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Karlotta hat am 16. August 2022 um 18:29 Uhr folgendes geschrieben:
Gastli schreibt von einem analogen Beispiel. |
nalog? Nein, gastli brachte uns als Beispiel eine Prüfung im Fach Mathe. Da ist gar nüscht analog.
In diesem Fach werden Begründungen, Antwortsätze usw. generell mit voller Punktzahl bewertet, selbst wenn sie gröbste Rechtschreibfehler enthalten, solange der Sinn erkennbar ist und einer mathematisch richtigen Antwort entspricht. Ein angeblich fehlendes oder vorhandenes Binnen-I, ein angeblich fehlendes oder vorhandenes Sternchen und sowas wäre im Fach Mathematik ohnehin nur ein Pillepalle-Fehler, die niemals zu Punktabzug führen würden.
Und ein Mathematik-Lehrer muss sich sehr warm anziehen, wenn sich er solchen Gender-Quatsch in eine Mathematikaufgabe hinein formulieren würde und sich Schüler im Nachgang wegen dieses Punktabzuges beschweren. Und das ist auch gut so!
Deshalb können die Schüler als Autoren ihrer Arbeiten
selbst frei entscheiden, ob sie gendern möchten oder nicht.
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Karlotta hat am 16. August 2022 um 18:29 Uhr folgendes geschrieben:
Wenn der Student bei einem bestimmten Thema zur gendergerechten Sprache aufgefordert war, um volle Punktezahl zu bekommen, dann hat er sich halt wie ein Depp verhalten, wenn er darauf verzichtet hat. |
So intensiv habe ich mich nicht mit dem Kasseler Fall beschäftigt. Im Moment ist es mir unbekannt, um welches Fach es dort ging.
Handelt es sich um Germanistik-Studenten, um angehende Journalisten o.ä., dann haben wir so einen "bestimmten Fall". Bei angehenden Juristen kann ich es mir auch gut vorstellen. Dann ist es voll in Ordnung, wenn die Professoren auch bewerten, ob die Studenten
a) grammatisch richtig schreiben können und
b) ob sie auch gendern können.
Ja, dann ist eine dementsprechende Klausel in der Aufgabenstellung durchaus berechtigt. Keine Frage! Diese Leute müssen in beiden Schreibweisen ausgebildet werden.
Handelte es sich um Facharbeiten in Chemie, Physik, Mathematik, usw., dann wird es für korrekt denkende Menschen schwer, entsprechend formulierte Aufgabenstellungen zu rechtfertigen. Hast Du nähere Informationen zum Inhalt der strittigen Arbeit?
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Karlotta hat am 16. August 2022 um 18:29 Uhr folgendes geschrieben:
Analog dazu verstehe ich das angerissene Beispiel zur Matheaufgabe. Auch da wäre der Student ein Depp, sollte er den Lösungsweg für sich behalten. |
Darum ging es nie.
Wenn in Matheaufgaben der Lösungsweg verlangt wird, ist das
keine fachfremde Anforderung. Selbstverständlich können und müssen dem Schüler dann bei fehlendem Lösungsweg Punkte abgezogen werden. Und in so einem Falle kann der Mathe-Lehrer einer Beschwerde des Schülers äußerst gelassen entgegensehen.
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Karlotta hat am 16. August 2022 um 18:29 Uhr folgendes geschrieben:
Vielleicht war der Student auch nur ein konservativer Queer/Quarkdenker. Die sind so bockige Figuren. |
Dieses Kompliment merke ich mir mal, wenn es um ganz andere Querulanten geht. Du wirst von mir zu gegebener Zeit etwas lesen.
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Karlotta hat am 16. August 2022 um 18:29 Uhr folgendes geschrieben:
Karlotta, die gemerkt wie du dich wieder einmal absichtlich dumm gestellt hast. |
An dieser Stelle muss ich mich nicht im Geringsten verstellen.
Pfiffikus,
der auch in diesem Falle für die Selbstbestimmung der Autoren plädiert