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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten
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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.076 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



07.03.2012 ~ 07:01 Uhr ~ gastli schreibt:
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Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 546679
gelesener Beitrag - ID 546679


Die Arbeitsagentur hat jedenfalls eine offizielle Mitteilung veröffentlicht, die so verstanden werden muss, dass Ausländer kein H4 mehr bekommen.
Zur SGB II: Weisung (GA Nr. 08/2012)
Jeder vierte Türke (24 Prozent) lebt in Deutschland nach offiziellen Angaben der Bundesregierung von Hartz IV. Nimmt man die hier lebenden Türken mit deutschem Pass hinzu, dann sind es sogar mehr als vierzig Prozent. Und nun soll es das Geld für die Türken ohne deutschen Pass auf einen Schlag nicht mehr geben?
Das bedeutet ein Türke, Grieche, Spanier, Italiener... , der Jahrzehnte in Deutschland gearbeitet hat, aber keinen deutschen Pass beantragte, der bekommt nun nichts mehr? So fassen viele Ausländer die Ankündigung jedenfalls auf. Das alles sorgt jedenfalls für erhebliche Unruhe.
Dann warten wir es mal ab wie sich die Hetzkampagne der Zeitung für geBILDete entwickelt. An dem Tag, an dem Ausländern in Deutschland Hartz IV gestrichen wird, da könnte es schon erheblichen Zoff geben.
Mit den "Gutmenschen"!!!! Jene die so viel von Integration heucheln und einen Satz später die Machwerke von Rassisten bejubeln oder mutig nennen.



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RudiRatlos
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07.03.2012 ~ 09:36 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 546690
gelesener Beitrag - ID 546690


Zitat:
Asylbewerber bekommen kein ALG II
Nach Ansicht des Bundessozialgerichts ist es rechtmäßig, dass Asylbewerber und geduldete Ausländer grundsätzlich keine „Hartz-IV"-Leistungen bekommen können. Es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass diese Menschen nur die zumeist niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen dürften, entschieden die Kasseler Richter(Az.: B 14 AS 24/07 R).


Zitat:
Seit Dezember gelten nun für neu ankommende Spanier, Griechen und Franzosen die gleichen Regeln wie für alle anderen EU-Bürger. Ein Anspruch auf Hartz IV besteht somit erst nach drei Monaten und auch nur dann, wenn der Antragsteller zuvor bereits in Deutschland gearbeitet hat und sich nicht nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhält. Doch die Hürde ist leicht zu nehmen: Um Hartz IV zu erhalten, reicht laut Arbeitsagentur bereits ein Praktikumsnachweis, denn der Anspruch ist nicht etwa an eine frühere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gebunden.


Bestimmte (nicht eben wie im Sozialticker nur aufgeführte Türken):

Dies betrifft die Staatsangehörigen der folgenden Staaten:

Belgien
Dänemark
Estland
Frankreich
Griechenland
Irland
Island
Italien
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Portugal
Schweden
Spanien
Türkei
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland


Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von RudiRatlos: 07.03.2012 09:47.



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RudiRatlos
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09.03.2012 ~ 10:14 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
Bestimmte Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 547092
gelesener Beitrag - ID 547092


Nachtrag:

Zitat:
...nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit besteht „eigentlich kein Handlungsbedarf“, da Zuwanderung aus EU-Ländern in die deutschen Sozialsysteme bislang nur im Einzelfall aufgetreten sei.

http://www.welt.de/politik/deutschland/a...-streichen.html



...also kein wirklicher Grund zur Aufregung. Ja



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.076 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



09.03.2012 ~ 11:31 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Bestimmte Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 547095
gelesener Beitrag - ID 547095


Ein Grundsatz vorneweg.
Wenn es um die Benachteiligung sozial Schwacher Menschen geht ist das immer ein Grund zur Aufregung.

...nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit
"Schätzen sie mal" war eine beliebte Sendung des DDR Fernsehen, die ich auch gerne geshen habe. Erstausstrahlung: 1974 DDR 1.
...nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit sind die Arbeitslosenzahlen jeden Monat geringer.
Welche verbindliche Aussage soll also eine Schätzung dieser Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf das hier genannte Thema treffen können?

Wichtig:
Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos
Von Georg Classen, Stand: 03. März 2012

http://www.harald-thome.de/media/files/E...t_Kommentar.pdf



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RudiRatlos
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09.03.2012 ~ 14:02 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Bestimmte Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 547109
gelesener Beitrag - ID 547109


Zitat:
gastli hat am 09. März 2012 um 11:31 Uhr folgendes geschrieben:
Wenn es um die Benachteiligung sozial Schwacher Menschen geht ...


Ja..., wenn. Aber dies trifft hier in dieser Absoludität wie du sie zum Ausdruck bringen möchtest garnicht zu. Es geht auch nicht um Flüchtlinge und Asylbewerber, auch nicht um Menschen welche bereits als ausländische Mitbewohner bereits derartige Leistungen beziehen.

Man könnte aber auch gleich Hartz-IV-Leistungen zB nach Spanien oder Griechenland überweisen wenn die dortigen Sozialkassen leer sind und die Menschen auf Suche nach Arbeit in Scharen nach Deutschland kommen. Du bist aber bei den Hilfszahlungen für Griechenland auch nicht so großzügig, warum solltest du dann diesem Vorschlag zustimmen.

Dies alles ist jedoch nicht nötig wie der kursiv gestellte Satz in einem meiner obigen Zitate zeigt. Doch nur Wind um fast Nichts und obendrein unter einem unkorrekten Themen-Titel.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von RudiRatlos: 09.03.2012 14:06.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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Wohnort: terrigenus



09.03.2012 ~ 16:49 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Bestimmte Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 547132
gelesener Beitrag - ID 547132


Zitat:
Ja..., wenn. Aber dies trifft hier in dieser Absoludität wie du sie zum Ausdruck bringen möchtest garnicht zu.


Doch! Jeder Mensch der Soziallleistungen beantragen muss ist von dieser Absoludität wie ich sie zum Ausdruck bringe betroffen.

Zitat:
Man könnte aber auch gleich Hartz-IV-Leistungen zB nach Spanien oder Griechenland überweisen wenn die dortigen Sozialkassen leer sind und die Menschen auf Suche nach Arbeit in Scharen nach Deutschland kommen.


Leere Sozialkassen und hohe Arbeitslosigkeit stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang. Dieser lässt sich aber nicht so zusammenschreiben wie du es hier tust. Das ist Aufgabe der BILD. Und ehrlich, auf dieses Niveau willst du nicht herabgestuft werden oder?

Zitat:
Du bist aber bei den Hilfszahlungen für Griechenland auch nicht so großzügig, warum solltest du dann diesem Vorschlag zustimmen.

Der Einwurf ist hier völlig themenfremd. Hilfszahlungen für Griechenland dienen in keinerlei Weise dazu soziale Standards für die griechische Bevölkerung zu erhalten oder zu verbessern.

Zitat:
..... und obendrein unter einem unkorrekten Themen-Titel.

????
Du selbst schreibst "Bestimmte (nicht eben wie im Sozialticker nur aufgeführte Türken):" . Wobei die Türken auch nur beispielgebend erwähnt werden um den sachverhalt zu verdeutlichen.



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RudiRatlos
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09.03.2012 ~ 18:51 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Bestimmte Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 547148
gelesener Beitrag - ID 547148


Ach, komm hier doch nicht mit vorgeblichem Bildniveau. Ich schreibe ja auch nicht wie "niveauvoll" ich deine Beiträge finde. Es dient einfach nicht der Debatte und zeigt lediglich deine Hilflosigkeit.

Natürlich gehören auch die Zahlungen an Griechenland mit hierher, immerhin geht es ums Geld der Steuerzahler. Ich will mir nicht ausmalem wie Griechenland heute ohne all dass dastehen würde.

Dass ich Wert darauf lege "bestimmte" zu erwähnen liegt einfach darin begründet dass der Titel suggeriert es träfe alle in Deutschland lebenden Gruppen von ausländischen Arbeitsuchenden, ja prinzipiell alle Nicht-Deutschen, dabei sind es explizit aber lediglich die Mitglieder der 17 Unterzeichnerstaaten des EVA. Der Sozialticker begeht eine große Dummheit ausgerechnet die Volksgruppe der Türken als Beispiel anzuführen denn gerade mit der Türkei bestehen Sonderverträge zum Arbeits- und Aufenhthalts- sowie Sozialrecht.

Die Begründug der Angleichung in der Behandlung aller (eben nicht nur der Unterzeichnerstaaten (EVA)) EU-Mitgliedsstaaten ist insofern plausibel.

Aber dennoch wird sich nicht übermäßig viel verändern und verhindert zudem den Zustrom von Menschen welche nicht vordergründig wegen Arbeit an deutsche Ämtertüren klopfen. Ich wiederhole noch einmal wie leicht es zB mit einem kurzen Betriebspraktikum oder auch einer "Selbstständigkeit" ist den Anspruch auf Zahlungen nach SGB II oder SGB XII zu erwerben. Die Beratung deutscher Hilfevereine für ausländische Arbeitsuchende und Asylbewerber, Flüchtlinge zielt unterdessen genau in diese Richtung.

Ich will hier nicht behaupten dass es gezielt zu Missbrauch deutscher Sozialsysteme käme, denn Absoludität wie du sie gebrauchst @gastli liegt mir fern.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.076 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



09.03.2012 ~ 20:05 Uhr ~ gastli schreibt:
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2259 erhaltene Danksagungen
RE: Bestimmte Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 547153
gelesener Beitrag - ID 547153


Zitat:

Natürlich gehören auch die Zahlungen an Griechenland mit hierher, immerhin geht es ums Geld der Steuerzahler.


Nein. Nicht woher das Geld kommt ist hier ausschlaggebend, sondern seine Verwendung.
Das Geld welches den Steuerzahlern hier geraubt und zur Rettung von Banken eingesetzt wird kommt keinem einzigen Grieche zu Gute. Und schon garnicht findet es Verwendung für Sozialleistungen wie ALg II.

Ich verweise noch einmal auf den oben verlinkten Text von Georg Classen, Stand: 03. März 2012

Zitat:

1. Der nachträglich - 7 Jahre nach Inkrafttreten des SGB II! - erklärte deutsche Vorbehalt bezüglich des SGB II ist nichtig

Deutschland akzeptiert das EFA für wesentliche Teile seines Anwendungsbereichs nicht mehr. Das SGB II ist mit dem SGB XII Nachfolgegesetz des BSHG, für das das EFA ausdrücklich galt. Der deutsche Vorbe-halt kommt einer einseitigen Teilkündigung des auf Gegenseitigkeit beruhenden EFA gleich. Deutsche im Ausland können sich weiter auf das EFA berufen. Der Vorbehalt dürfte daher völkerrechtswidrig (Verstoß gegen Wiener Vertragsrechtskonvention) und nichtig sein.


2. Der Ausschluss nur Arbeitsuchender Unionsbürger vom SGB II ist europarechtswidrig

Ein ALG II Anspruch nur Arbeitsuchender Unionsbürger und die Nichtanwendbarkeit der Ausschlussklausel in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II auf nur Arbeitsuchende Unionsbürger ergibt sich nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Kommentierung - unabhängig vom EFA - aus den gegenüber dem SGB II höherrangigen europäischen Rechtsgrundsätzen, insbesondere aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art 19 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Mehrzahl der Sozialgerichte spricht deshalb bereits seit Jahren entgegen dem Wortlaut des SGB II zumindest unabweisbare Leistungen (zB 70 % des Regelsatzes) zu.


Hier begeht Deutschland einen einseitigen Rechtsbruch in dem Berechtigten Leistungen verweigert werden sollen auf die sie einen grundsätzlichen Anspruch haben.



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RudiRatlos
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09.03.2012 ~ 22:40 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Bestimmte Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 547174
gelesener Beitrag - ID 547174


Zitat:
gastli hat am 09. März 2012 um 20:05 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:

Natürlich gehören auch die Zahlungen an Griechenland mit hierher, immerhin geht es ums Geld der Steuerzahler.


Nein. Nicht woher das Geld kommt ist hier ausschlaggebend, sondern seine Verwendung.
Das Geld welches den Steuerzahlern hier geraubt und zur Rettung von Banken eingesetzt wird kommt keinem einzigen Grieche zu Gute. Und schon garnicht findet es Verwendung für Sozialleistungen wie ALg II.


Wer oder was bitte ist Griechenland? Ein Staat bestehend aus Regierung und Banken, Unternehmern? Oder bildet erst die Bevölkerung diesen Staat. Insofern wird auch jedem einzelnen Griechen die finanzielle Hilfe zuteil, und sei es eben nicht direkt so doch über die Bank auf der auch der "kleine Grieche" sein Geld zu liegen hat und welche die Unternehmen finanzieren die wiederum als Arbeitgeber fungieren.

Zitat:

Der Vorbehalt dürfte daher völkerrechtswidrig (Verstoß gegen Wiener Vertragsrechtskonvention) und nichtig sein.

...

Ein ALG II Anspruch nur Arbeitsuchender Unionsbürger und die Nichtanwendbarkeit der Ausschlussklausel in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II auf nur Arbeitsuchende Unionsbürger ergibt sich nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Kommentierung - unabhängig vom EFA - aus den gegenüber dem SGB II höherrangigen europäischen Rechtsgrundsätzen, insbesondere aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art 19 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Mehrzahl der Sozialgerichte spricht deshalb bereits seit Jahren entgegen dem Wortlaut des SGB II zumindest unabweisbare Leistungen (zB 70 % des Regelsatzes) zu.


Hier begeht Deutschland einen einseitigen Rechtsbruch in dem Berechtigten Leistungen verweigert werden sollen auf die sie einen grundsätzlichen Anspruch haben.[/QUOTE]

Auch hier irrst du mit deiner Auffassung, denn selbst der von dir Zitierte schreibt "dürfte" und drückt damit aus dass es sehr wohl auch anders sein kann.
Der zweite Teil des Zitates bekräftigt meine Aussage dass es keine gravierenden Auswirkungen geben wird.

Fast jeder Mensch der in Deutschland Zuflucht oder Arbeit sucht wird auf die eine oder andere Art finanzielle Unterstützung zuteil. Diese Unterstützung muss wie generell in der EU nicht vollumfänglich zur Abdeckung des Lebensstandards gereichen.



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Eisenacher
Benutzerkonto wurde gelöscht



10.03.2012 ~ 09:36 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
RE: Bestimmte Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 547210
gelesener Beitrag - ID 547210


Den Rechtsbruch sehe ich persönlich nicht.
Die Maßnahme wurde damals damit begründet Arbeitskräfte ins Land zu holen.
Der Sinngehalt bestand ja nicht darin Bürger zu holen um diesen nur Sozialleistungen zu zahlen.
Wenn dies auch jetzt noch das zu vernachlässigen ist, aufgrund der Anzahl.
Aber immer mehr Bürger kommen ja nach Europa und da wird es eine Rolle spielen.

Tatsächlich ist es doch schon so das viele Arbeitslose keine Arbeit erhalten.
Das Arbeitslosengeld bei einigen selber knapp ist. Das wenig Verständnis vorhanden ist es in Zukunft noch weiter zu streuen.

Das immer mehr muß ja auch jemand erarbeiten. Mehr Rentner und mehr Arbeitslose, macht es nicht leichter.

Ein Gesetz soll ja auch den Zweck erfüllen zu dem es erlassen ist. Wenn sich da was verändert kann man es schon anpassen. Was uns ja auch auf der anderen Seite zu gute kommt. Keiner will die Arbeitspflicht wieder die wir mal hatten



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Eisenacher
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12.03.2012 ~ 17:50 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
RE: Bestimmte Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 547780
gelesener Beitrag - ID 547780


Von dpa, dpa-infocom

Renten steigen: Im Osten etwas stärker als im Westen

Die Renten steigen am 1. Juli zwar deutlich - aber nicht so sehr wie erwartet. Im Osten bekommen Rentner 2,26 Prozent mehr, im Westen 2,18 Prozent.



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Adeodatus
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13.03.2012 ~ 08:09 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Bestimmte Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 547914
gelesener Beitrag - ID 547914


Ja und die Inflationsrate im Februar 2012 lag bei 2,3 %. Egal wie man es nimmt es bleibt eine Nullrunde.



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Eisenacher
Benutzerkonto wurde gelöscht



13.03.2012 ~ 09:28 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
RE: Bestimmte Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 547923
gelesener Beitrag - ID 547923


Spidy,
das Brutto ist höher. Augenzwinkern

Hast natürlich recht. Ich hätte gehofft das Ost und West Rente gleich wird.
Das sich das nach so vielen Jahren nicht machen läßt, verstehe ich nicht.



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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



13.03.2012 ~ 09:54 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Bestimmte Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 547926
gelesener Beitrag - ID 547926


Zitat:
das Brutto ist höher


Das kriegste aber nicht!!! Ja Ja Ja Ja



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Eisenacher
Benutzerkonto wurde gelöscht



13.03.2012 ~ 20:27 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
RE: Bestimmte Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 548000
gelesener Beitrag - ID 548000


Zitat:
spidy hat am 13. März 2012 um 09:54 Uhr folgendes geschrieben:
[QUOTE]das Brutto ist höher


Das kriegste aber nicht!!!

geht aber nicht verloren. Mehr Arbeitslosengeld für andere gönn ich denen. Mehr in der Krankenkasse kann jeder mal brauchen.

Ich nehm es so von den Steuern der Reichen und gebe es den wenig Vermögenden. Ist doch eine gute Sache.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.295 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



29.06.2012 ~ 08:11 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
RE: Bestimmte Ausländer sollen ab April keine Hartz IV-Leistungen mehr erhalten Beitrag Kennung: 569391
gelesener Beitrag - ID 569391


.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 29.06.2012 08:14.



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