Reparaturen in der Wohnung? Das Jobcenter muss zahlen!

Adeodatus
Zitat:
Heute wollen wir von einem interessanten Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.09.2016 (S 19 AS 1803/15) berichten. Das Gericht entschied, dass das Jobcenter den vollen Betrag der Heizungsreparatur des Hauseigentümers übernehmen muss und die Übernahme eben nicht auf die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft begrenzen darf.


Weiterlesen kann man den ganzen Artikel unter hartz4widerspruch.de
gastli
Leider ist das Urteil nicht rechtskräftig.