Gewalttat am 09.02.2020 in Gera

Archivar
Sonntagnacht, am 9.2.2020 kam es in der Leipziger Strasse zu einer blutigen Gewalttat. Zwei Männer, 28 und 34 Jahre alt, integre Leute, wurden in der Leipziger Straße von 3 jungen, erheblich alkoholisierten Leuten erst angerempelt, dann massiv geschlagen und mit einem Messer erheblich im Kopf- und Halsbereich verletzt worden.
Bei den Angreifern handelte es sich um Asylbewerber aus Syrien und Afghanistan, 15, 19 und 21 Jahre alt.

Was bewegt solche Leute, die hier bei uns angeblich Schutz wollen, zu solchen verbrecherischen Taten?
Es ist einfach unfassbar und ein Schlag für alle Integrationsbemühungen.
Die drei Täter sind, wie nicht anders zu erwarten, wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
So etwas trägt garantiert dazu bei, das Ansehen und den Respekt gegenüber den Behörden zu stärken.

Quelle: OTZ vom 12.2.2020
Ostthüringer
Zitat:
Archivar hat am 15. Februar 2020 um 12:50 Uhr folgendes geschrieben:
Die drei Täter sind, wie nicht anders zu erwarten, wieder auf freien Fuß gesetzt worden.


Und solche Verbrecher würde die AfD - ZU RECHT - nach einer Haft sofort anschieben!
mth
Zitat:
Archivar hat am 15. Februar 2020 um 12:50 Uhr folgendes geschrieben:
Die drei Täter sind, wie nicht anders zu erwarten, wieder auf freien Fuß gesetzt worden.


Lt. OTZ vom 13.02.2020 wurde Haftbefehl beantragt.

Zitat:
Nach dem Gewaltausbruch Sonntagnacht in der Leipziger Straße in Gera, bei dem in der Folge zwei Männer mit Messerstichen schwer verletzt wurden, hat nun die Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den 15-jährigen Hauptverdächtigen beantragt, berichtet Focus Online. Laut Polizei stammen die drei Verdächtigen aus Syrien und Afghanistan. Am Freitag, um 13 Uhr, soll er dem Haftrichter vorgeführt werden.
gastli
Zitat:
Als wäre der schwere Messerangriff am 9. Februar in der Leipziger Straße nicht schlimm genug gewesen für Opfer und Angehörige: Am Mittwoch tauchte ein Beitrag mit zwei Fotos im sozialen Netzwerk Facebook auf, der aus Versatzstücken des Angriffs auf zwei 28- und 34-jährige Männer einen Vorfall konstruierte, der sich am selben Tag in Gera zugetragen haben soll. Pikant: Wegen der dort gezeigten Fotos gibt es nun ein eigenes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.
[Quelle: https://www.otz.de/regionen/gera/messera...d228487815.html]

Die AfD-Fans können wieder einmal nicht den Hals vollkriegen.
Da geht doch noch was.
do4rd
Naja, wo ich das gelesen hatte, dachte ich auch nur an Fakenews. Jedenfalls ein AfD-Afiner hatte mir das zugeschickt, mein Kommentar dazu, die Kameradschaft wird sich kümmern. Was für ihm sicher ein Schreckmoment war. Er hatte kaum erwartet, das noch andere auch dem B-lager sich der Sache annehmen würden.

Das ist das gleiche wie mit dem Höcke-Wahlplakat, was ja angeblich beschädigt wurde. Es hat keiner mal nachgeschaut, obwohl auf dem Bild der Standort zu sehen war, ob des stimmt. Die meisten liegen zu gerne in ihrer eigenen Seeche, ohne nachzuschauen, ob es wirklich Stimmt.
Archivar
Der Hauptbeschuldigte, ein damals 15jähriger Syrer, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.
Ein gerechtes Strafmaß, wie ich finde.

Nun kommt der BGH des Weges und - hebt das Urteil wieder auf.
Das Srafmaß müsse neu verhandelt werden, denn das seinerzeitige Gericht habe sich nur an einen der beiden Gutachter gehalten und außerdem müsse schließlich auch der Blutalkoholgehalt überprüft und desweiteren festgestellt werden, ob nicht bei der Beurteilung des Tatverhaltens eine mögliche Alkoholgewöhnung zu erörtern sei (Quelle: Süddeutsche Zeitung).

Es kann niemanden verwundern, wenn bei einer derartigen Kuscheljustiz (nicht nur Migranten gegenüber) Recht und Ordnung immer mehr verlottern.

Urteile, die sich im gebotenem Strafrahmen bewegen und eine gewisse Abschreckung vor Nachahmung haben, werden von übergeordneten Instanzen aufgehoben, verwässert und damit dem Rechtsstaat faktisch in den Hintern getreten.

Früher hieß es einmal, Alkohol schütze vor Strafe nicht. Das scheint heute nicht mehr zu gelten. Besoffensein zum Tatzeitpunkt ist offenbar ein Grund für Milde.

Nun dürfen wir gespannt sein, welches Urteil nach der Neuverhandlung ergeht. Vielleicht wird dem Täter zur Auflage gemacht, (und hier greife ich mal auf gastlis jüngst praktizierten Sarkasmus zurück) in Zukunft nur noch mit einem stumpfen Messer unterwegs zu sein?
gastli
Zitat:
Archivar hat am 04. August 2021 um 17:22 Uhr folgendes geschrieben:
Es kann niemanden verwundern, wenn bei einer derartigen Kuscheljustiz (nicht nur Migranten gegenüber) Recht und Ordnung immer mehr verlottern.


Unser Rechtsgefühl ist nicht maßgebend und kann uns selbstverständlich dazu verleiten von "Kuscheljustiz" zu sprechen.

Es ist richtig und gut, wenn tatsächlich Rechtsprechung nach definierten Grundsätzen angewandt wird.
Das ist der Fall.
Meta
Da gebe ich Ihnen Recht gastli, nur leider ist das in viel zu vielen Fällen nicht der Fall, da fallen Verdachtsurteile ohne Ermittlungen, wie nennt man das eigentlich? Überarbeitete Behörden usw., nur im politischen Bereich scheint man da vorsichtiger zu sein.
Archivar
Zitat:
gastli hat am 04. August 2021 um 20:19 Uhr folgendes geschrieben:

Unser Rechtsgefühl ist nicht maßgebend und kann uns selbstverständlich dazu verleiten von "Kuscheljustiz" zu sprechen.

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Ich empfehle dir dazu die Lektüre des Buches "Wenn Deutschland so ******* ist, warum sind Sie dann hier?" von Stephan Zantke, ISBN 978-3-7423-0720-0.
Der Autor ist Richter am AG Zwickau und seit vielen Jahren im Justizdienst.
Er schreibt auf Seite 201:
"Ein Urteil, das am Amtsgericht gefällt wird, kann jederzeit von der nächsthöheren Instanz, dem Landgericht, abgemildert werden. Und das passiert nicht nur gelegentlich. Das passiert täglich. ...... Die Landgerichte lassen eine teilweise nicht nachvollziehbare Milde walten, die den Glauben an eine gerechte Bestrafung des Täters in der Bevölkerung nachhaltig stören kann."

Er erläutert dies an einem Beispiel.
Ein polizeibekannter Täter vergewaltigt eine junge Mutter. Die Frau und ihre Familie litten enorm unter der Tat, die Frau bekam gesundheitliche Probleme.
Das Schöffengericht war milde und verhängte eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Die Strafe für diese Tat kann bis zu 15 Jahren Haft gehen.
Die Berufungsinstanz war noch milder und hob das Urteil auf. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und setzte diese zur Bewährung aus.

Ja, da fällt man vom Glauben an Gerechtigkeit ab. Und es fällt einem das Wort "Kuscheljustiz" ein.
Zu diesem Fazit verleiten uns deutsche Gerichte, die so handeln wie oben beschrieben.
gastli
Zantke ist mir bekannt.
Er ist ein "harter Hund", berüchtigter Vertreter von "Law and Order" und noch dazu trendig rechts.
Da erwarte ich nichts anderes.
Wenn dann dessen Urteile von einem Landgericht wieder kassiert werden müssen.
Aus ehrenamtlicher Tätigkeit unter anderen am Landgericht Gera kenne ich das.
Das kann das zu irrationalem Rechtempfinden bei Nichtjuristen [die weder de Prozessen beiwohnten noch die Urteilsbegründungen kennen] führen.
Leute wie Zantke schreiben es deshalb dann in reißerischen Storys nieder und verdienen noch richtig Geld damit.
Archivar
Hast du das Buch von Zantke gelesen, da du die üblichen linken Schmähparolen gegen ihn teilst oder kennst du es nur vom Hörensagen?
gastli
Bitte, es handelt sich um Kritik an dem Mann.
Nein, ich habe das Buch nicht gelesen.
Ich war zu einer seiner Lesungen [von diesem Machwerk], die ich vor Ende wieder verlassen habe.
Gastli, der den Kerl schon live im Gerichtssaal erlebt hat und gesehen hat, dass eine Lesung alle bisher vorhandenen Eindrücke nur noch weiter verschlimmert.
Archivar
Zitat:
gastli hat am 06. August 2021 um 21:02 Uhr folgendes geschrieben:

Ich war zu einer seiner Lesungen [von diesem Machwerk], die ich vor Ende wieder verlassen habe.


Vielleicht wärest du besser bis zum Schluß geblieben. Möglicherweise hätte Herr Zantke das Kapitel "Die rote Lola" aus seinem Buch gelesen.

Es ist die Geschichte eines jungen Mädchens aus einem konservativen bürgerlichen Elternhaus.

In ihrer Absicht, die Welt besser zu machen, radikalisiert sie sich und findet sich schließlich in linksradikalen Kreisen wieder, in denen sie eine Führungsrolle einnimmt.
Beim Protest gegen eine Demonstration (angemeldet und genehmigt) der NPD wirft sie einen faustgroßen Pflasterstein, trifft mit diesem einen Demonstranten am Kopf.

Aufgrund der vielen Straftaten und vergebenen Chancen, die man ihr eingeräumt hat, sahen die 3 Richter letztendlich keinen anderen Weg, als eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auszusprechen.

Lolas Verteidiger geht in Revision und macht seiner Mandantin klar, dass sie im Unrecht war und eine Straftat begangen hat.
Bei ihr setzt ein Umdenken ein.
Als nach 5 Monaten das Berufungsverfahren beginnt, hat sie sich von der gewalttätigen autonomen Szene gelöst und eine Ausbildung zur Altenpflegerin begonnen.
Ihr Ausbildungsbetrieb stellt ihr ein gutes Zeugnis aus.
Sie räumt ihre Tat ein und entschuldigt sich bei dem Opfer.

Ob dieser Entwicklung entscheidet sich das Gericht, die Jugendstrafe doch noch einmal zur Bewährung auszusetzen.

Das Mädchen hat diese Chance genutzt. Heute ist sie verheiratet, hat eine Tochter und arbeitet als Altenpflegerin.

Wenn nun Herr Zantke tatsächlich der "Richter Gnadenlos" wäre, wie er gerade aus gewissen linken Kreisen bezeichnet wird, hätte es nie dieses Urteil nebst Bewährung gegeben.
Davon bin ich, ohne seinen Verhandlungen beigewohnt zu haben, überzeugt.
Käptn Blaubär
Echt jetzt, Mit so einem rührseligen Quatsch langweilt der Typ seine Zuhörer. Dann lieber doch das Oroiginal "Die rote Lola".

PS: Das Zantke ein Hardliner ist zeigt schon das er genau deswegen für seine "Rechtsprechung" von dem rechten Gesindel bejubelt wird.

Zum Glück, gibt es dann das Rechtsmittel der berufung für die Opfer von Richtern wie Zantke. Ja
Archivar
Falls dir das noch nicht bekannt sein sollte: Jedem Verurteilten steht das Mittel der Berufung offen. Das hat nichts mit dem Richter zu tun.
Das war zu Zeiten, als die berüchtigte Hilde Benjamin noch das Zepter schwang, natürlich nicht möglich.
Insofern kann man heute schon von einem Fortschritt sprechen.

Du wirst das Buch natürlich nicht gelesen haben und deine Meinung zum Richter Zantke ist nichts als das Nachplappern aufgeschnappter Latrinenparolen.

Das macht aber nichts, denn das ist bei dir Methode.
Käptn Blaubär
Zitat:
Archivar hat am 13. August 2021 um 18:10 Uhr folgendes geschrieben:
Du wirst das Buch natürlich nicht gelesen haben ......


Logisch. Ich verschwende keine Lebenszeit an Schundliteratur. Die brauchen Rechte und Konservative Leute als Bestätigung und um ihre Resentiments zu pflegen. Ja
So weit runter begebe ich mich nicht, nachdem ich den Kerl live erlebt habe.
Archivar
Nun, es verlangt ja auch keiner, dass du dieses Buch liest.

Wenn dir die alte Parteiliteratur aus den 1970er und 80er Jahren genügt, dann soll es eben so sein.
Archivar
Anfang August 2021 wurde im Hofwiesenpark eine junge Frau vergewaltigt (OTZ berichtete).

Heute schreibt OTZ, dass es gelungen sei, zwei Täter zu ermitteln und zu verhaften.
Es handelt sich um zwei Syrer, 24 und 22 Jahre alt.

Abgesehen davon, dass es sich hier nur um einen Einzelfall handeln kann und die Bengels sicherlich noch unter diversen Traumata leiden, bin ich mal auf das Urteil gespannt, so es denn jemals veröffentlicht wird.

Um dem Gericht mal einen Anhaltspunkt zu geben, wie anderswo in solchen Fällen geurteilt wird, zitiere ich mal eine Meldung aus der Costa Blanca Zeitung vom 21.7.2021.

"Callosa d`Sarria - Das Landgericht Alicante hat vier Männer aus Callosa wegen der Gruppenvergewaltigung einer 19-jährigen in der Silvesternacht 2018/19 zu Haftstrafen von 14 und 18 Jahren verurteilt..."

DAS ist mal ein Maßstab, wie mit solchen Drecksäcken umgegangen werden sollte, unabhängig natürlich von der Nationalität der Täter.

Das wird aber die weichgespülte deutsche Kuscheljustiz nie zuwege bringen.

Im Gegenteil, wie t-online soeben meldet, hat es ein 2019 abgeschobener afghanischer Vergewaltiger geschafft, sich von der Bundeswehr wieder nach Deutschland fliegen zu lassen.

Natürlich darf er nicht abgeschoben werden, weil ihm im Heimatland vielleicht Ungemach droht. Soll er halt hier seine Straftaten fortsetzen, ist ja nicht so schlimm.
Zum Artikel siehe hier:

https://www.t-online.de/nachrichten/pano...eutschland.html
gastli
Zitat:
Archivar hat am 03. September 2021 um 17:19 Uhr folgendes geschrieben:
Anfang August 2021 wurde im Hofwiesenpark eine junge Frau vergewaltigt (OTZ berichtete).

Heute schreibt OTZ, dass es gelungen sei, zwei Täter zu ermitteln und zu verhaften.
Es handelt sich um zwei Syrer, 24 und 22 Jahre alt.


1. Hat absolut nichts mit dem Thema hier zu tu.
Deshalb bitte ein neues Thema eröffnen.

Zitat:
Archivar hat am 03. September 2021 um 17:19 Uhr folgendes geschrieben:Abgesehen davon, dass es sich hier nur um einen Einzelfall handeln kann und die Bengels sicherlich noch unter diversen Traumata leiden, bin ich mal auf das Urteil gespannt, so es denn jemals veröffentlicht wird.


2. Ich auch.

Zitat:
Archivar hat am 03. September 2021 um 17:19 Uhr folgendes geschrieben:
"Callosa d`Sarria - Das Landgericht Alicante hat vier Männer aus Callosa wegen der Gruppenvergewaltigung einer 19-jährigen in der Silvesternacht 2018/19 zu Haftstrafen von 14 und 18 Jahren verurteilt..."

DAS ist mal ein Maßstab, wie mit solchen Drecksäcken umgegangen werden sollte, unabhängig natürlich von der Nationalität der Täter.

Das wird aber die weichgespülte deutsche Kuscheljustiz nie zuwege bringen.


3. Das ist eben kein Maßstab.
Einen "Maßstab" kann und darf es nicht geben.
Die Ausdrücke "weichgespült" und "Kuscheljustiz" sind rein subjektiv.

Zitat:
Archivar hat am 03. September 2021 um 17:19 Uhr folgendes geschrieben:
Im Gegenteil, wie t-online soeben meldet, hat es ein 2019 abgeschobener afghanischer Vergewaltiger geschafft, sich von der Bundeswehr wieder nach Deutschland fliegen zu lassen.

Natürlich darf er nicht abgeschoben werden, weil ihm im Heimatland vielleicht Ungemach droht. Soll er halt hier seine Straftaten fortsetzen, ist ja nicht so schlimm.
Zum Artikel siehe hier:

https://www.t-online.de/nachrichten/pano...eutschland.html


Siehe 1.
Archivar
Ist es dir lieber, zu jedem Vorfall ein eigenes Thema zu eröffnen?
Wie unübersichtlich soll denn die Themenschwemme hier noch werden?

Und was das Urteil in Spanien betrifft: Zieh dich nicht unbedingt an den 14 und 18 Jahren hoch, das Urteil zeigt aber deutlich, dass die spanische Justiz, im Gegensatz zur deutschen, gerade bei solchen Verbrechen keinen Spaß versteht. Und das ist der Maßstab!