Schwarzfahren wird teurer

gastli
Zitat:
Archivar hat am 16. März 2022 um 17:48 Uhr folgendes geschrieben:
Komisch, über die von Kaiser Wilhelm II im Jahre 1902 zum Zwecke des Ausbaues der kriegsmarine eingeführte Schaumweinsteuer regst du dich doch auch nicht auf..


Das wäre themenfremdes Spammen.
Zwöxi
Zitat:
Archivar hat am 16. März 2022 um 17:48 Uhr folgendes geschrieben:
"Schwarzfahren gegen Rechts"
Käptn Blaubär
Was habt ihr doch wieder für einen Spaß. Huhu

Lest lieber noch einmal nach, warum der § 265a StGB sehr wohl ein "Naziparagraf" ist.

Und dann unterschreibt die Petition.


### Beleidigungen gelöscht
Zwöxi
Mäßige dich mal in deiner Wortwahl.
gastli
Der Rechtsausschuss des Bundestages hörte Sachverständige zu einem Gesetzentwurf der Linksfraktion, der die Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein, derzeit strafbar als Leistungserschleichung nach § 265a StGB, vorsieht. Nur die BGH-Richterin Angelika Allgayer sprach sich für die Beibehaltung der aktuellen Rechtslage aus. Jana Zapf vom Deutschen Richterbund plädierte für eine Einschränkung von § 265a auf die Überwindung von Barrieren wie Drehkreuze. BGH-Richter Andreas Mosbacher plädierte für eine Umwidmung des Straftatbestands zur Ordnungswidrigkeit, weil die völlige Sanktionslosigkeit von Schwarzfahren "das Risiko berge, dass die Tat als rechtlich nicht missbilligt wahrgenommen" werde. Nach Ansicht des Freiburger Rechtsprofessors Roland Hefendehl reicht hingegen das erhöhte Beförderungsentgelt aus. Der Freiheitsfonds hat bereits 835 Schwarzfahrer:innen aus der Ersatzfreiheitsstrafe befreit.

Mehr dazu hier: https://www.rnd.de/politik/schwarzfahren...YWOBA67TCU.html
und hier: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/r...-schwarzfahren/