Adeodatus
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Ein sogenannter „Horror-Clown“ hat am Dienstag einen 12-jährigen Jungen in Gera erschreckt und verfolgt.
Gera. Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, war der Junge am Dienstagabend gegen 18.45 Uhr auf dem Heimweg vom Sporttraining, als an der Straße Am Sommerbad plötzlich ein Clown zwischen zwei Häusern hervorgesprungen kam und den Jungen erschreckte.
Der Junge flüchtete, wurde aber von dem Clown verfolgt. Der 12-Jährige ergriff einen Stein und warf ihn auf den Maskierten, der daraufhin zu Boden ging. Vermutlich wurde er von dem Stein am Kopf getroffen, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei.
Der Junge rannte nach Hause und informierte seine Mutter. Die Polizei sucht nun Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben. Der Clown war 170 bis 175 cm groß, trug eine gelbe Hose und eine weiße Maske ohne Haare. Ob männlich oder weiblich lässt sich nicht sagen.
Zeugen wenden sich bitte an die Polizei unter der Telefonnummer 0365-8290.
Quelle OTZ
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Da folgte die Strafe auf die Tat, von dem Jungen kann die Justiz in diesem Land lernen, man muss zwar bei einem Urteilsspruch nicht mit Steinen schmeißen aber für die Täter kann die Strafe ruhig umwerfend sein.
Money
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Vermutlich wurde er von dem Stein am Kopf getroffen, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei.
Der Junge rannte nach Hause und informierte seine Mutter. |
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Adeodatus hat am 09. November 2016 um 19:20 Uhr folgendes geschrieben: von dem Jungen kann die Justiz in diesem Land lernen |
Was sollte denn da die Justiz lernen???
Einen schwerverletzten Menschen (egal um was es sich für einen Blödmann handelt) einfach liegen zulassen, fällt unter § 323c StGB.
PS: Bitte keine Umstände. § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung)
Herasun
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Money hat am 09. November 2016 um 22:19 Uhr folgendes geschrieben:
Einen schwerverletzten Menschen (egal um was es sich für einen Blödmann handelt) einfach liegen zulassen, fällt unter § 323c StGB.
PS: Bitte keine Umstände. § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) |
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
Im speziellen Fall handelte es sich wohl eindeutig um einen minderjährigen, nicht straffähigen Jungen.
Money
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Herasun hat am 09. November 2016 um 23:17 Uhr folgendes geschrieben: Im speziellen Fall handelte es sich wohl eindeutig um einen minderjährigen, nicht straffähigen Jungen. |
Der deshalb tun und lassen kann was er will, also auch verletzte Personen auf der Straße liegen lassen, OHNE Hilfe zuholen???
Ich hoffe ganz ganz stark, daß Sie weder Vater noch Mutter sind, noch in irgend einer anderen Art und Weise mit Kindererziehung zutun haben.
Adeodatus
@ Money wo stand denn das der Vogel im Clownskostüm schwerverletzt wurde? Der hat sich ja vom Acker gemacht und lag nicht auf der Straße!
Noch ein Hinweis wer diesen Scheiß veranstaltet muss eben damit rechnen das er etwas vor den Latz geknallt bekommt, ähnliches ist vor kurzem in Berlin passiert "14-Jähriger verletzt Horror-Clown schwer" nur das der 14- jährige ein Messer nutzte was aber eher auch eine schwere Straftat sein kann..
Das der 12- jährige hier in Gera keinen anderen Ausweg sah als sich mit einem Steinwurf zu verteidigen ist mehr als verständlich, er hatte Angst das sich dieser "Clown" nicht allein auf das Erschrecken beschränken wird. Also einfach nur Notwehr mit der der Angreifer hätte rechnen sollen.
orca
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Money hat am 10. November 2016 um 00:19 Uhr folgendes geschrieben:
Der deshalb tun und lassen kann was er will, also auch verletzte Personen auf der Straße liegen lassen, OHNE Hilfe zuholen? |
Klar, man hilft ihm auf, dann kann die lustige Verfolgungsjagd weitergehen!
Wo bleiben eigentlich die Blödmänner, die was von Islamisierung (wegen Steinigung und Scharia und so) herumkrähen? Ist der Junge arischer Abstammung oder war das etwa wieder so ein Ausländer-Übergriff gegen einen Toitschen, der als Clown nur etwas Freude in die Kinderherzen bringen wollte?
gastli
Zitat: |
[QUOTE]Adeodatus hat am 10. November 2016 um 08:05 Uhr folgendes geschrieben:
Noch ein Hinweis wer diesen Scheiß veranstaltet muss eben damit rechnen das er etwas vor den Latz geknallt bekommt,
....
Das der 12- jährige hier in Gera keinen anderen Ausweg sah als sich mit einem Steinwurf zu verteidigen ist mehr als verständlich, |
Oho, ich bin erstaunt über
dieses Lob der Gewalt gegenüber anderen Menschen.
Zitat: |
[QUOTE]Adeodatus hat am 10. November 2016 um 08:05 Uhr folgendes geschrieben:
Das der 12- jährige hier in Gera keinen anderen Ausweg sah als sich mit einem Steinwurf zu verteidigen ist mehr als verständlich,
...
Also einfach nur Notwehr mit der der Angreifer hätte rechnen sollen. |
Nein, dass ist überhaupt nicht verständlich.
Notwehr?
Ein Steinwurf erfordert einen größeren Abstand.
Aus unmittelbarer Nähe zur Verteidigung könnte mit einem Stein geschlagen werden.
Der Griff zum allgegenwärtigen Handy aus sicherem Abstand, um die Polizei zu rufen, wäre doch viel angebrachter gewesen.
Adeodatus
Zitat: |
Oho, ich bin erstaunt über dieses Lob der Gewalt gegenüber anderen Menschen. |
Schon einmal irgendetwas von Ursache und Wirkung gehört? Die Ursache des Steinwurfs war das plötzliche Auftreten dieses „Clowns“ und die Verfolgung des Jungen, die Wirkung war für den Angreifer spürbar und ist auf jeden Fall als Selbstverteidigung gerechtfertigt. Auch wenn es Dir offensichtlich sauer aufstößt wenn sich ein minderjähriger gegen einen Angriff auf zugegeben unkonventionelle Art wert.
Zitat: |
Der Griff zum allgegenwärtigen Handy aus sicherem Abstand, um die Polizei zu rufen, wäre doch viel angebrachter gewesen. |
Du bist ja der Fachmann für bedrohliche Situationen! wenn ein Mensch in eine Schreck- oder Bedrohungssituation gerät reagiert er nicht unbedingt logisch und wird sich unter Umständen innerhalb von Sekunden eine Verteidigungsstrategie festlegen die er dann auch nahezu automatisch durchführt, da ist dann der Griff zu einem Gegenstand nahliegender als der Griff zum Handy! Außer natürlich bei Dir!
gastli
Du meine Güte.
Was hackst du denn ständig auf mir herum.
Mir stößt nichts sauer auf.
Natürlich ist es besser den Eigenschutz vorzuziehen und aus sicherem Abstand die Polizei zu rufen.
Was ist wenn das Kind mit dem Mittel seiner "Verteidigung" gegen den vermeintlichen Erwachsenen unterliegt?
Dann ist das Geheule groß.
Adeodatus
Ich hacke nicht auf dir herum, ich will Dir nur deutlich machen das man in einer Bedrohungssituation nicht logisch handelt, wenn Dir jemand an die Wäsche will greifst Du als letztes zum Handy (falls vorhanden).
Money
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Adeodatus hat am 10. November 2016 um 08:05 Uhr folgendes geschrieben:
@ Money wo stand denn das der Vogel im Clownskostüm schwerverletzt wurde? |
Tut mir leid Adeodatus, aber ich kann Ihre Frage nicht verstehen.
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Der 12-Jährige ergriff einen Stein und warf ihn auf den Maskierten, der daraufhin zu Boden ging. Vermutlich wurde er von dem Stein am Kopf getroffen, |
Das klingt doch sehr danach, oder nicht?
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orca hat am 10. November 2016 um 09:11 Uhr folgendes geschrieben:
Klar, man hilft ihm auf, dann kann die lustige Verfolgungsjagd weitergehen! |
Das ist wiedermal typisch für Sie.
Wer hat denn das geschrieben? Für Menschen ihres Schlages undenkbar, aber er hätte ja auch aus einer sicherer Entfernung per Handy Hilfe rufen können.
Alter des Jungen hin oder her, für mich ist das eine unterlassene Hilfeleistung und ein Zeichen einer schlechten Erziehung.