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@ Rudi
Seit wann errechnet man einen Stundenlohn aus der Differenz zwischen Nettolohn und möglichem Hartz IV Satz?
Die Rechnung die die Bild aufgemacht hat lautet wie folgt.
Nettolohn 1050;00 €
Kindergeld + 184;00 €
Mietzuschuss + 409,00 €
Gesamt: = 1643,00 €
Gesamtbetrag 1643,00 €
Fiktiv AlG2 - 1373,00 €
Summe = 270,00 €
270,00 € : 120/h = 2,25 € Stundenlohn.
der eigentliche Nettoverdienst beträgt 1050,00 € für diesen leistet sie 120 Stunden somit beträgt der Lohn 8,75 € je Stunde und nicht 2,25 €.
Dieser Beitrag wurde 4 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 08.06.2011 13:10.
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