Scheitert Flüchlingspolitik, scheitert EU

Meta
Was erwarten Sie von einer Bevölkerung die seit 1933 tyrannisiert wird? Sie treten hier doch auch nur als Tyrann auf; oder wollen Sie etwa behaupten das das was Sie tun helfende Kritik ist?

Siehe hier Maaz.
Scheitert Flüchlingspolitik, scheitert EU
orca
Zitat:
Meta hat am 22. Februar 2016 um 14:06 Uhr folgendes geschrieben:
Was erwarten Sie von einer Bevölkerung die seit 1933 tyrannisiert wird?


Das stimmt erstens nicht und zweitens ist das bezüglich der Fluchtursachen, Fluchtverursacher und deren Folgen irrelevant.

Ich erwarte etwas vom Volk der Dichter und Denker, einem Volk, welches auch nur Ansätze des Humanismus zeigt, und vom vernunftbegabten Menschen allgemein, sich gegen die Ursachen und Verursacher und nicht gegen die Opfer der imperialistischen Politik zu wenden.

Von den Auftraggebern, Autoren und Multiplikatoren der tumben rassistischen Volksverhetzung hingegen erwarte ich, daß sie auch weiter die Kriegsbrandstiftung, den weltweiten Terror und die Ausplünderung und Destabilisierung anderer Staaten und Regionen fördern und beschönigen und gegen deren Opfer hetzen.

Deshalb erwarte ich konkret von Dir, daß Du weiterhin das Forum mit rassistischen (Spitzname der Rassistenmedien: "asylkritischen") Beiträgen und themenfernem Spam zumüllst, um von Ursachen und Verursachern der Flüchtlingsströme abzulenken und eine Bundeskristallnacht ideologisch vorzubereiten.
Meta
Seien Sie doch einmal ehrlich und sagen Sie mir warum das Flüchtlingsdrama sich gerade, Ihrer Meinung nach, hauptsächlich in Deutschland abspielt?

Was ist bei den Mitspielern Schweden und Österreich gelaufen?
Warum ist es dort beendet?

Warum verfährt man in der B'R'D nach dem Motto weiter so?

Ist man hier besonders unwissend oder uneinsichtig?
orca
Zitat:
Meta hat am 22. Februar 2016 um 15:57 Uhr folgendes geschrieben:
(...) warum das Flüchtlingsdrama sich gerade, Ihrer Meinung nach, hauptsächlich in Deutschland abspielt?


Macht es ja nicht. Nur im Kopf und in Beiträgen rassitsicher Mietmäuler.

Das Flüchtlingsdrama spielt sich dort ab, wo B'R'Deutsche, USAmerikanische und andere Bomben fallen, Kugeln pfeifen sowie Räuber- und Mörderbanden mit und ohne Uniform das Überleben unmöglich machen.

Selbstverständlich sind Rassisten wie Du neidisch, daß sie nicht die größten und einflußreichsten Rassisten der Welt sind und andere Staaten noch rassistischer sind als die B'R'D.

Da Du ja öfter mal pseudochristlich-abendländisches Zeug hier herumspammst: Dir ist doch sicher bewußt, daß Neid eine der biblischen Todsünden ist?!
Meta
Wird Merkels politischer Selbstmord zum Massenmord an Europa?
Diese Frau wird die EU zugrunde richten, Sie wird zur Totengräberin der EU durch Ihre Flüchtlingspolitik, wenn man sie so weiter machen lässt.

Alle EU-Länder wollen sich vor der Massenzuwanderung schützen, nur in Deutschland betreibt Merkel eine gefährliche Gegenpolitik. So müssen sich alle EU-Staaten vor Deutschland als überschwappendes Flüchtlingsboot in der EU ebenfalls schützen und einen Grenzzaum um Deutschland bauen damit die Flüchtlinge nicht zu ihnen in Millionen überschwappen. So sieht es aus wenn Merkels Kopfgedanken auf die Füße gestellt werden. Merkel ist dabei aus Deutschland ein politisches trojanisches Pferd zu bauen.

Wenn nicht bald Schluss ist mit dem Flüchtlingsdebakel, dann zerfällt Europa wirklich und das in Windeseile und niemand wird es mehr aufhalten können.
Schuld wird daran einzig und allein Merkel sein.

Siehe auch:
Scheitert Flüchlingspolitik, scheitert EU

http://de.statista.com/statistik/daten/s...rung-einwohner/
Meta
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende...B202EDAC44D1005

Scheitert die Flüchtlingspolitik so scheitert der Islam in Europa.
orca
Scheitert der Faschismus in Deutschland, scheitert auch Meta. Und der Kopp-Verlag.
Meta
Falsch orca. solche Sketches kommen immer in der Sendung die Anstalt.


Meta
Rechtsstaat + GG

Zitat:

Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet
erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Fußnote
Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar
gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)


Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 ), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.


Art 23
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und
dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.


Art 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.


Art 143

(1) Recht in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet kann längstens bis zum 31. Dezember 1992 von Bestimmungen dieses Grundgesetzes abweichen, soweit und solange infolge der unterschiedlichen
Verhältnisse die völlige Anpassung an die grundgesetzliche Ordnung noch nicht erreicht werden kann.
Abweichungen dürfen nicht gegen Artikel 19 Abs. 2 verstoßen und müssen mit den in Artikel 79 Abs. 3 genannten Grundsätzen vereinbar sein.

(2) Abweichungen von den Abschnitten II, VIII, VIIIa, IX, X und XI sind längstens bis zum 31. Dezember 1995 zulässig.

(3) Unabhängig von Absatz 1 und 2 haben Artikel 41 des Einigungsvertrags und Regelungen zu seiner Durchführung auch insoweit Bestand, als sie vorsehen, daß Eingriffe in das Eigentum auf dem in Artikel 3 dieses Vertrags genannten Gebiet nicht mehr rückgängig gemacht werden.


Fußnote
Art. 13 Abs. 3: Eingef. durch Art. 1 Nr. 1 G v. 26.3.1998 I 610 mWv 1.4.1998; mit GG Art. 79 Abs. 3 vereinbar
gem. BVerfGE v. 3.3.2004 (1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99)

Fußnote
Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar
gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)




Wie verhält sich der Islam zur freiheitlich demokratischen Grundordnung?

Vom deutschen Recht rechtsfreie islamische Gebiete in Deutschland; Scharia etc. pp..

Siehe:
http://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/...ogie_Islamismus

https://www.fhoev.nrw.de/fileadmin/redak...nils_kramer.pdf

Wem das Verhältnis von Islam zu freiheitlich demokratischer Grundordnung interessiert suche einmal danach.
Sehr aufschlussreich sind dazu auch die Werke (Bücher) von Hamed Abdel Samad und Heinz Buschkowsky.

Es stellt sich auch die Frage inwieweit die unkontrollierte Einreise von Flüchtlingen und Wirtschaftsmigranten aus IS Gebieten in Deutschland die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdet, zumal in Deutschland erheblich rechtsfreie Räume mit islamischen Strukturen geduldet entgegen dem GG usw. existieren,
orca
Zitat:
Meta hat am 23. Februar 2016 um 01:32 Uhr folgendes geschrieben:
Wie verhält sich der Islam zur freiheitlich demokratischen Grundordnung?


Interessanter ist doch:

Was ist die ständig herumgekrähte freiheitliche demokratische Grundordnung? Definiert ist diese ständig herumgekrähte Scheißhausparole nirgends.

Warum werden die Bundesregierung und das Parlament nicht abgeschoben, obwohl sie permanent auf das Grundgesetz und das Völkerrecht scheißen?

Warum wird die EU nicht aus Europa ausgewiesen, obwohl sie die Rechte und Interessen fast aller Europäer (mit Ausnahme der Finanzkapitalisten und ein Paartausend ihrer Marionetten) mit Füßen tritt?
Meta
Hier findet man die Definition:
http://grundrechtepartei.de/fdgo/
Zitat:
Legaldefinition

Der Begriff wird verwendet in Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2, Art. 18, Art. 21 Abs. 2, Art. 87a Abs. 4, Art. 73 und Art. 91 Abs. 1 des Grundgesetzes. Er wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 wie folgt präzisiert:
»Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.« – BVerfGE 2, 1 – SRP-Verbot
Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne der Legaldefinition des § 4 BVerfSchG (Bundesverfassungsschutzgesetz) zählen:

1.das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen;
2.die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht;
3.das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition;
4.die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung;
5.die Unabhängigkeit der Gerichte;
6.der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
7.die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

Diese Aufzählung ist bis auf die letzte Ziffer identisch mit § 92 Abs. 2 StGB.

Einzelnachweise
1.↑ BVerfGE 2, 1 – SRP-Verbot – Leitsatz Nr. 2



https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl...publicationFile
Zitat:
§ 4 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind
a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und
zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet
ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu
beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen;
b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und
zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet
ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen;
c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, ziel- und
zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet
ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.
Für einen Personenzusammenschluß handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt.
Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen im Sinne des § 3 Abs. 1 ist das Vorliegen
tatsächlicher Anhaltspunkte. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen
Personenzusammenschluß handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von
Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich
zu beschädigen.
(2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen:
a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden
Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in
Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de
- Seite 3 von 14 -
d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
e) die Unabhängigkeit der Gerichte,
f) der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
§ 5 Abgrenzung der Zuständigkeiten der Verfassungsschutzbehörden
(1) Die Landesbehörden für Verfassungsschutz sammeln Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen
zur Erfüllung ihrer Aufgaben, werten sie aus und übermitteln sie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den
Landesbehörden für Verfassungsschutz, soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
(2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf in einem Lande im Benehmen mit der Landesbehörde für
Verfassungsschutz Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen im Sinne des § 3 sammeln. Bei
Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ist Voraussetzung, daß
1. sie sich ganz oder teilweise gegen den Bund richten,
2. sie sich über den Bereich eines Landes hinaus erstrecken,
3. sie auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland berühren oder
4. eine Landesbehörde für Verfassungsschutz das Bundesamt für Verfassungsschutz um ein Tätigwerden
ersucht.
Das Benehmen kann für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden.
(3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die Landesbehörden für Verfassungsschutz über alle
Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke des Verfassungsschutzes erforderlich ist.


Der einzige der sich z.Zt. an diese Regeln hält ist Seehofer, jedoch fehlt meiner Meinung nach ein ausreichendes tätig werden wie es Ramsauer verlangte.

Ich würde Dir empfehlen orca einmal einen Erfüllungsbericht vom Verfassungsschutz über die Einhaltung der Anforderungen nach GG usw. zu verlangen.
Bleibt die Frage offen warum politisch nicht gegen das verfassungswidrige Handeln getan wird und wer dazu die Möglichkeiten hat es zu ändern.
Vielleicht sollte man sich einmal diesbezüglich vom Verfassungsschutz beraten lassen.

Zur Widerherstellung der gesetzlichen Ordnung benötigt man jedoch ein funktionierenden Parteiensystem. Ich wüsste jetzt nicht wo dieses existiert.
CSU und AfD könnten funktionieren. SPD und CDU müssten erst einen innerparteilichen Umbruch (Revolution) durchmachen. Bleiben noch Linke, FDP und Grüne zu bewerten. Diese haben jedoch, so viel ich weiß, in der Vergangenheit diesbezüglich keine Aktivitäten gezeigt.
Diese Fragen könnte uns auch der Verfassungsschutz beantworten. Merkels Politik sehe ich z. Zt. als einen Angriff auf die gesetzliche staatliche Ordnung zur Herbeiführung eines islamischen Staates in Europa, usw.. Denn die mit der Masseneinwanderung aus islamischen Staaten zu lösenden Probleme hat sie bisher nicht im Griff.
orca
Zitat:
Meta hat am 23. Februar 2016 um 11:27 Uhr folgendes geschrieben:
Hier findet man die Definition:


Das ist keine Definition, sondern eine juristisch verschwurbelte *****************sammlung, welche die "freiheitliche demokratische" Scheißhausparole stützen soll, aber mit der Realität der totalitären Diktatur des Finanzkapitals auf deutschem Boden namens B'R'D nichts zu tun hat.

Wenn man einem Scheißhaufen Duft bescheinigt, weil ein Scheißhaufen "definitionsgemäß" duftet, was vom Scheißhaufenduftgericht in Worte gefaßt wurde, riecht er noch kein Stück besser.

Freiheit und Demokratie sind der B'R'D ferner als angenehmer Duft einem Scheißhaufen.

Der wahre Gestank der B'R'D zeigt sich inzwischen täglich an der planmäßigen, staatlich geförderten Restauration faschistischer Verhältnisse und - nur großmäulig angeblich bekämpfter - rassistischer Übergriffe durch genau das Pack, welches repressive antidemokratische Staaten des Finanzkapitals wie die B'R'D nunmal hervorbringen.

Geschichte wiederholt sich doch. Nur die Vollverblödung großer Teile der B'R'D-Insassen gewährleistet, daß bei Nennung der Begriffe "Freiheit" und "Demokratie" mit Bezug auf die B'R'D kein höhnisches Gelächter und Pfeifkonzerte aufflammen. Der Faschistenschoß Weimarer 'Republik' war seit 1949 in Form der B'R'D wieder fruchtbar. Der Geburtsvorgang ist fast abgeschlossen. Noch hängen die Faschisten an der Nabelschnur der B'R'D, sind aber dabei, sich abzunabeln.
Meta
Definiere bitte einmal die Begriffe Rassismus und Faschismus.
Meta
http://www.spiegel.de/politik/ausland/gr...-a-1078807.html
Zitat:
Griechisch-mazedonische Grenze: Ein Zaun zerstört den Traum von Europa

Von der griechisch-mazedonischen Grenze berichtet Giorgos Christides

Die griechische Polizei hat das Camp Idomeni an der Grenze zu Mazedonien geräumt. Hunderte Afghanen wurden in Bussen abtransportiert - für sie endet die Hoffnung auf eine Zukunft in Europa.

Der Polizist verhandelt nicht: "Der Grenzübergang ist für Zivilisten und für die Medien geschlossen", sagt er. "Vor allem für die Medien."

Idomeni am frühen Dienstagmorgen. Tausende Flüchtlinge harren seit Tagen hier im Gebiet zwischen Griechenland und Mazedonien aus. Sie wollen weiter nach Norden, Richtung Mitteleuropa.

Doch jetzt haben die Sicherheitskräfte die Zugangsstraße zur Grenze und zum provisorischen Lager der Migranten gesperrt. Der Grund: 700 Flüchtlinge aus Afghanistan sollen von dort abtransportiert werden - etwa 200 von ihnen hatten zuvor den Eisenbahnübergang besetzt.

Mazedonien hat am Montag die Einreisebedingungen deutlich verschärft und lässt seitdem nur noch Syrer und Iraker ins Land - wenn sie die richtigen Dokumente vorzeigen können.

Afghanen aber haben keine Chance mehr, über die Grenze zu kommen. Sie hatten zwischenzeitlich versucht, die Grenze gewaltsam zu passieren.


Niemand hat das Recht auf ungesetzlichem Wege in andere Länder einzudringen.
Auch eine A. Merkel hat nicht das Recht sich über die Gesetze hinwegzusetzen. Nur weil Sie BK ist denkt sie, sie hätte das Recht und wird nicht zur Verantwortung gezogen. So geht das nicht! Entweder gilt Recht für alle oder jeder kann machen was er will. Das nennt man Anarchie.
Weil sie sich nicht an Gesetze hält verbreitet sie anarchistische Zustände in Deutschland, so ist es. Das verbirgt sie hinter Moralgefasel und beutet dafür alle Menschen ihres Landes aus. Damit ihr Moralgefasel Wirklichkeit wird müssen die Menschen dieses Landes hunderte von Milliarden € erarbeiten, welche ihnen in Form von Kaufkraft entzogen werden. Dazu erfinden diese Anarchisten immer neue Steuern, mit denen sie die Bevölkerung belasten und traktieren.
Taten für die Entwicklung positiver Lebenswirklichkeiten in Europa habe ich bisher nicht feststellen können. Da geht allemal Eigennutz vor Gemeinnutz.

Wer unbeschränkte Mobilität fordert und die Seßhaftigkeit der Menschen zerstört der zerstört nicht nur die Lebensqualität der Menschen sondern verhindert auch ausreichend Nachwuchs und fördert die Verstädterung mit immer größeren Mietskasernen und immer mehr Anonymität.

Da Anonymität und Verbrechen Hand in Hand gehen fördern sie somit Verbrechen, also Kriminalität.

In Europa schlafen die Soziologen, ansonsten würden sie vor solchen Entwicklungen warnen. Beschämend ist in diesem Zusammenhang auch wie sich die Geistlichkeit verhält, sie gebärden sich ebenfalls wie die Tyrannen der Anarchie und machen sich mittels Gefühlsduselei über die einfachen Menschen lustig.
Diejenigen welchen das nicht paßt und die nicht wissen wie sie sich wehren sollen und ebenso über die Stränge schlagen bezeichnet man dann als Pack.
Welches Pack ist denn nun besser? Das Heuchlerpack welches es mit schönen Worten tut oder die geistig ohnmächtigen, welche das Wissen nicht haben um sich wehren zu können.
Wie heißt es doch so schön? Pack schlägt sich Pack vertragt sich! Das Heuchlerpack tut was es will und wenn das gemeine Pack ihnen nicht zu willen ist dann schlägt es auf es ein.
Die Anarchisten und die Geistlichkeit sitzen in einem Boot.

Es ist an der Zeit das ein neuer Luther kommt und mit dem neuem Tetzelgesindel aufräumt.

Eine gute Grundlage dafür ist die Papstrede im Bundestag.

Wann wird die Herrschaft dieser erbärmlichen Sophisten-Aristokratie enden? Wann werden die unternehmerischen Menschen erkennen das sie auch ihnen massiv finanziell schadet.
orca
Zitat:
Meta hat am 24. Februar 2016 um 06:40 Uhr folgendes geschrieben:
Niemand hat das Recht auf ungesetzlichem Wege in andere Länder einzudringen.


Niemand hat das Recht, Jemanden am Grenzübertritt zu hindern:

Zitat:
Artikel 13

Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-d...-menschenrechte

Dieser als moralische Keule gegen sozialistische Staaten geschmiedete Passus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fällt den Verbrechern nun auf die Füße und macht das rassistische Geschreibsel ihrer Mietmäuler zu menschenrechtswidrigem Geplapper.

Gefällt Dir nich, wa?
Meta
Wo steht denn das im Widerspruch zu dem was ich geschrieben habe?
Da gibt es keinen Widerspruch, weil keiner vorhanden ist.

Warum sollte ich etwas gegen den Artikel 13 haben? Für mich ist er in Ordnung so wie er ist.
Meister
Zitat:
orca hat am 24. Februar 2016 um 17:31 Uhr folgendes geschrieben:


Niemand hat das Recht, Jemanden am Grenzübertritt zu hindern:

Artikel 13

Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.




Immer die alten Versager aus der DDR. ich lach mich tot

Meister
61diddi
Tja Meister,

Du verstehst noch nicht mal ansatzweise, was orca meint.
Pfiffikus
Zitat:
61diddi hat am 24. Februar 2016 um 23:06 Uhr folgendes geschrieben:
Tja Meister,

Du verstehst noch nicht mal ansatzweise, was orca meint.


Der Meister versteht es schon.

Aber orca hat den Unterschied zwischen Einreise und Ausreise nicht verstanden. Er versucht das Recht auf Einreise nach Deutschland mit einem Recht auf Ausreise begründet.

Und Du solltest auch noch einmal versuchen, den Unterschied zwischen Einreise und Ausreise irgendwie zu verstehen.


Pfiffikus,
der nichts zu orcas Rechtfertigungen der DDR-Mauer schreibt, weil themenfremd
61diddi
Zitat:
Pfiffikus schrieb am 25.02.2015 um 08:50 Uhr:
Der Meister versteht es schon.


Soso, Pfiffikus der Meisterversteher.