecht zum EU-Recht
im Urteil K 3/12 des polnischen Verfassungsgerichtshofs
https://www.bundestag.de/resource/blob/8...21-pdf-data.pdf


Leider habe ich nichts zu den Rechten der Bevölkerung gefunden, vielleicht ist ja einer von Euch besser und findet das interessanteste dazu heraus.
Pfiffikus
Zitat:
gastli hat am 03. März 2022 um 11:41 Uhr folgendes geschrieben:
Das GG betrifft nur Staatsbürger Deutschlands.
Soso, inzwischen ist Deine Meinung dorthin gedreht?


Zitat:
gastli hat am 20. Mai 2020 um 12:42 Uhr folgendes geschrieben:
Sie stehen da auf ihren widerlichen Demos und wedeln mit dem Grundgesetz. Dabei verstehen sie das Grundgesetz nicht einmal.

Unser Grundgesetz atmet den Geist des Antifaschismus. Die Würde des Menschen - eines jeden Menschen - ist unantastbar.
Natürlich ist die Würde eines jeden Menschen unantastbar. Doch warum meinst Du heute, das Grundgesetz gälte angeblich nur für Staatsbürger Deutschlands?

Auch früher hattest Du schon die korrekte Interpretation gepostet.



Pfiffikus,
der schon immer ein Fan des Grundgesetzes in seiner bisher angewandten Form war
gastli
@Pfiffikus
Das GG betrifft nur Staatsbürger Deutschlands.
Siehe Präampel.
Pfiffikus
Inzwischen wird noch schärfer getrennt. Ein Teil des Backbones, der nach Russland führt, wird abgetrennt. Richtig schwerwiegend wird diese Spaltung, weil die Firma Cogent sogar Ports und IP-Adressräume von Russland zurückverlangen will.

https://www.heise.de/news/Cogent-Fuehren...tz-6540364.html



Pfiffikus,
der befürchtet, dass es dann bald keine Telegram- oder VPN-Verbindungen mehr nach Russland geben kann
Suse
Zitat:
Pfiffikus hat am 07. März 2022 um 14:00 Uhr folgendes geschrieben:
Inzwischen wird noch schärfer getrennt. Ein Teil des Backbones, der nach Russland führt, wird abgetrennt.
...dass es dann bald keine Telegram- oder VPN-Verbindungen mehr nach Russland geben kann

Ich weiß nicht, was das ganze bringen soll.
Um Seiten und Fernsehsender in Russland aufzurufen genügt eine VPN-Verbindung in ein Land außerhalb der EU z.B. Schweiz, Großbritannien oder Türkei. Augenzwinkern
Weiß das die EU nicht. Welche IT-Berater haben die denn?
Oder haben die vor den ganzen Datenverkehr außerhalb der EU zu sperren? Viel Spaß. Lachen
Pfiffikus
Zitat:
Suse hat am 07. März 2022 um 19:52 Uhr folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, was das ganze bringen soll.
Du schreibst es doch selbst.

Zitat:
Um Seiten und Fernsehsender in Russland aufzurufen genügt eine VPN-Verbindung in ein Land außerhalb der EU z.B. Schweiz, Großbritannien oder Türkei. Augenzwinkern
Im Moment ja.


Backbone - auf deutsch Rückgrat - ist sozusagen eine Hauptleitung des Internets. Das kannst Du Dir bildlich als ein armdickes Glasfaserkabel vorstellen, über das ein Großteil des Datenverkehres zwischen einzelnen Teilen dieser Welt abgewickelt wird. Du zu Hause brauchst nur eine einzelne hauchdünne Glasfaser davon.

Wenn sich jetzt noch Level3, Telekom etc. anschließen, dann gibt es kaum noch Leitungen, die aus Russland heraus führen. Dann gibte es keinen Datenverkehr, keine Telefonie, kein Telegram und keinen Mailverkehr mehr zwischen Russland und dem Rest der Welt.
Dann kannst Du zwar ein VPN nach Ägypten aufbauen. Doch wenn in Ägypten keine Daten aus Russland ankommen, weil die Leitungen zwischen Russland und dem Rest der Welt gekappt sind, hast Du wenig von Deinem VPN. Dann kannst Du ägyptische Nachrichten genießen. Ein VPN direkt nach Russland wird dann auch schwierig bis unmöglich.



Pfiffikus,
der hofft, dass Dir die Schwere dieser Grundgesetzverletzung inzwischen deutlich geworden ist
Karlotta
Welche Grundgesetzverletzung????

Im Grundgesetz ist nicht verankert, Nachrichten direkt aus anderen Ländern empfangen zu können.

Lies mal:
Zitat:
Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung