gastli
Das Dokument:
EU-Richtlinie zum "Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt"
http://www.europarl.europa.eu/doceo/docu...-271-271_DE.pdf
Jeder kann sich ausmalen, was diese unsägliche Richtlinie für Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit bedeutet.
Wenn sich ein Forum-User hier mit irgendeinem Artikel der FAZ, SPON oder .... auseinandersetzen will, fällt es weg Passagen auch nur zu zitieren.
Was bleibt ist, dass man alles irgendwie umschreiben muss.
Praktisch ohne die Worte genau so zu bringen, wie sie vom Urheber ursprünglich gesetzt wurden.
Was für ein Unsinn.
gastli
Zitat: |
Zivilgesellschaft wirkt
Kein Leistungsschutzrecht in der Schweiz
Im Februar hatte die zuständige Ständeratskommission in der Debatte zum Urheberrecht überraschend ein Leistungsschutzrecht für Verlage beschlossen. Der Vorstoss sah eine Linksteuer vor, die gravierender sein sollte als das, was die EU in der Zwischenzeit beschlossen hat. In der Folge hat sich in kürzester Zeit eine Allianz für ein faires Urheberrecht in der Schweiz gegründet, die sich mit aller Kraft gegen das selbstzerstörerische Vorhaben wehrt.
Am 23. März haben dann auch in Zürich über 1’000 Personen gegen die Urheberrechtsreform in der EU und der Schweiz demonstriert. Zwei Tage später waren wir in die zuständige Kommission im Ständerat eingeladen, um unsere Kritik am Leistungsschutzrecht und am Lichtbildschutz zu äussern – nachdem wir es zuvor bereits geschafft hatten, dass der Ständerat das Gesetz in die Kommission zurückgewiesen hat. Gestern hat diese nun beschlossen, auf das Vorhaben zu verzichten:
Anders als in der EU soll in der Schweiz vorerst kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden. Das hat die zuständige Ständeratskommission beschlossen.
Der Entscheid der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) fiel einstimmig, wie Kommissionspräsident Ruedi Noser (FDP/ZH) am Montagabend vor den Medien in Bern sagte.
Die Kommission ist dabei unserem Hauptargumenten gefolgt:
Angesichts der Krise der Medien seien ihr die zusätzlichen Bestimmungen zunächst sinnvoll erschienen, sagte Kommissionspräsident Ruedi Noser (FDP/ZH). Die nähere Prüfung habe aber ergeben, dass sie sogar kontraproduktiv sein könnten. Sie könnten dazu führen, dass die Internet-Plattformen die Hinweise nicht mehr anzeigten. […]
Die Schweiz soll also abwarten und die laufende Urheberrechtsrevision ohne Leistungsschutzrecht durchführen. Der Bundesrat soll aber die Entwicklung in der EU verfolgen und das Schweizer Recht unter diesem Gesichtspunkt überprüfen. Das will die WBK mit einem Postulat verlangen. Schwerpunkt des Berichts soll die Situation der Verleger und Medienschaffenden sein.
Dies ist ein grossartiger Erfolg. Vielen Dank an alle, die dies möglich gemacht haben! |
[Quelle:
https://www.digitale-gesellschaft.ch/201...llschaft-wirkt/]
So einfach kann das sein.
gastli
Zitat: |
Alles für die Katz: EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unwirksam
Sechs Jahre nach seiner Einführung durch die schwarz-gelbe Koalition heben die EU-Richter das Leistungsschutzrecht wieder auf. Der Grund: Deutschland hat das Gesetz nicht ordnungsgemäß in Brüssel gemeldet. Dabei hätte es die damalige Regierung besser wissen müssen. |
[Quelle:
https://netzpolitik.org/2019/alles-fuer-.../#spendenleiste]
So weit die gute Nachricht.
Die Schlechte: Es gilt weiter das EU-Leistungsschutzrecht.
Ostthüringer
Auszug aus dem aktuelles Rundschreiben von Andreas Jürgensen, Leiter der Initiative „Foren gegen Upload-Filter“.
Liebe Kollegen Forenbetreiber,
aus gegebenem Anlass ein kurzes Update, was in Dingen „Foren gegen Upload-Filter“ in den letzten Monaten passiert ist.
Die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie läuft – in sog. Stakeholder Gesprächen in Brüssel und in der deutschen Politik in Berlin.
Wie alles ausgehen will, ist nachwievor ungewiss, aber es gibt auch gute Nachrichten:
Eine wirklich gute und aktuelle Nachricht vorab:
Gutachten: Artikel 13/17 grundrechtswidrig
Ein Gutachten von Prof. Dr.Gerald Spindler (Medienrechtler an der Uni Göttigen), das die Bundestagsfraktion der Grünen in Auftrag gegeben hat, kommt zu den Schluss, dass sich Artikel 17 nicht umsetzen lässt, ohne gegen Europäische Grundrechte zu verstoßen.
Hier das komplette Gutachten (PDF mit 73 Seiten komplexer Argumentation):
https://www.gruene-bundestag.d…errechtsrichtlinie_01.pdf
Auf Golem findet sich eine gute Zusammenfassung:
https://www.golem.de/news/guta…widrig-2001-146397-2.html
Was außerdem geschah:
Stellungnahme „Foren gegen Uploadfilter“ im Gesetzgebungsverfahren
Bereits im August habe ich für unsere Initiative eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, die auch vom Bundesjustizministerium auf der Website angezeigt wird:
https://www.bmjv.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=2
...
Gruß aus Bonn
Andreas Jürgensen
gastli
Was macht man eigentlich, wenn das sogenannte Leitungsschutzrecht nicht funktioniert wie man in seinen kranken Hirnen denkt.
Da man wegen Gier ja nicht denkfähig ist, wird es noch weiter verschärft.