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Gelten für Feindstaaten Völkerrecht und Menschenrechte?
Eine Recherche im Internet
Suche: Feindstaat Völkerrecht Menschenrecht
Hier findet man in Kurzform das Wesentlichste:
http://www.verlag-dr.de/Politik/Gp-1/Feindstaat.htm
Zitat: |
Die betreffenden Mächte haben das Recht, den Begriff ‚Angriffspolitik‘ selbst auszulegen, und werden hierbei auch nicht an die Angriffsdefinition der Vereinten Nationen von 1974 (Res. 3314 (XXIX) vom 14.12.1974) gebunden. Damit könnte nach Art. 53 bereits eine politische Tendenz, die weder völkerrechtliche Positionen gefährdet, noch auf die vom Völkerrecht anerkannten Rechte dritter Staaten einwirkt – etwa die Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht oder das Recht auf Heimat –, sämtliche Zwangsmaßnahmen des Völkerrechts in Gang setzen.» |
Damit ist das wesentlichste gesagt. Wie sah es denn nach den DDR Anerkennungsverfahren für die DDR diesbezüglich aus?
Die DDR war ja nicht der Nachfolgestaat des 3. Reiches sondern wurde neu 1949 ca 1 Jahr nach der BRD, dem Nachfolgestaat des 3. Reiches gegründet.
Wie konnten wir nur so dumm sein und uns mit einem Feindstaat zusammentun?
Dazu fehlte den Ostdeutschen vollkommen das Wissen darüber, sie wurden zuvor nie aufgeklärt.
Deshalb wäre die von Kohl angebotene Konföderation das gerade noch ertragbare gewesen.
Hatten wir dabei nichts zu entscheiden? Oder gab es für uns keine Möglichkeit der Entscheidung durch Wahl?
War die DDR Feindstaat oder nicht?
Ende der 80ziger Jahre war die DDR von 173 Staaten anerkannt. Sie galt also als selbständiger Staat und war nicht Nachfolgerstaat des 3. Reiches, wie die BRD.
http://ddr-kabinett-bochum.blogspot.com/
http://ddr-kabinett-bochum.blogspot.com/...-billionen.html
Zitat: |
"Westen schuldet Osten etwa 8 Billionen D-Mark" - Interview mit Ökonom Klaus Blessing |