Meta
Haben Sie sich die Sachen noch nicht durchgelesen orca?
Aus einem Frontmann für´s Grobe, wie Sie, wird nie ein Kulissenschieber, wie zB. Obama.
Aus einem Frontmann für´s Grobe, wie Sie, wird nie ein Kulissenschieber, wie zB. Obama.
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| Meta hat am 21. Februar 2017 um 04:33 Uhr folgendes geschrieben: Haben Sie sich die Sachen noch nicht durchgelesen orca? |
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| Meta hat am 21. Februar 2017 um 18:29 Uhr folgendes geschrieben: die von mir gelieferten Fakten |
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| Meta hat am 23. Februar 2017 um 06:02 Uhr folgendes geschrieben: Haben Sie alles gelesen orca und sich alle Videos angesehen? |
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Update: 15.05.2014 Landesrecht vor Menschenrecht? Ein bisschen EMRK geht nicht! Schweizer Landesrecht vor Menschenrechten: Ist dies möglich? Diese Frage stand im Zentrum einer Medienkonferenz, welche am 15. Mai 2014 von der Arbeitsgruppe Dialog EMRK der NGO-Plattform Menschenrechte organisiert wurde. Die Antwort liefert eine Studie, welche das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) im Auftrag der Menschenrechtsorganisationen erstellt hat. Wendet die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht mehr an, dann schadet dies dem Menschenrechtsschutz in der Schweiz und in ganz Europa. Kein Wunschprogramm Immer mehr politische Kräfte in der Schweiz fordern, dass Schweizer Landesrecht vor Menschenrechten zum Tragen kommt. Diese Forderung ist an den Vorschlag gekoppelt, die EMRK zu kündigen und dann mit Vorbehalten wieder zu ratifizieren. Ein solches EMRK-Wunschprogramm nach Schweizer Gutdünken ist jedoch unmöglich, wie eine Studie von Walter Kälin, Staats- und Völkerrechtler an der Universität Bern und Direktor des SKMR, zeigt. Eine Kündigung hätte demnach über kurz oder lang zur Folge, dass die Schweiz aus dem Europarat ausscheiden muss. Wenn die Schweiz die EMRK in gewissen Fällen künftig nicht mehr anwendet, hat dies einen langen, fruchtlosen Konflikt mit den Organen des Europarats zur Folge. Beide Szenarien schaden nicht nur dem Grundrechtschutz in der Schweiz, sondern auch dem Schutz der Menschenrechte in Europa. # ff |
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| Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen |
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| In den Eidg. Räten sind diverse Vorstösse hängig, die fordern, das Landesrecht dem Völkerrecht überzuordnen. Ein erster Prüfstein dafür wird die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, die in der Sommersession den Ständerat beschäftigen wird. Der Nationalrat scheiterte in der Frühjahrssession an der Quadratur des Kreises, weil er keinen Weg sah, die Ausschaffungsinitiative sowohl im Einklang mit dem Volkswillen, als auch mit der EMRK umzusetzen. So hat die grosse Kammer entschieden, die Initiative im Sinne der SVP umzusetzen. Müssten hiesige Behörden EMRK-widriges Gesetz anwenden, würden Verurteilungen durch den EGMR unausweichlich. Für Andrea Huber, Koordinatorin der Auftraggeber der vorliegenden Studie ist klar, «wir brauchen nun ein nationales Parlament, das verantwortungsvoll und im Interesse der Schweiz handelt». |
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| Ähnlich lautet der Schluss, den der frühere FDP-Ständerat Dick Marty zieht. Die Kündigung der Konvention würde jedem Bewohner und jeder Bewohnerin unseres Landes einen wichtigen Schutz der Grundrechte entziehen. |
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Der Internationale Gerichtshof # ff Der Sitz des Gerichtshofes ist im Friedenspalast in Den Haag (Niederlande). Damit ist es das einzige von den sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen, dessen Sitz sich nicht in New York befindet. Seine Mitglieder werden von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für neun Jahre gewählt. Es sind 15 Richter von unterschiedlicher Nationalität, die in ihrer Funktion als Mitglied des Internationalen Gerichtshofs völlig unabhängig sind und nicht ihr Land vertreten. Die Anzahl der Richter kann sich bis auf 17 erhöhen, wenn ein in einem Verfahren beteiligter Staat kein Mitglied des Gerichtshofes ist. Dann besteht die Möglichkeit, dass ein Richter aus diesem Land „ad hoc“ am Verfahren teilnimmt. |
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Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann Europarecht I Sommersemester 2012 § 4 Grundlegende Prinzipien des Unionsrechts # ff Aus alledem ist zu schließen, dass die Gemeinschaft eine neue Rechtsordnung des Völkerrechts darstellt, zu deren Gunsten die Staaten, wenn auch in begrenztem Rahmen, ihre Souveränitätsrechte eingeschränkt haben, eine Rechtsordnung, deren Rechtssubjekte nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Einzelnen sind.Das von der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten unabhängige Gemeinschaftsrecht soll daher den Einzelnen, ebenso wie es ihnen Pflichten auferlegt, auch Rechte verleihen.“ # ff |
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| Menschenrechte an der EU-Außengrenze Empfehlungen an die Bundesregierung Ruth Weinzierl # ff |
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HART AN DER GRENZE Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Iran in der griechischen Hafenstadt Patras: © Alfredo D'Amato/Panos Pictures Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht vor Krieg, Gewalt und Verfolgung. Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt, dass Flüchtlinge das Recht haben, in einem anderen Land Asyl zu suchen. Jeder Staat muss Personen Schutz gewähren, denen in ihrem Herkunftsland Verfolgung droht. Doch viele Staaten kommen ihrer Verpflichtung nicht nach. Amnesty unterstützt Flüchtlinge, die in Länder abgeschoben werden sollen, wo ihnen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen. Die deutsche Amnesty-Sektion war in den siebziger Jahren eine der ersten, die sich im Bereich Flüchtlinge und Asyl engagierte. 1973 wurden nach dem Putsch gegen Salvador Allende in Chile Tausende Menschen wegen ihrer politischen Ansichten inhaftiert und gefoltert. Einige konnten fliehen und in Deutschland Schutz finden. Wenige Jahre später ging es um die Aufnahme von Menschen aus Argentinien, die von dem dortigen Militärregime verfolgt worden waren. Immer mehr Asylsuchende wandten sich an Amnesty. Die deutsche Amnesty-Sektion trat daher Mitte der siebziger Jahre auf internationaler Ebene dafür ein, dass die Organisation auch im Flüchtlingsbereich tätig wird. 1985 wurde dies als Arbeitsschwerpunkt im Mandat von Amnesty verankert. # ff |
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| Meta hat am 04. November 2016 um 07:00 Uhr folgendes geschrieben: Was sollte den Vorrang haben in einer freiheitlichen Grundordnung Staatsdoktrin oder Demokratie? Vereinbaren sich Staatsdoktrin mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung? Ist die Meinungsfreiheit noch gewährleistet wenn diese durch Staatsdoktrin begrenzt wird? Sind die freiheitlichen Rechte nach dem GG noch sicher? Dürfen Religionen andere Religionen und deren Gläubige diffamieren oder sind sie diesbezüglich gleichgestellt? Wie sieht es dazu aus im Bezug auf Auserwählte Gläubige, den einzig wahren Gott usw. usf. Das würde mich schon einmal genauer interessieren. Welche Einstellungen vertreten Politiker dazu? Sind das die Staatsdoktrin des Schweigens? |