Adeodatus Benutzerkonto wurde gelöscht
24.07.2014 ~ 11:59 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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RE: Der Abschleppschwindel |
Beitrag Kennung: 705203
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Also ich fahre seit mehr als 30 Jahren Auto und mein Auto wurde noch nie abgeschleppt. Wenn es dazu kommt ist es schon die eigene Schuld, denn die Regeln hat man ja irgendwann einmal in der Fahrschule gelernt. Hier in Gera wird relativ wenig abgeschleppt, wenn zu diesem Mittel gegriffen wird dann steht das Fahrzeug im absoluten Halteverbot oder im eingeschränkten Halteverbot, gern wird auch auf Behindertenparklätzen ohne eine Ausweis zu haben geparkt oder die Straßenbahn wird an der Durchfahrt gehindert. Das sind aber auch die einzigen Vergehen die unter Umständen ein Abschleppen nach sich ziehen. Wenn man sich das ganze z.B. in Leipzig anschaut da werden Fahrzeuge die im Kreuzungsbereich parken konsequent abgeschleppt hier in Gera hingegen interessiert es keinen dass man als Kraftfahrer häufig dazu gezwungen ist in die Kreuzung einzufahren ohne etwas zu sehen.
Aber um auf Deine Frage zurückzukommen soweit mir bekannt ist gilt, solange Dein Auto noch auf der Straße steht und Du anwesend bist darf der Abschlepper Dir nur die Leerfahrt in Rechnung stellen und das Ordnungsamt die Geldbuße, hängt Dein Auto aber schon am Hacken oder steht auf dem Abschleppwagen dann wird er auch abgeschleppt und Du musst die vollen Kosten tragen.
Beschädigungen am Fahrzeug werden vorher mit Fotos dokumentiert waren keine auffälligen Schäden am Fahrzeug erübrigt sich das fotografieren. Also haftet dann das Abschleppunternehmen für entstandene Schäden.
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