gastli
Zitat: |
Urteil zu Handy-Datenvolumen: Unbegrenzt heißt wirklich unbegrenzt
Verspricht ein Telefonanbieter unbegrenztes Datenvolumen, muss er das auch liefern. Das Landgericht Potsdam hat entschieden: Eine Drosselung ab einer bestimmten Grenze ist nicht zulässig.
Sichert ein Mobilfunkprovider einem Kunden unbegrenztes Datenvolumen zu, darf er die Datengeschwindigkeit auch nach Überschreiten eines von ihm festgelegten Limits nicht extrem ausbremsen. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden (Az.: 2 O 148/14), teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin mit.
...
Auch eine Vertragsklausel, die den Provider schon bei Vertragsschluss zu einer einseitigen Einschränkung der Leistung berechtigt hätte, erklärte das Gericht für unzulässig.
...
[Wermutstropfen] Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
|
Es ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung.
Pfiffikus
Zitat: |
gastli hat am 06. Februar 2016 um 08:30 Uhr folgendes geschrieben:
Es ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung. |
Das sehe ich nicht so.
Wenn es dem Kunden vor Vertragsabschluss schriftlich so angeboten worden ist, dann soll der Kunde doch bekommen, was er bestellt hat (und nur das, was er bestellt und bezahlt)!
Zu bemängeln wäre die Klausel allenfalls dann, wenn sie nicht in einer Mindestschriftgröße in kontrastreicher Färbung ausgedruckt worden sein sollte.
Mir liegt aktuell so ein Werbedingens von Vodafone vor. Da steht in grauer Schrift auf weißem Grund in 3pt-Schriftgröße auch solches Zeugs. Wenn das Gericht eine solche Klausel für unwirksam erklären würde, wegen der Schriftgröße, dann fände ich das in Ordnung.
Wenn ein solches Urteil rechtskräftig würde, dann wäre es den Anbietern künftig nicht mehr möglich, Sparverträge mit diesen geringen Datenvolumen anzubieten.
Pfiffikus,
der monatlich nur etwa 10 Euro Handyrechnung zahlen muss
Sarrrha
Na das ist doch wie bei DSL es kommt einfach auf den genauen Wortlaut an. Steht 500MB dann müssen sie nicht mehr liefern. Steht Internetflat ohne Volumenangabe, dürfen sie nicht begrenzen.
Walter99
Zitat: |
gastli hat am 06. Februar 2016 um 08:30 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat: |
Urteil zu Handy-Datenvolumen: Unbegrenzt heißt wirklich unbegrenzt
Verspricht ein Telefonanbieter unbegrenztes Datenvolumen, muss er das auch liefern. Das Landgericht Potsdam hat entschieden: Eine Drosselung ab einer bestimmten Grenze ist nicht zulässig.
Sichert ein Mobilfunkprovider einem Kunden unbegrenztes Datenvolumen zu, darf er die Datengeschwindigkeit auch nach Überschreiten eines von ihm festgelegten Limits nicht extrem ausbremsen. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden (Az.: 2 O 148/14), teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin mit.
...
Auch eine Vertragsklausel, die den Provider schon bei Vertragsschluss zu einer einseitigen Einschränkung der Leistung berechtigt hätte, erklärte das Gericht für unzulässig.
...
[Wermutstropfen] Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
|
Es ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung. |
Die Verträge sind so aufgebaut, dass es nur auf den ersten Blick unbegrenzt ist. Bei Vodafone ist es so der Tarif heißt Red 3GB, wo es eigentlich eingegeben wird, das eine Internet Fall für jedes Tarif es gibt, aber nach dem die 3 GB aufgebracht sind, steht es in den Verträgen, dass es zu einer Drosselung kommt, wo man bis auf 128KB pro Sekunde bekommen kann, und mit solcher Geschwindigkeit hast Du eigentlich Internet Flat, aber Du kaum eine Seite aufmachen kannst, weil es mehre Minuten dauern kann bis eine Seite mit mehren Grafiken und Animationen aufgerufen wird. In Endeffekt so ein Beschluss bring überhaupt nichts.
gastli
Zitat: |
TKG-Reform: Schwarz-Rot will gebrochene Bandbreitenversprechen nicht ahnden
Viele Internetanschlüsse sind in der Praxis deutlich langsamer als von den Providern versprochen. Vor allem die angepriesenen Spitzenübertragungsraten werden häufig nicht erreicht, geht aus dem aktuellen "Bericht zur Breitbandmessung" der Bundesnetzagentur hervor. Für die Fraktionen von CDU/CSU und SPD sind die ernüchternden Ergebnisse aber kein Grund, um Sanktionen gegen Zugangsanbieter vorzusehen. Die Regulierungsbehörde soll laut der Koalition stattdessen nur fortan jährlich berichten, inwiefern Provider "erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig" von vertraglichen Angaben zur Bandbreite abweichen. |
[Quelle:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/...en-3690968.html]
Nicht mal die Hälfte der Nutzer bekommen 60 Prozent der bezahlten Bandbreite.
Und im Mobilfunknetz sieht das NOCH übler aus.
Wie es sich für einen lupenreinen Kapitalistenstaat gehört, regiert die Bundesregierung aber nicht wegen diesem krassen Betrug an den Kunden.