orca
Zitat: |
timabg hat am 17. Oktober 2020 um 06:17 Uhr folgendes geschrieben:
Und experimentelle Wiederbelebung kommt nicht infrage! |
Was ist "experimentelle Wiederbelebung"?
Ich hoffe, Du hast beim Zusammenbrechen noch genug Zeit, Ersthelfer und Rettungskräften Deine Patientenverfügung zu erläutern.
timabg
Ich weiß das es nicht so ist, denn wenn ich im Gelände unterwegs bin fragt mich ohnehin keiner!
Somit bleiben mir und meinem Leben alles erspart was ich mir nicht wünsche..
Verblüfft bin ich aber immer noch über ihre Systhemkonformen Aussagen, Fragen und Aussagen.
Wo ist ihr Kampfgeist geblieben?
Etwa im Urlaub?
orca
Ich bin doch nicht der von uns, welcher Reklame für die neo-"Euthanasie" macht.
Die Patientenverfügung ist genauso abzulehnen wie eine gesetzlich geregelte aktive oder passive "Sterbehilfe", also Patiententötung.
Nicht umsonst versuchen die politischen und propagandistischen Lakaien des Kapitals, die planmäßige Beseitigung unprofitabler BRD-Insassen in immer neuem Gewand als erstrebenswerte Fluchtmöglichkeit vor dem Popanz unnütz verlängerten unsäglichen Leidens, das in der Realität nicht existiert, zu verkaufen.
timabg
Informaton ist strikt von Reklame, oder auch Webung zu trennen.
Nicht weil es hier gegen Regeln verstößt sondern sie und ich- ja einfachalle nicht hier schreiben sollten. Ohne Information, welche alles und jedem Richtung gibt ist Gesellschaft unmöglich.
Informieren sie sich mal. Oder wird ihnen dann mit Werbung geantwortet? Dann vergessen sie aber nicht freundlich zu lächeln! Denn sie sind doch der Hauptdarsteller.
Sie siedeln um? An den Südpol ? Wenn sie Glück haben sind sie dort allein! Und selbst dann kommen sie nicht ohne INFORMATIONEN die ihnen die Natur bietet aus!
Bundesministerium für Gesundheit
timabg
Der Begriff „Euthanasie“ ist in ihrem Verständnis, auch in nachvollziehbarer Weise, mit dem NS-Regime, verbunden.
Aber auch dieser Begriff ist in unterschiedliche Definitionen gefasst.
Es ist zu von mir angesprochenem nicht an aktive Handlung gebunden.
Ich entbinde quasi alle ihrer Schuld.
Wenn sie richtig gelesen hätten, würden sie auch erkannt haben das schmerzstillende Mittel von mir angesprochen sind. Und diese eben so auszuwählen sind, dass das Bewusstsein nicht beeinträchtigt wird.
Auch wenn es unwahrscheinlich sein wird das ich mich im Sterbeprozess an frequentierten Orten aufhalte und Hilfe überhaupt geleistet werden kann, ist es nötig jetzt festzuhalten was ich im Fall der Fälle wünsche, denn im Ernstfall, wenn ich mich also nicht mehr verständlich machen kann, würden Ärzte alles ihnen Mögliche tun, um mein Leben zu erhalten.
Nur leider ist dann meine Definition von Leben keines Falles einbezogen.
Und diese ergibt sich aus einer Verfügung mit wenigen Worten in der Wertvorstellung und ist immer in Relation zu vorstehenden Punkten aufzufassen!
Wollen sie auf den wirtschaftlichen Faktor eingehen der sich im Fall der Umsetzung oder eben Unterlassen dieser ergibt?
In welchem Fall geben sich angesprochene Dinge dem wirtschaftlichen Zweck hin und vor allem, wie ist der Zwiespalt zwischen aktive und passive in diesem Thema zu bewandern?
orca
Zitat: |
timabg hat am 18. Oktober 2020 um 05:17 Uhr folgendes geschrieben:
schmerzstillende Mittel (...) diese eben so auszuwählen sind, dass das Bewusstsein nicht beeinträchtigt wird. |
Die Schmerzwahrnehmung ist stark vom Bewußtsein abhängig, Starke organisch bedingte Schwerzen, die nicht peripher ausschaltbar sind (z.B. durch Leitungsanästhesie), können nur durch zentral wirksame Medikamente unterdrückt werden. Und die beeinträchtigen nunmal das Bewußtsein, weil sie ja das Warnsignal des Körpers unterdrücken SOLLEN.
Das Wasch-mir-den-Pelz-aber-mach-mich-nicht-naß-Prinzip funktioniert leider nicht.
timabg
Du hast immer noch nicht verstanden was ich sagen möchte und schneidest immer wieder andere Grundthemen an.
Wie denkst du reagiert ein Patient, wenn er unter Migräne leidet und der Arzt immer wieder auf den Lärm verweist?
Wenn, zum MRT überwiesen wird und das Klinikum, welches den Schrittmacher implantiert hat, auf ambulante Behandlung verweist.
Ambulant wird mich aber kein Radiologe behandeln und das ist richtig so, denn mein Schrittmacher setzt stationäre Aufnahme voraus.
Weder vor noch zurück.
Mal seh´n, vielleicht schie´m sie mich ja inne Röhre, wenn es eh nicht mehr von Bedeutung ist, ob ich zapple.