Miet-Verarschung

BodoRammel
Ein Kollege von mir hat ne Mieterhöhung bekommen und dann auf Druck des Vermieters ihn sofort rauszuwerfen, erstmal gezahlt. Jetzt kann er wohl keinen Widerspruch mehr erheben, weil er auf die Art wohl ofiziell "zugestimmt" hat. Meinte ein Freund von dem der Bruder Anwalt ist. Stimmt das? Wäre oberblöd und kann ich so nicht verstehen..
Pfiffikus
Zitat:
BodoRammel hat am 19. April 2018 um 19:33 Uhr folgendes geschrieben:
Jetzt kann er wohl keinen Widerspruch mehr erheben, weil er auf die Art wohl ofiziell "zugestimmt" hat.
Im Prinzip ja. Das nennt man "konkludentes Handeln".

Einen Lichtblick könnte es geben, wenn der Kollege den ausgeübten Druck nachweisen kann. Dann würde es sich nicht um konklodentes Handeln, sondern um eine genötigte Handlung handeln.


Pfiffikus,
der nicht daran glaubt, dass das Dein Kollege ohne anwaltliche Hilfe durchsetzen kann
Super_Mario
Da kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. Unter dem Stichwort konkludentes Handeln wurde recht aktuell ein ähnlicher Fall beschlossen:

"Die Richter betrachteten aber die Zahlung der höheren Miete als so genanntes "konkludentes Handeln" und in diesem Handeln ist stets das Einverständnis enthalten. Zwar wurde im genannten Urteil des BGH unter VIII ZB 74/16 nicht über die Frage verhandelt, ob bereits eine Zahlung ausreiche und daraus ein konkludentes Handeln abgeleitet werden kann, Experten gehen aber davon aus. Ob die Zahlung dabei per Dauerauftrag oder einzeln als Zahlung ausgelöst wurde war den Karlsruher Richtern dabei egal."
(Quelle: https://www.hausverwalterscout.de/Magazin-Aktuell-neue-Urteile-des-BGH-zum-
Mietrecht-1413
)

Ich denke, wenn der Kollege die "Drohungen" nicht schriftlich hat (was auch nur ein sehr dummer Vermieter machen würde, schätze ich), dann sieht es eher schlecht aus...
flowers
Würde da nur schriftlich reagieren und ggf. einen Anwalt einschalten...
Aschemännl
Ich würde nie bei einem privaten Halsabschneider einziehen.
Auch wenn es die "bürgerliche Etikette" so erwartet.

Nee Ne

Die Lösung lautet Wohnungsgesellschaft oder Baugenossenschaft.