Das Recht auf Arbeit

Pfiffikus
Wenn jemand ein "Recht auf Arbeit" einfordert (gemeint ist das Recht auf einen Arbeitsplatz), so gehört der Vollständigkeit halber natürlich dazu, gegen wen dieses Recht geltend gemacht werden soll.

- Gegen den erstbesten Unternehmen, bei dem man auf der Jobsuche vorspricht?
- Gegen den Berater bei der ARGE?
- Gegen die Kanzlerin?
- ...?


Pfiffikus,
der diesen Teil der Forderung bisher nicht gefunden hat
Bernhard P.
Zitat:

Zitat:
Wenn jemand ein "Recht auf Arbeit" einfordert (gemeint ist das Recht auf einen Arbeitsplatz), so gehört der Vollständigkeit halber natürlich dazu, gegen wen dieses Recht geltend gemacht werden soll.


Gegenüber dem Staat, sprich Politik muss dieses Recht gesetzlich einforderbar sein. Da aber im Kapitalismus die marxsche Forderung die Politik im Primat über die Ökonomie zu stellen nicht verwirklicht wird funktioniert das im Kapitalismus nicht. Folgerichtig, um das Recht auf Arbeit zu gewähren muss eindeutig der Kapitalismus abgeschafft werden.

Ich denke ich hatte es schon zur Genüge dargelegt. Nur der Vollständigkeit halber.
Pfiffikus
Zitat:
mcbernie hat am 14. Januar 2008 um 12:45 Uhr folgendes geschrieben:

Gegenüber dem Staat, sprich Politik muss dieses Recht gesetzlich einforderbar sein.

wer ist eigentlich die "Politik"? Meinst du einen Politiker?
Der Staat - da wären der Bund, das Land Thüringen oder die Stadt Erfurt für dich zuständig. Wer sollte dir denn einen Arbeitsplatz geben müssen?

Du begehrst einen Arbeitsplatz, zu dem ein Arbeitsvertrag gehört. Wer sollte denn nun gesetzlich verdonnert werden, dein Vertragspartner für deinen Arbeitsvertrag zu werden?


Zitat:
Da aber im Kapitalismus die marxsche Forderung die Politik im Primat über die Ökonomie zu stellen nicht verwirklicht wird funktioniert das im Kapitalismus nicht. Folgerichtig, um das Recht auf Arbeit zu gewähren muss eindeutig der Kapitalismus abgeschafft werden.

Auch diese Ausführungen helfen bei der Suche nach einem Vertragspartner nicht weiter.


Pfiffikus,
der das aus deinen Ausführungen noch nicht so deutlich herauslesen konnte
herrenlos
Zitat:
mcbernie hat am 14. Januar 2008 um 12:45 Uhr folgendes geschrieben:
Da aber im Kapitalismus die marxsche Forderung die Politik im Primat über die Ökonomie zu stellen nicht verwirklicht wird funktioniert das im Kapitalismus nicht.


abgesehen von deiner verqueren formulierung, konnte ich dazu nichts finden - hilfst du mir bitte?

und

wäre das nicht eigentlich die umkehr des marx´schen gedankens, dass das gesellschaftliche sein das gesellschaftliche bewusstsein bestimmt?

und

ist es nicht gerade eine forderung der neoliberalen den primat der politik vor der wirtschaft zu sichern?

verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt
U.Walluhn
Zitat:
Welche Partei hat sich denn das Recht auf Arbeit auf die Fahnen geschrieben, keine weil alle wissen das dieser Wunsch illusorisch ist denn ein Recht auf Arbeit setzt im Gegenzug eine Pflicht zur Arbeit voraus.

Falsch.
Das Recht auf angemessene Arbeit zur Sicherung seiner Lebensexistenz ist ein grundlegendes Menschenrecht, formuliert in der Genfer Konvention. In einer zivilisierten Nation muss dieses Grundrecht für jeden Bürger umsetzbar sein, dass heißt, jeder Bürger muss in die Lage versetzt werden, angemessene Arbeit aufnehmen zu können. Dies hat mit Arbeitspflicht überhaupt nichts zu tun. Das Grundrecht auf Arbeit kollidiert allerdings mit dem grundlegenden Profitstreben des Großkapitals, dass immer mehr Menschen im gesellschaftlichen Reproduktionsprozess überflüssig macht.
Pfiffikus
Jetzt hab ich den Beitrag vom Herrn Walluhn zweimal gelesen. Aber ich habe immernoch nicht erkennen können, gegen wen ich bzw. vielmehr mcbernie dieses Recht geltend machen kann. Wer soll denn verdonnert werden, mit ihm einen Arbeitsvertrag abzuschließen?


Pfiffikus,
der nur mal daran erinnert, dass auf potentielle Unternehmer, die ihm einen solchen Arbeitsplatz geben (Arbeitgeber) noch Mindestlohnforderungen zukommen könnten
Herasun
Zitat:
Pfiffikus hat am 14. Januar 2008 um 12:21 Uhr folgendes geschrieben:

Wenn jemand ein "Recht auf Arbeit" einfordert (gemeint ist das Recht auf einen Arbeitsplatz), so gehört der Vollständigkeit halber natürlich dazu, gegen wen dieses Recht geltend gemacht werden soll.


Das versteh`ich nicht.
Ein Recht fordere ich doch zunächst für jemanden ein.
Die Frage ist nur, welche Instanz für meine rechtliche Forderung zuständig ist und natürlich, ob es eine gesetzliche Grundlage auf Gewährung dieses Rechts gibt.

Wenn es in der BRD aber kein Recht auf Arbeit gibt, macht diese Forderung wenig Sinn (ob nun für oder gegen jemanden).
Anders sieht es mit der Forderung nach der Einführung eines solchen Rechts aus.
Da aber auch diese in einem kapitalistischen System nichts als Illusion ist, muß es wohl `ne andere Lösung geben.
Pfiffikus
Zitat:
Herasun hat am 14. Januar 2008 um 21:51 Uhr folgendes geschrieben:

Ein Recht fordere ich doch zunächst für jemanden ein.

Ein Arbeitsvertrag ist eine zweiseitige Willenserklärung. Daraus ziehen üblicherweise beide Vertragsparteien einen Vorteil. Für den einen ist es die Tatsache, dass ihm jemand bei der Erfüllung der Arbeitsaufgaben, die zu erledigen sind, der andere helfend zur Seite steht. Für den anderen steht zumeist der Fakt im Vordergrund, dass man vom Entgelt den Lebensunterhalt bestreiten kann.

Dass zwischen einem potentiellen Arbeitgeber und McBernie diese Interessen stark unterschiedlich ausgeprägt sind, ist uns beiden wohl bewusst. Deshalb wäre ein Arbeitsvertrag wohl ein Segen für McBernie, deshalb hast du das rot markiert. Aber das darf uns den Blick nicht darauf verstellen, dass ein Arbeitsvertrag wie jeder Vertrag mindestens zwei Vertragspartner braucht. Und für die Arbeitgeberseite dieses Vertrages scheint sich, wie ich dem Forum hier entnehme, im Moment kein Freiwilliger zu finden.
Das betrifft nicht nur ihn, sondern viele Leute. Nur ein Teil von ihnen trägt selbst Schuld daran.


Zitat:
Herasun hat am 14. Januar 2008 um 21:51 Uhr folgendes geschrieben:

Die Frage ist nur, welche Instanz für meine rechtliche Forderung zuständig ist und natürlich, ob es eine gesetzliche Grundlage auf Gewährung dieses Rechts gibt.

Die Instanz könnte die ARGE sein. Aber auch diese käme nicht umhin, einen zweiten Vertragspartner zu finden oder selber als solcher zur Verfügung zu stehen.


Zitat:
Herasun hat am 14. Januar 2008 um 21:51 Uhr folgendes geschrieben:

Anders sieht es mit der Forderung nach der Einführung eines solchen Rechts aus.

Genau. Spätestens dann muss klar werden, wer als Vertragspartner in Frage kommt. Und genau diese Frage wird zum Problem, wenn es um die Vermittlung der Leute geht, denen die Arbeit nicht ihre erste Lebensaufgabe ist.


Pfiffikus,
der befürchtet, dass es da eine ganze Reihe Schwarzer Peter zu verteilen gibt
Bernhard P.
Zitat:

Zitat:
Wenn es in der BRD aber kein Recht auf Arbeit gibt, macht diese Forderung wenig Sinn (ob nun für oder gegen jemanden).
Anders sieht es mit der Forderung nach der Einführung eines solchen Rechts aus.
Da aber auch diese in einem kapitalistischen System nichts als Illusion ist, muß es wohl `ne andere Lösung geben.


Ich behaupte mal das es im Kapitalismus dazu keine Lösung gibt das Recht auf Artbeit einzufordern eben aus den von mir genannten Gründen. Da ich aber das Recht uaf Arbeit als eines der grundlegenden Menschenrechte ansehe ist schon allein aus diesem Grund ein Systemwechsel nötig. Wie und gegen wen dieses Recht dann eingefordert werden soll habe ich alles beschrieben. Man muss es nur lesen.
U.Walluhn
An diesem Beispiel zeigt sich, wie eng doch alle Themen verzahnt sind. Auch erkenne ich in den Denkansätzen von Pfiffikus ein Herangehen von der ganz falschen Seite. Ich versuche es noch mal ganz langsam und schrittweise zu erklären:
1. Das Recht auf angemessene Erwerbsarbeit ist ein unteilbares Menschenrecht.
2. Die Unternehmer im Kapitalismus stellen nicht genügend Arbeitsplätze zur Verfügung oder können es systembedingt objektiv gar nicht. Dies sei jetzt dahingestellt. Ich unterstelle vereinfachend einmal nicht, sie wollen nicht, sondern sie können aus ökonomischen Gründen nicht.
3. Folgerichtig ist der Staat in der Pflicht, diese Arbeitplätze zu schaffen.
4. Der kapitalistische Staat aber will es nicht, da er primär das Machtinstrument des Großkapitals ist. Anderenfalls würde er den Kapitalismus an sich in Frage stellen.
5. Folgerichtig ist ein Systemwechsel erforderlich, das Menschenrecht auf Arbeit zu verwirklichen.
Wir sprechen von Deutschland, nicht von China - um Missverständnissen vorzubeugen.
Der Arbeitsvertrag hat hiermit zunächst überhaupt nichts zu tun. Er ist eine zweiseitige juristische Willenserklärung auf eine bestimmte Leistung und Gegenleistung, wie jeder andere Vertrag auch.
Bernhard P.
Zitst:

Zitat:
abgesehen von deiner verqueren formulierung, konnte ich dazu nichts finden - hilfst du mir bitte?


Was willst du damit sagen? Willst du Marx anzweifeln?
Alles andere habe ich gesagt.

Fazit:
Ein Recht auf Arbeit lässt sich im Kapitalismus nicht verwirklichen was nicht für dieses System spricht sondern dagegen.
herrenlos
Zitat:
U.Walluhn hat am 15. Januar 2008 um 03:32 Uhr folgendes geschrieben:

5. Folgerichtig ist ein Systemwechsel erforderlich, das Menschenrecht auf Arbeit zu verwirklichen.
Wir sprechen von Deutschland, nicht von China - um Missverständnissen vorzubeugen.


ah, ein chinese hat also nicht die gleichen menschenrechte?

im übrigen meine ich, dass das recht auf arbeit tatsächlich als recht verankert gehörte; es ließe sich m.e. auch verwirklichen, wenn es politisch gewollt wäre und der staat die rahmenbedingungen schaffen wollte; stichwort: arbeitszeitverkürzung
Pfiffikus
Moinsen!

Zitat:
U.Walluhn hat am 15. Januar 2008 um 03:32 Uhr folgendes geschrieben:

Auch erkenne ich in den Denkansätzen von Pfiffikus ein Herangehen von der ganz falschen Seite.

Interessant. Der Herr Walluhn hat hier schon die Deutungshoheit ergriffen?

Wäre es nicht angemessener, zu schreiben: "Ich persönlich meine, dass der Pfiffikus von der falsche Seite herangegangen ist."


Ansonsten meine ich, dass ein unteilbares Menschenrecht auf Arbeit vor allem deshalb eingefordert wird, damit der Mensch durch das Entgelt für seine Arbeit seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Allein das ist Sinn und Zweck dieser Forderung.

In der Tat sin in der heutigen Gesellschaft nicht genügend Arbeitsplätze für alle Arbeitswilligen da. Aber an dessen Stelle hat der Staat einen finanziellen Ausgleich gesetzt, ALG1 bis HartzIV. Über die Höhe lässt sich an anderer Stelle streiten. Das Menschenrecht auf Absicherung ist demnach erfüllt.

Und wer darüber hinaus arbeiten möchte, um seinem Leben einen Sinn zu geben - auch das ist uneingeschränkt möglich. Eben im ehrenamtlichen Bereich.


Pfiffikus,
der aus diesem Grunde meint, dass der Kapitalismus nicht unbedingt "folgerichtig" abgeschafft werden muss
holgersheim
Zitat:
U.Walluhn hat am 15. Januar 2008 um 03:32 Uhr folgendes geschrieben:
1. Das Recht auf angemessene Erwerbsarbeit ist ein unteilbares Menschenrecht.
2. Die Unternehmer im Kapitalismus stellen nicht genügend Arbeitsplätze zur Verfügung oder können es systembedingt objektiv gar nicht. Dies sei jetzt dahingestellt. Ich unterstelle vereinfachend einmal nicht, sie wollen nicht, sondern sie können aus ökonomischen Gründen nicht.
3. Folgerichtig ist der Staat in der Pflicht, diese Arbeitplätze zu schaffen.
4. Der kapitalistische Staat aber will es nicht, da er primär das Machtinstrument des Großkapitals ist. Anderenfalls würde er den Kapitalismus an sich in Frage stellen.
5. Folgerichtig ist ein Systemwechsel erforderlich, das Menschenrecht auf Arbeit zu verwirklichen.


Zu 3.
Ich denke das kann kein Staat leisten.
Was aber der Staat leisten kann und muss ist das was @Pfiffikus anführt.

Zitat:
Pfiffikus hat am 15. Januar 2008 um 09:22 Uhr folgendes geschrieben:
In der Tat sin in der heutigen Gesellschaft nicht genügend Arbeitsplätze für alle Arbeitswilligen da. Aber an dessen Stelle hat der Staat einen finanziellen Ausgleich gesetzt, ALG1 bis HartzIV. Über die Höhe lässt sich an anderer Stelle streiten. Das Menschenrecht auf Absicherung ist demnach erfüllt.

Und wer darüber hinaus arbeiten möchte, um seinem Leben einen Sinn zu geben - auch das ist uneingeschränkt möglich. Eben im ehrenamtlichen Bereich.


Pfiffikus,
der aus diesem Grunde meint, dass der Kapitalismus nicht unbedingt "folgerichtig" abgeschafft werden muss


Hier ist auch meiner Meinung nach der Ansatz für Lösungen zu suchen. Die ausreichende Versorgung der aus dem Erwerbsarbeitsprozess ausgegliederten Menschen mit allen Gütern muss gewährleistet werden. In einer Höhe die den sozialen Frieden innerhalb einer Gesellschaft nicht gefährdet. Die Zahl der Menschen die so versorgt werden müssen wird sich in den nächsten Jahrzehnten durch weitere starke Abnahmen der Erwerbsarbeit ständig erhöhen. Die politische Kraft, die das erkennt und Lösungen findet wird in Zukunft als entscheidend angesehen werden.
Bernhard P.
Man kann es drehen und wenden wie man will Hartz IV ist für die Menschenwürde zu wenig. Die Löhne in einigen Unternehmen allerdings auch. Dennoch macht es mich nachdenklich wenn das BSP nachweislich in der BRD immer mehr zunimmt wieso immer weniger für soziale Absicherungen übrig bleibt. Wo verschwindet denn dann eurer Meinung nach das viele Geld?
herrenlos
Zitat:
Pfiffikus hat am 15. Januar 2008 um 09:22 Uhr folgendes geschrieben:
Ansonsten meine ich, dass ein unteilbares Menschenrecht auf Arbeit vor allem deshalb eingefordert wird, damit der Mensch durch das Entgelt für seine Arbeit seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Allein das ist Sinn und Zweck dieser Forderung.

In der Tat sind in der heutigen Gesellschaft nicht genügend Arbeitsplätze für alle Arbeitswilligen da. Aber an dessen Stelle hat der Staat einen finanziellen Ausgleich gesetzt, ALG1 bis HartzIV. Über die Höhe lässt sich an anderer Stelle streiten. Das Menschenrecht auf Absicherung ist demnach erfüllt.

Und wer darüber hinaus arbeiten möchte, um seinem Leben einen Sinn zu geben - auch das ist uneingeschränkt möglich. Eben im ehrenamtlichen Bereich.

Pfiffikus,
der aus diesem Grunde meint, dass der Kapitalismus nicht unbedingt "folgerichtig" abgeschafft werden muss


nach meinem verständnis ist arbeit eben mehr, als nur möglichkeit, entgelt für den lebensunterhalt zu erwerben; arbeit sozialisiert, arbeit verschafft erfolg(serlebnisse), arbeit bildet usw.

nach meinem verständnis sind auch in der heutigen gesellschaft genügend arbeitsplätze vorhanden, sie sind nur ungerecht verteilt, ich meine, dass bei angemessener reduzierung der regulären arbeitszeit und bei einem generellen verbot von überstunden nicht nur arbeit für alle, sondern auch arbeitsplätze für alle da sind

sich ehrenamtlich zu egagieren ist zwar eine (löbliche) sache, hat aber mit arbeit, wie wir es hier diskutieren nichts zu tun; wenn aber die allgemeine arbeitszeit reduziert ist, hat jeder auch mehr freizeit (das reich, wo die freiheit erst beginntgroßes Grinsen ) und damit auch mehr möglichkeiten und vermutlich auch mehr lust, ein ehrenamt zu bekleiden
aeffchen
Da wird bestimmt glaicheiner kommen und sagen "Für die verschiednen Berufe gibt es unterschiedlich viel ausgebildete Leute und somit ist eine gleiche Arbeitszeit in verschiedenen Bereichen unmöglich"

Ist ja auch richtig die Aussage.

Dennoch stimmt es schon dass mit einer Arbeitszeitverkürzung und einen Verbot bzw hoher Versteuerung der Überstunden durch den Arbeitgeber, die Arbeitsplätze geschaffen werden könnten.

natürlich wird in den Berufen wo es nicht genügend ausgebildete Kräfte gibt eine höhere Arbeitszeit anstehen. Aber dafür können die ja auch ein entsprechend höheres gehalt haben. Es muss ja nicht gleich übertrieben werden.
Pfiffikus
Zitat:
herrenlos hat am 15. Januar 2008 um 13:14 Uhr folgendes geschrieben:


nach meinem verständnis ist arbeit eben mehr, als nur möglichkeit, entgelt für den lebensunterhalt zu erwerben; arbeit sozialisiert, arbeit verschafft erfolg(serlebnisse), arbeit bildet usw.

Und das ist auch der Hauptgrund, weshalb von vielen Leuten das "Recht auf Arbeit" als unteilbares Menschenrecht eingefordert wird?

Die Leute gehen hier Montag für Montag (in Erfiurt wohl donnerstags) hauptsächlich deshalb auf die Straße, um allen Menschen Erfolgserlebnisse zu verschaffen? Das Bestreiten des Lebensunterhalts soll mindestens zweitrangig sein?

Ja, wenn das so wäre, dann hätten der Herr Walluhn und mcbernie ja Recht. Danke für die Aufklärung.


Pfiffikus,
der das bisher völlig anders gesehen hatte
herrenlos
Zitat:
Pfiffikus hat am 15. Januar 2008 um 16:11 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
herrenlos hat am 15. Januar 2008 um 13:14 Uhr folgendes geschrieben:
nach meinem verständnis ist arbeit eben mehr, als nur möglichkeit, entgelt für den lebensunterhalt zu erwerben; arbeit sozialisiert, arbeit verschafft erfolg(serlebnisse), arbeit bildet usw.

Und das ist auch der Hauptgrund, weshalb von vielen Leuten das "Recht auf Arbeit" als unteilbares Menschenrecht eingefordert wird?

Die Leute gehen hier Montag für Montag (in Erfiurt wohl donnerstags) hauptsächlich deshalb auf die Straße, um allen Menschen Erfolgserlebnisse zu verschaffen? Das Bestreiten des Lebensunterhalts soll mindestens zweitrangig sein?

Ja, wenn das so wäre, dann hätten der Herr Walluhn und mcbernie ja Recht. Danke für die Aufklärung.

Pfiffikus,
der das bisher völlig anders gesehen hatte


nun bin ich diejenige, die baff ist: diesen stil des "wort-im-munde-umdrehen- war ich hier im forum bisher immer nur von anderen gewöhnt, pfiffikus hatte sich wohltuend durch seine sachlich-schelmische art und weise hervorgetan; na ja, jeder kann ja mal ´nen schlechten tag erwischen ....

wo also liest du bei mir, dass arbeit hauptsächlich die von mir erwähnten auch-effekte verschafft? und wo steht bei mir, dass das entgelt zweitrangig ist?
die_gute_fee
Ich sehe keine Chance, ein "Recht auf Arbeit" praktisch umzusetzen, weder im sog. Kapitalismus, noch in anderen Systemen.
Ich sehe Arbeit auch als mehr an, als bloße Erwerbsarbeit. Es ist aber illusorisch anzunehmen, man könne dafür sorgen, dass jeder genau die Arbeit bekommt, die er gerne möchte (im Hinblick auf Selbtsverwirklichung usw.) und dafür auch noch ausreichend entlohnt wird. Ich sehe auch die schon angesprochene Gefahr, dass sich das "Recht" schnell zur Pflicht verkehrt, so wie es beispielsweise in der DDR war.
Der vorgeschlagene Abbau von Überstunden und Wochenarbeitszeit wäre theoretisch ein guter Weg, zumal man dann mehr Zeit für ehrenamtliche Arbeit oder ein Hobby hätte, was in Richtung Selbstverwirklichung einen gewissen Ausgleich bringt. Dummerweise müssen aber die Unternehmen hierzulande auch international halbwegs konkurrenzfähig sein, was sich mit dem Abbau der Wochenarbeitszeit bei gleichzeitiger Einstellung weiterer Arbeitskräfte nicht verträgt - es sei denn man schafft die Arbeitgeberanteile bei den Sozialversicherungen, KV etc) ab.

Und dann bleibt da noch die Frage von Pfiffikus...