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Was sind Demonstrationen anderes als eine politische Erniedrigung des Souveräns zu politischer Bettelei um Rechte, welche ihnen vorenthalten werden. In einem wirklich demokratischem Land sollte es so etwas nicht geben.
II.
Der Bund und die Länder
Art 20
Wo immer das Volk, als Souverän, um seine Rechte betteln muß, sollten wir es hier kund tun, um aufzuzeigen, wie wir als Volk, von dem angeblich alle Staatsgewalt ausgeht, erniedrigt werden.
II.
Der Bund und die Länder
Art 20
Zitat: |
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. |
Wo immer das Volk, als Souverän, um seine Rechte betteln muß, sollten wir es hier kund tun, um aufzuzeigen, wie wir als Volk, von dem angeblich alle Staatsgewalt ausgeht, erniedrigt werden.