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Rettungsdienst trifft Teilschuld
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Adeodatus Benutzerkonto wurde gelöscht
23.01.2007 ~ 17:10 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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Rettungsdienst trifft Teilschuld |
Beitrag Kennung: 37437
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Artern (OTZ). Das gellende Martinshorn schützt Rettungsdienste bei einem Unfall nicht automatisch vor Haftung.
Das Amtsgericht Sondershausen, Außenstelle Artern, gab in einem gestern veröffentlichten Zivilurteil einem Rettungsverband nur teilweise Recht. Obwohl er in der Klage auf Sonderrechte pochte, muss er für 75 Prozent der Unfallfolgen selbst haften. Fahrer von Rettungsautos müssten auf den Verkehr achten und dürften ihren "Vorrechten" nicht vertrauen, hieß es.
Im konkreten Fall hatte eine Autofahrerin das Martinshorn zwar gehört, aber wegen einer dichten Hecke nicht näher zuordnen können. Beide Fahrzeuge stießen zusammen.
22.01.2007
http://www.otz.de/otz/otz.nachrichten.vo...=OTZ&dbserver=1
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