timabg
Nein @Meta, das dürfen auch andere.
Nur müssen sie, genau wie Frau Roth, mit den daraus folgenden Widrigkeiten zurecht kommen.
Nur müssen sie, genau wie Frau Roth, mit den daraus folgenden Widrigkeiten zurecht kommen.
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Herbert Grönemeyer "Kinder an die Macht" - YouTube https://www.youtube.com/watch?v=5vTbztYZ3mI Text Die Armeen aus Gummibärchen Die Panzer aus Marzipan Kriege werden aufgegessen kindlich genial Es gibt kein gut, es gibt kein böse Es gibt kein schwarz, es gibt kein weiß Es gibt Zahnlücken Statt zu unterdrücken Gibt's Erdbeereis auf Lebenszeit Immer für 'ne Überraschung gut Gebt den Kindern das Kommando Sie berechnen nicht, was sie tun Die Welt gehört in Kinderhände Dem Trübsinn ein Ende Wir werden in Grund und Boden gelacht Kinder an die Macht Sie sind die wahren Anarchisten Lieben das Chaos, räumen ab Kennen keine Rechte, keine Pflichten Ungebeugte Kraft, massenhaft Ungestümer Stolz Gebt den Kindern das Kommando Sie berechnen nicht, was sie tun Die Welt gehört in Kinderhände Dem Trübsinn ein Ende Wir werden in Grund und Boden gelacht Kinder an die Macht Songwriter: Herbert Groenemeyer Songtext von Kinder an die Macht © Sony/ATV Music Publishing LLC Künstler: Herbert Grönemeyer Album: Sprünge Veröffentlicht: 1986 Genre: Pop |
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Großes Protokoll für Erdogan bei Besuch in Berlin Epoch Times28. July 2018 Aktualisiert: 28. Juli 2018 13:48 Der türkische Präsident bekommt bei seinem für den Herbst geplanten Besuch in Berlin offenbar das ganz große Protokoll. Erdogan wird vor der ersten Parlamentssitzung nach den Wahlen in Ankara mit militärischen Ehren begrüßt. Das hätte er laut Medienberichten auch bei seinem geplanten Besuch in Berlin gern.Foto: Presidency Press Service/AP/dpa Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan kommt einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge im Herbst zu einem Staatsbesuch nach Deutschland. Stattfinden werde die Reise voraussichtlich Ende September, über ein genaues Datum werde noch verhandelt, berichtete die „Bild“-Zeitung am Samstag unter Berufung auf Regierungskreise in Ankara und Berlin. # ff Erdogan war zwar schon mehrmals zu offiziellen Besuchen in Berlin, zuletzt 2014. Die September-Visite wäre aber sein erster Besuch seit der Übernahme des Präsidentenamts vor vier Jahren. Zum Protokoll eines Staatsbesuchs, der höchsten Stufe des diplomatischen Austauschs, gehören laut „Bild“ ein Empfang durch den Bundespräsidenten mit militärischen Ehren und ein Staatsbankett. Erdogan war bei den türkischen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Juni im Amt bestätigt worden. Durch die Verfassungsreform vom vergangenen Jahr und der damit verbundenen Einführung des Präsidialsystems in der Türkei erhält der Staatschef einen deutlichen Machtzuwachs. (afp) |
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| Meta hat am 29. Juli 2018 um 17:42 Uhr folgendes geschrieben: Europa war bis dahin eines der am dichtesten besiedelten Gebiete der Welt. |
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Ideologische Besessenheit? Traumwelt für Migranten? Von Axel Retz / Gastautor28. July 2018 Aktualisiert: 29. Juli 2018 21:08 "Diejenigen, die am lautesten nach Vielfalt schreien, wollen sie abschaffen, diejenigen, die ohne Ende Toleranz einfordern, meinen nur die Toleranz für die eigene Weltsicht." Mit spitzer Feder, vielen Fakten und nützlichen Links dokumentiert der Journalist und Finanzexperte Axel Retz die Massenmigration und ihre Verursacher in seinem neuesten Newsletter. # ff Die EU- und UN-Pläne zur Massenmigration vor allem nach Europa hatte ich hier wiederholt zitiert. Und die schönen Begriffe „Resettlement“ und „Relocation“ finden sich auch im Wahlprogramm der CDU von 2017. Um es klar zu machen: Hier geht es keineswegs um die immer wieder betonte „humanitäre Verpflichtung“ zur Hilfe, es geht um einen vorsätzlichen Bevölkerungsaustausch. Die „Homogenität der Völker zerstören“ wollte Peter Sutherland ( gest. 07.01.2018 ), UN-Sondergesandter für Migration. Und Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission fordert, sicherzustellen, dass nirgends mehr homogene Gesellschaften bestehen bleiben“. EU und UN sind rassistisch – sie wollen Völker „optimieren“ EU und UN können also mit Fug und Recht als zutiefst rassistisch bezeichnet werden, da sie sich anmaßen, Völker nach ihrem Gutdünken genetisch zu „optimieren“ und die Menschen dazu zu zwingen, sich der Auslöschung ihrer kulturellen Identität, Tradition und Verschiedenheit zu unterwerfen. Eine gute Zusammenfassung dazu finden Sie hier: geolitico.de # ff |
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| (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. |
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50 Menschen betroffen Großeinsatz bei Massenschlägerei in Gelsenkirchen 29.07.2018, 23:34 Uhr | AFP NRW: Großeinsatz bei Massenschlägerei in Gelsenkirchen. Polizeiwagen stehen auf einer abgesperrten Straße: In Gelsenkirchen ist es zu einer Massenschlägerei gekommen. (Quelle: dpa/Federico Gambarini/ Symbolbild) Polizeiwagen stehen auf einer abgesperrten Straße: In Gelsenkirchen ist es zu einer Massenschlägerei gekommen. (Quelle: Federico Gambarini/ Symbolbild/dpa) Massenschlägerei in Gelsenkirchen: Rund 50 Menschen sind auf der Straße mit Flaschen, Baseballschlägern und Stühlen aufeinander losgegangen. Drei Personen wurden verhaftet. # ff Die Ermittlungen zur Ursache der Auseinandersetzung zwischen den rumänischstämmigen Kontrahenten dauerten noch an. Verwendete Quellen: dpa |
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Am 27. März 1930 scheiterte die vom Sozialdemokraten Hermann Müller geführte Koalitionsregierung an der Frage einer Beitragserhöhung der Arbeitslosenversicherung um einen halben Prozentpunkt. Der Rücktritt der Regierung offenbarte die Unfähigkeit der politischen Parteien der Weimarer Republik, sich selbst angesichts der Weltwirtschaftskrise auf einen Kompromiss zu verständigen. Den vom Reichskanzler erhofften Weg aus der Krise durch einen Rückgriff auf den Artikel 48 der Weimarer Verfassung verweigerte der Reichspräsident Paul von Hindenburg. Schon seit Ende 1929 hatte Hindenburg sich mit seinen Beratern Gedanken über eine Regierung gemacht, die nicht mehr von den Mehrheitsverhältnissen im Parlament, sondern vom Vertrauen des Reichspräsidenten abhängig sein sollte. Der als Finanzexperte anerkannte Zentrumspolitiker Heinrich Brüning hatte sich gegenüber Hindenburg bereits vor dem Rücktritt der Regierung Müller mit der Bildung eines vom Reichspräsidenten abhängigen Kabinetts einverstanden erklärt und wurde am 29. März zum Reichskanzler ernannt. Mit dem Kabinett Brüning begann die Verlagerung der politischen Macht vom Parlament zum Reichspräsidenten. Brüning setzte mit Notverordnungen sein wirtschaftliches Sparprogramm gegen den Mehrheitswillen des Parlaments durch und höhlte so das parlamentarische System weiter aus. Noch weniger parlamentarischen Rückhalt als Brüning hatten seine ebenfalls von Hindenburg eingesetzten Nachfolger Franz von Papen und Kurt von Schleicher. Auch die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler verstand Hindenburg 1933 als Fortsetzung seiner Politik der Präsidialkabinette. Rebekka von Mallinckrodt © Deutsches Historisches Museum, Berlin 27. Mai 2015 |
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| # ff Wortlaut des Artikels 48 der Weimarer Reichsverfassung (1) Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten. (2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen. (3) Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstages außer Kraft zu setzen. (4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräsidenten oder des Reichstages außer Kraft zu setzen. (5) Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz. Anwendung in der Habsburgermonarchie Als „Notstandsparagraph“ galt in der Dezemberverfassung von 1867 der Paragraph 14, welcher bei Sistierung (‚Stillstellung‘) des Parlaments der Habsburgermonarchie mehrmals in Anspruch genommen wurde.[4] Mark Twain verfasste im Zuge seines Österreichbesuchs (1897–99) diesbezüglich den Text Government by Article 14 („Regieren mit Paragraph 14“).[5] Auch Karl Kraus äußerte sich häufig und kritisch zu diesem Paragraphen und nannte ihn „das dem Staate angelegte Verfassungsbruchband“.[6] Siehe auch Deutsche Notstandsgesetze Ermächtigungsgesetz Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung # ff |
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| Art 81 (1) Wird im Falle des Artikels 68 der Bundestag nicht aufgelöst, so kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates für eine Gesetzesvorlage den Gesetzgebungsnotstand erklären, wenn der Bundestag sie ablehnt, obwohl die Bundesregierung sie als dringlich bezeichnet hat. Das gleiche gilt, wenn eine Gesetzesvorlage abgelehnt worden ist, obwohl der Bundeskanzler mit ihr den Antrag des Artikels 68 verbunden hatte. (2) Lehnt der Bundestag die Gesetzesvorlage nach Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes erneut ab oder nimmt er sie in einer für die Bundesregierung als unannehmbar bezeichneten Fassung an, so gilt das Gesetz als zustande gekommen, soweit der Bundesrat ihm zustimmt. Das gleiche gilt, wenn die Vorlage vom Bundestage nicht innerhalb von vier Wochen nach der erneuten Einbringung verabschiedet wird. (3) Während der Amtszeit eines Bundeskanzlers kann auch jede andere vom Bundestage abgelehnte Gesetzesvorlage innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der ersten Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes gemäß Absatz 1 und 2 verabschiedet werden. Nach Ablauf der Frist ist während der Amtszeit des gleichen Bundeskanzlers eine weitere Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes unzulässig. (4) Das Grundgesetz darf durch ein Gesetz, das nach Absatz 2 zustande kommt, weder geändert, noch ganz oder teilweise außer Kraft oder außer Anwendung gesetzt werden. Art 82 (1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet. (2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist. # ff Art 135a (1) Durch die in Artikel 134 Abs. 4 und Artikel 135 Abs. 5 vorbehaltene Gesetzgebung des Bundes kann auch bestimmt werden, daß nicht oder nicht in voller Höhe zu erfüllen sind 1. Verbindlichkeiten des Reiches sowie Verbindlichkeiten des ehemaligen Landes Preußen und sonstiger nicht mehr bestehender Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, 2. Verbindlichkeiten des Bundes oder anderer Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, welche mit dem Übergang von Vermögenswerten nach Artikel 89, 90, 134 und 135 im Zusammenhang stehen, und Verbindlichkeiten dieser Rechtsträger, die auf Maßnahmen der in Nummer 1 bezeichneten Rechtsträger beruhen, 3. Verbindlichkeiten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände), die aus Maßnahmen entstanden sind, welche diese Rechtsträger vor dem 1. August 1945 zur Durchführung von Anordnungen der Besatzungsmächte oder zur Beseitigung eines kriegsbedingten Notstandes im Rahmen dem Reich obliegender oder vom Reich übertragener Verwaltungsaufgaben getroffen haben. (2) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung auf Verbindlichkeiten der Deutschen Demokratischen Republik oder ihrer Rechtsträger sowie auf Verbindlichkeiten des Bundes oder anderer Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die mit dem Übergang von Vermögenswerten der Deutschen Demokratischen Republik auf Bund, Länder und Gemeinden im Zusammenhang stehen, und auf Verbindlichkeiten, die auf Maßnahmen der Deutschen Demokratischen Republik oder ihrer Rechtsträger beruhen. # ff |
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| Bis der deutsche Imerpialismus der Meinung war, dass im WK II über 50 Millionen Menschen getötet werden müssen. |
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| Meta hat am 29. Juli 2018 um 20:33 Uhr folgendes geschrieben: Für den deutschen Imperialismus sollen nun die Normalbürger,.......,verantwortlich gemacht werden? |
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| Meta hat am 30. Juli 2018 um 13:26 Uhr folgendes geschrieben: Definieren Sie erst einmal Ihre Begriffe und schwafeln Sie hier nicht mit Ausreden herum. Nur für Massenmörder sind die welche man umbringen will nicht normal. So war es doch bei Hitler oder nicht? Von dem scheinen Sie sich kaum zu unterscheiden. Sie denken und Handeln nicht anders als er. |
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| Meta hat am 30. Juli 2018 um 16:07 Uhr folgendes geschrieben: Ich kann mir nicht vorstellen |
Einige Mitglieder hier haben dir schon zu verstehen gegeben, daß sie sehr an deinem Verstand zweifeln.
Manche sehr direkt. Ich auch.
Wie ich an deiner Antwort sehe ist dein Zustand schon pathologisch.